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Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Viertes Vierteljahr.

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Reformgedanken und Reformansätze im heutigen Italien

Arbeiten in seinem Interesse und gelegentlich auch durch Prämien, und sie
selbst treten sehr rührig und unternehmend auf. So bewarb sich die LoeietK
(zooxerMvg. fäij xittori, äsoorg-toll eel arti aktlni in Rom, die seit 1882 be¬
steht, um die Arbeiten in der neuen "Aula" ^Sitzungssaals des Abgeord¬
netenhauses, und die Genossenschaft der Erdarbeiter von Ravenna beteiligte
sich nicht nur an der Austrocknung der Sümpfe an der Tibermündung,
sondern gründete dort auch auf einer Domäne mit besondrer Unterstützung des
Königs Humbert, der die fleißigen Leute auf seinen Jagden häufig gesehen
hatte, eine blühende Ackerbaukolonie. Auch einsichtige Grundherren haben für
ihre Bauern ähnliche Einrichtungen getroffen. So hat Graf Fama auf San
Venanzo bei Orvieto außer einer Viehversicherung und einer Unfallversicherung
auch eine Loviten. vooxorMvg. al vonsrnrw, xr<zvviäsn?g. 6 8o<zoor80 ins Leben
gerufen, die Bauern und Arbeiter (oxeraj) vereinigt. Daneben stehn zahlreiche
Arbeitervereine zu allgemeinen Zwecken, teilweise sozialistischer Färbung, sogar
z. B. eine ?sei"rÄ2lors clsM oxsr^ äixsväsnti üg.1 Ac>v6rr>0 für ganz Italien
mit der Zentrale in Turin.

Kurz, die Thätigkeit von Genossenschaften sozialen Charakters ist in Italien
kaum geringer als anderwärts. Dagegen hat die unmittelbare sozialpolitische
Staatsgesetzgebung eben erst begonnen. Der Grund für diese Verzögerung
liegt vor allem in dem alten liberalen Widerstreben gegen die Einmischung des
Staats in wirtschaftliche und soziale Fragen, das auch bei uns noch gar nicht
so sehr lange und nur durch den starken Willen eines gewaltigen Staatsmanns
im Dienste einer starken, nicht einer parlamentarischen Monarchie überwunden
worden ist. Es giebt noch keinen gesetzlichen Schutz gegen Überlastung der
Arbeiter, keine Bestimmungen über Sonntagsruhe und Länge der Arbeitszeit,
kein Verbot gegen das abscheuliche aus England eingeschleppte "Trucksystem,"
keine Beschränkung der Frauenarbeit, eine nur sehr mangelhafte der Kinder¬
arbeit (seit 1886), und keine wirksame Staatsaufsicht der Fabrikbetriebe. Doch ist
1883 eine Lassg, ngZionÄs per I'g.88i(!uraiiic>us as^ki intorwni äol Is-poro
(Unfallversicherung) unter staatlicher Aufsicht gegründet worden, aber zunächst
für freiwillige Versicherung durch die Arbeiter selbst und die Unternehmer; erst
das Gesetz vom 17. März 1898 führte die Zwangsvcrsicherung bei Privatanstalten
oder bei der schon damals in Aussicht genommnen nationalen Alters- und
Jnvalidenversicherungsanstalt ein. Diese sollte nämlich, nachdem mehrere An¬
läufe (so schon ein Gesetz Ccwours vom 15. Juli 1859) nicht zum Ziele ge¬
führt hatten, nach dem Gesetz vom 17. Juli 1898, am I. Oktober 1399 mit einem
vom Staate zur Verfügung gestellten Grundkapital von 12 Millionen Lire
ins Leben treten als 0^883, vÄsionalö al xi'övviäev/g, xsr 1'mög.Iiäitg. s i'gr
1a vsooniaig, Ah^U operaj. Die Versicherung ist freiwillig, der Arbeiter hat
mindestens 6 bis 9 Lire jährlich zu zahlen und erhält dafür und mit Hilfe
eines Staatszuschufses aus den Überschüssen der Postsparkassen und aus den
dem Staate zufallenden Erbschaften nach vollendetem sechzigsten (oder fünfund¬
sechzigsten) Lebensjahre eine Leibrente (rsnäita vitgliaia). Auch die Ä880viaziionj


Reformgedanken und Reformansätze im heutigen Italien

Arbeiten in seinem Interesse und gelegentlich auch durch Prämien, und sie
selbst treten sehr rührig und unternehmend auf. So bewarb sich die LoeietK
(zooxerMvg. fäij xittori, äsoorg-toll eel arti aktlni in Rom, die seit 1882 be¬
steht, um die Arbeiten in der neuen „Aula" ^Sitzungssaals des Abgeord¬
netenhauses, und die Genossenschaft der Erdarbeiter von Ravenna beteiligte
sich nicht nur an der Austrocknung der Sümpfe an der Tibermündung,
sondern gründete dort auch auf einer Domäne mit besondrer Unterstützung des
Königs Humbert, der die fleißigen Leute auf seinen Jagden häufig gesehen
hatte, eine blühende Ackerbaukolonie. Auch einsichtige Grundherren haben für
ihre Bauern ähnliche Einrichtungen getroffen. So hat Graf Fama auf San
Venanzo bei Orvieto außer einer Viehversicherung und einer Unfallversicherung
auch eine Loviten. vooxorMvg. al vonsrnrw, xr<zvviäsn?g. 6 8o<zoor80 ins Leben
gerufen, die Bauern und Arbeiter (oxeraj) vereinigt. Daneben stehn zahlreiche
Arbeitervereine zu allgemeinen Zwecken, teilweise sozialistischer Färbung, sogar
z. B. eine ?sei«rÄ2lors clsM oxsr^ äixsväsnti üg.1 Ac>v6rr>0 für ganz Italien
mit der Zentrale in Turin.

Kurz, die Thätigkeit von Genossenschaften sozialen Charakters ist in Italien
kaum geringer als anderwärts. Dagegen hat die unmittelbare sozialpolitische
Staatsgesetzgebung eben erst begonnen. Der Grund für diese Verzögerung
liegt vor allem in dem alten liberalen Widerstreben gegen die Einmischung des
Staats in wirtschaftliche und soziale Fragen, das auch bei uns noch gar nicht
so sehr lange und nur durch den starken Willen eines gewaltigen Staatsmanns
im Dienste einer starken, nicht einer parlamentarischen Monarchie überwunden
worden ist. Es giebt noch keinen gesetzlichen Schutz gegen Überlastung der
Arbeiter, keine Bestimmungen über Sonntagsruhe und Länge der Arbeitszeit,
kein Verbot gegen das abscheuliche aus England eingeschleppte „Trucksystem,"
keine Beschränkung der Frauenarbeit, eine nur sehr mangelhafte der Kinder¬
arbeit (seit 1886), und keine wirksame Staatsaufsicht der Fabrikbetriebe. Doch ist
1883 eine Lassg, ngZionÄs per I'g.88i(!uraiiic>us as^ki intorwni äol Is-poro
(Unfallversicherung) unter staatlicher Aufsicht gegründet worden, aber zunächst
für freiwillige Versicherung durch die Arbeiter selbst und die Unternehmer; erst
das Gesetz vom 17. März 1898 führte die Zwangsvcrsicherung bei Privatanstalten
oder bei der schon damals in Aussicht genommnen nationalen Alters- und
Jnvalidenversicherungsanstalt ein. Diese sollte nämlich, nachdem mehrere An¬
läufe (so schon ein Gesetz Ccwours vom 15. Juli 1859) nicht zum Ziele ge¬
führt hatten, nach dem Gesetz vom 17. Juli 1898, am I. Oktober 1399 mit einem
vom Staate zur Verfügung gestellten Grundkapital von 12 Millionen Lire
ins Leben treten als 0^883, vÄsionalö al xi'övviäev/g, xsr 1'mög.Iiäitg. s i'gr
1a vsooniaig, Ah^U operaj. Die Versicherung ist freiwillig, der Arbeiter hat
mindestens 6 bis 9 Lire jährlich zu zahlen und erhält dafür und mit Hilfe
eines Staatszuschufses aus den Überschüssen der Postsparkassen und aus den
dem Staate zufallenden Erbschaften nach vollendetem sechzigsten (oder fünfund¬
sechzigsten) Lebensjahre eine Leibrente (rsnäita vitgliaia). Auch die Ä880viaziionj


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[0662] Reformgedanken und Reformansätze im heutigen Italien Arbeiten in seinem Interesse und gelegentlich auch durch Prämien, und sie selbst treten sehr rührig und unternehmend auf. So bewarb sich die LoeietK (zooxerMvg. fäij xittori, äsoorg-toll eel arti aktlni in Rom, die seit 1882 be¬ steht, um die Arbeiten in der neuen „Aula" ^Sitzungssaals des Abgeord¬ netenhauses, und die Genossenschaft der Erdarbeiter von Ravenna beteiligte sich nicht nur an der Austrocknung der Sümpfe an der Tibermündung, sondern gründete dort auch auf einer Domäne mit besondrer Unterstützung des Königs Humbert, der die fleißigen Leute auf seinen Jagden häufig gesehen hatte, eine blühende Ackerbaukolonie. Auch einsichtige Grundherren haben für ihre Bauern ähnliche Einrichtungen getroffen. So hat Graf Fama auf San Venanzo bei Orvieto außer einer Viehversicherung und einer Unfallversicherung auch eine Loviten. vooxorMvg. al vonsrnrw, xr<zvviäsn?g. 6 8o<zoor80 ins Leben gerufen, die Bauern und Arbeiter (oxeraj) vereinigt. Daneben stehn zahlreiche Arbeitervereine zu allgemeinen Zwecken, teilweise sozialistischer Färbung, sogar z. B. eine ?sei«rÄ2lors clsM oxsr^ äixsväsnti üg.1 Ac>v6rr>0 für ganz Italien mit der Zentrale in Turin. Kurz, die Thätigkeit von Genossenschaften sozialen Charakters ist in Italien kaum geringer als anderwärts. Dagegen hat die unmittelbare sozialpolitische Staatsgesetzgebung eben erst begonnen. Der Grund für diese Verzögerung liegt vor allem in dem alten liberalen Widerstreben gegen die Einmischung des Staats in wirtschaftliche und soziale Fragen, das auch bei uns noch gar nicht so sehr lange und nur durch den starken Willen eines gewaltigen Staatsmanns im Dienste einer starken, nicht einer parlamentarischen Monarchie überwunden worden ist. Es giebt noch keinen gesetzlichen Schutz gegen Überlastung der Arbeiter, keine Bestimmungen über Sonntagsruhe und Länge der Arbeitszeit, kein Verbot gegen das abscheuliche aus England eingeschleppte „Trucksystem," keine Beschränkung der Frauenarbeit, eine nur sehr mangelhafte der Kinder¬ arbeit (seit 1886), und keine wirksame Staatsaufsicht der Fabrikbetriebe. Doch ist 1883 eine Lassg, ngZionÄs per I'g.88i(!uraiiic>us as^ki intorwni äol Is-poro (Unfallversicherung) unter staatlicher Aufsicht gegründet worden, aber zunächst für freiwillige Versicherung durch die Arbeiter selbst und die Unternehmer; erst das Gesetz vom 17. März 1898 führte die Zwangsvcrsicherung bei Privatanstalten oder bei der schon damals in Aussicht genommnen nationalen Alters- und Jnvalidenversicherungsanstalt ein. Diese sollte nämlich, nachdem mehrere An¬ läufe (so schon ein Gesetz Ccwours vom 15. Juli 1859) nicht zum Ziele ge¬ führt hatten, nach dem Gesetz vom 17. Juli 1898, am I. Oktober 1399 mit einem vom Staate zur Verfügung gestellten Grundkapital von 12 Millionen Lire ins Leben treten als 0^883, vÄsionalö al xi'övviäev/g, xsr 1'mög.Iiäitg. s i'gr 1a vsooniaig, Ah^U operaj. Die Versicherung ist freiwillig, der Arbeiter hat mindestens 6 bis 9 Lire jährlich zu zahlen und erhält dafür und mit Hilfe eines Staatszuschufses aus den Überschüssen der Postsparkassen und aus den dem Staate zufallenden Erbschaften nach vollendetem sechzigsten (oder fünfund¬ sechzigsten) Lebensjahre eine Leibrente (rsnäita vitgliaia). Auch die Ä880viaziionj

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341871_291076/662>, abgerufen am 24.06.2024.