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Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

struktionslehre, und statt griechischer und römischer Geschichte die Geschichte der Er¬
findungen traktiert werden soll?

Noch erfreulicher ist der Gedanke, daß der Jurist, oder wenigstens der Ver-
waltuugsjurist, durch die technische Hochschule gehn und zum "Verwaltungsingenieur"
ausgebildet werden solle, Herr Professor Slaby muß wohl zu juristischen Kreisen
wenig Beziehung haben, sonst würde er es wohl nicht gewagt haben, einen solchen
Vorschlag zu macheu. Verlangt er doch nichts weniger, als daß der Jurist, dieses
edelste Gebilde der Kulturwelt, auf seine bevorzugte Stellung verzichten und auf
den Standpunkt des gewöhnlichen Arbeitsmenschen (homo insivious I^doriosns), der
selbst erforscht, worüber er urteilt, herabsteigen solle. Der Jurist hat die Aufgabe,
über alles, was es unter dem Himmel giebt, zu reden, er ist aber auch in der be¬
vorzugten Lage, für alles, was da fleugt und kreucht, seineu Sachverständigen zu
haben. Und da dieser Sachverständige vereidigt ist, so grenzt seine Aussage an
Unfehlbarkeit, und weiteres Kopfzerbrechen ist überflüssig. Die Angabe des Sach¬
verständigen wird in die juristische Formel eingesetzt, und die Rechnung ist fertig
und muß stimmen. Und darauf, was doch seine besondre Stärke ist, soll der Jurist
verzichten? Er soll sich auf die Feststellung von Realitäten einlassen? Das Wird
er niemals thun!

Wenn er es aber thäte, Würde dann die technische Hochschule für thu die ge¬
eignete Schule sein? Es mag zugegeben werden, daß der Verwaltungsbeamte ein
Mann der Praxis sein soll, daß nicht nach festen Formen, sondern nach dem vor¬
liegenden Bedarfe entschieden werden muß, daß in den Regierungen nur gar zu
gern nach Schema 1' verfahren wird, und daß es eine ziemlich fruchtlose Liebhaberei
für Statistik" giebt. Aber wird der Landrat, der seinen Kreis bereist, ich meine,
ein solcher Landrat, der seine Ausbildung als "Zivilingenieur" erfahren hat, davon
Vorteil haben, wenn er sich, an einer Windmühle vorüberkommend, sagen kann, die
Konstruktion dieser Mühle kenne ich, oder wenn er bei Bachverunreinigungen fest¬
stellen kann, aus welchen Stoffen die Verunreinigung besteht? Über die Konstruktion
eines Bauernschädels, deren Kenntnis doch überaus nötig ist, giebt aber weder die
niedere noch mich die höhere Technik Auskunft. Was der Verwaltungsjurist braucht,
wird weder auf der technischen Hochschule, noch auf der Universität, sondern nur
durch das Leben selbst gelehrt. Ein ruhig-sachliches Urteil, ein offnes Auge und
ein richtiges Maß von Mutterwitz sind doch die Hauptsache.

Wie sich Herr Professor Slaby den von ihm empfohlnen "Verwaltungs¬
ingenieur" denkt, ob als ein Mittelding von Jurist und Techniker, ob als Sach¬
verständigen "für alles," oder wie sonst, wären wir begierig zu erfahren.

Wenn sich Professor Slaby beklagt, daß die Gymnasialbildung für die tech¬
nische Hochschule nicht zureiche, und daß zwei Semester mit Vorbereituugsstudien
verloren gingen, wenn er ferner der Oberrealschnle oder der Realschule den Vorzug
giebt, so ist er in seinem Rechte, da reden wir nicht hinein. Auch das ist richtig,
daß das militärische Berechtiguugsexamen von ungünstigem Einflüsse ist und viele
Elemente in die Gymnasien führt, die dem Gymnasium eine Last sind, und die mit
der Gymnasialbildung, die sie empfangen, meist aber nicht beendet haben, nicht so
gut gestellt sind, als wenn sie von vornherein in eine Realschule gegangen wären.
Man wird, nachdem man den Ingenieur-Doktor eingeführt, und nachdem man den
Seminarien, deren Bildungsresultate gegenüber denen der höhern Schulen nicht
einwandfrei sind, die Berechtigung verliehen hat, auch den Realschulen, soweit sie
es noch nicht haben, die Befähiguugserteiluug zum einjährigen Dienste nicht vor¬
enthalten können. Aber eins möchten wir gern vermieden sehen, daß nämlich den
Gymnasien mit Rücksicht auf die Anforderungen der Gegenwart neue Lasten auf¬
gelegt werden. Der Herr Kultusminister äußerte sich in der Erwiderung auf die


Maßgebliches und Unmaßgebliches

struktionslehre, und statt griechischer und römischer Geschichte die Geschichte der Er¬
findungen traktiert werden soll?

Noch erfreulicher ist der Gedanke, daß der Jurist, oder wenigstens der Ver-
waltuugsjurist, durch die technische Hochschule gehn und zum „Verwaltungsingenieur"
ausgebildet werden solle, Herr Professor Slaby muß wohl zu juristischen Kreisen
wenig Beziehung haben, sonst würde er es wohl nicht gewagt haben, einen solchen
Vorschlag zu macheu. Verlangt er doch nichts weniger, als daß der Jurist, dieses
edelste Gebilde der Kulturwelt, auf seine bevorzugte Stellung verzichten und auf
den Standpunkt des gewöhnlichen Arbeitsmenschen (homo insivious I^doriosns), der
selbst erforscht, worüber er urteilt, herabsteigen solle. Der Jurist hat die Aufgabe,
über alles, was es unter dem Himmel giebt, zu reden, er ist aber auch in der be¬
vorzugten Lage, für alles, was da fleugt und kreucht, seineu Sachverständigen zu
haben. Und da dieser Sachverständige vereidigt ist, so grenzt seine Aussage an
Unfehlbarkeit, und weiteres Kopfzerbrechen ist überflüssig. Die Angabe des Sach¬
verständigen wird in die juristische Formel eingesetzt, und die Rechnung ist fertig
und muß stimmen. Und darauf, was doch seine besondre Stärke ist, soll der Jurist
verzichten? Er soll sich auf die Feststellung von Realitäten einlassen? Das Wird
er niemals thun!

Wenn er es aber thäte, Würde dann die technische Hochschule für thu die ge¬
eignete Schule sein? Es mag zugegeben werden, daß der Verwaltungsbeamte ein
Mann der Praxis sein soll, daß nicht nach festen Formen, sondern nach dem vor¬
liegenden Bedarfe entschieden werden muß, daß in den Regierungen nur gar zu
gern nach Schema 1' verfahren wird, und daß es eine ziemlich fruchtlose Liebhaberei
für Statistik» giebt. Aber wird der Landrat, der seinen Kreis bereist, ich meine,
ein solcher Landrat, der seine Ausbildung als „Zivilingenieur" erfahren hat, davon
Vorteil haben, wenn er sich, an einer Windmühle vorüberkommend, sagen kann, die
Konstruktion dieser Mühle kenne ich, oder wenn er bei Bachverunreinigungen fest¬
stellen kann, aus welchen Stoffen die Verunreinigung besteht? Über die Konstruktion
eines Bauernschädels, deren Kenntnis doch überaus nötig ist, giebt aber weder die
niedere noch mich die höhere Technik Auskunft. Was der Verwaltungsjurist braucht,
wird weder auf der technischen Hochschule, noch auf der Universität, sondern nur
durch das Leben selbst gelehrt. Ein ruhig-sachliches Urteil, ein offnes Auge und
ein richtiges Maß von Mutterwitz sind doch die Hauptsache.

Wie sich Herr Professor Slaby den von ihm empfohlnen „Verwaltungs¬
ingenieur" denkt, ob als ein Mittelding von Jurist und Techniker, ob als Sach¬
verständigen „für alles," oder wie sonst, wären wir begierig zu erfahren.

Wenn sich Professor Slaby beklagt, daß die Gymnasialbildung für die tech¬
nische Hochschule nicht zureiche, und daß zwei Semester mit Vorbereituugsstudien
verloren gingen, wenn er ferner der Oberrealschnle oder der Realschule den Vorzug
giebt, so ist er in seinem Rechte, da reden wir nicht hinein. Auch das ist richtig,
daß das militärische Berechtiguugsexamen von ungünstigem Einflüsse ist und viele
Elemente in die Gymnasien führt, die dem Gymnasium eine Last sind, und die mit
der Gymnasialbildung, die sie empfangen, meist aber nicht beendet haben, nicht so
gut gestellt sind, als wenn sie von vornherein in eine Realschule gegangen wären.
Man wird, nachdem man den Ingenieur-Doktor eingeführt, und nachdem man den
Seminarien, deren Bildungsresultate gegenüber denen der höhern Schulen nicht
einwandfrei sind, die Berechtigung verliehen hat, auch den Realschulen, soweit sie
es noch nicht haben, die Befähiguugserteiluug zum einjährigen Dienste nicht vor¬
enthalten können. Aber eins möchten wir gern vermieden sehen, daß nämlich den
Gymnasien mit Rücksicht auf die Anforderungen der Gegenwart neue Lasten auf¬
gelegt werden. Der Herr Kultusminister äußerte sich in der Erwiderung auf die


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[0163] Maßgebliches und Unmaßgebliches struktionslehre, und statt griechischer und römischer Geschichte die Geschichte der Er¬ findungen traktiert werden soll? Noch erfreulicher ist der Gedanke, daß der Jurist, oder wenigstens der Ver- waltuugsjurist, durch die technische Hochschule gehn und zum „Verwaltungsingenieur" ausgebildet werden solle, Herr Professor Slaby muß wohl zu juristischen Kreisen wenig Beziehung haben, sonst würde er es wohl nicht gewagt haben, einen solchen Vorschlag zu macheu. Verlangt er doch nichts weniger, als daß der Jurist, dieses edelste Gebilde der Kulturwelt, auf seine bevorzugte Stellung verzichten und auf den Standpunkt des gewöhnlichen Arbeitsmenschen (homo insivious I^doriosns), der selbst erforscht, worüber er urteilt, herabsteigen solle. Der Jurist hat die Aufgabe, über alles, was es unter dem Himmel giebt, zu reden, er ist aber auch in der be¬ vorzugten Lage, für alles, was da fleugt und kreucht, seineu Sachverständigen zu haben. Und da dieser Sachverständige vereidigt ist, so grenzt seine Aussage an Unfehlbarkeit, und weiteres Kopfzerbrechen ist überflüssig. Die Angabe des Sach¬ verständigen wird in die juristische Formel eingesetzt, und die Rechnung ist fertig und muß stimmen. Und darauf, was doch seine besondre Stärke ist, soll der Jurist verzichten? Er soll sich auf die Feststellung von Realitäten einlassen? Das Wird er niemals thun! Wenn er es aber thäte, Würde dann die technische Hochschule für thu die ge¬ eignete Schule sein? Es mag zugegeben werden, daß der Verwaltungsbeamte ein Mann der Praxis sein soll, daß nicht nach festen Formen, sondern nach dem vor¬ liegenden Bedarfe entschieden werden muß, daß in den Regierungen nur gar zu gern nach Schema 1' verfahren wird, und daß es eine ziemlich fruchtlose Liebhaberei für Statistik» giebt. Aber wird der Landrat, der seinen Kreis bereist, ich meine, ein solcher Landrat, der seine Ausbildung als „Zivilingenieur" erfahren hat, davon Vorteil haben, wenn er sich, an einer Windmühle vorüberkommend, sagen kann, die Konstruktion dieser Mühle kenne ich, oder wenn er bei Bachverunreinigungen fest¬ stellen kann, aus welchen Stoffen die Verunreinigung besteht? Über die Konstruktion eines Bauernschädels, deren Kenntnis doch überaus nötig ist, giebt aber weder die niedere noch mich die höhere Technik Auskunft. Was der Verwaltungsjurist braucht, wird weder auf der technischen Hochschule, noch auf der Universität, sondern nur durch das Leben selbst gelehrt. Ein ruhig-sachliches Urteil, ein offnes Auge und ein richtiges Maß von Mutterwitz sind doch die Hauptsache. Wie sich Herr Professor Slaby den von ihm empfohlnen „Verwaltungs¬ ingenieur" denkt, ob als ein Mittelding von Jurist und Techniker, ob als Sach¬ verständigen „für alles," oder wie sonst, wären wir begierig zu erfahren. Wenn sich Professor Slaby beklagt, daß die Gymnasialbildung für die tech¬ nische Hochschule nicht zureiche, und daß zwei Semester mit Vorbereituugsstudien verloren gingen, wenn er ferner der Oberrealschnle oder der Realschule den Vorzug giebt, so ist er in seinem Rechte, da reden wir nicht hinein. Auch das ist richtig, daß das militärische Berechtiguugsexamen von ungünstigem Einflüsse ist und viele Elemente in die Gymnasien führt, die dem Gymnasium eine Last sind, und die mit der Gymnasialbildung, die sie empfangen, meist aber nicht beendet haben, nicht so gut gestellt sind, als wenn sie von vornherein in eine Realschule gegangen wären. Man wird, nachdem man den Ingenieur-Doktor eingeführt, und nachdem man den Seminarien, deren Bildungsresultate gegenüber denen der höhern Schulen nicht einwandfrei sind, die Berechtigung verliehen hat, auch den Realschulen, soweit sie es noch nicht haben, die Befähiguugserteiluug zum einjährigen Dienste nicht vor¬ enthalten können. Aber eins möchten wir gern vermieden sehen, daß nämlich den Gymnasien mit Rücksicht auf die Anforderungen der Gegenwart neue Lasten auf¬ gelegt werden. Der Herr Kultusminister äußerte sich in der Erwiderung auf die

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341871_290410/163>, abgerufen am 01.07.2024.