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Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

oder vereinigt sie sich wieder mit der höchsten Vernunft, aus der sie hervorgegangen
ist? Diese Frage wird nicht durch den Begriff der Substanz gelöst, der das eine
wie das andre als dein Naturgesetz entsprechend zuläßt. In dem physischen Pro¬
zesse bilden die materiellen Atome unwandelbare einzelne Substanzen, die, indem
sie verschiedne Verbindungen eingehn und daraus wieder ausscheiden, in ihrem in¬
dividuellen Dasein verbleiben. Es fragt sich, ob dasselbe für die denkenden Sub¬
stanzen Geltung hat. Statt der äußern Erfahrung liefert uns hier die innere Er¬
fahrung eine Bestätigung, indem sie uns das sittliche Gesetz, als eine unveräußer¬
liche Eigenschaft des Subjekts, aufdeckt. Für das sittliche Gesetz bildet (!) die
Fortdauer der individuellen Existenz ein notwendiges Postulat. Das absolute Gesetz
fordert eine unbedingte Erfüllung; aber dabei wird in dem Kampfe der besondern
Kräfte, der das Gebiet des Relativen bildet i.!), und in dem die individuelle Vernunft
befangen ist, das sittliche Gesetz oft verletzt oder bleibt unerfüllt. Darum kaun die
gegenwärtige Wirklichkeit dem vernünftigen Subjekte keine sittliche Befriedigung ge¬
währen. Diese Befriedigung ist nur unter der Voraussetzung der individuelle"
Fortdauer möglich, die darum als eine Forderung des sittlichen Gesetzes erscheint.
Es ist interessant, daß die Utilitarier, die den persönlichen Genuß für die einzige
Triebfeder zur Thätigkeit ansehen, mit Entrüstung den Gedanken an zukünftige Be¬
lohnungen und Strafen, als der Sittlichkeit unwürdig, verwerfen; auf Stelzen
steigend, um aus dem Sumpfe, in den sie versunken sind, herauszukommen, fordern
sie im Namen des reinen Ideals uneigennützige Aufopferung. Wenn die Be¬
lohnungen in materiellen Gütern bestünden, so wäre allerdings eine solche Forde¬
rung dein Wesen der Sittlichkeit nicht gemäß. Die sittliche Befriedigung aber
bildet^!) den notwendigen Zweck der sittlichen Handlung; durch das ohumcichtige Be¬
wußtsein der erfüllten Pflicht allein wird sie nicht gegeben. Das sittliche Gefühl wird
dnrch den Triumph der Ungerechtigkeit beleidigt, der auf Erden eine alltägliche Er¬
scheinung ist. Es wird auch durch die Möglichkeit der Verwirklichung des sittlichen Ideals
in der Zukunft nicht versöhnt, denn wofür haben dann alle vergangnen Geschlechter
gelitten, und wofür sind sie untergegangen? Das vernünftig-sittliche Subjekt ist
nicht nur Werkzeug; als Träger des sittlichen Gesetzes ist es sich selbst Zweck, und
als solcher muß es Befriedigung finden. Wahrhaft komisch ist es, wenn die Em¬
piriker die Möglichkeit, das sittliche Ideal zu verwirklichen, bezweifeln und dennoch
fordern, daß sich der Mensch für dieses zweifelhafte Ideal aufopfere" (S. 496).
"Die Verwirklichung der Rechtsordnung, die die Freiheit der Person schützt, bildet^)
ein unwandelbares Ideal, das dem Subjekt als einem vernünftigen, sittlichen Wesen
eigen ist. Hieraus ist ersichtlich, daß das Recht, ebenso wie die Sittlichkeit, in der
Metaphysik wurzelt. Die äußere Freiheit als Thatsache ist etwas Empirisches, aber
als Forderung ist sie etwas Metaphysisches, denn sie entspringt aus der innern
Freiheit, die eine metaphysische Eigenschaft des vernünftigen Wesens ist. Indessen
ist gegenwärtig die Verwirrung der Begriffe, die aus dem bloßen Empirismus
hervorgeht, so groß, daß uicht selten die Verteidiger der reinen Erfahrung als An¬
hänger der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte auftreten, ohne zu ahnen,
daß diese Erklärung lediglich ein Produkt einseitiger Metaphysik ist" (S. 499).






Herausgegeben von Johannes Grunow in Leipzig
Verlag von Fr. Will). Grunow in Leipzig. -- Druck von Carl Marquart in Leipzig
Maßgebliches und Unmaßgebliches

oder vereinigt sie sich wieder mit der höchsten Vernunft, aus der sie hervorgegangen
ist? Diese Frage wird nicht durch den Begriff der Substanz gelöst, der das eine
wie das andre als dein Naturgesetz entsprechend zuläßt. In dem physischen Pro¬
zesse bilden die materiellen Atome unwandelbare einzelne Substanzen, die, indem
sie verschiedne Verbindungen eingehn und daraus wieder ausscheiden, in ihrem in¬
dividuellen Dasein verbleiben. Es fragt sich, ob dasselbe für die denkenden Sub¬
stanzen Geltung hat. Statt der äußern Erfahrung liefert uns hier die innere Er¬
fahrung eine Bestätigung, indem sie uns das sittliche Gesetz, als eine unveräußer¬
liche Eigenschaft des Subjekts, aufdeckt. Für das sittliche Gesetz bildet (!) die
Fortdauer der individuellen Existenz ein notwendiges Postulat. Das absolute Gesetz
fordert eine unbedingte Erfüllung; aber dabei wird in dem Kampfe der besondern
Kräfte, der das Gebiet des Relativen bildet i.!), und in dem die individuelle Vernunft
befangen ist, das sittliche Gesetz oft verletzt oder bleibt unerfüllt. Darum kaun die
gegenwärtige Wirklichkeit dem vernünftigen Subjekte keine sittliche Befriedigung ge¬
währen. Diese Befriedigung ist nur unter der Voraussetzung der individuelle»
Fortdauer möglich, die darum als eine Forderung des sittlichen Gesetzes erscheint.
Es ist interessant, daß die Utilitarier, die den persönlichen Genuß für die einzige
Triebfeder zur Thätigkeit ansehen, mit Entrüstung den Gedanken an zukünftige Be¬
lohnungen und Strafen, als der Sittlichkeit unwürdig, verwerfen; auf Stelzen
steigend, um aus dem Sumpfe, in den sie versunken sind, herauszukommen, fordern
sie im Namen des reinen Ideals uneigennützige Aufopferung. Wenn die Be¬
lohnungen in materiellen Gütern bestünden, so wäre allerdings eine solche Forde¬
rung dein Wesen der Sittlichkeit nicht gemäß. Die sittliche Befriedigung aber
bildet^!) den notwendigen Zweck der sittlichen Handlung; durch das ohumcichtige Be¬
wußtsein der erfüllten Pflicht allein wird sie nicht gegeben. Das sittliche Gefühl wird
dnrch den Triumph der Ungerechtigkeit beleidigt, der auf Erden eine alltägliche Er¬
scheinung ist. Es wird auch durch die Möglichkeit der Verwirklichung des sittlichen Ideals
in der Zukunft nicht versöhnt, denn wofür haben dann alle vergangnen Geschlechter
gelitten, und wofür sind sie untergegangen? Das vernünftig-sittliche Subjekt ist
nicht nur Werkzeug; als Träger des sittlichen Gesetzes ist es sich selbst Zweck, und
als solcher muß es Befriedigung finden. Wahrhaft komisch ist es, wenn die Em¬
piriker die Möglichkeit, das sittliche Ideal zu verwirklichen, bezweifeln und dennoch
fordern, daß sich der Mensch für dieses zweifelhafte Ideal aufopfere" (S. 496).
„Die Verwirklichung der Rechtsordnung, die die Freiheit der Person schützt, bildet^)
ein unwandelbares Ideal, das dem Subjekt als einem vernünftigen, sittlichen Wesen
eigen ist. Hieraus ist ersichtlich, daß das Recht, ebenso wie die Sittlichkeit, in der
Metaphysik wurzelt. Die äußere Freiheit als Thatsache ist etwas Empirisches, aber
als Forderung ist sie etwas Metaphysisches, denn sie entspringt aus der innern
Freiheit, die eine metaphysische Eigenschaft des vernünftigen Wesens ist. Indessen
ist gegenwärtig die Verwirrung der Begriffe, die aus dem bloßen Empirismus
hervorgeht, so groß, daß uicht selten die Verteidiger der reinen Erfahrung als An¬
hänger der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte auftreten, ohne zu ahnen,
daß diese Erklärung lediglich ein Produkt einseitiger Metaphysik ist" (S. 499).






Herausgegeben von Johannes Grunow in Leipzig
Verlag von Fr. Will). Grunow in Leipzig. — Druck von Carl Marquart in Leipzig
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[0168] Maßgebliches und Unmaßgebliches oder vereinigt sie sich wieder mit der höchsten Vernunft, aus der sie hervorgegangen ist? Diese Frage wird nicht durch den Begriff der Substanz gelöst, der das eine wie das andre als dein Naturgesetz entsprechend zuläßt. In dem physischen Pro¬ zesse bilden die materiellen Atome unwandelbare einzelne Substanzen, die, indem sie verschiedne Verbindungen eingehn und daraus wieder ausscheiden, in ihrem in¬ dividuellen Dasein verbleiben. Es fragt sich, ob dasselbe für die denkenden Sub¬ stanzen Geltung hat. Statt der äußern Erfahrung liefert uns hier die innere Er¬ fahrung eine Bestätigung, indem sie uns das sittliche Gesetz, als eine unveräußer¬ liche Eigenschaft des Subjekts, aufdeckt. Für das sittliche Gesetz bildet (!) die Fortdauer der individuellen Existenz ein notwendiges Postulat. Das absolute Gesetz fordert eine unbedingte Erfüllung; aber dabei wird in dem Kampfe der besondern Kräfte, der das Gebiet des Relativen bildet i.!), und in dem die individuelle Vernunft befangen ist, das sittliche Gesetz oft verletzt oder bleibt unerfüllt. Darum kaun die gegenwärtige Wirklichkeit dem vernünftigen Subjekte keine sittliche Befriedigung ge¬ währen. Diese Befriedigung ist nur unter der Voraussetzung der individuelle» Fortdauer möglich, die darum als eine Forderung des sittlichen Gesetzes erscheint. Es ist interessant, daß die Utilitarier, die den persönlichen Genuß für die einzige Triebfeder zur Thätigkeit ansehen, mit Entrüstung den Gedanken an zukünftige Be¬ lohnungen und Strafen, als der Sittlichkeit unwürdig, verwerfen; auf Stelzen steigend, um aus dem Sumpfe, in den sie versunken sind, herauszukommen, fordern sie im Namen des reinen Ideals uneigennützige Aufopferung. Wenn die Be¬ lohnungen in materiellen Gütern bestünden, so wäre allerdings eine solche Forde¬ rung dein Wesen der Sittlichkeit nicht gemäß. Die sittliche Befriedigung aber bildet^!) den notwendigen Zweck der sittlichen Handlung; durch das ohumcichtige Be¬ wußtsein der erfüllten Pflicht allein wird sie nicht gegeben. Das sittliche Gefühl wird dnrch den Triumph der Ungerechtigkeit beleidigt, der auf Erden eine alltägliche Er¬ scheinung ist. Es wird auch durch die Möglichkeit der Verwirklichung des sittlichen Ideals in der Zukunft nicht versöhnt, denn wofür haben dann alle vergangnen Geschlechter gelitten, und wofür sind sie untergegangen? Das vernünftig-sittliche Subjekt ist nicht nur Werkzeug; als Träger des sittlichen Gesetzes ist es sich selbst Zweck, und als solcher muß es Befriedigung finden. Wahrhaft komisch ist es, wenn die Em¬ piriker die Möglichkeit, das sittliche Ideal zu verwirklichen, bezweifeln und dennoch fordern, daß sich der Mensch für dieses zweifelhafte Ideal aufopfere" (S. 496). „Die Verwirklichung der Rechtsordnung, die die Freiheit der Person schützt, bildet^) ein unwandelbares Ideal, das dem Subjekt als einem vernünftigen, sittlichen Wesen eigen ist. Hieraus ist ersichtlich, daß das Recht, ebenso wie die Sittlichkeit, in der Metaphysik wurzelt. Die äußere Freiheit als Thatsache ist etwas Empirisches, aber als Forderung ist sie etwas Metaphysisches, denn sie entspringt aus der innern Freiheit, die eine metaphysische Eigenschaft des vernünftigen Wesens ist. Indessen ist gegenwärtig die Verwirrung der Begriffe, die aus dem bloßen Empirismus hervorgeht, so groß, daß uicht selten die Verteidiger der reinen Erfahrung als An¬ hänger der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte auftreten, ohne zu ahnen, daß diese Erklärung lediglich ein Produkt einseitiger Metaphysik ist" (S. 499). Herausgegeben von Johannes Grunow in Leipzig Verlag von Fr. Will). Grunow in Leipzig. — Druck von Carl Marquart in Leipzig

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341871_290410/168>, abgerufen am 01.07.2024.