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Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

wegen der unmittelbaren Berührung mit dem Buckofen gefährliche Treppe hinauf¬
zuklettern; in einer dritten mußte mein, um die übrigen Betten zu erreiche", ent¬
weder über das vorderste Bett hinüberklettern, oder neben diesem Bett uns die
Brüstung des offnen Fensters treten, nnter dem ein ungedeckter Bruunenschlund
gähnte. An drei Orte" war ein Teil des Kohleuloches durch hineingelegte Stroh¬
säcke zur Schlafstelle hergerichtet. Daß, wo überhaupt Betten Porhanden sind, jedes
für zwei oder drei Leute dient, und daß sie von Schmutz starren, versteht sich von
selbst. Weichs-Giou ist der Ansicht, daß diesen Augiasstall auszuräumen weder die
Kirche noch die Polizei die Macht habe, und nachdem sich sogar der Magen der
vornehmen Leute ohnmächtig erwiesen hat -- sie haben den ersten Ekel überwunden
und lesen nun nichts mehr von solchen Sachen, um sich den Appetit nicht zu ver¬
derben --, muß man ihm Wohl recht geben; es giebt nur ein Mittel dagegen: durch
Großbäckereien -- mögen sie von Kapitalisten oder von Gemeinden oder von Ge¬
nossenschaften errichtet werden -- die Sndelbäckcr entweder bankrott machen oder
sie durch Konkurreuzdruck zur Reinlichkeit und Ordnung zwingen. Indes einiges
vermag die Polizei schon, und was sie vermag, das soll sie auch leisten; bei uns
zunächst für strenge Durchführung der Bäckereivervrdnung sorgen, der hoffentlich bald
eine zweite, schärfere folgen wird. Weichs-Giou, der überhaupt viel nützliches
Material beibringt, stellt die Verordnungen andrer Staaten zusammen, die viel
weiter gehn. In der Schweiz z. B. ist die Nachtarbeit nur solchen Bäckereien er¬
laubt, die keine jungen Personen beschäftigen, und jedem erwachsenen Arbeiter muß
nach der Nachtarbeit eine uuunterbrvchne Ruhezeit von dreizehn Stunden gewährt
werden; in Norwegen aber ist die Nachtarbeit unbedingt und allgemein verboten,
und allen Bäckereiarbciteru ist der zwölfstündige Maximalarbeitstag und eine
dreißigstüudige Sonntagsruhe gesichert.

Noch einen dritten Sinn legt Weichs-Giou der Brotfrage bei; es soll die
Aufgabe gelöst werde", wie ein Brot hergestellt werden könne, das mit Wohl¬
geschmack und Leichwcrdaulichkeit den höchsten erreichbaren Nährwert verbindet.
Das dürfen wir, meine ich, der freien Thätigkeit der Wissenschaft, der Volksauf-
kläruugsvereiue und der großen Brotfabriken überlassen. Um noch einmal auf die
ewigen Klagen über unrechtmäßige Bäckergewinue zurückzukommen, so könnte
wenigstens der eine, auch von Weichs-Giou beklagte Übelstand gehoben werden, daß
bei der heutigen Art des Brotverknnfs, wo der Preis gleich bleibt und nur das
Gewicht sich ändert, jede Kontrolle unmöglich ist, wenn nicht für jede Stadt von
10 0^0 Einwohnern ein Dutzend Polizeibeamte expreß zum Berechnen des Brot¬
gewichts und zum täglichen Nachwiegen angestellt werden soll. Rezensent hat
wiederholt in den Grenzboten und anderwärts darauf hingewiesen, daß die allein
vernünftige, für alle andern Waren geltende Verkanfsweise auch für das Brot schon
durchgeführt worden ist,*) sich ganz leicht durchführen läßt und für den Bäcker,
sofern dieser nicht auf unrechtmäßigen Gewinn spekuliert, weit bequemer ist. Das
Brot wird immer gleich schwer verlauft (z. B. ein sechspfündiges oder fünfpfündiges
und ein drei- oder zweieiuhalbpfündiges Brot), der Preis aber wechselt täglich nach
dem Getreidemarktpreise; mit jeder Mark, die der Doppelzentner Roggen auf- oder
abschlägt, schlägt das Pfund Brot einen halben Pfennig auf oder ab. Die Dumm¬
heit, Gleichgiltigkeit und Schlamperei, mit der sich das beständig nörgelnde und
klagende Publikum die hergebrachte unvernünftige Verkaufsweise gefallen läßt, da



1849 und in den folgenden Jahren in der Knappschaftsbäckerei zu Waldenburg und
in der Kolbeschen Bäckerei zu LandcShm in Schlesien. Ob diese Bäckereien noch bestehen, und
ob dieselbe Einrichtung auch noch anderwärts eingeführt worden ist, weil; ich nicht.
Maßgebliches und Unmaßgebliches

wegen der unmittelbaren Berührung mit dem Buckofen gefährliche Treppe hinauf¬
zuklettern; in einer dritten mußte mein, um die übrigen Betten zu erreiche», ent¬
weder über das vorderste Bett hinüberklettern, oder neben diesem Bett uns die
Brüstung des offnen Fensters treten, nnter dem ein ungedeckter Bruunenschlund
gähnte. An drei Orte» war ein Teil des Kohleuloches durch hineingelegte Stroh¬
säcke zur Schlafstelle hergerichtet. Daß, wo überhaupt Betten Porhanden sind, jedes
für zwei oder drei Leute dient, und daß sie von Schmutz starren, versteht sich von
selbst. Weichs-Giou ist der Ansicht, daß diesen Augiasstall auszuräumen weder die
Kirche noch die Polizei die Macht habe, und nachdem sich sogar der Magen der
vornehmen Leute ohnmächtig erwiesen hat — sie haben den ersten Ekel überwunden
und lesen nun nichts mehr von solchen Sachen, um sich den Appetit nicht zu ver¬
derben —, muß man ihm Wohl recht geben; es giebt nur ein Mittel dagegen: durch
Großbäckereien — mögen sie von Kapitalisten oder von Gemeinden oder von Ge¬
nossenschaften errichtet werden — die Sndelbäckcr entweder bankrott machen oder
sie durch Konkurreuzdruck zur Reinlichkeit und Ordnung zwingen. Indes einiges
vermag die Polizei schon, und was sie vermag, das soll sie auch leisten; bei uns
zunächst für strenge Durchführung der Bäckereivervrdnung sorgen, der hoffentlich bald
eine zweite, schärfere folgen wird. Weichs-Giou, der überhaupt viel nützliches
Material beibringt, stellt die Verordnungen andrer Staaten zusammen, die viel
weiter gehn. In der Schweiz z. B. ist die Nachtarbeit nur solchen Bäckereien er¬
laubt, die keine jungen Personen beschäftigen, und jedem erwachsenen Arbeiter muß
nach der Nachtarbeit eine uuunterbrvchne Ruhezeit von dreizehn Stunden gewährt
werden; in Norwegen aber ist die Nachtarbeit unbedingt und allgemein verboten,
und allen Bäckereiarbciteru ist der zwölfstündige Maximalarbeitstag und eine
dreißigstüudige Sonntagsruhe gesichert.

Noch einen dritten Sinn legt Weichs-Giou der Brotfrage bei; es soll die
Aufgabe gelöst werde», wie ein Brot hergestellt werden könne, das mit Wohl¬
geschmack und Leichwcrdaulichkeit den höchsten erreichbaren Nährwert verbindet.
Das dürfen wir, meine ich, der freien Thätigkeit der Wissenschaft, der Volksauf-
kläruugsvereiue und der großen Brotfabriken überlassen. Um noch einmal auf die
ewigen Klagen über unrechtmäßige Bäckergewinue zurückzukommen, so könnte
wenigstens der eine, auch von Weichs-Giou beklagte Übelstand gehoben werden, daß
bei der heutigen Art des Brotverknnfs, wo der Preis gleich bleibt und nur das
Gewicht sich ändert, jede Kontrolle unmöglich ist, wenn nicht für jede Stadt von
10 0^0 Einwohnern ein Dutzend Polizeibeamte expreß zum Berechnen des Brot¬
gewichts und zum täglichen Nachwiegen angestellt werden soll. Rezensent hat
wiederholt in den Grenzboten und anderwärts darauf hingewiesen, daß die allein
vernünftige, für alle andern Waren geltende Verkanfsweise auch für das Brot schon
durchgeführt worden ist,*) sich ganz leicht durchführen läßt und für den Bäcker,
sofern dieser nicht auf unrechtmäßigen Gewinn spekuliert, weit bequemer ist. Das
Brot wird immer gleich schwer verlauft (z. B. ein sechspfündiges oder fünfpfündiges
und ein drei- oder zweieiuhalbpfündiges Brot), der Preis aber wechselt täglich nach
dem Getreidemarktpreise; mit jeder Mark, die der Doppelzentner Roggen auf- oder
abschlägt, schlägt das Pfund Brot einen halben Pfennig auf oder ab. Die Dumm¬
heit, Gleichgiltigkeit und Schlamperei, mit der sich das beständig nörgelnde und
klagende Publikum die hergebrachte unvernünftige Verkaufsweise gefallen läßt, da



1849 und in den folgenden Jahren in der Knappschaftsbäckerei zu Waldenburg und
in der Kolbeschen Bäckerei zu LandcShm in Schlesien. Ob diese Bäckereien noch bestehen, und
ob dieselbe Einrichtung auch noch anderwärts eingeführt worden ist, weil; ich nicht.
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[0351] Maßgebliches und Unmaßgebliches wegen der unmittelbaren Berührung mit dem Buckofen gefährliche Treppe hinauf¬ zuklettern; in einer dritten mußte mein, um die übrigen Betten zu erreiche», ent¬ weder über das vorderste Bett hinüberklettern, oder neben diesem Bett uns die Brüstung des offnen Fensters treten, nnter dem ein ungedeckter Bruunenschlund gähnte. An drei Orte» war ein Teil des Kohleuloches durch hineingelegte Stroh¬ säcke zur Schlafstelle hergerichtet. Daß, wo überhaupt Betten Porhanden sind, jedes für zwei oder drei Leute dient, und daß sie von Schmutz starren, versteht sich von selbst. Weichs-Giou ist der Ansicht, daß diesen Augiasstall auszuräumen weder die Kirche noch die Polizei die Macht habe, und nachdem sich sogar der Magen der vornehmen Leute ohnmächtig erwiesen hat — sie haben den ersten Ekel überwunden und lesen nun nichts mehr von solchen Sachen, um sich den Appetit nicht zu ver¬ derben —, muß man ihm Wohl recht geben; es giebt nur ein Mittel dagegen: durch Großbäckereien — mögen sie von Kapitalisten oder von Gemeinden oder von Ge¬ nossenschaften errichtet werden — die Sndelbäckcr entweder bankrott machen oder sie durch Konkurreuzdruck zur Reinlichkeit und Ordnung zwingen. Indes einiges vermag die Polizei schon, und was sie vermag, das soll sie auch leisten; bei uns zunächst für strenge Durchführung der Bäckereivervrdnung sorgen, der hoffentlich bald eine zweite, schärfere folgen wird. Weichs-Giou, der überhaupt viel nützliches Material beibringt, stellt die Verordnungen andrer Staaten zusammen, die viel weiter gehn. In der Schweiz z. B. ist die Nachtarbeit nur solchen Bäckereien er¬ laubt, die keine jungen Personen beschäftigen, und jedem erwachsenen Arbeiter muß nach der Nachtarbeit eine uuunterbrvchne Ruhezeit von dreizehn Stunden gewährt werden; in Norwegen aber ist die Nachtarbeit unbedingt und allgemein verboten, und allen Bäckereiarbciteru ist der zwölfstündige Maximalarbeitstag und eine dreißigstüudige Sonntagsruhe gesichert. Noch einen dritten Sinn legt Weichs-Giou der Brotfrage bei; es soll die Aufgabe gelöst werde», wie ein Brot hergestellt werden könne, das mit Wohl¬ geschmack und Leichwcrdaulichkeit den höchsten erreichbaren Nährwert verbindet. Das dürfen wir, meine ich, der freien Thätigkeit der Wissenschaft, der Volksauf- kläruugsvereiue und der großen Brotfabriken überlassen. Um noch einmal auf die ewigen Klagen über unrechtmäßige Bäckergewinue zurückzukommen, so könnte wenigstens der eine, auch von Weichs-Giou beklagte Übelstand gehoben werden, daß bei der heutigen Art des Brotverknnfs, wo der Preis gleich bleibt und nur das Gewicht sich ändert, jede Kontrolle unmöglich ist, wenn nicht für jede Stadt von 10 0^0 Einwohnern ein Dutzend Polizeibeamte expreß zum Berechnen des Brot¬ gewichts und zum täglichen Nachwiegen angestellt werden soll. Rezensent hat wiederholt in den Grenzboten und anderwärts darauf hingewiesen, daß die allein vernünftige, für alle andern Waren geltende Verkanfsweise auch für das Brot schon durchgeführt worden ist,*) sich ganz leicht durchführen läßt und für den Bäcker, sofern dieser nicht auf unrechtmäßigen Gewinn spekuliert, weit bequemer ist. Das Brot wird immer gleich schwer verlauft (z. B. ein sechspfündiges oder fünfpfündiges und ein drei- oder zweieiuhalbpfündiges Brot), der Preis aber wechselt täglich nach dem Getreidemarktpreise; mit jeder Mark, die der Doppelzentner Roggen auf- oder abschlägt, schlägt das Pfund Brot einen halben Pfennig auf oder ab. Die Dumm¬ heit, Gleichgiltigkeit und Schlamperei, mit der sich das beständig nörgelnde und klagende Publikum die hergebrachte unvernünftige Verkaufsweise gefallen läßt, da 1849 und in den folgenden Jahren in der Knappschaftsbäckerei zu Waldenburg und in der Kolbeschen Bäckerei zu LandcShm in Schlesien. Ob diese Bäckereien noch bestehen, und ob dieselbe Einrichtung auch noch anderwärts eingeführt worden ist, weil; ich nicht.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341869_229685/351>, abgerufen am 23.07.2024.