Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Zweites Vierteljahr.Man wende hier nur nicht etwa ein: "Ja, wenn man diesen Kerlen erst eine Ich bin allerdings der festen Ansicht, daß bei der zur Zeit auf diesem Ge¬ Läuft z. B. heutzutage ein von der Leipziger Staatsanwaltschaft gesuchter und Will man also diese Zustände beseitigen, dann wird schon nichts weiter übrig Man wende hier nur nicht etwa ein: „Ja, wenn man diesen Kerlen erst eine Ich bin allerdings der festen Ansicht, daß bei der zur Zeit auf diesem Ge¬ Läuft z. B. heutzutage ein von der Leipziger Staatsanwaltschaft gesuchter und Will man also diese Zustände beseitigen, dann wird schon nichts weiter übrig <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0610" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/231042"/> <fw type="header" place="top"/><lb/> <p xml:id="ID_2035"> Man wende hier nur nicht etwa ein: „Ja, wenn man diesen Kerlen erst eine<lb/> feste Besoldung aussehe, dann sitzen sie den ganzen Tag in der Kneipe und thun<lb/> überhaupt nichts mehr!" Einmal hat man es ja doch in der Hand, sie jederzeit<lb/> wieder zu entlassen, wenn ihre Leistungen nicht mehr befriedigen, und daun kann<lb/> man ja auch die heute übliche Prämieuwirtschaft oder Akkordbezahlung immer noch<lb/> im kleinern Umfange neben einer festen Minimalbesoldnng beibehalten, wenn man<lb/> glaubt, sie nur dadurch zu einem größern Eifer anspornen zu können.</p><lb/> <p xml:id="ID_2036"> Ich bin allerdings der festen Ansicht, daß bei der zur Zeit auf diesem Ge¬<lb/> biete und namentlich auch in dieser Beziehung herrschenden Dezentralisation, der<lb/> Unabhängigkeit und lokalen Selbständigkeit der einzelnen Polizeipräsidien die Siück-<lb/> bezcihlnng immer schwere Übelstände im Gefolge haben muß, auch wenn sie nur<lb/> zum Teil beibehalten wird. Derartige Prämien konnten doch nach Lage der Sache<lb/> ebenso wie jetzt auch künftig immer nur aus dem der einzelnen Polizeiverwaltung<lb/> zur Verfügung stehenden Dispositionsfonds geleistet werden; dieser Dispositionsfonds<lb/> ist aber vor allem dazu bestimmt, für die Aufhellung der am Orte felbst begangnen<lb/> Verbrechen verwandt zu werden, und keine Behörde wird daher geneigt sein, ihn<lb/> im Interesse auswärtiger Kollegen unnötig zu schwächen, d. h. daraus Zahlungen<lb/> für Aufklärung und Sühnung von Verbrechen zu leisten, deren glorreiche Lösung<lb/> nur andern Behörden gutgeschrieben wird.</p><lb/> <p xml:id="ID_2037"> Läuft z. B. heutzutage ein von der Leipziger Staatsanwaltschaft gesuchter und<lb/> verfolgter Verbrecher in Berlin einem Vigilcmten der dortigen Polizei über den<lb/> Weg, so fällt es dem gar nicht ein, seinem Kommissar anch nur ein Sterbens¬<lb/> wörtchen davon zu sagen. Er weiß ja im voraus, daß er für diese Anzeige keinen<lb/> roten Pfennig erholten wird. Flete der von Leipzig aus steckbrieflich Verfolgte<lb/> bei einer Razzin oder andern Gelegenheit zufällig in die Hände der Polizei, so<lb/> würde diese natürlich ihre Pflicht thun und ihn verhaften. Soweit ginge indessen<lb/> das Entgegenkommen der Berliner Polizei keineswegs, daß sie ans ihren eignen<lb/> Mitteln eine Extrabelohnnng zahlte, um der Leipziger Kollegin einen derartigen<lb/> Dienst erweisen zu können. Wie käme sie anch dazu? Sie würde ja Selbstmord<lb/> begehn, wenn sie die ihr für ihre eignen Fälle zur Verfügung stehenden Gelder<lb/> in dieser Weise im Interesse auswärtiger Behörden verwenden wollte. Sie könnte<lb/> es dann leicht erleben, daß sich eines Tags ein findiger Journalist hinsetzte und<lb/> der staunenden Welt vorrechnete, daß die von Leipzig, Hamburg, München usw.<lb/> gesuchten und verfolgten Verbrecher weit zahlreicher eingefangen würden als die<lb/> Berliner, und daraus würde er dann höchstwahrscheinlich den tiefsinnigen Schluß<lb/> ziehen, daß die Berliner Polizei am wenigsten taugt. Ein Urteil, das vielleicht von<lb/> niemand gläubiger aufgenommen würde, als von der Berliner Bevölkerung selbst.</p><lb/> <p xml:id="ID_2038" next="#ID_2039"> Will man also diese Zustände beseitigen, dann wird schon nichts weiter übrig<lb/> bleiben, als den Vigilcmten gegen die Verpflichtung, alles und jedes von ihnen in<lb/> Erfahrung Gebrachte rückhaltlos der Polizei zu melden, eine für ihre Verhältnisse<lb/> und Leistungen genügende feste Besoldung zu gewähren. Alles, was man etwa<lb/> gegen diesen Vorschlag einwenden könnte, wird ja doch schon dadurch hinfällig, daß<lb/> es bei der politischen Polizei mit der Bezahlung der Spitzel schon lange so ge¬<lb/> halten wird. Bei diesem verwöhnten Hätschelkind unsrer Polizeigewaltigen erhalten<lb/> ja doch die Vigilcmten feste Bezüge, zum Teil sogar höhere Bezüge als die weit<lb/> mehr leistenden fest angestellten Beamten. So bekam bekanntlich der famose<lb/> Journalist Lützow für die Aufgabe, jährlich vielleicht ein Dutzeudmal auf die Frage<lb/> Auskunft zu geben, wer diesen oder jenen Zeitungsartikel geschrieben habe, monat¬<lb/> lich 200 Mark, womit seine Leistungen jedenfalls mehr als bezahlt waren. Was</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0610]
Man wende hier nur nicht etwa ein: „Ja, wenn man diesen Kerlen erst eine
feste Besoldung aussehe, dann sitzen sie den ganzen Tag in der Kneipe und thun
überhaupt nichts mehr!" Einmal hat man es ja doch in der Hand, sie jederzeit
wieder zu entlassen, wenn ihre Leistungen nicht mehr befriedigen, und daun kann
man ja auch die heute übliche Prämieuwirtschaft oder Akkordbezahlung immer noch
im kleinern Umfange neben einer festen Minimalbesoldnng beibehalten, wenn man
glaubt, sie nur dadurch zu einem größern Eifer anspornen zu können.
Ich bin allerdings der festen Ansicht, daß bei der zur Zeit auf diesem Ge¬
biete und namentlich auch in dieser Beziehung herrschenden Dezentralisation, der
Unabhängigkeit und lokalen Selbständigkeit der einzelnen Polizeipräsidien die Siück-
bezcihlnng immer schwere Übelstände im Gefolge haben muß, auch wenn sie nur
zum Teil beibehalten wird. Derartige Prämien konnten doch nach Lage der Sache
ebenso wie jetzt auch künftig immer nur aus dem der einzelnen Polizeiverwaltung
zur Verfügung stehenden Dispositionsfonds geleistet werden; dieser Dispositionsfonds
ist aber vor allem dazu bestimmt, für die Aufhellung der am Orte felbst begangnen
Verbrechen verwandt zu werden, und keine Behörde wird daher geneigt sein, ihn
im Interesse auswärtiger Kollegen unnötig zu schwächen, d. h. daraus Zahlungen
für Aufklärung und Sühnung von Verbrechen zu leisten, deren glorreiche Lösung
nur andern Behörden gutgeschrieben wird.
Läuft z. B. heutzutage ein von der Leipziger Staatsanwaltschaft gesuchter und
verfolgter Verbrecher in Berlin einem Vigilcmten der dortigen Polizei über den
Weg, so fällt es dem gar nicht ein, seinem Kommissar anch nur ein Sterbens¬
wörtchen davon zu sagen. Er weiß ja im voraus, daß er für diese Anzeige keinen
roten Pfennig erholten wird. Flete der von Leipzig aus steckbrieflich Verfolgte
bei einer Razzin oder andern Gelegenheit zufällig in die Hände der Polizei, so
würde diese natürlich ihre Pflicht thun und ihn verhaften. Soweit ginge indessen
das Entgegenkommen der Berliner Polizei keineswegs, daß sie ans ihren eignen
Mitteln eine Extrabelohnnng zahlte, um der Leipziger Kollegin einen derartigen
Dienst erweisen zu können. Wie käme sie anch dazu? Sie würde ja Selbstmord
begehn, wenn sie die ihr für ihre eignen Fälle zur Verfügung stehenden Gelder
in dieser Weise im Interesse auswärtiger Behörden verwenden wollte. Sie könnte
es dann leicht erleben, daß sich eines Tags ein findiger Journalist hinsetzte und
der staunenden Welt vorrechnete, daß die von Leipzig, Hamburg, München usw.
gesuchten und verfolgten Verbrecher weit zahlreicher eingefangen würden als die
Berliner, und daraus würde er dann höchstwahrscheinlich den tiefsinnigen Schluß
ziehen, daß die Berliner Polizei am wenigsten taugt. Ein Urteil, das vielleicht von
niemand gläubiger aufgenommen würde, als von der Berliner Bevölkerung selbst.
Will man also diese Zustände beseitigen, dann wird schon nichts weiter übrig
bleiben, als den Vigilcmten gegen die Verpflichtung, alles und jedes von ihnen in
Erfahrung Gebrachte rückhaltlos der Polizei zu melden, eine für ihre Verhältnisse
und Leistungen genügende feste Besoldung zu gewähren. Alles, was man etwa
gegen diesen Vorschlag einwenden könnte, wird ja doch schon dadurch hinfällig, daß
es bei der politischen Polizei mit der Bezahlung der Spitzel schon lange so ge¬
halten wird. Bei diesem verwöhnten Hätschelkind unsrer Polizeigewaltigen erhalten
ja doch die Vigilcmten feste Bezüge, zum Teil sogar höhere Bezüge als die weit
mehr leistenden fest angestellten Beamten. So bekam bekanntlich der famose
Journalist Lützow für die Aufgabe, jährlich vielleicht ein Dutzeudmal auf die Frage
Auskunft zu geben, wer diesen oder jenen Zeitungsartikel geschrieben habe, monat¬
lich 200 Mark, womit seine Leistungen jedenfalls mehr als bezahlt waren. Was
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