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Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Viertes Vierteljahr.

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Die Erwerbung der preußischen Königskrone durch Kurfürst Friedrich III.

verleiten, daß er ihm die Vernichtung eines Testaments seines Vaters in
Aussicht stellte, nach dessen Bestimmungen angeblich dem Kurprinzen nur
die kurbrandenburgischen Lande verbleiben und alle andern Erwerbungen des
Großen Kurfürsten dessen ihm aus seiner zweiten Ehe gebornen Söhnen als
selbständige Herrschaft zufallen sollten. Thatsächlich hat Kurfürst Friedrich
Wilhelm niemals daran gedacht, die Einheit seiner Staaten zertrümmern und
damit das Werk seines Lebens vernichten zu wollen. Vielmehr ging der Sinn
des Testaments, das er in die Hände des Kaisers gelegt, und zu dessen Voll¬
streckung er diesen ersucht hatte, lediglich dahin, den nachgebornen Söhnen
feste fürstliche Einkünfte aus deu ihnen zugewiesenen Landesteilen zu sichern.
Als Universalerbe und als Inhaber der eigentlichen Souverünitätsrechte war
ausdrücklich der Kurprinz bezeichnet. Nur die Besorgnis vor einer Trennung
und Teilung der unter dem kurbrandenburgischen Szepter vereinigten Lande
ist es gewesen, die den Kurprinzen zu seinem unheilvollen Schritt verleitet
hat. Von einer Aussicht auf die Königswürde, die man ihm von feiten
Österreichs eröffnet hatte, ist aber in den mit ihm im tiefsten Geheimnis ge¬
führten Verhandlungen mit keinem Worte die Rede gewesen.

Es ist aber auch eine ebenso oberflächliche wie ungeschichtliche Annahme,
daß Kurfürst Friedrich III. lediglich durch persönliche Eitelkeit bewogen worden
sei, nach dem Königstitel zu trachten. Allerdings wird man diesen von ihm
schon bald nach dem Antritt seiner Negierung gehegten Wunsch auf einen
durchaus berechtigten Ehrgeiz zurückführen können, bei dem es sich ihm nicht
bloß um die Befriedigung einer persönlichen Eitelkeit, sondern vielmehr darum
gehandelt hat, dem braudenburgisch-preußischen Staate den politischen Einfluß
zu sichern, der der Machtstellung entsprach, die der Große Kurfürst diesem Staate
errungen hatte. Es wird erzählt, daß dem Kurfürsten den ersten Anlaß zum
Verlangen nach einer Rangerhöhung eine Demütigung gegeben habe, die ihm
bei eiuer Zusammenkunft mit König Wilhelm III. von England im Haag wider¬
fahren wäre, indem dieser ans einem Lehnstuhl Platz genommen, ihm aber
nur einen mit einem Kissen bedeckten Sessel habe hinstellen lassen. Der Kur¬
fürst, so erzählt man, habe sich dadurch um so mehr verletzt gefühlt, als sich
Wilhelm III. bei der Besitzergreifung Englands der wesentlichen Hilfe und
Mitwirkung des Großen Kurfürsten und seines Nachfolgers zu erfreuen gehabt
hatte. Auch wenn diese Erzählung hinlänglich beglaubigt wäre, würde sie noch
immer kein Grund sein, aus diesem Vorgang auf eine tadelnswerte persönliche
Eitelkeit des Kurfürsten Friedrich zu schließen. Sie beweist nur, eine wie große
Bedeutung man in damaliger Zeit den Feinheiten des Hofzeremoniells beilegte.
Rangstreitigkeiten unter den Fürsten wurden mit der größten Wichtigkeit als
hochpolitische Fragen behandelt. Auch in solchen Kleinigkeiten, wie in der
Frage, wem ein Lehnsessel, oder wem ein gewöhnlicher Stuhl gebühre, kam die
den Machtverhältnissen entsprechende Rangordnung der Staaten Europas zum
völkerrechtlichen Ausdruck. Darum gab auch die Steigerung seiner Bedeutung
für die Gesamtheit einem aufkommenden Staate wie dem brandenburgisch-


Die Erwerbung der preußischen Königskrone durch Kurfürst Friedrich III.

verleiten, daß er ihm die Vernichtung eines Testaments seines Vaters in
Aussicht stellte, nach dessen Bestimmungen angeblich dem Kurprinzen nur
die kurbrandenburgischen Lande verbleiben und alle andern Erwerbungen des
Großen Kurfürsten dessen ihm aus seiner zweiten Ehe gebornen Söhnen als
selbständige Herrschaft zufallen sollten. Thatsächlich hat Kurfürst Friedrich
Wilhelm niemals daran gedacht, die Einheit seiner Staaten zertrümmern und
damit das Werk seines Lebens vernichten zu wollen. Vielmehr ging der Sinn
des Testaments, das er in die Hände des Kaisers gelegt, und zu dessen Voll¬
streckung er diesen ersucht hatte, lediglich dahin, den nachgebornen Söhnen
feste fürstliche Einkünfte aus deu ihnen zugewiesenen Landesteilen zu sichern.
Als Universalerbe und als Inhaber der eigentlichen Souverünitätsrechte war
ausdrücklich der Kurprinz bezeichnet. Nur die Besorgnis vor einer Trennung
und Teilung der unter dem kurbrandenburgischen Szepter vereinigten Lande
ist es gewesen, die den Kurprinzen zu seinem unheilvollen Schritt verleitet
hat. Von einer Aussicht auf die Königswürde, die man ihm von feiten
Österreichs eröffnet hatte, ist aber in den mit ihm im tiefsten Geheimnis ge¬
führten Verhandlungen mit keinem Worte die Rede gewesen.

Es ist aber auch eine ebenso oberflächliche wie ungeschichtliche Annahme,
daß Kurfürst Friedrich III. lediglich durch persönliche Eitelkeit bewogen worden
sei, nach dem Königstitel zu trachten. Allerdings wird man diesen von ihm
schon bald nach dem Antritt seiner Negierung gehegten Wunsch auf einen
durchaus berechtigten Ehrgeiz zurückführen können, bei dem es sich ihm nicht
bloß um die Befriedigung einer persönlichen Eitelkeit, sondern vielmehr darum
gehandelt hat, dem braudenburgisch-preußischen Staate den politischen Einfluß
zu sichern, der der Machtstellung entsprach, die der Große Kurfürst diesem Staate
errungen hatte. Es wird erzählt, daß dem Kurfürsten den ersten Anlaß zum
Verlangen nach einer Rangerhöhung eine Demütigung gegeben habe, die ihm
bei eiuer Zusammenkunft mit König Wilhelm III. von England im Haag wider¬
fahren wäre, indem dieser ans einem Lehnstuhl Platz genommen, ihm aber
nur einen mit einem Kissen bedeckten Sessel habe hinstellen lassen. Der Kur¬
fürst, so erzählt man, habe sich dadurch um so mehr verletzt gefühlt, als sich
Wilhelm III. bei der Besitzergreifung Englands der wesentlichen Hilfe und
Mitwirkung des Großen Kurfürsten und seines Nachfolgers zu erfreuen gehabt
hatte. Auch wenn diese Erzählung hinlänglich beglaubigt wäre, würde sie noch
immer kein Grund sein, aus diesem Vorgang auf eine tadelnswerte persönliche
Eitelkeit des Kurfürsten Friedrich zu schließen. Sie beweist nur, eine wie große
Bedeutung man in damaliger Zeit den Feinheiten des Hofzeremoniells beilegte.
Rangstreitigkeiten unter den Fürsten wurden mit der größten Wichtigkeit als
hochpolitische Fragen behandelt. Auch in solchen Kleinigkeiten, wie in der
Frage, wem ein Lehnsessel, oder wem ein gewöhnlicher Stuhl gebühre, kam die
den Machtverhältnissen entsprechende Rangordnung der Staaten Europas zum
völkerrechtlichen Ausdruck. Darum gab auch die Steigerung seiner Bedeutung
für die Gesamtheit einem aufkommenden Staate wie dem brandenburgisch-


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[0644] Die Erwerbung der preußischen Königskrone durch Kurfürst Friedrich III. verleiten, daß er ihm die Vernichtung eines Testaments seines Vaters in Aussicht stellte, nach dessen Bestimmungen angeblich dem Kurprinzen nur die kurbrandenburgischen Lande verbleiben und alle andern Erwerbungen des Großen Kurfürsten dessen ihm aus seiner zweiten Ehe gebornen Söhnen als selbständige Herrschaft zufallen sollten. Thatsächlich hat Kurfürst Friedrich Wilhelm niemals daran gedacht, die Einheit seiner Staaten zertrümmern und damit das Werk seines Lebens vernichten zu wollen. Vielmehr ging der Sinn des Testaments, das er in die Hände des Kaisers gelegt, und zu dessen Voll¬ streckung er diesen ersucht hatte, lediglich dahin, den nachgebornen Söhnen feste fürstliche Einkünfte aus deu ihnen zugewiesenen Landesteilen zu sichern. Als Universalerbe und als Inhaber der eigentlichen Souverünitätsrechte war ausdrücklich der Kurprinz bezeichnet. Nur die Besorgnis vor einer Trennung und Teilung der unter dem kurbrandenburgischen Szepter vereinigten Lande ist es gewesen, die den Kurprinzen zu seinem unheilvollen Schritt verleitet hat. Von einer Aussicht auf die Königswürde, die man ihm von feiten Österreichs eröffnet hatte, ist aber in den mit ihm im tiefsten Geheimnis ge¬ führten Verhandlungen mit keinem Worte die Rede gewesen. Es ist aber auch eine ebenso oberflächliche wie ungeschichtliche Annahme, daß Kurfürst Friedrich III. lediglich durch persönliche Eitelkeit bewogen worden sei, nach dem Königstitel zu trachten. Allerdings wird man diesen von ihm schon bald nach dem Antritt seiner Negierung gehegten Wunsch auf einen durchaus berechtigten Ehrgeiz zurückführen können, bei dem es sich ihm nicht bloß um die Befriedigung einer persönlichen Eitelkeit, sondern vielmehr darum gehandelt hat, dem braudenburgisch-preußischen Staate den politischen Einfluß zu sichern, der der Machtstellung entsprach, die der Große Kurfürst diesem Staate errungen hatte. Es wird erzählt, daß dem Kurfürsten den ersten Anlaß zum Verlangen nach einer Rangerhöhung eine Demütigung gegeben habe, die ihm bei eiuer Zusammenkunft mit König Wilhelm III. von England im Haag wider¬ fahren wäre, indem dieser ans einem Lehnstuhl Platz genommen, ihm aber nur einen mit einem Kissen bedeckten Sessel habe hinstellen lassen. Der Kur¬ fürst, so erzählt man, habe sich dadurch um so mehr verletzt gefühlt, als sich Wilhelm III. bei der Besitzergreifung Englands der wesentlichen Hilfe und Mitwirkung des Großen Kurfürsten und seines Nachfolgers zu erfreuen gehabt hatte. Auch wenn diese Erzählung hinlänglich beglaubigt wäre, würde sie noch immer kein Grund sein, aus diesem Vorgang auf eine tadelnswerte persönliche Eitelkeit des Kurfürsten Friedrich zu schließen. Sie beweist nur, eine wie große Bedeutung man in damaliger Zeit den Feinheiten des Hofzeremoniells beilegte. Rangstreitigkeiten unter den Fürsten wurden mit der größten Wichtigkeit als hochpolitische Fragen behandelt. Auch in solchen Kleinigkeiten, wie in der Frage, wem ein Lehnsessel, oder wem ein gewöhnlicher Stuhl gebühre, kam die den Machtverhältnissen entsprechende Rangordnung der Staaten Europas zum völkerrechtlichen Ausdruck. Darum gab auch die Steigerung seiner Bedeutung für die Gesamtheit einem aufkommenden Staate wie dem brandenburgisch-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341871_291076/644>, abgerufen am 22.07.2024.