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Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Zweites Vierteljahr.

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Der Arm der Gerechtigkeit

geräumt, . . . Still! Lüge nicht! Du bist dabei gewesen! Ich kenne deine
Knoche, . . , Nun will ich dir mal was sage", alter Kronensohn! Nun sage mir
wenigstens, wo ihr die Sachen verkloppt habt, damit sie der Mann wiederkriegt . . .
dann will ich weiter nichts aus der Geschichte machen," Natürlich nennt Fritzeken
daraufhin seelenvergnügt seinen Hehler, zu dem er die Sachen geschleppt hat, und
erhält womöglich, wenn es ein der Polizei bisher unbekannter war, noch eine kleine
Belohnung für diese Angabe, sodaß er, da er natürlich auch seinen Anteil von dem
Raub ruhig in der Tasche behält, zweimal dabei verdient.

Man halte das hier Gesagte nicht etwa für Phantasterei, Die Zahl der Fälle,
wo die Bestohlnen wohl durch die Polizei ihre "zufällig" irgendwo gefundnen
Sachen zurück bekamen, aber niemals durch eine Gerichtsverhandlung darüber Auf¬
schluß erhalten, welcher Bösewicht sie ihnen denn eigentlich entwendet hat, ist that¬
sächlich nicht klein, und fast immer hat man es dabei mit einer Schonung des
Diebes zu thun, deun eines sonst brauchbaren Spürhundes berauben sich die Herren
Kommissare nicht gern freiwillig.

Das sind doch jedenfalls mehr als bedenkliche Zustände. Ich sehe dabei ganz
ab von den moralischen Gründen, die gegen ein solches Verfahren geltend gemacht
werden können, denn wenn man auf diesem Gebiet nicht den Boden unter den
Füßen verlieren will, darf man solche Gründe überhaupt nicht damit vermengen.
Die hier von der Polizei befolgte eigentümliche Sparsamkeit ist aber much nicht
nur vom moralischen, sondern noch weit mehr vom rein praktischen Standpunkt aus
durchaus zu verwerfen.

Abgesehen nämlich davon, daß es, volkswirtschaftlich betrachtet, gar nicht zu ver¬
antworten ist, daß man diese Leute gewissermaßen darauf anweist, ihre Sporteln
und Gebühren selbst einzutreiben, wobei der von ihnen angerichtete Schaden ge¬
wöhnlich zwanzig- bis dreißigmal größer ist als der geringfügige Nutzen, den die
Polizei davon hat, falls sie nämlich überhaupt einen wirklichen Nutzen davon hat,
denn die durch die nötigen Recherchen und Ermittlungen über das von ihrem Vigi-
lanten verübte Verbrechen verursachten Unkosten sind meist viel größer als die
Summe, die der Betreffende selbst aus dem Diebstnhl gewann, und die, wenn sie
ihm vorher in bar gegeben worden wäre, den ganzen Diebstahl vermutlich ver¬
hindert hätte; ich sage, abgesehen davon schädigt sich auch die Polizei direkt durch
das hier beobachtete Prinzip, deun indem sie den betreffenden Vigilcmtcn durch ihre
übel angebrachte Sparsamkeit zur weitern Verübung von Verbrechen zwingt, bindet
sie ihm auch zugleich für eine ganze Anzahl von Fällen, wo er sonst vielleicht
sprechen könnte, den Mund zu.

Es ist doch eine bekannte Thatsache, daß sich notorische Verbrecher nur selteu
gegenseitig verraten, und man hat diese Erscheinung mehrfach mit dem in ihren
Kreisen herrschenden Korpsgeist zu erklären versucht. Ich glaube, man wird der
Wahrheit naher kommen, wenn man die Ursachen dieser Erscheinung mehr in Gründen
der Selbsterhaltung sucht. Fast alle diese Menschen haben sich durch ihr wechsel¬
seitiges Zusammenarbeiten bei den verschiedensten Verbrechen gegenseitig so in der
Hand, daß keiner an dem andern einen Verrat begehen darf, ohne von diesem
gleichfalls solchen befürchten zu müssen. Zwingt man also den Vigilanten zu einer
Fortsetzung seiner eignen verbrecherischen Thätigkeit, so zwingt man ihn damit auch
zugleich, über alle Verbreche" reine" Mund zu halten, die von Leuten begangen
werden, die seine eignen Leistungen genau kennen. Denn wenn auch der Kommissar
seinem Spitzel für gewöhnlich manches nachsieht, sobald erst eine direkt bei der
Staatsanwaltschaft eingereichte Anzeige gegen ihn vorliegt, vermag er ihn nicht mehr
zu schützen. Das weiß der geriebne Kunde natürlich ganz genau und richtet sich


Der Arm der Gerechtigkeit

geräumt, . . . Still! Lüge nicht! Du bist dabei gewesen! Ich kenne deine
Knoche, . . , Nun will ich dir mal was sage«, alter Kronensohn! Nun sage mir
wenigstens, wo ihr die Sachen verkloppt habt, damit sie der Mann wiederkriegt . . .
dann will ich weiter nichts aus der Geschichte machen," Natürlich nennt Fritzeken
daraufhin seelenvergnügt seinen Hehler, zu dem er die Sachen geschleppt hat, und
erhält womöglich, wenn es ein der Polizei bisher unbekannter war, noch eine kleine
Belohnung für diese Angabe, sodaß er, da er natürlich auch seinen Anteil von dem
Raub ruhig in der Tasche behält, zweimal dabei verdient.

Man halte das hier Gesagte nicht etwa für Phantasterei, Die Zahl der Fälle,
wo die Bestohlnen wohl durch die Polizei ihre „zufällig" irgendwo gefundnen
Sachen zurück bekamen, aber niemals durch eine Gerichtsverhandlung darüber Auf¬
schluß erhalten, welcher Bösewicht sie ihnen denn eigentlich entwendet hat, ist that¬
sächlich nicht klein, und fast immer hat man es dabei mit einer Schonung des
Diebes zu thun, deun eines sonst brauchbaren Spürhundes berauben sich die Herren
Kommissare nicht gern freiwillig.

Das sind doch jedenfalls mehr als bedenkliche Zustände. Ich sehe dabei ganz
ab von den moralischen Gründen, die gegen ein solches Verfahren geltend gemacht
werden können, denn wenn man auf diesem Gebiet nicht den Boden unter den
Füßen verlieren will, darf man solche Gründe überhaupt nicht damit vermengen.
Die hier von der Polizei befolgte eigentümliche Sparsamkeit ist aber much nicht
nur vom moralischen, sondern noch weit mehr vom rein praktischen Standpunkt aus
durchaus zu verwerfen.

Abgesehen nämlich davon, daß es, volkswirtschaftlich betrachtet, gar nicht zu ver¬
antworten ist, daß man diese Leute gewissermaßen darauf anweist, ihre Sporteln
und Gebühren selbst einzutreiben, wobei der von ihnen angerichtete Schaden ge¬
wöhnlich zwanzig- bis dreißigmal größer ist als der geringfügige Nutzen, den die
Polizei davon hat, falls sie nämlich überhaupt einen wirklichen Nutzen davon hat,
denn die durch die nötigen Recherchen und Ermittlungen über das von ihrem Vigi-
lanten verübte Verbrechen verursachten Unkosten sind meist viel größer als die
Summe, die der Betreffende selbst aus dem Diebstnhl gewann, und die, wenn sie
ihm vorher in bar gegeben worden wäre, den ganzen Diebstahl vermutlich ver¬
hindert hätte; ich sage, abgesehen davon schädigt sich auch die Polizei direkt durch
das hier beobachtete Prinzip, deun indem sie den betreffenden Vigilcmtcn durch ihre
übel angebrachte Sparsamkeit zur weitern Verübung von Verbrechen zwingt, bindet
sie ihm auch zugleich für eine ganze Anzahl von Fällen, wo er sonst vielleicht
sprechen könnte, den Mund zu.

Es ist doch eine bekannte Thatsache, daß sich notorische Verbrecher nur selteu
gegenseitig verraten, und man hat diese Erscheinung mehrfach mit dem in ihren
Kreisen herrschenden Korpsgeist zu erklären versucht. Ich glaube, man wird der
Wahrheit naher kommen, wenn man die Ursachen dieser Erscheinung mehr in Gründen
der Selbsterhaltung sucht. Fast alle diese Menschen haben sich durch ihr wechsel¬
seitiges Zusammenarbeiten bei den verschiedensten Verbrechen gegenseitig so in der
Hand, daß keiner an dem andern einen Verrat begehen darf, ohne von diesem
gleichfalls solchen befürchten zu müssen. Zwingt man also den Vigilanten zu einer
Fortsetzung seiner eignen verbrecherischen Thätigkeit, so zwingt man ihn damit auch
zugleich, über alle Verbreche» reine» Mund zu halten, die von Leuten begangen
werden, die seine eignen Leistungen genau kennen. Denn wenn auch der Kommissar
seinem Spitzel für gewöhnlich manches nachsieht, sobald erst eine direkt bei der
Staatsanwaltschaft eingereichte Anzeige gegen ihn vorliegt, vermag er ihn nicht mehr
zu schützen. Das weiß der geriebne Kunde natürlich ganz genau und richtet sich


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341869_230431/608>, abgerufen am 28.09.2024.