Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Zweites Vierteljahr.Maßgebliches und llmnaßgebliches nicht daran, sondern findet, dnß ihm schon viel zu viel aufgebürdet wird, er fühlt Ein viel größerer Nachteil dieser Art der Erledigung der Arbeiten und der Eine ähnliche Einwirkung hat das unbezahlte Assessorentnm ans den angestellten Die Rückwirkung, die dies alles wieder auf das Amt äußert, brauchen wir Maßgebliches und llmnaßgebliches nicht daran, sondern findet, dnß ihm schon viel zu viel aufgebürdet wird, er fühlt Ein viel größerer Nachteil dieser Art der Erledigung der Arbeiten und der Eine ähnliche Einwirkung hat das unbezahlte Assessorentnm ans den angestellten Die Rückwirkung, die dies alles wieder auf das Amt äußert, brauchen wir <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0342" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/234872"/> <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und llmnaßgebliches</fw><lb/> <p xml:id="ID_1003" prev="#ID_1002"> nicht daran, sondern findet, dnß ihm schon viel zu viel aufgebürdet wird, er fühlt<lb/> die ihm aufgebürdete Arbeit als eine Last, obgleich sie vielleicht ganz unbedeutend<lb/> ist. Er findet keine Freude um der Arbeit. Dies hat natürlich mich auf die Art<lb/> der Erledigung der Arbeiten einen gewissen Einfluß, das Publikum fühlt dies sofort<lb/> heraus und erkennt in dem unbezahlten Assessor nur eiuen Mietling, dessen Amt<lb/> gnr nicht das seine ist, und der nach Wochen oder Monaten ebenso schnell ver¬<lb/> schwindet, wie er gekommen war, und dann vielleicht wieder auf einige Wochen<lb/> oder Monate plötzlich erscheint und schließlich ans Nimmerwiedersehen verschwindet.<lb/> Daß das Publikum zu einem solchen Beamten kein Zutrauen gewinnen kann, liegt<lb/> in der Natur der Sache und in dieser unglückseligen Stellung eines unbezahlten<lb/> Assessors. Wenn nun auch die Erledigung der Arbeiten hierunter mehr oder<lb/> minder leidet, so ist dies immer noch der geringere Nachteil; denn der Richter, der<lb/> nach einiger Zeit seine alten Akten wiederbekommt, sucht die Sache wieder in das<lb/> alte Gleis zu bringen, das vom juristischen Standpunkt nicht gerade immer das<lb/> richtigere zu sein braucht, jedenfalls aber das bessere für die Gewohnheit des Publi¬<lb/> kums und der Justizpflege ist.</p><lb/> <p xml:id="ID_1004"> Ein viel größerer Nachteil dieser Art der Erledigung der Arbeiten und der<lb/> Beschäftigung des unbezahlten Assessors erwächst für diesen selbst. In dem Alter,<lb/> wo der Mensch die größte Arbeitskraft hat, empfindet er schon den dritten Teil der<lb/> gewöhnlichen Arbeitslast eines Richters — denn mehr wird ihm für gewöhnlich<lb/> gar nicht übertragen — als eine große Last, als ihm zu Unrecht aufgebürdet. Er<lb/> richtet sich in seinen Lebensgewohnheiten so ein, daß er gerade noch mit dieser Last<lb/> fertig wird — manchmal spät genug —, er verlernt das juristische Arbeiten, wen»<lb/> er es überhaupt als Referendar ordentlich gelernt hat, er wird — nnfleißig, um<lb/> nicht den Ausdruck faul zu gebrauchen. Wenn ein junger Maun fünf Jahre lang<lb/> oder auch noch mehr Jahre so gelebt hat, und es wird ihm dann endlich eine<lb/> Richterstelle übertragen, also ihm dann auf einmal zugemutet, die volle Arbeitskraft<lb/> eines Juristen zu entwickeln, so ist dies für ihn zu viel. Er ist nicht gewöhnt so<lb/> viel zu erledigen, er hat es entweder überhaupt nicht gelernt oder schon wieder<lb/> verlernt, ist nun aber auch nicht mehr so jung, daß er sich rasch und schnell<lb/> einarbeiten könnte. Es leidet so nicht bloß das Amt unter dem neuen Richter,<lb/> sondern dieser selbst leidet, er wird mürrisch und bleibt unzufrieden über sein Amt<lb/> und seine Beschäftigung, wie er dies schon als unbezahlter Assessor war.</p><lb/> <p xml:id="ID_1005"> Eine ähnliche Einwirkung hat das unbezahlte Assessorentnm ans den angestellten<lb/> Richter. Diesem ist, weil immer ein unbezahlter Assessor den andern ablöste, jahre¬<lb/> lang ein Drittel der Arbeit abgenommen worden, er soll nun plötzlich — weil kein<lb/> Assessor mehr erscheint — dieses Drittel auch wieder mit erledigen, er hat es aber<lb/> im Laufe der Jahre verlernt, ist etwas bequemer geworden, und so wird er unter<lb/> der Erledigung dieses ihm wieder übertragnen Drittels unzufrieden und mürrisch<lb/> und wünscht sich einen unbezahlten Assessor zurück, der ihm wieder etwas Arbeit<lb/> abnimmt und ihn wieder erleichtert. In der Erwartung, daß diese Sehnsucht<lb/> nächstens erfüllt wird, kommt es bisweilen auch vor, daß einige Sachen für den<lb/> erwarteten Assessor aufgespart werden.</p><lb/> <p xml:id="ID_1006" next="#ID_1007"> Die Rückwirkung, die dies alles wieder auf das Amt äußert, brauchen wir<lb/> hier nicht zu schildern. Es genügt, hier dargethan zu haben, daß dieses unbezahlte<lb/> Beschäftigtwerdcu eiuen nachteiligen, ja unheilvollen Einfluß auf den Assessor selbst<lb/> und den entlasteten Richter üben kaun, der sich an der Justizpflege räche» muß.<lb/> Nun kaun entgegengehalten werden, daß manche Richter, die sich vielleicht neben<lb/> ihrem Amt litterarisch beschäftigen, durchaus nicht verkommen, sondern sich nur<lb/> dieser ihrer Nebenbeschäftigung besser widmen, ebenso daß manche Assessoren überaus<lb/> fleißig, eifrig und pflichtgetreu sind, obgleich sie keine Entschädigung erhalten. Dies</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0342]
Maßgebliches und llmnaßgebliches
nicht daran, sondern findet, dnß ihm schon viel zu viel aufgebürdet wird, er fühlt
die ihm aufgebürdete Arbeit als eine Last, obgleich sie vielleicht ganz unbedeutend
ist. Er findet keine Freude um der Arbeit. Dies hat natürlich mich auf die Art
der Erledigung der Arbeiten einen gewissen Einfluß, das Publikum fühlt dies sofort
heraus und erkennt in dem unbezahlten Assessor nur eiuen Mietling, dessen Amt
gnr nicht das seine ist, und der nach Wochen oder Monaten ebenso schnell ver¬
schwindet, wie er gekommen war, und dann vielleicht wieder auf einige Wochen
oder Monate plötzlich erscheint und schließlich ans Nimmerwiedersehen verschwindet.
Daß das Publikum zu einem solchen Beamten kein Zutrauen gewinnen kann, liegt
in der Natur der Sache und in dieser unglückseligen Stellung eines unbezahlten
Assessors. Wenn nun auch die Erledigung der Arbeiten hierunter mehr oder
minder leidet, so ist dies immer noch der geringere Nachteil; denn der Richter, der
nach einiger Zeit seine alten Akten wiederbekommt, sucht die Sache wieder in das
alte Gleis zu bringen, das vom juristischen Standpunkt nicht gerade immer das
richtigere zu sein braucht, jedenfalls aber das bessere für die Gewohnheit des Publi¬
kums und der Justizpflege ist.
Ein viel größerer Nachteil dieser Art der Erledigung der Arbeiten und der
Beschäftigung des unbezahlten Assessors erwächst für diesen selbst. In dem Alter,
wo der Mensch die größte Arbeitskraft hat, empfindet er schon den dritten Teil der
gewöhnlichen Arbeitslast eines Richters — denn mehr wird ihm für gewöhnlich
gar nicht übertragen — als eine große Last, als ihm zu Unrecht aufgebürdet. Er
richtet sich in seinen Lebensgewohnheiten so ein, daß er gerade noch mit dieser Last
fertig wird — manchmal spät genug —, er verlernt das juristische Arbeiten, wen»
er es überhaupt als Referendar ordentlich gelernt hat, er wird — nnfleißig, um
nicht den Ausdruck faul zu gebrauchen. Wenn ein junger Maun fünf Jahre lang
oder auch noch mehr Jahre so gelebt hat, und es wird ihm dann endlich eine
Richterstelle übertragen, also ihm dann auf einmal zugemutet, die volle Arbeitskraft
eines Juristen zu entwickeln, so ist dies für ihn zu viel. Er ist nicht gewöhnt so
viel zu erledigen, er hat es entweder überhaupt nicht gelernt oder schon wieder
verlernt, ist nun aber auch nicht mehr so jung, daß er sich rasch und schnell
einarbeiten könnte. Es leidet so nicht bloß das Amt unter dem neuen Richter,
sondern dieser selbst leidet, er wird mürrisch und bleibt unzufrieden über sein Amt
und seine Beschäftigung, wie er dies schon als unbezahlter Assessor war.
Eine ähnliche Einwirkung hat das unbezahlte Assessorentnm ans den angestellten
Richter. Diesem ist, weil immer ein unbezahlter Assessor den andern ablöste, jahre¬
lang ein Drittel der Arbeit abgenommen worden, er soll nun plötzlich — weil kein
Assessor mehr erscheint — dieses Drittel auch wieder mit erledigen, er hat es aber
im Laufe der Jahre verlernt, ist etwas bequemer geworden, und so wird er unter
der Erledigung dieses ihm wieder übertragnen Drittels unzufrieden und mürrisch
und wünscht sich einen unbezahlten Assessor zurück, der ihm wieder etwas Arbeit
abnimmt und ihn wieder erleichtert. In der Erwartung, daß diese Sehnsucht
nächstens erfüllt wird, kommt es bisweilen auch vor, daß einige Sachen für den
erwarteten Assessor aufgespart werden.
Die Rückwirkung, die dies alles wieder auf das Amt äußert, brauchen wir
hier nicht zu schildern. Es genügt, hier dargethan zu haben, daß dieses unbezahlte
Beschäftigtwerdcu eiuen nachteiligen, ja unheilvollen Einfluß auf den Assessor selbst
und den entlasteten Richter üben kaun, der sich an der Justizpflege räche» muß.
Nun kaun entgegengehalten werden, daß manche Richter, die sich vielleicht neben
ihrem Amt litterarisch beschäftigen, durchaus nicht verkommen, sondern sich nur
dieser ihrer Nebenbeschäftigung besser widmen, ebenso daß manche Assessoren überaus
fleißig, eifrig und pflichtgetreu sind, obgleich sie keine Entschädigung erhalten. Dies
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