Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Viertes Vierteljahr.Über die Bemannung der deutschen Kauffahrteischiffe wird. Da ist der Segler gerade voraus nach links segelnd! "Hart rechts" Bei Nebel, Schneefall oder dichtem Regen muß das Schiff mit müßiger In den: schriftlich abzufassenden Mietkontrakt zwischen Reeber oder Kapitän Über die Bemannung der deutschen Kauffahrteischiffe wird. Da ist der Segler gerade voraus nach links segelnd! „Hart rechts" Bei Nebel, Schneefall oder dichtem Regen muß das Schiff mit müßiger In den: schriftlich abzufassenden Mietkontrakt zwischen Reeber oder Kapitän <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0411" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/291488"/> <fw type="header" place="top"> Über die Bemannung der deutschen Kauffahrteischiffe</fw><lb/> <p xml:id="ID_1313" prev="#ID_1312"> wird. Da ist der Segler gerade voraus nach links segelnd! „Hart rechts"<lb/> das Nuder! Der Dampfer mindert seine Fahrt von Sekunde zu Sekunde und<lb/> gehorcht trotz rückwärts gehender Schraube dem Ruder. Wird er die Fahrt<lb/> verlieren, ehe er den Segler erreicht, kommen wir hinter ihm herum? Der<lb/> ganze Dampfer erbebt von der rasend arbeitenden Maschine. Alle an Deck<lb/> stehn atemlos auf ihren Posten festgebannt, die Sekunden dehnen sich zu Mi-<lb/> nuten. Da ertönt von vorn der Ruf — er gleicht einem Jubelgesang —:<lb/> Alles klar! Nicht fünf Meter weit gehn die Schiffe voneinander klar. Gott<lb/> sei Dank! Nicht selten stoßen die Schiffe zusammen, eins von ihnen oder beide<lb/> sinken auf den Meeresgrund, und Menschenleben gehn dabei verloren. Wer<lb/> einmal diesen Unglücksfall mit erlebt hat, vergißt ihn nie wieder. Tritt dickes<lb/> Wetter ein, so steht ihm die Szene wieder vor dein geistigen Auge, und<lb/> die jüngern Offiziere sagen dann wohl: Bei dickem Wetter ist er doch recht<lb/> nervös.</p><lb/> <p xml:id="ID_1314"> Bei Nebel, Schneefall oder dichtem Regen muß das Schiff mit müßiger<lb/> Geschwindigkeit fahren, sagt das Gesetz. Ja, muß fahren! Aber wo bleibt<lb/> der von der Reederei auf viele Monate hinaus festgestellte Fahrplnu? Er soll<lb/> und muß eingehalten werden, sonst — also —! Das Gesetz bekommt den<lb/> Schiffer und den Offizier nur dann zu fassen, wenn ein Unglück geschieht,<lb/> aber der Reeber hat ihn unter allen Umstünden, also vorwärts. Es giebt<lb/> Gegenden, in denen zeitweilig mehr als die Hälfte der Stunden eines Monats<lb/> dichte Nebel herrschen, aber wenn gewisse Schiffe diese Gegenden passieren, ist<lb/> es immer nur etwas neblig. Wenn ein Schiff übergerannt wird, macht das<lb/> nicht allzuviel. Der Fahrplan wird eingehalten oder gar ein neuer Rekord<lb/> geschaffen, die Reederei oder deren Verhinderer bezahlt, und die Schiffsleitung<lb/> mag sehen, wie sie sich mit dem Seeamt, mit dein Strafrichter und mit dem<lb/> eignen Gewissen abfindet.</p><lb/> <p xml:id="ID_1315" next="#ID_1316"> In den: schriftlich abzufassenden Mietkontrakt zwischen Reeber oder Kapitän<lb/> und der Schiffsbesatzung, Musterrolle genannt, lautet ein Artikel: „Der Schiffs¬<lb/> mann verheuert sich auf dem Schiffe von (Abgangshafen) nach X und weiter,"<lb/> sei es, daß eine Fracht von und nach diesen Häfen schon abgeschlossen ist, oder<lb/> daß das Schiff in Ballast nach dem zweiten Hafen segelt, um dort Fracht zu<lb/> suchen. Die Mannschaft muß dann mit dem Schiffe nach jedem Hafen, einerlei,<lb/> in welcher Zone er liegt; ob er gesund ist oder nicht, macht nicht den ge¬<lb/> ringsten Unterschied. Ist ein Hafen durch Cholera, gelbes Fieber, Malaria,<lb/> Pest oder Ruhr verseucht, und unterliegen die Hertünfte in Deutschland oder<lb/> irgend einen: andern Lande der Quarantäne, hilft nichts, die Mannschaft muß<lb/> mit, einerlei, ob sie dort ihr Grab findet oder nicht. Nach und von solchen<lb/> Hufen steigen die Frachten sofort bei dem Ausbruch der Krankheit, und dies<lb/> ist die Ursache, daß sie von Schiffen trotz der Verseuchung zahlreich aufgesucht<lb/> werden. Als in Hamburg vor acht Jahren die Cholera wütete, weigerten sich<lb/> die Mannschaften englischer Schiffe vielfach, dahin zu gehn, und die Richter<lb/> entschieden, daß sie damit im Rechte seien. Mannschaften deutscher Schiffe</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0411]
Über die Bemannung der deutschen Kauffahrteischiffe
wird. Da ist der Segler gerade voraus nach links segelnd! „Hart rechts"
das Nuder! Der Dampfer mindert seine Fahrt von Sekunde zu Sekunde und
gehorcht trotz rückwärts gehender Schraube dem Ruder. Wird er die Fahrt
verlieren, ehe er den Segler erreicht, kommen wir hinter ihm herum? Der
ganze Dampfer erbebt von der rasend arbeitenden Maschine. Alle an Deck
stehn atemlos auf ihren Posten festgebannt, die Sekunden dehnen sich zu Mi-
nuten. Da ertönt von vorn der Ruf — er gleicht einem Jubelgesang —:
Alles klar! Nicht fünf Meter weit gehn die Schiffe voneinander klar. Gott
sei Dank! Nicht selten stoßen die Schiffe zusammen, eins von ihnen oder beide
sinken auf den Meeresgrund, und Menschenleben gehn dabei verloren. Wer
einmal diesen Unglücksfall mit erlebt hat, vergißt ihn nie wieder. Tritt dickes
Wetter ein, so steht ihm die Szene wieder vor dein geistigen Auge, und
die jüngern Offiziere sagen dann wohl: Bei dickem Wetter ist er doch recht
nervös.
Bei Nebel, Schneefall oder dichtem Regen muß das Schiff mit müßiger
Geschwindigkeit fahren, sagt das Gesetz. Ja, muß fahren! Aber wo bleibt
der von der Reederei auf viele Monate hinaus festgestellte Fahrplnu? Er soll
und muß eingehalten werden, sonst — also —! Das Gesetz bekommt den
Schiffer und den Offizier nur dann zu fassen, wenn ein Unglück geschieht,
aber der Reeber hat ihn unter allen Umstünden, also vorwärts. Es giebt
Gegenden, in denen zeitweilig mehr als die Hälfte der Stunden eines Monats
dichte Nebel herrschen, aber wenn gewisse Schiffe diese Gegenden passieren, ist
es immer nur etwas neblig. Wenn ein Schiff übergerannt wird, macht das
nicht allzuviel. Der Fahrplan wird eingehalten oder gar ein neuer Rekord
geschaffen, die Reederei oder deren Verhinderer bezahlt, und die Schiffsleitung
mag sehen, wie sie sich mit dem Seeamt, mit dein Strafrichter und mit dem
eignen Gewissen abfindet.
In den: schriftlich abzufassenden Mietkontrakt zwischen Reeber oder Kapitän
und der Schiffsbesatzung, Musterrolle genannt, lautet ein Artikel: „Der Schiffs¬
mann verheuert sich auf dem Schiffe von (Abgangshafen) nach X und weiter,"
sei es, daß eine Fracht von und nach diesen Häfen schon abgeschlossen ist, oder
daß das Schiff in Ballast nach dem zweiten Hafen segelt, um dort Fracht zu
suchen. Die Mannschaft muß dann mit dem Schiffe nach jedem Hafen, einerlei,
in welcher Zone er liegt; ob er gesund ist oder nicht, macht nicht den ge¬
ringsten Unterschied. Ist ein Hafen durch Cholera, gelbes Fieber, Malaria,
Pest oder Ruhr verseucht, und unterliegen die Hertünfte in Deutschland oder
irgend einen: andern Lande der Quarantäne, hilft nichts, die Mannschaft muß
mit, einerlei, ob sie dort ihr Grab findet oder nicht. Nach und von solchen
Hufen steigen die Frachten sofort bei dem Ausbruch der Krankheit, und dies
ist die Ursache, daß sie von Schiffen trotz der Verseuchung zahlreich aufgesucht
werden. Als in Hamburg vor acht Jahren die Cholera wütete, weigerten sich
die Mannschaften englischer Schiffe vielfach, dahin zu gehn, und die Richter
entschieden, daß sie damit im Rechte seien. Mannschaften deutscher Schiffe
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