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Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Zweites Vierteljahr.

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den Hofpanker; den Hofkehrer, den Hofeinheizer, den Hvflnternenwärter, und
Dutzende untre derartige Existenzen --- alles nicht etwa unbeachtete Diener und
Handlanger schlechthin, sondern sorgfältig klassifizierte "Beamte," die sich ihrer Würde
bewußt waren und auf jeden nicht bei Hof Beschäftigten gönnerhaft herabsahen.
Ich habe einzelne überständig gebliebne Exemplare solcher Leute noch Wohl gekannt
und weiß, wie sie sich benahmen.

Unsre "Klassifikation" weist nicht weniger als 475 Berufe auf, von deren
Inhabern ihrer Bezeichnung nach mindestens ein Drittel ausschließlich im Hofdienst
gestanden haben muß, sodaß also höchstens zwei Drittel ans den Staatsdienst und
auf Privatbeschäftigungen kamen. Und wie sah es nun mit den Rangverhültnissen
dieser Leute, beide Kategorien gegen einander gehalten, aus?

In der ersten Klasse figurieren unter siebzehn Mann überhaupt nur fünf
Staatsbeamte: Kanzler, Geheimer Rat, Generalleutnant, Generalmajor <AL. bei
einem Truppenkontingent von etwa zwei Bataillonen nach jetzigen Begriffen!),
Präsident; dagegen zwölf hohe Hofchargcn: Hausmarschall, Hofmarschall, Ober¬
kammerherr, Oberhofmarschall, Oberhofmeister, Oberjägermeister, Oberlammercr,
Oberlnndjägermeister, Oberlandshauptmann, Oberschenk, Oberstallmeister, Schlo߬
hauptmann. Wie nur die Ressorts aller dieser Würdenträger gegen einander ab¬
geteilt gewesen sein mögen?

Die zweite Klasse enthält einundzwanzig Auserwählte, darunter allerdings vor¬
wiegend hohe Staatsbeamte, fast lauter "Geheime," die sich aber gefallen lassen
mußten, mit jeder sogenannten "Hofdame" zu rangieren. Das ist gewiß nach
jetzigen Begriffen schon eigentümlich; von der dritten Klasse an wird die Sache
aber geradezu spaßhaft.

In dieser rangiert z. B. der Generalsuperintendent und der Oberhofprediger
auf einer Stufe mit dem "Adlichen ohne Charakter," also mit jedem beliebigen
Jungen, der in der Wahl seiner Eltern so vorsichtig gewesen war, daß er ein
"von" vor seinen Namen zu setzen berechtigt erschien, mit dem Jagdjunker und
mit dem Stalljunker.

In der vierten Klasse finden wir den Direktor des hiesigen (Gothaischen)
V^miiÄÄi mit dem geheimen Botenmeister und demi Küchenmeister, in der fünften
die Bürgermeister zu Gotha, Ohrdruf und Waltershausen mit dem Hoftnnzmcister
und dem Lousäireetizur as" Misii-si?), in der sechsten den Amtsadvokaten mit dem
Keller- und Küchenschreiber und dem Futterkommissarius, in der siebenten den
Korrektor des gMwÄLii zu Ohrdrnf mit dem Kohlenverwalter und der Waschfrau
im Resideuzschlosse, in der achten den Notarius mit dem Küchenschreibersgehilfen
und dem Tafeldecker, in der neunten aber sogar den geistlichen Substituten, den
Fabrikanten und andre mit dein Juden, dem Leibknecht und der Herzoglichen Bett¬
magd gnädigst zusammengestellt! Rothschild, Krupp und die Bettmagd!

Solche komischen Zusammenstellungen könnten wir leicht noch zu Dutzenden
bringen, die angeführten dürften aber genügen.
'

I/6t>at, ok8t, moi! Das schwebte eben den Fürsten zur Zeit der vorletzten Jahr¬
hundertwende trotz der französischen Revolution immer noch vor, obschon es nicht
mehr in der schroffen Weise des roi solvit empfunden oder gar ausgesprochen
wurde. Gerade in Gotha regierten zu jener Zeit sehr gebildete, Kunst und Wissen¬
schaft energisch fördernde Fürsten (Ernst II. von 1772'bis 1804 und August von
1804 bis 1822), aber Hof, Hofbeamte und Hofdienerschaft standen für sie immer
noch unermeßlich hoch über Staat. Staatsbeamten und Staatsdienerschaft, eine tiefe
Kluft trennte beide noch von einander. Freilich gab es jn damals auch noch keine
Staatsbürger, sondern nur getreue Unterthanen, die das als ganz selbstverständlich
hinnahmen.


den Hofpanker; den Hofkehrer, den Hofeinheizer, den Hvflnternenwärter, und
Dutzende untre derartige Existenzen —- alles nicht etwa unbeachtete Diener und
Handlanger schlechthin, sondern sorgfältig klassifizierte „Beamte," die sich ihrer Würde
bewußt waren und auf jeden nicht bei Hof Beschäftigten gönnerhaft herabsahen.
Ich habe einzelne überständig gebliebne Exemplare solcher Leute noch Wohl gekannt
und weiß, wie sie sich benahmen.

Unsre „Klassifikation" weist nicht weniger als 475 Berufe auf, von deren
Inhabern ihrer Bezeichnung nach mindestens ein Drittel ausschließlich im Hofdienst
gestanden haben muß, sodaß also höchstens zwei Drittel ans den Staatsdienst und
auf Privatbeschäftigungen kamen. Und wie sah es nun mit den Rangverhültnissen
dieser Leute, beide Kategorien gegen einander gehalten, aus?

In der ersten Klasse figurieren unter siebzehn Mann überhaupt nur fünf
Staatsbeamte: Kanzler, Geheimer Rat, Generalleutnant, Generalmajor <AL. bei
einem Truppenkontingent von etwa zwei Bataillonen nach jetzigen Begriffen!),
Präsident; dagegen zwölf hohe Hofchargcn: Hausmarschall, Hofmarschall, Ober¬
kammerherr, Oberhofmarschall, Oberhofmeister, Oberjägermeister, Oberlammercr,
Oberlnndjägermeister, Oberlandshauptmann, Oberschenk, Oberstallmeister, Schlo߬
hauptmann. Wie nur die Ressorts aller dieser Würdenträger gegen einander ab¬
geteilt gewesen sein mögen?

Die zweite Klasse enthält einundzwanzig Auserwählte, darunter allerdings vor¬
wiegend hohe Staatsbeamte, fast lauter „Geheime," die sich aber gefallen lassen
mußten, mit jeder sogenannten „Hofdame" zu rangieren. Das ist gewiß nach
jetzigen Begriffen schon eigentümlich; von der dritten Klasse an wird die Sache
aber geradezu spaßhaft.

In dieser rangiert z. B. der Generalsuperintendent und der Oberhofprediger
auf einer Stufe mit dem „Adlichen ohne Charakter," also mit jedem beliebigen
Jungen, der in der Wahl seiner Eltern so vorsichtig gewesen war, daß er ein
„von" vor seinen Namen zu setzen berechtigt erschien, mit dem Jagdjunker und
mit dem Stalljunker.

In der vierten Klasse finden wir den Direktor des hiesigen (Gothaischen)
V^miiÄÄi mit dem geheimen Botenmeister und demi Küchenmeister, in der fünften
die Bürgermeister zu Gotha, Ohrdruf und Waltershausen mit dem Hoftnnzmcister
und dem Lousäireetizur as» Misii-si?), in der sechsten den Amtsadvokaten mit dem
Keller- und Küchenschreiber und dem Futterkommissarius, in der siebenten den
Korrektor des gMwÄLii zu Ohrdrnf mit dem Kohlenverwalter und der Waschfrau
im Resideuzschlosse, in der achten den Notarius mit dem Küchenschreibersgehilfen
und dem Tafeldecker, in der neunten aber sogar den geistlichen Substituten, den
Fabrikanten und andre mit dein Juden, dem Leibknecht und der Herzoglichen Bett¬
magd gnädigst zusammengestellt! Rothschild, Krupp und die Bettmagd!

Solche komischen Zusammenstellungen könnten wir leicht noch zu Dutzenden
bringen, die angeführten dürften aber genügen.
'

I/6t>at, ok8t, moi! Das schwebte eben den Fürsten zur Zeit der vorletzten Jahr¬
hundertwende trotz der französischen Revolution immer noch vor, obschon es nicht
mehr in der schroffen Weise des roi solvit empfunden oder gar ausgesprochen
wurde. Gerade in Gotha regierten zu jener Zeit sehr gebildete, Kunst und Wissen¬
schaft energisch fördernde Fürsten (Ernst II. von 1772'bis 1804 und August von
1804 bis 1822), aber Hof, Hofbeamte und Hofdienerschaft standen für sie immer
noch unermeßlich hoch über Staat. Staatsbeamten und Staatsdienerschaft, eine tiefe
Kluft trennte beide noch von einander. Freilich gab es jn damals auch noch keine
Staatsbürger, sondern nur getreue Unterthanen, die das als ganz selbstverständlich
hinnahmen.


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[0458] den Hofpanker; den Hofkehrer, den Hofeinheizer, den Hvflnternenwärter, und Dutzende untre derartige Existenzen —- alles nicht etwa unbeachtete Diener und Handlanger schlechthin, sondern sorgfältig klassifizierte „Beamte," die sich ihrer Würde bewußt waren und auf jeden nicht bei Hof Beschäftigten gönnerhaft herabsahen. Ich habe einzelne überständig gebliebne Exemplare solcher Leute noch Wohl gekannt und weiß, wie sie sich benahmen. Unsre „Klassifikation" weist nicht weniger als 475 Berufe auf, von deren Inhabern ihrer Bezeichnung nach mindestens ein Drittel ausschließlich im Hofdienst gestanden haben muß, sodaß also höchstens zwei Drittel ans den Staatsdienst und auf Privatbeschäftigungen kamen. Und wie sah es nun mit den Rangverhültnissen dieser Leute, beide Kategorien gegen einander gehalten, aus? In der ersten Klasse figurieren unter siebzehn Mann überhaupt nur fünf Staatsbeamte: Kanzler, Geheimer Rat, Generalleutnant, Generalmajor <AL. bei einem Truppenkontingent von etwa zwei Bataillonen nach jetzigen Begriffen!), Präsident; dagegen zwölf hohe Hofchargcn: Hausmarschall, Hofmarschall, Ober¬ kammerherr, Oberhofmarschall, Oberhofmeister, Oberjägermeister, Oberlammercr, Oberlnndjägermeister, Oberlandshauptmann, Oberschenk, Oberstallmeister, Schlo߬ hauptmann. Wie nur die Ressorts aller dieser Würdenträger gegen einander ab¬ geteilt gewesen sein mögen? Die zweite Klasse enthält einundzwanzig Auserwählte, darunter allerdings vor¬ wiegend hohe Staatsbeamte, fast lauter „Geheime," die sich aber gefallen lassen mußten, mit jeder sogenannten „Hofdame" zu rangieren. Das ist gewiß nach jetzigen Begriffen schon eigentümlich; von der dritten Klasse an wird die Sache aber geradezu spaßhaft. In dieser rangiert z. B. der Generalsuperintendent und der Oberhofprediger auf einer Stufe mit dem „Adlichen ohne Charakter," also mit jedem beliebigen Jungen, der in der Wahl seiner Eltern so vorsichtig gewesen war, daß er ein „von" vor seinen Namen zu setzen berechtigt erschien, mit dem Jagdjunker und mit dem Stalljunker. In der vierten Klasse finden wir den Direktor des hiesigen (Gothaischen) V^miiÄÄi mit dem geheimen Botenmeister und demi Küchenmeister, in der fünften die Bürgermeister zu Gotha, Ohrdruf und Waltershausen mit dem Hoftnnzmcister und dem Lousäireetizur as» Misii-si?), in der sechsten den Amtsadvokaten mit dem Keller- und Küchenschreiber und dem Futterkommissarius, in der siebenten den Korrektor des gMwÄLii zu Ohrdrnf mit dem Kohlenverwalter und der Waschfrau im Resideuzschlosse, in der achten den Notarius mit dem Küchenschreibersgehilfen und dem Tafeldecker, in der neunten aber sogar den geistlichen Substituten, den Fabrikanten und andre mit dein Juden, dem Leibknecht und der Herzoglichen Bett¬ magd gnädigst zusammengestellt! Rothschild, Krupp und die Bettmagd! Solche komischen Zusammenstellungen könnten wir leicht noch zu Dutzenden bringen, die angeführten dürften aber genügen. ' I/6t>at, ok8t, moi! Das schwebte eben den Fürsten zur Zeit der vorletzten Jahr¬ hundertwende trotz der französischen Revolution immer noch vor, obschon es nicht mehr in der schroffen Weise des roi solvit empfunden oder gar ausgesprochen wurde. Gerade in Gotha regierten zu jener Zeit sehr gebildete, Kunst und Wissen¬ schaft energisch fördernde Fürsten (Ernst II. von 1772'bis 1804 und August von 1804 bis 1822), aber Hof, Hofbeamte und Hofdienerschaft standen für sie immer noch unermeßlich hoch über Staat. Staatsbeamten und Staatsdienerschaft, eine tiefe Kluft trennte beide noch von einander. Freilich gab es jn damals auch noch keine Staatsbürger, sondern nur getreue Unterthanen, die das als ganz selbstverständlich hinnahmen.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341871_290410/458>, abgerufen am 01.07.2024.