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Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Erstes Vierteljahr.

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Übelstände bei der Rentenbewilligung

fänglich unvollständig gewesen und erst im weitern Verfahren vor der Be-
rnfungsiustanz ergänzt worden. Immerhin ist der Schluß nicht ganz ungerecht¬
fertigt, daß die Arbeiter bei genügender sachkundiger Unterstützung gegen eine
weit größere Zahl für sie ungünstiger Bescheide der ersten Instanz mit Aus¬
sicht auf Erfolg hätten Berufung einlegen können und, richtig beraten, bei
Schiedsgerichten und Reichsversichcruugsamt weit mehr günstige Entscheidungen
erstritten hätten. Die kleine Stadt Schönberg im Riesengebirge bietet dafür
ein sprechendes Beispiel dar.

Im November 1895, als der gegenwärtige, sehr rührige Bürgermeister
sein Amt antrat, zählte das Städtchen im ganzen 19 Unfall-, Alters- und
Jnvalidenrentner, und bis zum August 1898, also in weitern 2^ Jahren,
ist die Zahl der Rentner auf 89 angewachsen, während außerdem 6 Rentner
inzwischen wieder gestorben sind. Allerdings ist Schönbergs Haupterwerbs¬
zweig die Hausweberei, und auf die Hansweberbevölkerung ist die Jnvaliditäts-
uud Altersversicherung erst am 1. Juli 1894 ausgedehnt worden. Daß aber
die Zahl der Rentenempfänger vor und nach November 1895 doch zum Ver¬
gleich für die Regsamkeit der jeweiligen Behörden herangezogen werden kann,
dafür dient als Beweis, daß auch heute noch immer wieder Fälle behandelt
werden, die schon in der ersten Zeit nach Ausdehnung der Versicherung auf
die Hnusweber aufgenommen werden mußten, und daß uuter den 19 Rentnern,
die im November 1895 übernommen wurden, nur 7 Weber mit Altersrente
waren, während die Zahl der über siebzig Jahre alten und noch erwerbsfähigen
in der Weberei beschäftigten Personen am 1. Juli 1894 ohne jeden Zweifel
viel größer gewesen ist, wie auch heute unter den 89 Rentenempfängern
(Schönbergs 26 Altersrentner sind. Daß in der kleinen Stadt von noch nicht
ganz 2000 Einwohnern bisher schon 95 Personen die Wohlthaten der sozial¬
politischen Gesetzgebung zu teil geworden sind, ist anerkanntermaßen das Ver¬
dienst des jetzigen Stadtoberhaupts. Von den 76 unter ihm zur Erledigung
gelangten Fällen lagen 63 verhältnismäßig einfach; hier gehörte nicht viel
dazu, den alten Leuten die ihnen zukommende Rente zu verschaffen, aber ohne
die ihnen zu teil gewordne Unterstützung wäre sicher eine große Zahl unter
ihnen ohne Rente geblieben. Weitere 13 Personen, bei denen schwierige Er¬
mittlungen zur Feststellung des Thatbestands vorzunehmen waren und der
Erinnerung nach mindestens in 8 Fällen Berufung beim Schiedsgericht ein¬
gelegt wurde, hätten die Rente nie erlangt.

Der Fall vou Schönberg zeigt so recht, wie die Arbeiter in der That
in Ncntensachcn einer sachkundigen Vertretung bedürfen, und was für Erfolge
dnrch solche Vertretung erzielt werden können. Man ist darauf auch schon in
der Arbeiterpartei selbst aufmerksam geworden. Die aus dem Arbeiterstande
gewühlten Beisitzer bei den Schiedsgerichten und beim Neichsverstcherungsamte
haben sich in größern Städten zu Arbeitervertretervereinen zusammengethan,
die unter anderm den verletzten und invaliden Arbeitsgenossen unentgeltlich
Rat in Ncntensachen erteilen. Aber diese Unterstützung ist nicht ganz aus¬
reichend. Da die Arbeitervertreter durch ihren Beruf schon genügend in An¬
spruch genommen sind und nur wenige Freistunden zur Verfügung haben,
müssen sie sich zumeist auf mündliche Auskunftserteilung beschränken, mit der
allein den in der Abfassung von Schriftsätzen ungewandten Arbeitern wenig
gedient ist. Mittel zur Unterhaltung bezahlter Hilfskräfte sind einstweilen nicht
vorhanden, und für den Fall, daß die organisierten Arbeiter, die zumeist der


Übelstände bei der Rentenbewilligung

fänglich unvollständig gewesen und erst im weitern Verfahren vor der Be-
rnfungsiustanz ergänzt worden. Immerhin ist der Schluß nicht ganz ungerecht¬
fertigt, daß die Arbeiter bei genügender sachkundiger Unterstützung gegen eine
weit größere Zahl für sie ungünstiger Bescheide der ersten Instanz mit Aus¬
sicht auf Erfolg hätten Berufung einlegen können und, richtig beraten, bei
Schiedsgerichten und Reichsversichcruugsamt weit mehr günstige Entscheidungen
erstritten hätten. Die kleine Stadt Schönberg im Riesengebirge bietet dafür
ein sprechendes Beispiel dar.

Im November 1895, als der gegenwärtige, sehr rührige Bürgermeister
sein Amt antrat, zählte das Städtchen im ganzen 19 Unfall-, Alters- und
Jnvalidenrentner, und bis zum August 1898, also in weitern 2^ Jahren,
ist die Zahl der Rentner auf 89 angewachsen, während außerdem 6 Rentner
inzwischen wieder gestorben sind. Allerdings ist Schönbergs Haupterwerbs¬
zweig die Hausweberei, und auf die Hansweberbevölkerung ist die Jnvaliditäts-
uud Altersversicherung erst am 1. Juli 1894 ausgedehnt worden. Daß aber
die Zahl der Rentenempfänger vor und nach November 1895 doch zum Ver¬
gleich für die Regsamkeit der jeweiligen Behörden herangezogen werden kann,
dafür dient als Beweis, daß auch heute noch immer wieder Fälle behandelt
werden, die schon in der ersten Zeit nach Ausdehnung der Versicherung auf
die Hnusweber aufgenommen werden mußten, und daß uuter den 19 Rentnern,
die im November 1895 übernommen wurden, nur 7 Weber mit Altersrente
waren, während die Zahl der über siebzig Jahre alten und noch erwerbsfähigen
in der Weberei beschäftigten Personen am 1. Juli 1894 ohne jeden Zweifel
viel größer gewesen ist, wie auch heute unter den 89 Rentenempfängern
(Schönbergs 26 Altersrentner sind. Daß in der kleinen Stadt von noch nicht
ganz 2000 Einwohnern bisher schon 95 Personen die Wohlthaten der sozial¬
politischen Gesetzgebung zu teil geworden sind, ist anerkanntermaßen das Ver¬
dienst des jetzigen Stadtoberhaupts. Von den 76 unter ihm zur Erledigung
gelangten Fällen lagen 63 verhältnismäßig einfach; hier gehörte nicht viel
dazu, den alten Leuten die ihnen zukommende Rente zu verschaffen, aber ohne
die ihnen zu teil gewordne Unterstützung wäre sicher eine große Zahl unter
ihnen ohne Rente geblieben. Weitere 13 Personen, bei denen schwierige Er¬
mittlungen zur Feststellung des Thatbestands vorzunehmen waren und der
Erinnerung nach mindestens in 8 Fällen Berufung beim Schiedsgericht ein¬
gelegt wurde, hätten die Rente nie erlangt.

Der Fall vou Schönberg zeigt so recht, wie die Arbeiter in der That
in Ncntensachcn einer sachkundigen Vertretung bedürfen, und was für Erfolge
dnrch solche Vertretung erzielt werden können. Man ist darauf auch schon in
der Arbeiterpartei selbst aufmerksam geworden. Die aus dem Arbeiterstande
gewühlten Beisitzer bei den Schiedsgerichten und beim Neichsverstcherungsamte
haben sich in größern Städten zu Arbeitervertretervereinen zusammengethan,
die unter anderm den verletzten und invaliden Arbeitsgenossen unentgeltlich
Rat in Ncntensachen erteilen. Aber diese Unterstützung ist nicht ganz aus¬
reichend. Da die Arbeitervertreter durch ihren Beruf schon genügend in An¬
spruch genommen sind und nur wenige Freistunden zur Verfügung haben,
müssen sie sich zumeist auf mündliche Auskunftserteilung beschränken, mit der
allein den in der Abfassung von Schriftsätzen ungewandten Arbeitern wenig
gedient ist. Mittel zur Unterhaltung bezahlter Hilfskräfte sind einstweilen nicht
vorhanden, und für den Fall, daß die organisierten Arbeiter, die zumeist der


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[0715] Übelstände bei der Rentenbewilligung fänglich unvollständig gewesen und erst im weitern Verfahren vor der Be- rnfungsiustanz ergänzt worden. Immerhin ist der Schluß nicht ganz ungerecht¬ fertigt, daß die Arbeiter bei genügender sachkundiger Unterstützung gegen eine weit größere Zahl für sie ungünstiger Bescheide der ersten Instanz mit Aus¬ sicht auf Erfolg hätten Berufung einlegen können und, richtig beraten, bei Schiedsgerichten und Reichsversichcruugsamt weit mehr günstige Entscheidungen erstritten hätten. Die kleine Stadt Schönberg im Riesengebirge bietet dafür ein sprechendes Beispiel dar. Im November 1895, als der gegenwärtige, sehr rührige Bürgermeister sein Amt antrat, zählte das Städtchen im ganzen 19 Unfall-, Alters- und Jnvalidenrentner, und bis zum August 1898, also in weitern 2^ Jahren, ist die Zahl der Rentner auf 89 angewachsen, während außerdem 6 Rentner inzwischen wieder gestorben sind. Allerdings ist Schönbergs Haupterwerbs¬ zweig die Hausweberei, und auf die Hansweberbevölkerung ist die Jnvaliditäts- uud Altersversicherung erst am 1. Juli 1894 ausgedehnt worden. Daß aber die Zahl der Rentenempfänger vor und nach November 1895 doch zum Ver¬ gleich für die Regsamkeit der jeweiligen Behörden herangezogen werden kann, dafür dient als Beweis, daß auch heute noch immer wieder Fälle behandelt werden, die schon in der ersten Zeit nach Ausdehnung der Versicherung auf die Hnusweber aufgenommen werden mußten, und daß uuter den 19 Rentnern, die im November 1895 übernommen wurden, nur 7 Weber mit Altersrente waren, während die Zahl der über siebzig Jahre alten und noch erwerbsfähigen in der Weberei beschäftigten Personen am 1. Juli 1894 ohne jeden Zweifel viel größer gewesen ist, wie auch heute unter den 89 Rentenempfängern (Schönbergs 26 Altersrentner sind. Daß in der kleinen Stadt von noch nicht ganz 2000 Einwohnern bisher schon 95 Personen die Wohlthaten der sozial¬ politischen Gesetzgebung zu teil geworden sind, ist anerkanntermaßen das Ver¬ dienst des jetzigen Stadtoberhaupts. Von den 76 unter ihm zur Erledigung gelangten Fällen lagen 63 verhältnismäßig einfach; hier gehörte nicht viel dazu, den alten Leuten die ihnen zukommende Rente zu verschaffen, aber ohne die ihnen zu teil gewordne Unterstützung wäre sicher eine große Zahl unter ihnen ohne Rente geblieben. Weitere 13 Personen, bei denen schwierige Er¬ mittlungen zur Feststellung des Thatbestands vorzunehmen waren und der Erinnerung nach mindestens in 8 Fällen Berufung beim Schiedsgericht ein¬ gelegt wurde, hätten die Rente nie erlangt. Der Fall vou Schönberg zeigt so recht, wie die Arbeiter in der That in Ncntensachcn einer sachkundigen Vertretung bedürfen, und was für Erfolge dnrch solche Vertretung erzielt werden können. Man ist darauf auch schon in der Arbeiterpartei selbst aufmerksam geworden. Die aus dem Arbeiterstande gewühlten Beisitzer bei den Schiedsgerichten und beim Neichsverstcherungsamte haben sich in größern Städten zu Arbeitervertretervereinen zusammengethan, die unter anderm den verletzten und invaliden Arbeitsgenossen unentgeltlich Rat in Ncntensachen erteilen. Aber diese Unterstützung ist nicht ganz aus¬ reichend. Da die Arbeitervertreter durch ihren Beruf schon genügend in An¬ spruch genommen sind und nur wenige Freistunden zur Verfügung haben, müssen sie sich zumeist auf mündliche Auskunftserteilung beschränken, mit der allein den in der Abfassung von Schriftsätzen ungewandten Arbeitern wenig gedient ist. Mittel zur Unterhaltung bezahlter Hilfskräfte sind einstweilen nicht vorhanden, und für den Fall, daß die organisierten Arbeiter, die zumeist der

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341869_229685/715>, abgerufen am 23.07.2024.