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Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Erstes Vierteljahr.

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worüber sich die Bürger zurückgesetzt fühlten, und mich mit deu Bnueru kam er
schlecht mis. Daß die Bauern sich auf ihre Felder setzte", um fiskalische Rehe und
Hasen, die auf den Feldern der Bauern ihre Nahrung suchten, wegzuschießen, war ihm
ein Greuel. Am liebsten hätte er die ganze Grenze eingegattert. Das wäre aber eine
sehr teure Geschichte geworden. Er gab also seinen Forstlehrlingen den Auftrag,
abends die Grenze abzupatrouillieren, zu schießen, Lärm zu machen und den Bauern
die Jagd zu verderben. Natürlich kam nun kein Wild heraus, und die Bauern
kamen uicht zum Schusse und ärgerten sich. Darauf beschlossen sie, auch keine
Rücksicht mehr zu nehmen, sondern alles wegzuschießen, was aus dem Walde kam
nud geschossen werden durfte. Da es nun nicht möglich war, die Waldgrenze alle
Abende von den Forstlehrlingen abgehen zu lassen, und die Bauern die größere Aus¬
dauer hatten, ging es vou da an den Rehböcken schlecht.

Nicht weniger war dem Oberförster der "Eggelinger Brunnen" ein Greuel.
Was hat ein Gasthaus im Walde zu suchen? Der Wald ist fiskalisches Eigentum
und gehört dem Staate und nächstdem der Forstverwaltung. Außer den beamteten
Personen hat niemand etwas dort zu suchen. Und nun gar das Eggelinger Bruuueu-
sest! Diesem Unfug mußte durchaus gesteuert werden. Gleich nach dem nächsten
Feste gab es eine Reihe von Strafmandaten. Alle, die Kaffee ans der Wiese ge¬
kocht hatten, mußten drei Mark Strafe zahlen, weil sie offnes Feuer im Walde an¬
gemacht hatten, was nach der Forstpvlizeiordnuug verboten sei. Die Wiese, die dem
Wirte gehörte, konnte nicht abgesperrt werden, dagegen ließ Herr von Papenberg
die Bühne aus der Eiche nehmen, alle Fußwege, die an der Wiese mündeten, ab¬
graben und absperren und den ganzen Waldesrand mit schönen Strohwischen ver¬
zieren. Das gab eine große Unzufriedenheit in der ganzen Gegend, aber was war
zu machen?

Von Dorneberg aus über Bossenstedt führten zwei Wege nach dem Eggelinger
Brunnen und von da weiter nach Buchenbeck, der eine über den Stuckenwmkel,
der andre, die Landstraße, in weitem Bogen über Blankenbeck. Hierzu hatte der
alte Herr einen dritten Weg über den Quitschereuberg einlegen lassen. Und dieser
Weg war extra für die Bequemlichkeit der Spaziergänger bestimmt. Das hatte
man dem alten Herrn besonders hoch aufgenommen. Und man muß auch sagen,
ein Oberförster, der für Spaziergänger in seinem Forste Wege anlegen läßt, ist ein
rarer Vogel. Das erste, was der neue Oberförster that, war, diesen Weg einzu¬
ziehen, ihn mit einem Verhau zu versperren und mit jungen Tannen zu bepflnuzeu.
Eine Warnungstafel bedrohte mit drei Mark Strafe jeden, der sich unterfangen
würde, diesen Weg zu gehen. Die Barriere wurde nächtlicherweile umgeworfen
und die jungen Bäume ausgerissen. Es half nichts, der Wald behielt recht, die
Büsche, die nicht mehr zurückgeschritten wurden, überwucherten deu Weg, und so
verschwand er. Ebenso erklärte der Oberförster auch deu andern Weg über den
Stuckenwmkel für einen Forstabfuhrweg privaten Charakters und verbot ihn im
Amtsblatte, das niemand las, und wonach sich niemand richtete. Die Revierfllrster,
die es einsahen, daß es sür die Bauern eine üble Sache sein würde, den weiten
Weg über Blankenbeck fahren zu müssen, und die es mit der Bevölkerung nicht
verderben wollten, richteten es darauf ein, daß sie nie einem Wagen auf dem ver-
botnen Wege begegneten. Schließlich kam aber der Oberförster dahinter, er machte
ein gewaltiges Donnerwetter, und nnn mußte angezeigt werden.. Einer der ersten,
die drei Mark Strafe zahlen sollten, war der Schulze vou Bossenstedt. Der
kratzte sich hinter den Ohren und hätte am liebsten kein Wort gesagt und in der
Stille seine Strafe bezahlt. Aber die Sache war bekannt geworden, und die Bossen-
stedter benutzten deu nächsten Sonntag Nachmittag, um sich über den Oberförster


worüber sich die Bürger zurückgesetzt fühlten, und mich mit deu Bnueru kam er
schlecht mis. Daß die Bauern sich auf ihre Felder setzte», um fiskalische Rehe und
Hasen, die auf den Feldern der Bauern ihre Nahrung suchten, wegzuschießen, war ihm
ein Greuel. Am liebsten hätte er die ganze Grenze eingegattert. Das wäre aber eine
sehr teure Geschichte geworden. Er gab also seinen Forstlehrlingen den Auftrag,
abends die Grenze abzupatrouillieren, zu schießen, Lärm zu machen und den Bauern
die Jagd zu verderben. Natürlich kam nun kein Wild heraus, und die Bauern
kamen uicht zum Schusse und ärgerten sich. Darauf beschlossen sie, auch keine
Rücksicht mehr zu nehmen, sondern alles wegzuschießen, was aus dem Walde kam
nud geschossen werden durfte. Da es nun nicht möglich war, die Waldgrenze alle
Abende von den Forstlehrlingen abgehen zu lassen, und die Bauern die größere Aus¬
dauer hatten, ging es vou da an den Rehböcken schlecht.

Nicht weniger war dem Oberförster der „Eggelinger Brunnen" ein Greuel.
Was hat ein Gasthaus im Walde zu suchen? Der Wald ist fiskalisches Eigentum
und gehört dem Staate und nächstdem der Forstverwaltung. Außer den beamteten
Personen hat niemand etwas dort zu suchen. Und nun gar das Eggelinger Bruuueu-
sest! Diesem Unfug mußte durchaus gesteuert werden. Gleich nach dem nächsten
Feste gab es eine Reihe von Strafmandaten. Alle, die Kaffee ans der Wiese ge¬
kocht hatten, mußten drei Mark Strafe zahlen, weil sie offnes Feuer im Walde an¬
gemacht hatten, was nach der Forstpvlizeiordnuug verboten sei. Die Wiese, die dem
Wirte gehörte, konnte nicht abgesperrt werden, dagegen ließ Herr von Papenberg
die Bühne aus der Eiche nehmen, alle Fußwege, die an der Wiese mündeten, ab¬
graben und absperren und den ganzen Waldesrand mit schönen Strohwischen ver¬
zieren. Das gab eine große Unzufriedenheit in der ganzen Gegend, aber was war
zu machen?

Von Dorneberg aus über Bossenstedt führten zwei Wege nach dem Eggelinger
Brunnen und von da weiter nach Buchenbeck, der eine über den Stuckenwmkel,
der andre, die Landstraße, in weitem Bogen über Blankenbeck. Hierzu hatte der
alte Herr einen dritten Weg über den Quitschereuberg einlegen lassen. Und dieser
Weg war extra für die Bequemlichkeit der Spaziergänger bestimmt. Das hatte
man dem alten Herrn besonders hoch aufgenommen. Und man muß auch sagen,
ein Oberförster, der für Spaziergänger in seinem Forste Wege anlegen läßt, ist ein
rarer Vogel. Das erste, was der neue Oberförster that, war, diesen Weg einzu¬
ziehen, ihn mit einem Verhau zu versperren und mit jungen Tannen zu bepflnuzeu.
Eine Warnungstafel bedrohte mit drei Mark Strafe jeden, der sich unterfangen
würde, diesen Weg zu gehen. Die Barriere wurde nächtlicherweile umgeworfen
und die jungen Bäume ausgerissen. Es half nichts, der Wald behielt recht, die
Büsche, die nicht mehr zurückgeschritten wurden, überwucherten deu Weg, und so
verschwand er. Ebenso erklärte der Oberförster auch deu andern Weg über den
Stuckenwmkel für einen Forstabfuhrweg privaten Charakters und verbot ihn im
Amtsblatte, das niemand las, und wonach sich niemand richtete. Die Revierfllrster,
die es einsahen, daß es sür die Bauern eine üble Sache sein würde, den weiten
Weg über Blankenbeck fahren zu müssen, und die es mit der Bevölkerung nicht
verderben wollten, richteten es darauf ein, daß sie nie einem Wagen auf dem ver-
botnen Wege begegneten. Schließlich kam aber der Oberförster dahinter, er machte
ein gewaltiges Donnerwetter, und nnn mußte angezeigt werden.. Einer der ersten,
die drei Mark Strafe zahlen sollten, war der Schulze vou Bossenstedt. Der
kratzte sich hinter den Ohren und hätte am liebsten kein Wort gesagt und in der
Stille seine Strafe bezahlt. Aber die Sache war bekannt geworden, und die Bossen-
stedter benutzten deu nächsten Sonntag Nachmittag, um sich über den Oberförster


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341869_229685/55>, abgerufen am 23.07.2024.