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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

soll alles als Ausnahme zugegeben werden. Trotzdem bleibt es wahr, daß sich der
Durchschnittsmensch gern bor unnötiger Arbeit drückt und nicht mehr zu erledigen
sucht, als er eben erledigen muß. Ein Assessor, dessen Arbeitskraft nicht ganz in
Anspruch genommen wird, weil er überflüssig ist, wird durch seine zu geringe Be¬
schäftigung nicht "weiter ausgebildet," sondern nimmt in seinen Fähigkeiten ab.
Für die Justizpflege ist er aber gerade so nützlich wie das fünfte Rad am Wagen.

Wie ein Schriftsteller früher einmal ausgerechnet hat, wieviel es dem alten
Deutschen Reiche gekostet hat, daß ihm der gewählte Kaiser nichts gekostet hat, so
wäre es eine noch verdienstlichere Mühe, einmal dem preußischen Staate vorzu¬
rechnen, was es ihm und insbesondre seiner Justizpflege kostet, daß er in dieser un¬
bezahlte Assessoren beschäftigt. Die Summe wird nicht unbedentend sein, wenn sie
sich auch weniger in Zahlen als mehr auf ideellen Gebiet in dem Abbruch der
wertvollsten und besten Güter einer Justizpflege äußert.

Also weg mit deu unbezahlten Assessoren!

Andre Staaten kommen ohne solche aus, und zwar besser. Warum sollte es
in Preußen nicht möglich sein? Warum soll in Preußen gerade die Justiz das
Aschenbrödel von allen Verwaltungen sein? Denn keine andre Verwaltung be¬
schäftigt, anch in Preußen nicht, dauernd Personen, die in ihr überflüssig sind.

Thöricht wäre es, einwenden zu wollen, daß die Assessoren anch nach dem
Bestehn ihrer Prüfung weiter beschäftigt werden müßten zum Zweck ihrer weitem
Ausbildung. Das Bestehn der großen Staatsprüfung befähigt die Assessoren zur
sofortige" Anstellung so ziemlich in alleil andern Verwaltungen, in denen sie bis dahin
nicht gearbeitet haben, warum sollen sie ihre Befähigung erst noch in der Justiz
durch weitere Beschäftigung nachweisen, in der sie doch schon vier Jahre lang als
Referendare beschäftigt gewesen sind?

Wäre dieses Verlangen gerechtfertigt, so müßten eben die Referendare anders
beschäftigt und ausgebildet werden, bevor sie zur großen Staatsprüfung zugelassen
werden. Aber uach bestanduer Prüfung darf nicht noch von der Notwendigkeit
einer weitern Ausbildung die Rede sein.

Wohl aber können die Assessoren in andrer Weise beschäftigt werden. Mögen
sie zu Rcchtsauwälten geh" und bei diesen als Hilfskräfte arbeiten, mögen sie der
Staatsanwaltschaft überwiesen werden, mögen sie bei Magistraten arbeiten. Ebenso
kann ihnen der Staat als Amtsanwälte in kleinern Städten -- vorübergehende --
Beschäftigung gegen die festgesetzte Entschädigung gewähren. Sie werden in allen
diesen Zweigen mehr lernen und sich durch eigne Arbeit besser ausbilden in der
Richterthätigkeit, wahrscheinlich anch einen größern und selbständiger!! Gesichtskreis
gewinnen, als wenn sie sich immer uur in der Thätigkeit üben, die ihnen gerade
später als Richtern obliegt. Mögen sie anch nllerschlimmfleufalls auf lange Zeit
beurlaubt werden, bis eine Hilfsrichtcrstelle oder die Vertretung eines Richters ihre
Thätigkeit gegen Vergütung beansprucht. Sie werden sich dadurch noch besser vou
den Anstrengungen der Prüfung erholen und bessern, fröhlichem Lebensmut, z. B.
dnrch Reisen, gewinnen können, als wenn sie nutzlos die Wenzimmer der Gerichte
auf kurze Zeit besuchen.

So wie bisher darf es aber nicht weitergehn, wenn die Justizpflege nicht noch
größern Schaden nehmen und noch mehr bergab gehn soll.


Ans Island.

Daß an dem gewaltigen Aufschwung, den fast alle Volker
Europas im verflossenen Jahrhundert genommen haben, auch das entlegne, aber
neuerdings viel auch von Deutschen besuchte Island nach Maßgabe seiner Bolkszahl
und Leistungsfähigkeit beteiligt ist, lehren die Erhebungen, die man über die Zu¬
stände der Insel gemacht und um der Wende des Jahrhunderts veröffentlicht hat.


Maßgebliches und Unmaßgebliches

soll alles als Ausnahme zugegeben werden. Trotzdem bleibt es wahr, daß sich der
Durchschnittsmensch gern bor unnötiger Arbeit drückt und nicht mehr zu erledigen
sucht, als er eben erledigen muß. Ein Assessor, dessen Arbeitskraft nicht ganz in
Anspruch genommen wird, weil er überflüssig ist, wird durch seine zu geringe Be¬
schäftigung nicht „weiter ausgebildet," sondern nimmt in seinen Fähigkeiten ab.
Für die Justizpflege ist er aber gerade so nützlich wie das fünfte Rad am Wagen.

Wie ein Schriftsteller früher einmal ausgerechnet hat, wieviel es dem alten
Deutschen Reiche gekostet hat, daß ihm der gewählte Kaiser nichts gekostet hat, so
wäre es eine noch verdienstlichere Mühe, einmal dem preußischen Staate vorzu¬
rechnen, was es ihm und insbesondre seiner Justizpflege kostet, daß er in dieser un¬
bezahlte Assessoren beschäftigt. Die Summe wird nicht unbedentend sein, wenn sie
sich auch weniger in Zahlen als mehr auf ideellen Gebiet in dem Abbruch der
wertvollsten und besten Güter einer Justizpflege äußert.

Also weg mit deu unbezahlten Assessoren!

Andre Staaten kommen ohne solche aus, und zwar besser. Warum sollte es
in Preußen nicht möglich sein? Warum soll in Preußen gerade die Justiz das
Aschenbrödel von allen Verwaltungen sein? Denn keine andre Verwaltung be¬
schäftigt, anch in Preußen nicht, dauernd Personen, die in ihr überflüssig sind.

Thöricht wäre es, einwenden zu wollen, daß die Assessoren anch nach dem
Bestehn ihrer Prüfung weiter beschäftigt werden müßten zum Zweck ihrer weitem
Ausbildung. Das Bestehn der großen Staatsprüfung befähigt die Assessoren zur
sofortige» Anstellung so ziemlich in alleil andern Verwaltungen, in denen sie bis dahin
nicht gearbeitet haben, warum sollen sie ihre Befähigung erst noch in der Justiz
durch weitere Beschäftigung nachweisen, in der sie doch schon vier Jahre lang als
Referendare beschäftigt gewesen sind?

Wäre dieses Verlangen gerechtfertigt, so müßten eben die Referendare anders
beschäftigt und ausgebildet werden, bevor sie zur großen Staatsprüfung zugelassen
werden. Aber uach bestanduer Prüfung darf nicht noch von der Notwendigkeit
einer weitern Ausbildung die Rede sein.

Wohl aber können die Assessoren in andrer Weise beschäftigt werden. Mögen
sie zu Rcchtsauwälten geh» und bei diesen als Hilfskräfte arbeiten, mögen sie der
Staatsanwaltschaft überwiesen werden, mögen sie bei Magistraten arbeiten. Ebenso
kann ihnen der Staat als Amtsanwälte in kleinern Städten — vorübergehende —
Beschäftigung gegen die festgesetzte Entschädigung gewähren. Sie werden in allen
diesen Zweigen mehr lernen und sich durch eigne Arbeit besser ausbilden in der
Richterthätigkeit, wahrscheinlich anch einen größern und selbständiger!! Gesichtskreis
gewinnen, als wenn sie sich immer uur in der Thätigkeit üben, die ihnen gerade
später als Richtern obliegt. Mögen sie anch nllerschlimmfleufalls auf lange Zeit
beurlaubt werden, bis eine Hilfsrichtcrstelle oder die Vertretung eines Richters ihre
Thätigkeit gegen Vergütung beansprucht. Sie werden sich dadurch noch besser vou
den Anstrengungen der Prüfung erholen und bessern, fröhlichem Lebensmut, z. B.
dnrch Reisen, gewinnen können, als wenn sie nutzlos die Wenzimmer der Gerichte
auf kurze Zeit besuchen.

So wie bisher darf es aber nicht weitergehn, wenn die Justizpflege nicht noch
größern Schaden nehmen und noch mehr bergab gehn soll.


Ans Island.

Daß an dem gewaltigen Aufschwung, den fast alle Volker
Europas im verflossenen Jahrhundert genommen haben, auch das entlegne, aber
neuerdings viel auch von Deutschen besuchte Island nach Maßgabe seiner Bolkszahl
und Leistungsfähigkeit beteiligt ist, lehren die Erhebungen, die man über die Zu¬
stände der Insel gemacht und um der Wende des Jahrhunderts veröffentlicht hat.


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[0343] Maßgebliches und Unmaßgebliches soll alles als Ausnahme zugegeben werden. Trotzdem bleibt es wahr, daß sich der Durchschnittsmensch gern bor unnötiger Arbeit drückt und nicht mehr zu erledigen sucht, als er eben erledigen muß. Ein Assessor, dessen Arbeitskraft nicht ganz in Anspruch genommen wird, weil er überflüssig ist, wird durch seine zu geringe Be¬ schäftigung nicht „weiter ausgebildet," sondern nimmt in seinen Fähigkeiten ab. Für die Justizpflege ist er aber gerade so nützlich wie das fünfte Rad am Wagen. Wie ein Schriftsteller früher einmal ausgerechnet hat, wieviel es dem alten Deutschen Reiche gekostet hat, daß ihm der gewählte Kaiser nichts gekostet hat, so wäre es eine noch verdienstlichere Mühe, einmal dem preußischen Staate vorzu¬ rechnen, was es ihm und insbesondre seiner Justizpflege kostet, daß er in dieser un¬ bezahlte Assessoren beschäftigt. Die Summe wird nicht unbedentend sein, wenn sie sich auch weniger in Zahlen als mehr auf ideellen Gebiet in dem Abbruch der wertvollsten und besten Güter einer Justizpflege äußert. Also weg mit deu unbezahlten Assessoren! Andre Staaten kommen ohne solche aus, und zwar besser. Warum sollte es in Preußen nicht möglich sein? Warum soll in Preußen gerade die Justiz das Aschenbrödel von allen Verwaltungen sein? Denn keine andre Verwaltung be¬ schäftigt, anch in Preußen nicht, dauernd Personen, die in ihr überflüssig sind. Thöricht wäre es, einwenden zu wollen, daß die Assessoren anch nach dem Bestehn ihrer Prüfung weiter beschäftigt werden müßten zum Zweck ihrer weitem Ausbildung. Das Bestehn der großen Staatsprüfung befähigt die Assessoren zur sofortige» Anstellung so ziemlich in alleil andern Verwaltungen, in denen sie bis dahin nicht gearbeitet haben, warum sollen sie ihre Befähigung erst noch in der Justiz durch weitere Beschäftigung nachweisen, in der sie doch schon vier Jahre lang als Referendare beschäftigt gewesen sind? Wäre dieses Verlangen gerechtfertigt, so müßten eben die Referendare anders beschäftigt und ausgebildet werden, bevor sie zur großen Staatsprüfung zugelassen werden. Aber uach bestanduer Prüfung darf nicht noch von der Notwendigkeit einer weitern Ausbildung die Rede sein. Wohl aber können die Assessoren in andrer Weise beschäftigt werden. Mögen sie zu Rcchtsauwälten geh» und bei diesen als Hilfskräfte arbeiten, mögen sie der Staatsanwaltschaft überwiesen werden, mögen sie bei Magistraten arbeiten. Ebenso kann ihnen der Staat als Amtsanwälte in kleinern Städten — vorübergehende — Beschäftigung gegen die festgesetzte Entschädigung gewähren. Sie werden in allen diesen Zweigen mehr lernen und sich durch eigne Arbeit besser ausbilden in der Richterthätigkeit, wahrscheinlich anch einen größern und selbständiger!! Gesichtskreis gewinnen, als wenn sie sich immer uur in der Thätigkeit üben, die ihnen gerade später als Richtern obliegt. Mögen sie anch nllerschlimmfleufalls auf lange Zeit beurlaubt werden, bis eine Hilfsrichtcrstelle oder die Vertretung eines Richters ihre Thätigkeit gegen Vergütung beansprucht. Sie werden sich dadurch noch besser vou den Anstrengungen der Prüfung erholen und bessern, fröhlichem Lebensmut, z. B. dnrch Reisen, gewinnen können, als wenn sie nutzlos die Wenzimmer der Gerichte auf kurze Zeit besuchen. So wie bisher darf es aber nicht weitergehn, wenn die Justizpflege nicht noch größern Schaden nehmen und noch mehr bergab gehn soll. Ans Island. Daß an dem gewaltigen Aufschwung, den fast alle Volker Europas im verflossenen Jahrhundert genommen haben, auch das entlegne, aber neuerdings viel auch von Deutschen besuchte Island nach Maßgabe seiner Bolkszahl und Leistungsfähigkeit beteiligt ist, lehren die Erhebungen, die man über die Zu¬ stände der Insel gemacht und um der Wende des Jahrhunderts veröffentlicht hat.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_234529/343>, abgerufen am 03.07.2024.