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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Erstes Vierteljahr.

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Zur inner!! Kolonisation in Pronßen

dagegen die Gefahr, daß bei dieser Einrichtung die Kontrolle der Oberrech-
nungskainmer nicht vernneden werden kann. Damit ist aber eine Erschwerung
des gesamten Verfahrens verbunden, die die mit 200 Millionen Mark arbei¬
tende Ansiedlungskommission wohl überwinden kann, die aber bei jeder andern
einer solchen Unterlage entbehrenden Einrichtung jeden Praktiker zu einer Zurück¬
weisung des Vorschlags bestimmen musz. Nur wenn es gelingen sollte, dieser Ge¬
fahr aus dem Wege zu gehn, würde der Gedanke weiter erörtert werden können.

Zweckmäßiger würde es sein, eine Kolonisationsstclle zu schaffen, die die
freie Beweglichkeit des privaten Geschäftsmanns mit der Sicherstellung der
sozialpolitischen und nationalen Zwecke der innern Kolonisation vereinigt. Eine
solche Stelle läßt sich in der Weise schaffe", daß eine gemeinnützige Gesellschaft
gebildet wird, deren Zusammensetzung die Gewähr bietet, daß sie den Charakter
der Gemeinnützigkeit nicht verliert, und die zugleich nur da thätig wird, wo
wirklich die Vermehrung kleinern und mittlern Grundbesitzes am Platze ist.
An der Spitze einer solchen Gesellschaft kann nur ein durch langjährige Be¬
schäftigung mit der innern Kolonisation geschulter Beamter stehn, dem uach
Befinden die nötigen Hilfskräfte zur Seite gestellt werden. Diesen Beamten
ist der erforderliche Urlaub unter Währung ihres Dicnstaltcrs zu erteilen.
Der erste Beamte vertritt die Gesellschaft nach außen, führt die Verhandlungen
mit der Generallommission und den sonstigen Behörden und hat eine wesent¬
liche Stimme bei der Entscheidung der Frage, ob ein Gut als besiedlungs¬
fähig zu betrachten und zum Zwecke der Aufteilung anzukaufen sei. Die Ent-
scheidung über den Ankauf selbst - die Hauptsache -- erfolgt durch den
Gesamtvvrstand, dein einige gleichfalls in Kolonisationsgeschüften bewanderte
Landwirte angehören müssen. Im übrigen haben diese Landwirte die Durch¬
führung des eigentlichen Bcsiedlnngsgeschäfts, die Führung der Zwischenvcr-
waltuug, die Entwerfung des Eiuteiluugsplaus (dies in Gemeinschaft mit einem
Landmesser der Generalkommission), den Abschluß der Renteugutsverträge, die
Verteilung der Vorräte an Heu, Stroh usw. zu besorgen.

Die deutsche Ansiedlungsgesellschaft - die einzige wirklich nur gemein¬
nützige Zwecke verfolgende Gesellschaft ist ein geeigneter Anfang für eine
solche Gesellschaft. Ihre Organisation in diesem Sinne weiterzubilden kann
nicht schwer fallen. Der Aufsichtsrat könnte ans höhern Beamten sonne er¬
fahrnen Großgrundbesitzern zusammengesetzt werden. Und wenn das alles noch
"übt genügte, könnte ein in Kolvnisationssachen geübter Beamter als Staats-
kvmmissar mit weitgehenden Befugnissen eingesetzt werden. Einer solchen Ge¬
sellschaft könnte unbedenklich Kredit aus den zehn Millionen gewährt werden,
die das Zwischenkreditgesetz der Seehandlung zur Förderung der innern Kolo¬
nisation zur Verfügung gestellt hat.

Das Abgeordnetenhaus hat durch seinen Antrag auf Erweiterung der
Zwecke des Zwischenkreditgcsetzes gezeigt, daß es der Förderung der innern
Kolonisation wohlwollend gegenübersteht. Die Staatsregierung hat sich mit
dieser Erweiterung einverstanden erklärt, hat also ganz abgesehen von den


Zur inner!! Kolonisation in Pronßen

dagegen die Gefahr, daß bei dieser Einrichtung die Kontrolle der Oberrech-
nungskainmer nicht vernneden werden kann. Damit ist aber eine Erschwerung
des gesamten Verfahrens verbunden, die die mit 200 Millionen Mark arbei¬
tende Ansiedlungskommission wohl überwinden kann, die aber bei jeder andern
einer solchen Unterlage entbehrenden Einrichtung jeden Praktiker zu einer Zurück¬
weisung des Vorschlags bestimmen musz. Nur wenn es gelingen sollte, dieser Ge¬
fahr aus dem Wege zu gehn, würde der Gedanke weiter erörtert werden können.

Zweckmäßiger würde es sein, eine Kolonisationsstclle zu schaffen, die die
freie Beweglichkeit des privaten Geschäftsmanns mit der Sicherstellung der
sozialpolitischen und nationalen Zwecke der innern Kolonisation vereinigt. Eine
solche Stelle läßt sich in der Weise schaffe», daß eine gemeinnützige Gesellschaft
gebildet wird, deren Zusammensetzung die Gewähr bietet, daß sie den Charakter
der Gemeinnützigkeit nicht verliert, und die zugleich nur da thätig wird, wo
wirklich die Vermehrung kleinern und mittlern Grundbesitzes am Platze ist.
An der Spitze einer solchen Gesellschaft kann nur ein durch langjährige Be¬
schäftigung mit der innern Kolonisation geschulter Beamter stehn, dem uach
Befinden die nötigen Hilfskräfte zur Seite gestellt werden. Diesen Beamten
ist der erforderliche Urlaub unter Währung ihres Dicnstaltcrs zu erteilen.
Der erste Beamte vertritt die Gesellschaft nach außen, führt die Verhandlungen
mit der Generallommission und den sonstigen Behörden und hat eine wesent¬
liche Stimme bei der Entscheidung der Frage, ob ein Gut als besiedlungs¬
fähig zu betrachten und zum Zwecke der Aufteilung anzukaufen sei. Die Ent-
scheidung über den Ankauf selbst - die Hauptsache — erfolgt durch den
Gesamtvvrstand, dein einige gleichfalls in Kolonisationsgeschüften bewanderte
Landwirte angehören müssen. Im übrigen haben diese Landwirte die Durch¬
führung des eigentlichen Bcsiedlnngsgeschäfts, die Führung der Zwischenvcr-
waltuug, die Entwerfung des Eiuteiluugsplaus (dies in Gemeinschaft mit einem
Landmesser der Generalkommission), den Abschluß der Renteugutsverträge, die
Verteilung der Vorräte an Heu, Stroh usw. zu besorgen.

Die deutsche Ansiedlungsgesellschaft - die einzige wirklich nur gemein¬
nützige Zwecke verfolgende Gesellschaft ist ein geeigneter Anfang für eine
solche Gesellschaft. Ihre Organisation in diesem Sinne weiterzubilden kann
nicht schwer fallen. Der Aufsichtsrat könnte ans höhern Beamten sonne er¬
fahrnen Großgrundbesitzern zusammengesetzt werden. Und wenn das alles noch
"übt genügte, könnte ein in Kolvnisationssachen geübter Beamter als Staats-
kvmmissar mit weitgehenden Befugnissen eingesetzt werden. Einer solchen Ge¬
sellschaft könnte unbedenklich Kredit aus den zehn Millionen gewährt werden,
die das Zwischenkreditgesetz der Seehandlung zur Förderung der innern Kolo¬
nisation zur Verfügung gestellt hat.

Das Abgeordnetenhaus hat durch seinen Antrag auf Erweiterung der
Zwecke des Zwischenkreditgcsetzes gezeigt, daß es der Förderung der innern
Kolonisation wohlwollend gegenübersteht. Die Staatsregierung hat sich mit
dieser Erweiterung einverstanden erklärt, hat also ganz abgesehen von den


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[0131] Zur inner!! Kolonisation in Pronßen dagegen die Gefahr, daß bei dieser Einrichtung die Kontrolle der Oberrech- nungskainmer nicht vernneden werden kann. Damit ist aber eine Erschwerung des gesamten Verfahrens verbunden, die die mit 200 Millionen Mark arbei¬ tende Ansiedlungskommission wohl überwinden kann, die aber bei jeder andern einer solchen Unterlage entbehrenden Einrichtung jeden Praktiker zu einer Zurück¬ weisung des Vorschlags bestimmen musz. Nur wenn es gelingen sollte, dieser Ge¬ fahr aus dem Wege zu gehn, würde der Gedanke weiter erörtert werden können. Zweckmäßiger würde es sein, eine Kolonisationsstclle zu schaffen, die die freie Beweglichkeit des privaten Geschäftsmanns mit der Sicherstellung der sozialpolitischen und nationalen Zwecke der innern Kolonisation vereinigt. Eine solche Stelle läßt sich in der Weise schaffe», daß eine gemeinnützige Gesellschaft gebildet wird, deren Zusammensetzung die Gewähr bietet, daß sie den Charakter der Gemeinnützigkeit nicht verliert, und die zugleich nur da thätig wird, wo wirklich die Vermehrung kleinern und mittlern Grundbesitzes am Platze ist. An der Spitze einer solchen Gesellschaft kann nur ein durch langjährige Be¬ schäftigung mit der innern Kolonisation geschulter Beamter stehn, dem uach Befinden die nötigen Hilfskräfte zur Seite gestellt werden. Diesen Beamten ist der erforderliche Urlaub unter Währung ihres Dicnstaltcrs zu erteilen. Der erste Beamte vertritt die Gesellschaft nach außen, führt die Verhandlungen mit der Generallommission und den sonstigen Behörden und hat eine wesent¬ liche Stimme bei der Entscheidung der Frage, ob ein Gut als besiedlungs¬ fähig zu betrachten und zum Zwecke der Aufteilung anzukaufen sei. Die Ent- scheidung über den Ankauf selbst - die Hauptsache — erfolgt durch den Gesamtvvrstand, dein einige gleichfalls in Kolonisationsgeschüften bewanderte Landwirte angehören müssen. Im übrigen haben diese Landwirte die Durch¬ führung des eigentlichen Bcsiedlnngsgeschäfts, die Führung der Zwischenvcr- waltuug, die Entwerfung des Eiuteiluugsplaus (dies in Gemeinschaft mit einem Landmesser der Generalkommission), den Abschluß der Renteugutsverträge, die Verteilung der Vorräte an Heu, Stroh usw. zu besorgen. Die deutsche Ansiedlungsgesellschaft - die einzige wirklich nur gemein¬ nützige Zwecke verfolgende Gesellschaft ist ein geeigneter Anfang für eine solche Gesellschaft. Ihre Organisation in diesem Sinne weiterzubilden kann nicht schwer fallen. Der Aufsichtsrat könnte ans höhern Beamten sonne er¬ fahrnen Großgrundbesitzern zusammengesetzt werden. Und wenn das alles noch "übt genügte, könnte ein in Kolvnisationssachen geübter Beamter als Staats- kvmmissar mit weitgehenden Befugnissen eingesetzt werden. Einer solchen Ge¬ sellschaft könnte unbedenklich Kredit aus den zehn Millionen gewährt werden, die das Zwischenkreditgesetz der Seehandlung zur Förderung der innern Kolo¬ nisation zur Verfügung gestellt hat. Das Abgeordnetenhaus hat durch seinen Antrag auf Erweiterung der Zwecke des Zwischenkreditgcsetzes gezeigt, daß es der Förderung der innern Kolonisation wohlwollend gegenübersteht. Die Staatsregierung hat sich mit dieser Erweiterung einverstanden erklärt, hat also ganz abgesehen von den

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_233879/131>, abgerufen am 29.06.2024.