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Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Viertes Vierteljahr.

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daß sie einen ganz falschen Weg einschlagen, um das nativnnle Interesse zu fördern,
n'cum sie fortgesetzt für jeden einzelstantlichen Anspruch als etwas Unantastbares los¬
rennen, statt auf die Stärkung der Reichsgewalt hinzuarbeiten, also unter Umständen
auf die Erweiterung der Kompetenz des Bundesrath, in dem doch nicht nur die
Macht des Kaisers vertreten ist. sondern vor allem die Gesamtsouveräuität der
Bttudesfürsten. Wir zweifeln auch gar nicht um der Berechtigung der Thron¬
folger in Koburg und Oldenburg, wollen auch nichts dagegen gethan wissen; wir
fordern mir, daß die öffentliche Meinung, die übrigens nicht nur in der Presse
zum Ausdruck kommt, sondern auch z. B. in den Landtagen, gegen skandalös",
wie die schon vorgefallnen oder drohenden, energisch Front macht; das erfordert
schon die nationale Anstandspflicht, und nur dadurch kauu es erreicht werden, daß
auf diskreten Wege die Anstoße beseitigt oder vermieden werden, denn mit Zeitungs¬
artikeln allem ist dn nichts gethan, so unentbehrlich sie als ein Druckmittel sind.
Am einfachsten wäre es, wenn der Bundesrat kraft eines Rechts, das er sich freilich
erst zusprechen müßte, das aber durchaus in der Richtung unsrer uationnleu Aus¬
bildung läge, erklärte: Ein Prinz, der in Deutschland zur Regierung kommen soll,
muß in Deutschland erzogen sein. Freilich, wer dem Bundesrate selbst die Befugnis
abspricht, in den Lippischen Thronstreit einzugreifen, der hat kein Recht, eine solche
Forderung zu stelle". Ein solches Einschreiten mit den Preßverordnuugeu des un¬
seligen Bundestags zu vergleiche", ist mehr als unstatthaft. Damals erschien der
Bundestag als ein Werkzeug der rückschrittliche,,, autiuatioualen Politik des Fürsten
Metternich, und die Einzelstaaten waren die Träger des Liberalismus, die Stellung
der Liberalen war daher begreiflich; sie wurden Partikularistcu, weil sie die natio¬
nale Fortentwicklung wollten. Aber das war ein höchst unnatürlicher, ungesunder
Zustand, der nicht wiederkehren darf, und der jetzige Bundesrat hat es wahrhaftig
uicht verdient, mit dem Bundestage irgendwie verglichen zu werden.

Wir machen es ferner der Presse, die wir hier im Auge habe", zum Vor¬
wurf, daß sie in der ganzen, über alle Gebühr aufgebauschten Lippischen Sache
einer rechten auvroliö iMLm-nao! --- eine ebenso unschickliche wie thörichte Ge¬
hässigkeit gegen den Kaiser gezeigt hat und noch zeigt und eine widerwärtige Polemik
der Nadelstiche und Anspielungen gegen ihn führt, die ihm jede etwaige Nachgiebig¬
keit aufs äußerste erschwert oder vielmehr unmöglich macht, also das Gegenteil des
Erstrebten erreiche" wird. Wenn ich mit jemand im Streite bin, und ich werde
dabei von einem dritten, den die Sache gar nichts angeht, angerempelt und zur
Rede gestellt, so gebe ich ganz gewiß nicht nach. Dergleichen Dinge können nur
durch geeignete persönliche Einwirkungen geschlichtet werden, nicht durch gehässige
und anmaßende Leitartikel, die den richtigen Weg nicht etwa zeigen, sondern ver¬
sperren. Gegen diesen leider echt deutschen Fanatismus, der nach dem Grundsatze
handelt: 1>'i-it lnsel't,i> xsrsat muoäus! also in diesem Falle sagt: Wenn nur geschieht,
was ich für recht halte, mag auch das Reich zu Grunde gehen, kann nicht ent¬
schieden genug Front gemacht werden. Wer das Ansehen des Kaisers angreift, der
greift das Reich an. 'Hat denn der Kaiser jemals die begründeten Rechte eines
Bundesfürsten angetastet? Hat er sich nicht anch dem Schiedsspruch in der Lippischen
Sache, der. wie gesagt, nur die Regentschaft, uicht die Thronfolge des Grafen von
Lippe-Biesterfeld und am wenigsten die feiner Söhne anerkennt, bedingungslos
unterworfen? Soll etwa der Prinz Adolf von Lippe-Schaumburg seine Ansprüche,
sie mögen begründet sein oder nicht, deshalb aufgeben, weil er der Schwager des
Kaisers ist? Dann wäre diese Ehre ja geradezu eine Strafe!

Endlich: das Deutsche Reich ist u. a. auch gegründet worden zum Schutze des
geltenden Rechts. Darunter sind doch wohl auch die Rechte der fürstlichen Agnaten


daß sie einen ganz falschen Weg einschlagen, um das nativnnle Interesse zu fördern,
n'cum sie fortgesetzt für jeden einzelstantlichen Anspruch als etwas Unantastbares los¬
rennen, statt auf die Stärkung der Reichsgewalt hinzuarbeiten, also unter Umständen
auf die Erweiterung der Kompetenz des Bundesrath, in dem doch nicht nur die
Macht des Kaisers vertreten ist. sondern vor allem die Gesamtsouveräuität der
Bttudesfürsten. Wir zweifeln auch gar nicht um der Berechtigung der Thron¬
folger in Koburg und Oldenburg, wollen auch nichts dagegen gethan wissen; wir
fordern mir, daß die öffentliche Meinung, die übrigens nicht nur in der Presse
zum Ausdruck kommt, sondern auch z. B. in den Landtagen, gegen skandalös»,
wie die schon vorgefallnen oder drohenden, energisch Front macht; das erfordert
schon die nationale Anstandspflicht, und nur dadurch kauu es erreicht werden, daß
auf diskreten Wege die Anstoße beseitigt oder vermieden werden, denn mit Zeitungs¬
artikeln allem ist dn nichts gethan, so unentbehrlich sie als ein Druckmittel sind.
Am einfachsten wäre es, wenn der Bundesrat kraft eines Rechts, das er sich freilich
erst zusprechen müßte, das aber durchaus in der Richtung unsrer uationnleu Aus¬
bildung läge, erklärte: Ein Prinz, der in Deutschland zur Regierung kommen soll,
muß in Deutschland erzogen sein. Freilich, wer dem Bundesrate selbst die Befugnis
abspricht, in den Lippischen Thronstreit einzugreifen, der hat kein Recht, eine solche
Forderung zu stelle». Ein solches Einschreiten mit den Preßverordnuugeu des un¬
seligen Bundestags zu vergleiche», ist mehr als unstatthaft. Damals erschien der
Bundestag als ein Werkzeug der rückschrittliche,,, autiuatioualen Politik des Fürsten
Metternich, und die Einzelstaaten waren die Träger des Liberalismus, die Stellung
der Liberalen war daher begreiflich; sie wurden Partikularistcu, weil sie die natio¬
nale Fortentwicklung wollten. Aber das war ein höchst unnatürlicher, ungesunder
Zustand, der nicht wiederkehren darf, und der jetzige Bundesrat hat es wahrhaftig
uicht verdient, mit dem Bundestage irgendwie verglichen zu werden.

Wir machen es ferner der Presse, die wir hier im Auge habe», zum Vor¬
wurf, daß sie in der ganzen, über alle Gebühr aufgebauschten Lippischen Sache
einer rechten auvroliö iMLm-nao! --- eine ebenso unschickliche wie thörichte Ge¬
hässigkeit gegen den Kaiser gezeigt hat und noch zeigt und eine widerwärtige Polemik
der Nadelstiche und Anspielungen gegen ihn führt, die ihm jede etwaige Nachgiebig¬
keit aufs äußerste erschwert oder vielmehr unmöglich macht, also das Gegenteil des
Erstrebten erreiche» wird. Wenn ich mit jemand im Streite bin, und ich werde
dabei von einem dritten, den die Sache gar nichts angeht, angerempelt und zur
Rede gestellt, so gebe ich ganz gewiß nicht nach. Dergleichen Dinge können nur
durch geeignete persönliche Einwirkungen geschlichtet werden, nicht durch gehässige
und anmaßende Leitartikel, die den richtigen Weg nicht etwa zeigen, sondern ver¬
sperren. Gegen diesen leider echt deutschen Fanatismus, der nach dem Grundsatze
handelt: 1>'i-it lnsel't,i> xsrsat muoäus! also in diesem Falle sagt: Wenn nur geschieht,
was ich für recht halte, mag auch das Reich zu Grunde gehen, kann nicht ent¬
schieden genug Front gemacht werden. Wer das Ansehen des Kaisers angreift, der
greift das Reich an. 'Hat denn der Kaiser jemals die begründeten Rechte eines
Bundesfürsten angetastet? Hat er sich nicht anch dem Schiedsspruch in der Lippischen
Sache, der. wie gesagt, nur die Regentschaft, uicht die Thronfolge des Grafen von
Lippe-Biesterfeld und am wenigsten die feiner Söhne anerkennt, bedingungslos
unterworfen? Soll etwa der Prinz Adolf von Lippe-Schaumburg seine Ansprüche,
sie mögen begründet sein oder nicht, deshalb aufgeben, weil er der Schwager des
Kaisers ist? Dann wäre diese Ehre ja geradezu eine Strafe!

Endlich: das Deutsche Reich ist u. a. auch gegründet worden zum Schutze des
geltenden Rechts. Darunter sind doch wohl auch die Rechte der fürstlichen Agnaten


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[0672] daß sie einen ganz falschen Weg einschlagen, um das nativnnle Interesse zu fördern, n'cum sie fortgesetzt für jeden einzelstantlichen Anspruch als etwas Unantastbares los¬ rennen, statt auf die Stärkung der Reichsgewalt hinzuarbeiten, also unter Umständen auf die Erweiterung der Kompetenz des Bundesrath, in dem doch nicht nur die Macht des Kaisers vertreten ist. sondern vor allem die Gesamtsouveräuität der Bttudesfürsten. Wir zweifeln auch gar nicht um der Berechtigung der Thron¬ folger in Koburg und Oldenburg, wollen auch nichts dagegen gethan wissen; wir fordern mir, daß die öffentliche Meinung, die übrigens nicht nur in der Presse zum Ausdruck kommt, sondern auch z. B. in den Landtagen, gegen skandalös», wie die schon vorgefallnen oder drohenden, energisch Front macht; das erfordert schon die nationale Anstandspflicht, und nur dadurch kauu es erreicht werden, daß auf diskreten Wege die Anstoße beseitigt oder vermieden werden, denn mit Zeitungs¬ artikeln allem ist dn nichts gethan, so unentbehrlich sie als ein Druckmittel sind. Am einfachsten wäre es, wenn der Bundesrat kraft eines Rechts, das er sich freilich erst zusprechen müßte, das aber durchaus in der Richtung unsrer uationnleu Aus¬ bildung läge, erklärte: Ein Prinz, der in Deutschland zur Regierung kommen soll, muß in Deutschland erzogen sein. Freilich, wer dem Bundesrate selbst die Befugnis abspricht, in den Lippischen Thronstreit einzugreifen, der hat kein Recht, eine solche Forderung zu stelle». Ein solches Einschreiten mit den Preßverordnuugeu des un¬ seligen Bundestags zu vergleiche», ist mehr als unstatthaft. Damals erschien der Bundestag als ein Werkzeug der rückschrittliche,,, autiuatioualen Politik des Fürsten Metternich, und die Einzelstaaten waren die Träger des Liberalismus, die Stellung der Liberalen war daher begreiflich; sie wurden Partikularistcu, weil sie die natio¬ nale Fortentwicklung wollten. Aber das war ein höchst unnatürlicher, ungesunder Zustand, der nicht wiederkehren darf, und der jetzige Bundesrat hat es wahrhaftig uicht verdient, mit dem Bundestage irgendwie verglichen zu werden. Wir machen es ferner der Presse, die wir hier im Auge habe», zum Vor¬ wurf, daß sie in der ganzen, über alle Gebühr aufgebauschten Lippischen Sache einer rechten auvroliö iMLm-nao! --- eine ebenso unschickliche wie thörichte Ge¬ hässigkeit gegen den Kaiser gezeigt hat und noch zeigt und eine widerwärtige Polemik der Nadelstiche und Anspielungen gegen ihn führt, die ihm jede etwaige Nachgiebig¬ keit aufs äußerste erschwert oder vielmehr unmöglich macht, also das Gegenteil des Erstrebten erreiche» wird. Wenn ich mit jemand im Streite bin, und ich werde dabei von einem dritten, den die Sache gar nichts angeht, angerempelt und zur Rede gestellt, so gebe ich ganz gewiß nicht nach. Dergleichen Dinge können nur durch geeignete persönliche Einwirkungen geschlichtet werden, nicht durch gehässige und anmaßende Leitartikel, die den richtigen Weg nicht etwa zeigen, sondern ver¬ sperren. Gegen diesen leider echt deutschen Fanatismus, der nach dem Grundsatze handelt: 1>'i-it lnsel't,i> xsrsat muoäus! also in diesem Falle sagt: Wenn nur geschieht, was ich für recht halte, mag auch das Reich zu Grunde gehen, kann nicht ent¬ schieden genug Front gemacht werden. Wer das Ansehen des Kaisers angreift, der greift das Reich an. 'Hat denn der Kaiser jemals die begründeten Rechte eines Bundesfürsten angetastet? Hat er sich nicht anch dem Schiedsspruch in der Lippischen Sache, der. wie gesagt, nur die Regentschaft, uicht die Thronfolge des Grafen von Lippe-Biesterfeld und am wenigsten die feiner Söhne anerkennt, bedingungslos unterworfen? Soll etwa der Prinz Adolf von Lippe-Schaumburg seine Ansprüche, sie mögen begründet sein oder nicht, deshalb aufgeben, weil er der Schwager des Kaisers ist? Dann wäre diese Ehre ja geradezu eine Strafe! Endlich: das Deutsche Reich ist u. a. auch gegründet worden zum Schutze des geltenden Rechts. Darunter sind doch wohl auch die Rechte der fürstlichen Agnaten

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341867_228947/672>, abgerufen am 12.12.2024.