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Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Erstes Vierteljahr.

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Noch ein Ivort über die Preußischen Generalkommissicmen

ist nach Vergleichung des bisherigen Besitzes des Unznfricduen mit der ge¬
planten Abfindung freilich bald gesagt, der Mann sei in der That benachteiligt
worden,") Schwerer schon fällt es manchem Krcisverordneten, diesen Spruch
mit Gründen zu verteidigen, wenn er von den übrigen, mit ihren Abfindungen
und deshalb mit dem ganzen Plane zufriedner, Beteiligten oder deren Depu¬
tierten angefochten wird, Und vollends versagen die meisten bei der Ermitt¬
lung des Weges zur Abhilfe. Gern begnügen sie sich mit der Notnusknnft
einer Zulage in Geld, womit kaum Einem Verletzten wirklich gedient ist;
allenfalls kommen sie ans einen Tausch zwischen zwei Nachbarstiicken, Wird
aber, um eine erkannte Verletzung ohne Schädigung andrer zu heben, eine
einigermaßen weitgreifende Anrechnung des Verteilungsplans erforderlich, so
fordert das volle Kenntnis der ganzen Feldflur wie der einzelnen Besitzstände
und eine mühselige Durchrechnung des ganzen Planwerks, Dazu fehlt den
Kreisverordneten die Befähigung und vor allein auch die Zeit, und da müssen
also doch wieder der Kommissar und sein Landmesser in die Bresche springen,"")
Wie ferner wird es in den Landesteilen, in denen das Zusammenlegungswesen
noch neu ist?""") Auswärtige Landwirte, die die Sache kennen, finden hier nicht
mehr Zutrauen als auswärtige Beamte; die meisten einheimischen stehn vor einer
Zusammenlegung, wie die Kuh vor dem neuen Thore. Haben doch in der
Rheinprovinz, in der das Zusnmmenlegungsgcsetz seit 1. Oktober 188l> in Kraft
steht, noch vor drei bis vier Jahren die über einen Plan gehörten Kreisver¬
ordneten alles Ernstes begutachtet, den Planbeschwerden könne uur dadurch
abgeholfen werden, daß nnter Festhaltung der projektierten Wege, und soweit
hiermit vereinbar -- soviel wollten sie gütig konzedieren --, die alten Besitz¬
stände unverändert gelassen, höchstens die Grenzen gerade gelegt würden, daß
also wesentlich die ganze heillose Zersplitterung der Besitzstände in kleinste Par¬
zellen und nach allen Richtungen der Windrose für alle Zukunft festgelegt werde,
um der mit großen Bezirken der Provinz diese Feldmark krankte, und zu deren
Beseitigung die Zusammenlegung bestimmt ist. Aus solchen Erwägungen wird





Arge Täuschungen sind freilich auch hier möglich. Manche Beteiligten täuschen sich im
Anfange selbst über den Wert ihrer Gesamtabfindung und steifen sich dann auf einzelne Erinne¬
rungen; nach einigen Jahren der Bewirtschaftung der Abfindungen freuen sie sich aber, mit
ihren Beschwerden abgewiesen zu sein, oder beklagen es, wenn sie eine Änderung durchgesetzt
haben. Noch schlimmer sind die wohlverbürgter Fälle, in denen die am günstigsten Abgefundnen
die lautesten Schreier waren, bloß um lieber bedauert als beneidet zu werden, und um eine
Änderung ihrer Abfindung zu Gunsten wirklich Verletzter möglichst hintanzuhalten.
**) In der Provinz, in der ich am längsten thätig war, habe ich Einen Kreisvcrordncten
kennen gelernt, der seiner Aufgabe völlig gewachsen war; ich würde ihn nennen, wenn er nicht
noch lebte und wirkte. Andrerseits habe ich mit den Gutachten praktischer Landwirte, die das
Vertrauen der Beteiligten hatten, wahre Wunderdinge erlebt; ohne Orte und Namen zu nennen,
darf ich sie nicht erzählen, um nicht der Aufschneiderei bezichtigt zu werden.
Jungfräulicher oder fast jungfräulicher Boden für die Zusammenlegungen sind außer
dem größten Teile der Rheinprovinz besonders noch Schleswig-Holstein und Neuvorpommern;
für diesen letzten Bezirk besteht noch nicht einmal ein Zusammenlegungsgesetz.
Grenzboten I 1900 Il7
Noch ein Ivort über die Preußischen Generalkommissicmen

ist nach Vergleichung des bisherigen Besitzes des Unznfricduen mit der ge¬
planten Abfindung freilich bald gesagt, der Mann sei in der That benachteiligt
worden,") Schwerer schon fällt es manchem Krcisverordneten, diesen Spruch
mit Gründen zu verteidigen, wenn er von den übrigen, mit ihren Abfindungen
und deshalb mit dem ganzen Plane zufriedner, Beteiligten oder deren Depu¬
tierten angefochten wird, Und vollends versagen die meisten bei der Ermitt¬
lung des Weges zur Abhilfe. Gern begnügen sie sich mit der Notnusknnft
einer Zulage in Geld, womit kaum Einem Verletzten wirklich gedient ist;
allenfalls kommen sie ans einen Tausch zwischen zwei Nachbarstiicken, Wird
aber, um eine erkannte Verletzung ohne Schädigung andrer zu heben, eine
einigermaßen weitgreifende Anrechnung des Verteilungsplans erforderlich, so
fordert das volle Kenntnis der ganzen Feldflur wie der einzelnen Besitzstände
und eine mühselige Durchrechnung des ganzen Planwerks, Dazu fehlt den
Kreisverordneten die Befähigung und vor allein auch die Zeit, und da müssen
also doch wieder der Kommissar und sein Landmesser in die Bresche springen,"")
Wie ferner wird es in den Landesteilen, in denen das Zusammenlegungswesen
noch neu ist?""") Auswärtige Landwirte, die die Sache kennen, finden hier nicht
mehr Zutrauen als auswärtige Beamte; die meisten einheimischen stehn vor einer
Zusammenlegung, wie die Kuh vor dem neuen Thore. Haben doch in der
Rheinprovinz, in der das Zusnmmenlegungsgcsetz seit 1. Oktober 188l> in Kraft
steht, noch vor drei bis vier Jahren die über einen Plan gehörten Kreisver¬
ordneten alles Ernstes begutachtet, den Planbeschwerden könne uur dadurch
abgeholfen werden, daß nnter Festhaltung der projektierten Wege, und soweit
hiermit vereinbar — soviel wollten sie gütig konzedieren —, die alten Besitz¬
stände unverändert gelassen, höchstens die Grenzen gerade gelegt würden, daß
also wesentlich die ganze heillose Zersplitterung der Besitzstände in kleinste Par¬
zellen und nach allen Richtungen der Windrose für alle Zukunft festgelegt werde,
um der mit großen Bezirken der Provinz diese Feldmark krankte, und zu deren
Beseitigung die Zusammenlegung bestimmt ist. Aus solchen Erwägungen wird





Arge Täuschungen sind freilich auch hier möglich. Manche Beteiligten täuschen sich im
Anfange selbst über den Wert ihrer Gesamtabfindung und steifen sich dann auf einzelne Erinne¬
rungen; nach einigen Jahren der Bewirtschaftung der Abfindungen freuen sie sich aber, mit
ihren Beschwerden abgewiesen zu sein, oder beklagen es, wenn sie eine Änderung durchgesetzt
haben. Noch schlimmer sind die wohlverbürgter Fälle, in denen die am günstigsten Abgefundnen
die lautesten Schreier waren, bloß um lieber bedauert als beneidet zu werden, und um eine
Änderung ihrer Abfindung zu Gunsten wirklich Verletzter möglichst hintanzuhalten.
**) In der Provinz, in der ich am längsten thätig war, habe ich Einen Kreisvcrordncten
kennen gelernt, der seiner Aufgabe völlig gewachsen war; ich würde ihn nennen, wenn er nicht
noch lebte und wirkte. Andrerseits habe ich mit den Gutachten praktischer Landwirte, die das
Vertrauen der Beteiligten hatten, wahre Wunderdinge erlebt; ohne Orte und Namen zu nennen,
darf ich sie nicht erzählen, um nicht der Aufschneiderei bezichtigt zu werden.
Jungfräulicher oder fast jungfräulicher Boden für die Zusammenlegungen sind außer
dem größten Teile der Rheinprovinz besonders noch Schleswig-Holstein und Neuvorpommern;
für diesen letzten Bezirk besteht noch nicht einmal ein Zusammenlegungsgesetz.
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[0537] Noch ein Ivort über die Preußischen Generalkommissicmen ist nach Vergleichung des bisherigen Besitzes des Unznfricduen mit der ge¬ planten Abfindung freilich bald gesagt, der Mann sei in der That benachteiligt worden,") Schwerer schon fällt es manchem Krcisverordneten, diesen Spruch mit Gründen zu verteidigen, wenn er von den übrigen, mit ihren Abfindungen und deshalb mit dem ganzen Plane zufriedner, Beteiligten oder deren Depu¬ tierten angefochten wird, Und vollends versagen die meisten bei der Ermitt¬ lung des Weges zur Abhilfe. Gern begnügen sie sich mit der Notnusknnft einer Zulage in Geld, womit kaum Einem Verletzten wirklich gedient ist; allenfalls kommen sie ans einen Tausch zwischen zwei Nachbarstiicken, Wird aber, um eine erkannte Verletzung ohne Schädigung andrer zu heben, eine einigermaßen weitgreifende Anrechnung des Verteilungsplans erforderlich, so fordert das volle Kenntnis der ganzen Feldflur wie der einzelnen Besitzstände und eine mühselige Durchrechnung des ganzen Planwerks, Dazu fehlt den Kreisverordneten die Befähigung und vor allein auch die Zeit, und da müssen also doch wieder der Kommissar und sein Landmesser in die Bresche springen,"") Wie ferner wird es in den Landesteilen, in denen das Zusammenlegungswesen noch neu ist?""") Auswärtige Landwirte, die die Sache kennen, finden hier nicht mehr Zutrauen als auswärtige Beamte; die meisten einheimischen stehn vor einer Zusammenlegung, wie die Kuh vor dem neuen Thore. Haben doch in der Rheinprovinz, in der das Zusnmmenlegungsgcsetz seit 1. Oktober 188l> in Kraft steht, noch vor drei bis vier Jahren die über einen Plan gehörten Kreisver¬ ordneten alles Ernstes begutachtet, den Planbeschwerden könne uur dadurch abgeholfen werden, daß nnter Festhaltung der projektierten Wege, und soweit hiermit vereinbar — soviel wollten sie gütig konzedieren —, die alten Besitz¬ stände unverändert gelassen, höchstens die Grenzen gerade gelegt würden, daß also wesentlich die ganze heillose Zersplitterung der Besitzstände in kleinste Par¬ zellen und nach allen Richtungen der Windrose für alle Zukunft festgelegt werde, um der mit großen Bezirken der Provinz diese Feldmark krankte, und zu deren Beseitigung die Zusammenlegung bestimmt ist. Aus solchen Erwägungen wird Arge Täuschungen sind freilich auch hier möglich. Manche Beteiligten täuschen sich im Anfange selbst über den Wert ihrer Gesamtabfindung und steifen sich dann auf einzelne Erinne¬ rungen; nach einigen Jahren der Bewirtschaftung der Abfindungen freuen sie sich aber, mit ihren Beschwerden abgewiesen zu sein, oder beklagen es, wenn sie eine Änderung durchgesetzt haben. Noch schlimmer sind die wohlverbürgter Fälle, in denen die am günstigsten Abgefundnen die lautesten Schreier waren, bloß um lieber bedauert als beneidet zu werden, und um eine Änderung ihrer Abfindung zu Gunsten wirklich Verletzter möglichst hintanzuhalten. **) In der Provinz, in der ich am längsten thätig war, habe ich Einen Kreisvcrordncten kennen gelernt, der seiner Aufgabe völlig gewachsen war; ich würde ihn nennen, wenn er nicht noch lebte und wirkte. Andrerseits habe ich mit den Gutachten praktischer Landwirte, die das Vertrauen der Beteiligten hatten, wahre Wunderdinge erlebt; ohne Orte und Namen zu nennen, darf ich sie nicht erzählen, um nicht der Aufschneiderei bezichtigt zu werden. Jungfräulicher oder fast jungfräulicher Boden für die Zusammenlegungen sind außer dem größten Teile der Rheinprovinz besonders noch Schleswig-Holstein und Neuvorpommern; für diesen letzten Bezirk besteht noch nicht einmal ein Zusammenlegungsgesetz. Grenzboten I 1900 Il7

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341871_232551/537>, abgerufen am 01.07.2024.