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Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Viertes Vierteljahr.

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unter der Stephanschen Verwaltung weit über den Bedarf angewachsenen,
überflüssigen Zuwachs an Aspiranten und jungen Postbeamten, bahnte sehr
zweckmäßige Änderungen der dienstlichen Laufbahn in seinem. Ressort an und
war mit steigendem Erfolge bemüht, die Überschüsse, unbeschadet der Leistungen
der Post, zu steigern. Auch dieses Ressort machte darum dem Reichskanzler
weder Mühe noch Sorge. Es war in sehr guter Hand, zum Eingreifen von
oben her überhaupt nicht angethan und konnte dem Reichskanzler uur Ehre
machen, während er, wenn er hier hätte persönlich eingreifen wollen, schon an
der Technik des Ressorts hätte scheitern müssen.

Ähnlich lag es im Neichsjustizcimt. An dessen Spitze war nach dein Tode
des Staatssekretärs Hanauer der Unterstaatssckrctär im Neichsmnt des Innern
Nieberding berufen worden. Hier lag eine besondre Schwierigkeit in der zweiten,
zur Revision des ersten Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs berufnen
Kommission, in der bis dahin der Staatssekretär des Justizamts den Vorsitz
geführt hatte, eine ganz enorme Arbeitsbelastung, unter der entweder die
Justizverwaltung mit ihren ohnehin höchst wichtigen Gesetzgebungsaufgabeu
oder das Bürgerliche Gesetzbuch oder beides leiden mußte. Der neue Justiz¬
sekretär fand gleich bei seinem Eintritt einen Ausweg, der sich bei seiner Ein¬
fachheit wie das El des Kolumbus ausnahm. Er ließ sich den Vorsitz in der
Kommission zwar übertragen, erhielt aber zugleich die Befugnis, diesen Vorsitz
regelmüßig durch den stellvertretenden Vorsitzenden, Präsidenten Künzel, wahr¬
nehmen zu lassen und nur dann persönlich einzutreten, wenn er es für nötig
oder angemessen fand. Dadurch erreichte er für sich die Möglichkeit, sich über
die bei seinem Eintritt schon ziemlich weit vorgeschrittnen Arbeiten der Kommission
gründlich zu orientieren, ohne doch die laufenden Geschäfte des Justizamts zu
vernachlässigen. Er löste seine Aufgabe brillant, und als der Entwurf des
Bürgerlichen Gesetzbuchs in den Reichstag kam, übernahm er bei vollkommner
Beherrschung des Gegenstands die Führung in der parlamentarischen Ver¬
tretung des Entwurfs, und zwar so sachlich, so Präzis, so umsichtig und zu¬
gleich mit so sicherm politischem Takt in der Behandlung der Parteien, daß
der günstige Erfolg in der Hauptsache ihm zu verdanken ist. Diese vielleicht
noch nicht hinlänglich in der Öffentlichkeit gewürdigte Leistung des Staats¬
sekretärs Nieberding ist um so anerkennenswerter, als er von Haus aus gar
kein technisch durchgebildeter Jurist, soudern Verwaltungsbeamter war, das
Ncgierungsassessorexameu gemacht hatte und in seiner gesamten amtlichen Lauf¬
bahn ausschließlich in der Verwaltung, niemals in der Justiz thätig gewesen
war. An ihm hatte Fürst Hohenlohe nicht nur in den Geschäften des Jnstiz-
cnnts einen ausgezeichneten Vertreter, sondern auch einen erfahrnen, hellen,
nüchternen und zuverlässigen Berater für mancherlei Angelegenheiten allgemeiner
Natur. In das Ressort des Jnstizcimts persönlich einzugreifen ist ihm unter
diesen Umstünden sicher nie in den Sinn gekommen.

Die militärischen Angelegenheiten entzogen sich ohnehin ihrer Natur nach
einer speziellen Einwirkung des nicht soldatisch geschulten Kanzlers. Sie
kamen für ihn eigentlich nnr nach ihrer finanziellen Seite in Betracht, und in


unter der Stephanschen Verwaltung weit über den Bedarf angewachsenen,
überflüssigen Zuwachs an Aspiranten und jungen Postbeamten, bahnte sehr
zweckmäßige Änderungen der dienstlichen Laufbahn in seinem. Ressort an und
war mit steigendem Erfolge bemüht, die Überschüsse, unbeschadet der Leistungen
der Post, zu steigern. Auch dieses Ressort machte darum dem Reichskanzler
weder Mühe noch Sorge. Es war in sehr guter Hand, zum Eingreifen von
oben her überhaupt nicht angethan und konnte dem Reichskanzler uur Ehre
machen, während er, wenn er hier hätte persönlich eingreifen wollen, schon an
der Technik des Ressorts hätte scheitern müssen.

Ähnlich lag es im Neichsjustizcimt. An dessen Spitze war nach dein Tode
des Staatssekretärs Hanauer der Unterstaatssckrctär im Neichsmnt des Innern
Nieberding berufen worden. Hier lag eine besondre Schwierigkeit in der zweiten,
zur Revision des ersten Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs berufnen
Kommission, in der bis dahin der Staatssekretär des Justizamts den Vorsitz
geführt hatte, eine ganz enorme Arbeitsbelastung, unter der entweder die
Justizverwaltung mit ihren ohnehin höchst wichtigen Gesetzgebungsaufgabeu
oder das Bürgerliche Gesetzbuch oder beides leiden mußte. Der neue Justiz¬
sekretär fand gleich bei seinem Eintritt einen Ausweg, der sich bei seiner Ein¬
fachheit wie das El des Kolumbus ausnahm. Er ließ sich den Vorsitz in der
Kommission zwar übertragen, erhielt aber zugleich die Befugnis, diesen Vorsitz
regelmüßig durch den stellvertretenden Vorsitzenden, Präsidenten Künzel, wahr¬
nehmen zu lassen und nur dann persönlich einzutreten, wenn er es für nötig
oder angemessen fand. Dadurch erreichte er für sich die Möglichkeit, sich über
die bei seinem Eintritt schon ziemlich weit vorgeschrittnen Arbeiten der Kommission
gründlich zu orientieren, ohne doch die laufenden Geschäfte des Justizamts zu
vernachlässigen. Er löste seine Aufgabe brillant, und als der Entwurf des
Bürgerlichen Gesetzbuchs in den Reichstag kam, übernahm er bei vollkommner
Beherrschung des Gegenstands die Führung in der parlamentarischen Ver¬
tretung des Entwurfs, und zwar so sachlich, so Präzis, so umsichtig und zu¬
gleich mit so sicherm politischem Takt in der Behandlung der Parteien, daß
der günstige Erfolg in der Hauptsache ihm zu verdanken ist. Diese vielleicht
noch nicht hinlänglich in der Öffentlichkeit gewürdigte Leistung des Staats¬
sekretärs Nieberding ist um so anerkennenswerter, als er von Haus aus gar
kein technisch durchgebildeter Jurist, soudern Verwaltungsbeamter war, das
Ncgierungsassessorexameu gemacht hatte und in seiner gesamten amtlichen Lauf¬
bahn ausschließlich in der Verwaltung, niemals in der Justiz thätig gewesen
war. An ihm hatte Fürst Hohenlohe nicht nur in den Geschäften des Jnstiz-
cnnts einen ausgezeichneten Vertreter, sondern auch einen erfahrnen, hellen,
nüchternen und zuverlässigen Berater für mancherlei Angelegenheiten allgemeiner
Natur. In das Ressort des Jnstizcimts persönlich einzugreifen ist ihm unter
diesen Umstünden sicher nie in den Sinn gekommen.

Die militärischen Angelegenheiten entzogen sich ohnehin ihrer Natur nach
einer speziellen Einwirkung des nicht soldatisch geschulten Kanzlers. Sie
kamen für ihn eigentlich nnr nach ihrer finanziellen Seite in Betracht, und in


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[0234] unter der Stephanschen Verwaltung weit über den Bedarf angewachsenen, überflüssigen Zuwachs an Aspiranten und jungen Postbeamten, bahnte sehr zweckmäßige Änderungen der dienstlichen Laufbahn in seinem. Ressort an und war mit steigendem Erfolge bemüht, die Überschüsse, unbeschadet der Leistungen der Post, zu steigern. Auch dieses Ressort machte darum dem Reichskanzler weder Mühe noch Sorge. Es war in sehr guter Hand, zum Eingreifen von oben her überhaupt nicht angethan und konnte dem Reichskanzler uur Ehre machen, während er, wenn er hier hätte persönlich eingreifen wollen, schon an der Technik des Ressorts hätte scheitern müssen. Ähnlich lag es im Neichsjustizcimt. An dessen Spitze war nach dein Tode des Staatssekretärs Hanauer der Unterstaatssckrctär im Neichsmnt des Innern Nieberding berufen worden. Hier lag eine besondre Schwierigkeit in der zweiten, zur Revision des ersten Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs berufnen Kommission, in der bis dahin der Staatssekretär des Justizamts den Vorsitz geführt hatte, eine ganz enorme Arbeitsbelastung, unter der entweder die Justizverwaltung mit ihren ohnehin höchst wichtigen Gesetzgebungsaufgabeu oder das Bürgerliche Gesetzbuch oder beides leiden mußte. Der neue Justiz¬ sekretär fand gleich bei seinem Eintritt einen Ausweg, der sich bei seiner Ein¬ fachheit wie das El des Kolumbus ausnahm. Er ließ sich den Vorsitz in der Kommission zwar übertragen, erhielt aber zugleich die Befugnis, diesen Vorsitz regelmüßig durch den stellvertretenden Vorsitzenden, Präsidenten Künzel, wahr¬ nehmen zu lassen und nur dann persönlich einzutreten, wenn er es für nötig oder angemessen fand. Dadurch erreichte er für sich die Möglichkeit, sich über die bei seinem Eintritt schon ziemlich weit vorgeschrittnen Arbeiten der Kommission gründlich zu orientieren, ohne doch die laufenden Geschäfte des Justizamts zu vernachlässigen. Er löste seine Aufgabe brillant, und als der Entwurf des Bürgerlichen Gesetzbuchs in den Reichstag kam, übernahm er bei vollkommner Beherrschung des Gegenstands die Führung in der parlamentarischen Ver¬ tretung des Entwurfs, und zwar so sachlich, so Präzis, so umsichtig und zu¬ gleich mit so sicherm politischem Takt in der Behandlung der Parteien, daß der günstige Erfolg in der Hauptsache ihm zu verdanken ist. Diese vielleicht noch nicht hinlänglich in der Öffentlichkeit gewürdigte Leistung des Staats¬ sekretärs Nieberding ist um so anerkennenswerter, als er von Haus aus gar kein technisch durchgebildeter Jurist, soudern Verwaltungsbeamter war, das Ncgierungsassessorexameu gemacht hatte und in seiner gesamten amtlichen Lauf¬ bahn ausschließlich in der Verwaltung, niemals in der Justiz thätig gewesen war. An ihm hatte Fürst Hohenlohe nicht nur in den Geschäften des Jnstiz- cnnts einen ausgezeichneten Vertreter, sondern auch einen erfahrnen, hellen, nüchternen und zuverlässigen Berater für mancherlei Angelegenheiten allgemeiner Natur. In das Ressort des Jnstizcimts persönlich einzugreifen ist ihm unter diesen Umstünden sicher nie in den Sinn gekommen. Die militärischen Angelegenheiten entzogen sich ohnehin ihrer Natur nach einer speziellen Einwirkung des nicht soldatisch geschulten Kanzlers. Sie kamen für ihn eigentlich nnr nach ihrer finanziellen Seite in Betracht, und in

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341871_291076/234>, abgerufen am 26.06.2024.