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Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Drittes Vierteljahr.

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"öffentliche Pachtgärten für Arbeiter und Unterbeamte

kampff aber folgt die Lehre, daß, wenn einmal einer untern Schicht des Volks
die Gleichberechtigung grundsätzlich, durch Gesetz und Verfassung, eingeräumt
worden ist, der Kampf nicht eher ein Eude hat, als bis auch die thatsächliche
Gleichberechtigung durchgesetzt worden ist.

(Fortsetzung folgt)




Öffentliche pachtgärten für Arbeiter und Unterbeamte

uf sozialem Gebiet ist seit eiuer Reihe von Jahren vieles ge¬
schehen, um die wirtschaftliche Lage der Arbeiter und Unter-
beamten zu verbessern, und auch die Regierungen sind unablässig
thätig, für die Wohlfahrt der untern Bevölkerungsklasfen zu
sorgen. Gleichwohl macht die sozialdemokratische Bewegung in
diesen Volksschichten, wie die letzten Reichstagswahlen gezeigt haben, große
Fortschritte. Es ist daher eine wichtige und dankbare Aufgabe, weiter auf
Mittel und Wege zu sinnen, die geeignet sind, die Zufriedenheit der untern
Volksklassen zu erhöhen und die staatsfeindliche Bewegung möglichst einzu¬
dämmen, denn nur aus der Unzufriedenheit keimt und wächst die Sozialdemo¬
kratie. Es ist daher die Pflicht jedes Vaterlandsfreundes, den Staat bei seiner
Arbeit nach Kräften zu unterstützen. Und so wollen wir eine unsers Wissens
neue Anregung geben und damit andre zu weiteren Forsche" nach ähnlichen
Mitteln anspornen.

Vergegenwärtigen wir uns zunächst, welche wichtigern Wohlfahrtseinrich-
tungen dnrch den Staat oder das Reich schon getroffen sind. Die staatliche
Fürsorge für die Hebung des sittlichen und materiellen Wohls der Staats¬
angehörigen erstreckt sich zur Zeit bekanntlich auf folgende Punkte: 1. Für¬
sorge bei Erkrankungen (Reichsgesetz vom 15. Juni 1883), 2. Unfallversiche¬
rung (Reichsgesetz vom 6. Juli 1884), 3. Uufallfürsorge (Neichsgesetz vom
15. März 1886), 4. Gewährung von Unterstützungen aus etatsmäßigen
Mitteln, 5. Erholungsurlaub und Gewährung freier ärztlicher Behandlung,
6. Kleiderkassen, 7. amtliche Vüchersammlnngen, 8. Jnvaliditäts- und Alters¬
versicherung (Neichsgesetz vom 22. Juni 1889), 9. Beschaffung von Dieust-
wohngebäuden. Während die Wohlfahrtseinrichtungen unter 1 bis 8 schon
längere Zeit bestehn und eine nähere Kenntnis hierüber wohl vorausgesetzt
Werden kann, dürfte das neu hiuzugetretne Verfahren, Dienstwohngebäude zu
schaffen, noch weniger bekannt sein. Deshalb mögen hier einige Mitteilungen
darüber Platz finden.


«öffentliche Pachtgärten für Arbeiter und Unterbeamte

kampff aber folgt die Lehre, daß, wenn einmal einer untern Schicht des Volks
die Gleichberechtigung grundsätzlich, durch Gesetz und Verfassung, eingeräumt
worden ist, der Kampf nicht eher ein Eude hat, als bis auch die thatsächliche
Gleichberechtigung durchgesetzt worden ist.

(Fortsetzung folgt)




Öffentliche pachtgärten für Arbeiter und Unterbeamte

uf sozialem Gebiet ist seit eiuer Reihe von Jahren vieles ge¬
schehen, um die wirtschaftliche Lage der Arbeiter und Unter-
beamten zu verbessern, und auch die Regierungen sind unablässig
thätig, für die Wohlfahrt der untern Bevölkerungsklasfen zu
sorgen. Gleichwohl macht die sozialdemokratische Bewegung in
diesen Volksschichten, wie die letzten Reichstagswahlen gezeigt haben, große
Fortschritte. Es ist daher eine wichtige und dankbare Aufgabe, weiter auf
Mittel und Wege zu sinnen, die geeignet sind, die Zufriedenheit der untern
Volksklassen zu erhöhen und die staatsfeindliche Bewegung möglichst einzu¬
dämmen, denn nur aus der Unzufriedenheit keimt und wächst die Sozialdemo¬
kratie. Es ist daher die Pflicht jedes Vaterlandsfreundes, den Staat bei seiner
Arbeit nach Kräften zu unterstützen. Und so wollen wir eine unsers Wissens
neue Anregung geben und damit andre zu weiteren Forsche» nach ähnlichen
Mitteln anspornen.

Vergegenwärtigen wir uns zunächst, welche wichtigern Wohlfahrtseinrich-
tungen dnrch den Staat oder das Reich schon getroffen sind. Die staatliche
Fürsorge für die Hebung des sittlichen und materiellen Wohls der Staats¬
angehörigen erstreckt sich zur Zeit bekanntlich auf folgende Punkte: 1. Für¬
sorge bei Erkrankungen (Reichsgesetz vom 15. Juni 1883), 2. Unfallversiche¬
rung (Reichsgesetz vom 6. Juli 1884), 3. Uufallfürsorge (Neichsgesetz vom
15. März 1886), 4. Gewährung von Unterstützungen aus etatsmäßigen
Mitteln, 5. Erholungsurlaub und Gewährung freier ärztlicher Behandlung,
6. Kleiderkassen, 7. amtliche Vüchersammlnngen, 8. Jnvaliditäts- und Alters¬
versicherung (Neichsgesetz vom 22. Juni 1889), 9. Beschaffung von Dieust-
wohngebäuden. Während die Wohlfahrtseinrichtungen unter 1 bis 8 schon
längere Zeit bestehn und eine nähere Kenntnis hierüber wohl vorausgesetzt
Werden kann, dürfte das neu hiuzugetretne Verfahren, Dienstwohngebäude zu
schaffen, noch weniger bekannt sein. Deshalb mögen hier einige Mitteilungen
darüber Platz finden.


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[0325] «öffentliche Pachtgärten für Arbeiter und Unterbeamte kampff aber folgt die Lehre, daß, wenn einmal einer untern Schicht des Volks die Gleichberechtigung grundsätzlich, durch Gesetz und Verfassung, eingeräumt worden ist, der Kampf nicht eher ein Eude hat, als bis auch die thatsächliche Gleichberechtigung durchgesetzt worden ist. (Fortsetzung folgt) Öffentliche pachtgärten für Arbeiter und Unterbeamte uf sozialem Gebiet ist seit eiuer Reihe von Jahren vieles ge¬ schehen, um die wirtschaftliche Lage der Arbeiter und Unter- beamten zu verbessern, und auch die Regierungen sind unablässig thätig, für die Wohlfahrt der untern Bevölkerungsklasfen zu sorgen. Gleichwohl macht die sozialdemokratische Bewegung in diesen Volksschichten, wie die letzten Reichstagswahlen gezeigt haben, große Fortschritte. Es ist daher eine wichtige und dankbare Aufgabe, weiter auf Mittel und Wege zu sinnen, die geeignet sind, die Zufriedenheit der untern Volksklassen zu erhöhen und die staatsfeindliche Bewegung möglichst einzu¬ dämmen, denn nur aus der Unzufriedenheit keimt und wächst die Sozialdemo¬ kratie. Es ist daher die Pflicht jedes Vaterlandsfreundes, den Staat bei seiner Arbeit nach Kräften zu unterstützen. Und so wollen wir eine unsers Wissens neue Anregung geben und damit andre zu weiteren Forsche» nach ähnlichen Mitteln anspornen. Vergegenwärtigen wir uns zunächst, welche wichtigern Wohlfahrtseinrich- tungen dnrch den Staat oder das Reich schon getroffen sind. Die staatliche Fürsorge für die Hebung des sittlichen und materiellen Wohls der Staats¬ angehörigen erstreckt sich zur Zeit bekanntlich auf folgende Punkte: 1. Für¬ sorge bei Erkrankungen (Reichsgesetz vom 15. Juni 1883), 2. Unfallversiche¬ rung (Reichsgesetz vom 6. Juli 1884), 3. Uufallfürsorge (Neichsgesetz vom 15. März 1886), 4. Gewährung von Unterstützungen aus etatsmäßigen Mitteln, 5. Erholungsurlaub und Gewährung freier ärztlicher Behandlung, 6. Kleiderkassen, 7. amtliche Vüchersammlnngen, 8. Jnvaliditäts- und Alters¬ versicherung (Neichsgesetz vom 22. Juni 1889), 9. Beschaffung von Dieust- wohngebäuden. Während die Wohlfahrtseinrichtungen unter 1 bis 8 schon längere Zeit bestehn und eine nähere Kenntnis hierüber wohl vorausgesetzt Werden kann, dürfte das neu hiuzugetretne Verfahren, Dienstwohngebäude zu schaffen, noch weniger bekannt sein. Deshalb mögen hier einige Mitteilungen darüber Platz finden.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341869_231169/325>, abgerufen am 15.01.2025.