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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Prozeßordnung giebt dem Gerichtsvorsitzenden eine ganz ähnliche Befugnis an die
Hemd, und wenn anch ein grämlicher oder cholerischer Vorsitzender diese Befugnis
einmal mißbrauche" sollte, so würde das gar nichts schaden. Denn nur auf solche
Blätter würde das Verbot angewandt werden, die mit der Veröffentlichung von
Gerichtsverhandlungen einen Sport betreiben, und in diesen Blättern sehe ich
wenigstens keine Hüter der öffentliche" Rechtspflege, Große und vornehme Blätter
werden von einem solchen Verbot niemals getroffen werden können, und deshalb
wird auch uach wie vor die Rechtspflege unter der Kontrolle der Öffentlichkeit stehn.
Ich weiß sehr wohl, daß man mich auf gewisser Seite als eiuen Reaktionär ver¬
schreien und in meinem Vorschlage einen Angriff auf das Palladium der Öffent¬
lichkeit unsrer Gerichtsverhandlungen sehen wird. Meinetwegen! Als der Gesetz¬
geber die Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen im Interesse des Gemeinwohls
verfügte, hatte er keine Ahnung davon, daß diese wohlthätige Bestimmung durch
eine skrupellose Presse zu einer Förderin der niedrigsten Sensationslust mißbraucht
werden würde. Höher als alle doktrinären Phrasen und alles Zetergeschrei, über
deren wahren Grund sich kein Einsichtiger täuschen wird, muß jedem, der sein
Volk lieb hat und es gut mit ihm meint, dessen sittlicher Ernst und moralische
T. F. Tüchtigkeit stehn.


Ein Freund vom Lande

teilt uns folgendes mit: In einem Wartesaale
der Eisenbahn sah ich kürzlich ein Plakat, das wegen des beklagenswerten gesund¬
heitlichen Zustandes der darauf abgebildeten weiblichen Figur meinen Anteil erweckte.
Die Gesichtsfarbe der Person war entschieden ungesund. Eine dicke Oberlippe ließ
auf Skrofeln schließen. Die Körperbildung war dürftig und unschön. In der Hand
hielt sie einen schlanken Becher, aus dem sie zu trinken schien. Aber sie hielt ihn
-- vermutlich aus Schwache -- so unsicher, daß sie seinen Inhalt bis an den Rand
des Bildes verschüttete. Sie war mangelhaft bekleidet, wie es sich nur auf Grund
von Prinzipien der Natnrheilknnde verantworten läßt. Auf dem Kopfe trug sie
einen rosa marmoriertem Topfscherben. Bei reisern Zusehen erkannte man jedoch,
daß es ein Rosenkranz sein sollte. Was bedeutete es aber, daß dieser Rosenkranz
so unordentlich war, und daß von ihm Blätter herabfielen. Vielleicht einen wild-
zerrissenen Mädchenkranz? Ich vermutete, daß das Plakat von einer Fabrik von
Somatogen oder zur Empfehlung einer Ochsenblutkur ausgehängt sei, aber der Ober¬
kellner machte mich darauf aufmerksam, daß auch eine Inschrift vorhanden sei.
Daraus war zu ersehen, daß es sich um die Ankündigung der zweiten Sczessiv-
nistischen Kunstausstellung in Berlin handelte. Aha, nun verstand ich, daß der
schlanke Becher ein Fackelfntteral und das rote Ochsenblut eine Flamme vorstellte --
natürlich die Flamme der Kunst. Es ist nur uicht klar, ob die Person beabsichtigt,
diese Flamme nnszublcisen oder anzublasen. In beiden Fällen ist nicht auf Erfolg
zu rechnen, da sie doch einen gar zu dürftigen Brustkorb hat. Ich möchte wirklich
empfehlen, das Plakat in der oben angedeuteten Weise umzuarbeiten. --

Ach wenn der Freund vom Lande alles das genießen müßte, womit die edle
Plakatkunst uns Städtern jeden Tag in die Augen schreit!






Herausgegeben von Johannes Grunow in Leipzig
Verlag von Fr. Will). Grunow in Leipzig. -- Druck von Carl Maroucirt in Leipzig
Maßgebliches und Unmaßgebliches

Prozeßordnung giebt dem Gerichtsvorsitzenden eine ganz ähnliche Befugnis an die
Hemd, und wenn anch ein grämlicher oder cholerischer Vorsitzender diese Befugnis
einmal mißbrauche» sollte, so würde das gar nichts schaden. Denn nur auf solche
Blätter würde das Verbot angewandt werden, die mit der Veröffentlichung von
Gerichtsverhandlungen einen Sport betreiben, und in diesen Blättern sehe ich
wenigstens keine Hüter der öffentliche» Rechtspflege, Große und vornehme Blätter
werden von einem solchen Verbot niemals getroffen werden können, und deshalb
wird auch uach wie vor die Rechtspflege unter der Kontrolle der Öffentlichkeit stehn.
Ich weiß sehr wohl, daß man mich auf gewisser Seite als eiuen Reaktionär ver¬
schreien und in meinem Vorschlage einen Angriff auf das Palladium der Öffent¬
lichkeit unsrer Gerichtsverhandlungen sehen wird. Meinetwegen! Als der Gesetz¬
geber die Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen im Interesse des Gemeinwohls
verfügte, hatte er keine Ahnung davon, daß diese wohlthätige Bestimmung durch
eine skrupellose Presse zu einer Förderin der niedrigsten Sensationslust mißbraucht
werden würde. Höher als alle doktrinären Phrasen und alles Zetergeschrei, über
deren wahren Grund sich kein Einsichtiger täuschen wird, muß jedem, der sein
Volk lieb hat und es gut mit ihm meint, dessen sittlicher Ernst und moralische
T. F. Tüchtigkeit stehn.


Ein Freund vom Lande

teilt uns folgendes mit: In einem Wartesaale
der Eisenbahn sah ich kürzlich ein Plakat, das wegen des beklagenswerten gesund¬
heitlichen Zustandes der darauf abgebildeten weiblichen Figur meinen Anteil erweckte.
Die Gesichtsfarbe der Person war entschieden ungesund. Eine dicke Oberlippe ließ
auf Skrofeln schließen. Die Körperbildung war dürftig und unschön. In der Hand
hielt sie einen schlanken Becher, aus dem sie zu trinken schien. Aber sie hielt ihn
— vermutlich aus Schwache — so unsicher, daß sie seinen Inhalt bis an den Rand
des Bildes verschüttete. Sie war mangelhaft bekleidet, wie es sich nur auf Grund
von Prinzipien der Natnrheilknnde verantworten läßt. Auf dem Kopfe trug sie
einen rosa marmoriertem Topfscherben. Bei reisern Zusehen erkannte man jedoch,
daß es ein Rosenkranz sein sollte. Was bedeutete es aber, daß dieser Rosenkranz
so unordentlich war, und daß von ihm Blätter herabfielen. Vielleicht einen wild-
zerrissenen Mädchenkranz? Ich vermutete, daß das Plakat von einer Fabrik von
Somatogen oder zur Empfehlung einer Ochsenblutkur ausgehängt sei, aber der Ober¬
kellner machte mich darauf aufmerksam, daß auch eine Inschrift vorhanden sei.
Daraus war zu ersehen, daß es sich um die Ankündigung der zweiten Sczessiv-
nistischen Kunstausstellung in Berlin handelte. Aha, nun verstand ich, daß der
schlanke Becher ein Fackelfntteral und das rote Ochsenblut eine Flamme vorstellte —
natürlich die Flamme der Kunst. Es ist nur uicht klar, ob die Person beabsichtigt,
diese Flamme nnszublcisen oder anzublasen. In beiden Fällen ist nicht auf Erfolg
zu rechnen, da sie doch einen gar zu dürftigen Brustkorb hat. Ich möchte wirklich
empfehlen, das Plakat in der oben angedeuteten Weise umzuarbeiten. —

Ach wenn der Freund vom Lande alles das genießen müßte, womit die edle
Plakatkunst uns Städtern jeden Tag in die Augen schreit!






Herausgegeben von Johannes Grunow in Leipzig
Verlag von Fr. Will). Grunow in Leipzig. — Druck von Carl Maroucirt in Leipzig
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[0592] Maßgebliches und Unmaßgebliches Prozeßordnung giebt dem Gerichtsvorsitzenden eine ganz ähnliche Befugnis an die Hemd, und wenn anch ein grämlicher oder cholerischer Vorsitzender diese Befugnis einmal mißbrauche» sollte, so würde das gar nichts schaden. Denn nur auf solche Blätter würde das Verbot angewandt werden, die mit der Veröffentlichung von Gerichtsverhandlungen einen Sport betreiben, und in diesen Blättern sehe ich wenigstens keine Hüter der öffentliche» Rechtspflege, Große und vornehme Blätter werden von einem solchen Verbot niemals getroffen werden können, und deshalb wird auch uach wie vor die Rechtspflege unter der Kontrolle der Öffentlichkeit stehn. Ich weiß sehr wohl, daß man mich auf gewisser Seite als eiuen Reaktionär ver¬ schreien und in meinem Vorschlage einen Angriff auf das Palladium der Öffent¬ lichkeit unsrer Gerichtsverhandlungen sehen wird. Meinetwegen! Als der Gesetz¬ geber die Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen im Interesse des Gemeinwohls verfügte, hatte er keine Ahnung davon, daß diese wohlthätige Bestimmung durch eine skrupellose Presse zu einer Förderin der niedrigsten Sensationslust mißbraucht werden würde. Höher als alle doktrinären Phrasen und alles Zetergeschrei, über deren wahren Grund sich kein Einsichtiger täuschen wird, muß jedem, der sein Volk lieb hat und es gut mit ihm meint, dessen sittlicher Ernst und moralische T. F. Tüchtigkeit stehn. Ein Freund vom Lande teilt uns folgendes mit: In einem Wartesaale der Eisenbahn sah ich kürzlich ein Plakat, das wegen des beklagenswerten gesund¬ heitlichen Zustandes der darauf abgebildeten weiblichen Figur meinen Anteil erweckte. Die Gesichtsfarbe der Person war entschieden ungesund. Eine dicke Oberlippe ließ auf Skrofeln schließen. Die Körperbildung war dürftig und unschön. In der Hand hielt sie einen schlanken Becher, aus dem sie zu trinken schien. Aber sie hielt ihn — vermutlich aus Schwache — so unsicher, daß sie seinen Inhalt bis an den Rand des Bildes verschüttete. Sie war mangelhaft bekleidet, wie es sich nur auf Grund von Prinzipien der Natnrheilknnde verantworten läßt. Auf dem Kopfe trug sie einen rosa marmoriertem Topfscherben. Bei reisern Zusehen erkannte man jedoch, daß es ein Rosenkranz sein sollte. Was bedeutete es aber, daß dieser Rosenkranz so unordentlich war, und daß von ihm Blätter herabfielen. Vielleicht einen wild- zerrissenen Mädchenkranz? Ich vermutete, daß das Plakat von einer Fabrik von Somatogen oder zur Empfehlung einer Ochsenblutkur ausgehängt sei, aber der Ober¬ kellner machte mich darauf aufmerksam, daß auch eine Inschrift vorhanden sei. Daraus war zu ersehen, daß es sich um die Ankündigung der zweiten Sczessiv- nistischen Kunstausstellung in Berlin handelte. Aha, nun verstand ich, daß der schlanke Becher ein Fackelfntteral und das rote Ochsenblut eine Flamme vorstellte — natürlich die Flamme der Kunst. Es ist nur uicht klar, ob die Person beabsichtigt, diese Flamme nnszublcisen oder anzublasen. In beiden Fällen ist nicht auf Erfolg zu rechnen, da sie doch einen gar zu dürftigen Brustkorb hat. Ich möchte wirklich empfehlen, das Plakat in der oben angedeuteten Weise umzuarbeiten. — Ach wenn der Freund vom Lande alles das genießen müßte, womit die edle Plakatkunst uns Städtern jeden Tag in die Augen schreit! Herausgegeben von Johannes Grunow in Leipzig Verlag von Fr. Will). Grunow in Leipzig. — Druck von Carl Maroucirt in Leipzig

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_233879/592>, abgerufen am 22.06.2024.