Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Viertes Vierteljahr.Maßgebliches und Unmaßgebliches Der Waffengebrauch der Polizei in Preußen. Der durch einen Ver- Eine "Instruktion" dahin, daß ausnahmslos Vor dem ernsthaften Gebrauch Maßgebliches und Unmaßgebliches Der Waffengebrauch der Polizei in Preußen. Der durch einen Ver- Eine „Instruktion" dahin, daß ausnahmslos Vor dem ernsthaften Gebrauch <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0119" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/229067"/> </div> <div n="1"> <head> Maßgebliches und Unmaßgebliches</head><lb/> <div n="2"> <head> Der Waffengebrauch der Polizei in Preußen.</head> <p xml:id="ID_242"> Der durch einen Ver-<lb/> trauensbruch in die sozialoemokratische Presse gelaugte Erlaß des preußischen<lb/> Ministers des Jnnern. durch den die Polizeibeamten angewiesen sem solle», sofort<lb/> vollen Gebrauch von ihrer Waffe zu machen und es nicht erst mit sogenannten<lb/> Schreckschüssen und mit der flachen Klinge zu versuchen, hat natürlich überall,<lb/> nicht nur in Preußen, viel Staub aufgewirbelt. Wir empfinden es nachgerade<lb/> fast wie einen körperlichen Schmerz, es schlägt uns auf die Nerven, wenn immer<lb/> wieder gerade in Preußen den politischen Brunnenvergiftern solche fette Brocken<lb/> feilgeboten werden. Laßt sich das denn nicht vermeiden? Der Preußenhaß hat<lb/> im Reiche doch wahrhaftig schou mehr Boden gewonnen, als gut ,se, auch unter<lb/> gut konservativen und reichstreuen Leuten. ^l-c-<lb/> Wir wissen nicht, ob sich neuerdings in einzelnen Fällen die Schreckschuß<lb/> und der Gebrauch der flachen Klinge als schädlich erwiesen haben, oder ob etwa<lb/> im allgemeinen eine die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung gefährdende<lb/> Ängstlichkeit eingertssen ist. Die Möglichkeit ist ja nicht ausgeschlossen, und wenn<lb/> der preußische Polizeiminister angesichts solcher Thatsachen den Fehler gerügt und<lb/> dessen Abstellung den Regierungspräsidenten „vertraulich" aus Herz gelegt hat, so<lb/> ist dagegen nichts einzuwenden. In der üblichen Weise wird dann einer der<lb/> Herren im Ministerium mit der Abfassung des „Erlasses" beauftragt worden sein,<lb/> wozu übrigens nach der bekannten Ansicht der ältern Exzellenz von Koller nicht<lb/> immer ein Übermaß von Scharfsinn und praktischer Erfahrung für unerläßlich ge¬<lb/> halten werden soll. Ein solcher Erlaß kaun sehr gut gemeint sein, aber trotzdem,<lb/> auch nachdem der Herr „Chef" seine lange oder kurze Namensunterschr.se darunter<lb/> ""gedeutet hat. nicht die Heiligkeit und Unantastbarkeit in leben Wort und leben<lb/> Komma verdienen die ihm von den untern Bediensteten, deren Thun und Lassen<lb/> °r betrifft, vielleicht beigelegt wird, falls er ihnen durch die Zwischeninstanzen<lb/> wörtlich zugeht. Die den Regierungspräsidenten mit gutem Sinn zu teil gewordne<lb/> Erinnerung kann sogar als ..Jnstruktion" in der Hand des Schutzmanns oder<lb/> Polizeilommissars alleu Sir» verlieren. Das ist die fatale Eigentümlichkeit des<lb/> Schreibwerks von oben herunter. Sie hat sich vielleicht auch in diesem Falle wieder<lb/> einmal geltend gemacht.</p><lb/> <p xml:id="ID_243" next="#ID_244"> Eine „Instruktion" dahin, daß ausnahmslos Vor dem ernsthaften Gebrauch<lb/> der Waffe, mag der Fall liegen, wie er will, blind geschossen u»d flach gehauen<lb/> werden solle, wäre wörtlich genommen sehr bedenklich; aber eine Instruktion, die<lb/> wörtlich, grin.dsätzlich und ausnahmslos Schreckschüsse und flache Hiebe verbietet,<lb/> 'se »och bedenklicher. Jeder erfahrne Landrat und Polizeiverwalter wird das zu¬<lb/> geben. Der Waffengebrauch der Polizei wird immer nach den besondern um¬<lb/> standen einzurichten 'sein, unter allen Umständen aber wird man dabei dus ^er-<lb/> Wcßen von mehr Blut, und vollends von mehr unschuldigem Blut als nong,<lb/> 5" vermeide» haben. Ganz gewiß kann durch Schreckschüsse und flache Hiebe<lb/> eme bösartige Masse zu hartnäckigeren Widerstande herausgefordert werden, und<lb/> der Waffeugebrauch dann um.so blutigere Folgen haben, aber nage ehrt kaun auch<lb/> das Niederschieße» und Niederhaue», überhaupt das fließende Blut, d.e Gewalt¬<lb/> thätigkeit u..d die Wut erst zum Ausbruch bringen. Darüber sollte man in Preußen<lb/> Ende des neunzehnten Jahrhunderts eigentlich kein Wort mehr zu verlieren<lb/> brauche». Wir rede» auch uur davon, weil einige Tageszeitungen geglaubt daven.</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0119]
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Der Waffengebrauch der Polizei in Preußen. Der durch einen Ver-
trauensbruch in die sozialoemokratische Presse gelaugte Erlaß des preußischen
Ministers des Jnnern. durch den die Polizeibeamten angewiesen sem solle», sofort
vollen Gebrauch von ihrer Waffe zu machen und es nicht erst mit sogenannten
Schreckschüssen und mit der flachen Klinge zu versuchen, hat natürlich überall,
nicht nur in Preußen, viel Staub aufgewirbelt. Wir empfinden es nachgerade
fast wie einen körperlichen Schmerz, es schlägt uns auf die Nerven, wenn immer
wieder gerade in Preußen den politischen Brunnenvergiftern solche fette Brocken
feilgeboten werden. Laßt sich das denn nicht vermeiden? Der Preußenhaß hat
im Reiche doch wahrhaftig schou mehr Boden gewonnen, als gut ,se, auch unter
gut konservativen und reichstreuen Leuten. ^l-c-
Wir wissen nicht, ob sich neuerdings in einzelnen Fällen die Schreckschuß
und der Gebrauch der flachen Klinge als schädlich erwiesen haben, oder ob etwa
im allgemeinen eine die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung gefährdende
Ängstlichkeit eingertssen ist. Die Möglichkeit ist ja nicht ausgeschlossen, und wenn
der preußische Polizeiminister angesichts solcher Thatsachen den Fehler gerügt und
dessen Abstellung den Regierungspräsidenten „vertraulich" aus Herz gelegt hat, so
ist dagegen nichts einzuwenden. In der üblichen Weise wird dann einer der
Herren im Ministerium mit der Abfassung des „Erlasses" beauftragt worden sein,
wozu übrigens nach der bekannten Ansicht der ältern Exzellenz von Koller nicht
immer ein Übermaß von Scharfsinn und praktischer Erfahrung für unerläßlich ge¬
halten werden soll. Ein solcher Erlaß kaun sehr gut gemeint sein, aber trotzdem,
auch nachdem der Herr „Chef" seine lange oder kurze Namensunterschr.se darunter
""gedeutet hat. nicht die Heiligkeit und Unantastbarkeit in leben Wort und leben
Komma verdienen die ihm von den untern Bediensteten, deren Thun und Lassen
°r betrifft, vielleicht beigelegt wird, falls er ihnen durch die Zwischeninstanzen
wörtlich zugeht. Die den Regierungspräsidenten mit gutem Sinn zu teil gewordne
Erinnerung kann sogar als ..Jnstruktion" in der Hand des Schutzmanns oder
Polizeilommissars alleu Sir» verlieren. Das ist die fatale Eigentümlichkeit des
Schreibwerks von oben herunter. Sie hat sich vielleicht auch in diesem Falle wieder
einmal geltend gemacht.
Eine „Instruktion" dahin, daß ausnahmslos Vor dem ernsthaften Gebrauch
der Waffe, mag der Fall liegen, wie er will, blind geschossen u»d flach gehauen
werden solle, wäre wörtlich genommen sehr bedenklich; aber eine Instruktion, die
wörtlich, grin.dsätzlich und ausnahmslos Schreckschüsse und flache Hiebe verbietet,
'se »och bedenklicher. Jeder erfahrne Landrat und Polizeiverwalter wird das zu¬
geben. Der Waffengebrauch der Polizei wird immer nach den besondern um¬
standen einzurichten 'sein, unter allen Umständen aber wird man dabei dus ^er-
Wcßen von mehr Blut, und vollends von mehr unschuldigem Blut als nong,
5" vermeide» haben. Ganz gewiß kann durch Schreckschüsse und flache Hiebe
eme bösartige Masse zu hartnäckigeren Widerstande herausgefordert werden, und
der Waffeugebrauch dann um.so blutigere Folgen haben, aber nage ehrt kaun auch
das Niederschieße» und Niederhaue», überhaupt das fließende Blut, d.e Gewalt¬
thätigkeit u..d die Wut erst zum Ausbruch bringen. Darüber sollte man in Preußen
Ende des neunzehnten Jahrhunderts eigentlich kein Wort mehr zu verlieren
brauche». Wir rede» auch uur davon, weil einige Tageszeitungen geglaubt daven.
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