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Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Viertes Vierteljahr.

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Reform des österreichisch-ungarischen Dualismus

das Majoritätsprinzip ebenso als nllirng, rutio anzuerkennen wie in national
einheitlichen Staaten. Die Zulassung einer selbständigen Wirtschaftspolitik in
zwei gleichberechtigten Hälften einer höhern internationalen Einheit mußte not¬
wendigerweise Interessengegensätze schaffen und sie immer mehr steigern. Ver¬
stärkt durch nationale Ansprüche und Eifersüchteleien konnte das künstlich
großgezogne Streben nach gegenseitiger Beherrschung und Ausnutzung nur un¬
haltbare Verhältnisse ergeben.

Die wenn auch immer noch uicht allgemein gewordne, aber in denkende
Köpfe doch unwiderstehlich eindringende Erkenntnis, daß die sich ohne Rücksicht
auf das untrennbare höhere Ganze geltend machenden und feindlich kreuzenden
staatsrechtlichen, nationalen und wirtschaftlichen Einzelbestrebungen zu gegen¬
seitiger Schädigung führen müssen, weckt uun endlich mit größerer oder ge¬
ringerer Klarheit den Wunsch, daß das Verhältnis der beiden Staaten der
Monarchie zu einander auf gesündere, vernünftigere Grundlagen gestellt
werde. Instinktiv wenigstens fühlen alle Politiker, für die die Erhaltung der
Monarchie und ihrer Großmachtstellung, wenn auch nicht als Selbstzweck,
so doch als wohlverstandenes Interesse aller ihrer Bestandteile, der ma߬
gebende Ausgangspunkt ist, daß nicht die zufällige und wechselnde Stärke oder
Schwäche des einen und des andern Teils allein bestimmend für ein dauerndes
und gesundes Verhältnis des einen zu dem andern sein darf. Wenn irgendwo,
muß in der vielgestaltigen österreichisch-ungarischen Monarchie das Recht der
Minoritäten durch entsprechende Einrichtungen geschützt werden. Und zwar
handelt es sich wenn nicht ausschließlich so doch vorwiegend darum, den Be¬
stand und die politische wie wirtschaftliche Bedeutung der nationalen Mino¬
ritäten zu sichern, wofür der in Böhmen schon verwirklichte, aber noch weitern
Aufbaus bedürftige Gedanke der Trennung nationaler Interessenkreise, das
Kurieushstem, mutatis niutÄQäis auch in Ungarn angewandt werden müßte.
Das Prinzip der Proportionalvertretung muß auch auf dem Gebiete der ge¬
meinsamen Angelegenheiten zur Geltung gebracht werden. Die Ausführung
dieses Gedankens verlangt eine auch aus andern Gründen unabweislich gebotne
Änderung des Instituts der Delegationen, die nur als Surrogat für eine Geltend-
machung des Steuerbewilligungsrechts für hochwichtige Zweige des Staatslebens
und für die Kontrolle der Politik der Monarchie anzusehen sind. Denn obwohl zur
Wahrnehmung gemeinsamer Zwecke und gemeinsamer Interessen Österreichs und
Ungarns berufen, können diese parlamentarischen Ausschüsse ohne Gesetzgebungs¬
recht keine mit der Autorität einer Volksvertretung bekleidete Stütze der inter¬
nationalen Einheit und Grvßmachtstellung der Monarchie sein. Gemeinsame Inter¬
essen erfordern gemeinsame Einrichtungen nicht bloß in mechanischem, sondern auch
in organischem Sinne. Für gemeinsame Ausgaben müssen gemeinsame Einnahmen
geschaffen werden. Wäre der gesunde Gedanke des ungarischen Ministerpräsidenten
Bills, gemeinsame Verzehrnngssteuern einzuführen, zur Ausführung gelangt, so
wäre den Angehörigen der Monarchie unendlich viel unerquicklicher Streit um
die Quote erspart worden, und das Ausland hätte nicht den beschämenden Anblick
des unwürdigen Feilschens der Quvtendeputativnen gehabt, es wäre nicht eine


Reform des österreichisch-ungarischen Dualismus

das Majoritätsprinzip ebenso als nllirng, rutio anzuerkennen wie in national
einheitlichen Staaten. Die Zulassung einer selbständigen Wirtschaftspolitik in
zwei gleichberechtigten Hälften einer höhern internationalen Einheit mußte not¬
wendigerweise Interessengegensätze schaffen und sie immer mehr steigern. Ver¬
stärkt durch nationale Ansprüche und Eifersüchteleien konnte das künstlich
großgezogne Streben nach gegenseitiger Beherrschung und Ausnutzung nur un¬
haltbare Verhältnisse ergeben.

Die wenn auch immer noch uicht allgemein gewordne, aber in denkende
Köpfe doch unwiderstehlich eindringende Erkenntnis, daß die sich ohne Rücksicht
auf das untrennbare höhere Ganze geltend machenden und feindlich kreuzenden
staatsrechtlichen, nationalen und wirtschaftlichen Einzelbestrebungen zu gegen¬
seitiger Schädigung führen müssen, weckt uun endlich mit größerer oder ge¬
ringerer Klarheit den Wunsch, daß das Verhältnis der beiden Staaten der
Monarchie zu einander auf gesündere, vernünftigere Grundlagen gestellt
werde. Instinktiv wenigstens fühlen alle Politiker, für die die Erhaltung der
Monarchie und ihrer Großmachtstellung, wenn auch nicht als Selbstzweck,
so doch als wohlverstandenes Interesse aller ihrer Bestandteile, der ma߬
gebende Ausgangspunkt ist, daß nicht die zufällige und wechselnde Stärke oder
Schwäche des einen und des andern Teils allein bestimmend für ein dauerndes
und gesundes Verhältnis des einen zu dem andern sein darf. Wenn irgendwo,
muß in der vielgestaltigen österreichisch-ungarischen Monarchie das Recht der
Minoritäten durch entsprechende Einrichtungen geschützt werden. Und zwar
handelt es sich wenn nicht ausschließlich so doch vorwiegend darum, den Be¬
stand und die politische wie wirtschaftliche Bedeutung der nationalen Mino¬
ritäten zu sichern, wofür der in Böhmen schon verwirklichte, aber noch weitern
Aufbaus bedürftige Gedanke der Trennung nationaler Interessenkreise, das
Kurieushstem, mutatis niutÄQäis auch in Ungarn angewandt werden müßte.
Das Prinzip der Proportionalvertretung muß auch auf dem Gebiete der ge¬
meinsamen Angelegenheiten zur Geltung gebracht werden. Die Ausführung
dieses Gedankens verlangt eine auch aus andern Gründen unabweislich gebotne
Änderung des Instituts der Delegationen, die nur als Surrogat für eine Geltend-
machung des Steuerbewilligungsrechts für hochwichtige Zweige des Staatslebens
und für die Kontrolle der Politik der Monarchie anzusehen sind. Denn obwohl zur
Wahrnehmung gemeinsamer Zwecke und gemeinsamer Interessen Österreichs und
Ungarns berufen, können diese parlamentarischen Ausschüsse ohne Gesetzgebungs¬
recht keine mit der Autorität einer Volksvertretung bekleidete Stütze der inter¬
nationalen Einheit und Grvßmachtstellung der Monarchie sein. Gemeinsame Inter¬
essen erfordern gemeinsame Einrichtungen nicht bloß in mechanischem, sondern auch
in organischem Sinne. Für gemeinsame Ausgaben müssen gemeinsame Einnahmen
geschaffen werden. Wäre der gesunde Gedanke des ungarischen Ministerpräsidenten
Bills, gemeinsame Verzehrnngssteuern einzuführen, zur Ausführung gelangt, so
wäre den Angehörigen der Monarchie unendlich viel unerquicklicher Streit um
die Quote erspart worden, und das Ausland hätte nicht den beschämenden Anblick
des unwürdigen Feilschens der Quvtendeputativnen gehabt, es wäre nicht eine


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[0442] Reform des österreichisch-ungarischen Dualismus das Majoritätsprinzip ebenso als nllirng, rutio anzuerkennen wie in national einheitlichen Staaten. Die Zulassung einer selbständigen Wirtschaftspolitik in zwei gleichberechtigten Hälften einer höhern internationalen Einheit mußte not¬ wendigerweise Interessengegensätze schaffen und sie immer mehr steigern. Ver¬ stärkt durch nationale Ansprüche und Eifersüchteleien konnte das künstlich großgezogne Streben nach gegenseitiger Beherrschung und Ausnutzung nur un¬ haltbare Verhältnisse ergeben. Die wenn auch immer noch uicht allgemein gewordne, aber in denkende Köpfe doch unwiderstehlich eindringende Erkenntnis, daß die sich ohne Rücksicht auf das untrennbare höhere Ganze geltend machenden und feindlich kreuzenden staatsrechtlichen, nationalen und wirtschaftlichen Einzelbestrebungen zu gegen¬ seitiger Schädigung führen müssen, weckt uun endlich mit größerer oder ge¬ ringerer Klarheit den Wunsch, daß das Verhältnis der beiden Staaten der Monarchie zu einander auf gesündere, vernünftigere Grundlagen gestellt werde. Instinktiv wenigstens fühlen alle Politiker, für die die Erhaltung der Monarchie und ihrer Großmachtstellung, wenn auch nicht als Selbstzweck, so doch als wohlverstandenes Interesse aller ihrer Bestandteile, der ma߬ gebende Ausgangspunkt ist, daß nicht die zufällige und wechselnde Stärke oder Schwäche des einen und des andern Teils allein bestimmend für ein dauerndes und gesundes Verhältnis des einen zu dem andern sein darf. Wenn irgendwo, muß in der vielgestaltigen österreichisch-ungarischen Monarchie das Recht der Minoritäten durch entsprechende Einrichtungen geschützt werden. Und zwar handelt es sich wenn nicht ausschließlich so doch vorwiegend darum, den Be¬ stand und die politische wie wirtschaftliche Bedeutung der nationalen Mino¬ ritäten zu sichern, wofür der in Böhmen schon verwirklichte, aber noch weitern Aufbaus bedürftige Gedanke der Trennung nationaler Interessenkreise, das Kurieushstem, mutatis niutÄQäis auch in Ungarn angewandt werden müßte. Das Prinzip der Proportionalvertretung muß auch auf dem Gebiete der ge¬ meinsamen Angelegenheiten zur Geltung gebracht werden. Die Ausführung dieses Gedankens verlangt eine auch aus andern Gründen unabweislich gebotne Änderung des Instituts der Delegationen, die nur als Surrogat für eine Geltend- machung des Steuerbewilligungsrechts für hochwichtige Zweige des Staatslebens und für die Kontrolle der Politik der Monarchie anzusehen sind. Denn obwohl zur Wahrnehmung gemeinsamer Zwecke und gemeinsamer Interessen Österreichs und Ungarns berufen, können diese parlamentarischen Ausschüsse ohne Gesetzgebungs¬ recht keine mit der Autorität einer Volksvertretung bekleidete Stütze der inter¬ nationalen Einheit und Grvßmachtstellung der Monarchie sein. Gemeinsame Inter¬ essen erfordern gemeinsame Einrichtungen nicht bloß in mechanischem, sondern auch in organischem Sinne. Für gemeinsame Ausgaben müssen gemeinsame Einnahmen geschaffen werden. Wäre der gesunde Gedanke des ungarischen Ministerpräsidenten Bills, gemeinsame Verzehrnngssteuern einzuführen, zur Ausführung gelangt, so wäre den Angehörigen der Monarchie unendlich viel unerquicklicher Streit um die Quote erspart worden, und das Ausland hätte nicht den beschämenden Anblick des unwürdigen Feilschens der Quvtendeputativnen gehabt, es wäre nicht eine

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341871_291076/442>, abgerufen am 29.06.2024.