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Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Drittes Vierteljahr.

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Skizzen aus unserm heutigen Volksleben

Der Schulze wanderte mit seinem Papier zu befreundeten Schulzen, Amts¬
vorstehern nud Gerichtssekretären, und alle waren der Ansicht, daß der Bnron so
gut wie jeder andre zahlen müsse. Darauf verklagte die Gemeinde den Baron,
daß er als Patron der Schulstellen und Mitglied des Schnlväterverbands seinen
Beitrag zur Schulkasse zahle" solle -- und verlor den Prozeß mit Glanz. Der
Baron habe nach den Bestimmungen des Allgemeinen Lnndrechts II, 12 Z 36 und
dem Ministerialerlnsse vom 9. Juni 1883, vgl. die Entscheidung des Oberverwal¬
tungsgerichts vom 11. Dezember 1896, als Gutsherr des Dorfes das Bauholz zum
Schulbau zu liefern, sei aber von andern Schullasten frei. Da es sich uun bei
vorliegendem Streite nicht um Lieferung vou Baumaterialien handle, sondern um
Beiträge zur Schulknsse, so habe der Baron nichts zu zahlen. Die Bauern machten
verdutzte Mienen und meinten, das ginge nicht mit rechten Dingen zu, der Baron
müsse wohl Freunde auf dem Gerichte haben, und eine Krähe hacke der andern
die Augen nicht ans. lind der Schulze lief mit seinem Papiere bei allen benach¬
barten Schulzen und rechtsverständigen Leuten herum. Aber da war nichts zu
machen. Halt! Als Gutsherr war der Patron von Schulbeiträgen frei, aber uicht
als Besitzer eiuer Steingutfabrik. Na warte, Baron, sagte der Schulze, wir werden
dich jetzt schon fassen.

Es war wieder nichts. Es stellte sich heraus, daß die Fabrik zwar unmittel¬
bar an der Flnrgrenze, aber doch jenseits, auf dem Gebiete von Neu-Nodersdorf
liege. Von Um-Rodersdorf aus wurde die Fabrik zu deu Kommnnalstenern heran¬
gezogen, und die Neu-Nvdersdorfer machten damit ein ausgezeichnetes Geschäft, und
dies umso mehr, als dort keine Fabrikarbeiter wohnten. Das ist aber doch un-
gerecht! sagten die Alt-Nodersdorfer. Wiederum erfolgte allgemeines Zucken der
Achseln. Es war nichts zu machen. Höchstens, hieß es, konnten die Alt-Roders-
dorfer die Um-Rodersdorfer auf Grund von § 53 des Kommunalstenergesetzes vom
14. Juli 1893 auf Schadenersatz verklagen.

Die Bauern griffen schleunigst zu, verklagten die Um-Rodersdorfer und --
verloren ihren Prozeß. Nach § 53 des gedachten Gesetzes sei Um-Rodersdorf ver¬
pflichtet, die Kommunnlnusgabeu zu ersetzen, wenn durch eine auf Neu-Rodersdvrfer
Flur gelegne Fabrik der Alt-Rvdersdvrfer Gemeinde "erhebliche" Lasten entstünden.
Es könne jedoch nicht anerkannt werden, daß die von letzterer Gemeinde nach¬
gewiesene" Lasten erheblich seien, und daß eine "Überbürdung" der Gemeinde statt¬
finde, wen" auch einzelne Mitglieder der Gemeinde belastet seien. Wieder sahen
sich die Bauern mit verdutzten Gesichtern an und meinten, das gehe nicht mit
rechten Dingen zu und habe uur darum einen solchen Ausgang genommen, weil
des Amtsrichters Schivager eine Um-Rodcrsdorferin zur Frau habe. Der Schulze
aber schleuderte in der Schulvorstaudssitzuug die Entscheidung des Gerichts entrüstet
auf den Tisch und rief: Das ist ja aber zum demokratisch werden.

Nun war uoch der Herr Oberamtmann da. Auch dieser hatte viele Arbeiter
ius Dorf gebracht und hatte seinen Nutzen von ihnen. Von den Arbeitern war
nichts zu haben, also mußte doch wohl die Domäne für den Schaden auskommen,
den ihre Arbeiter der Gemeinde verursachte, meinten die Bnnern. Wenns nur
wahr ist, sagte einer, der schon mißtrauisch geworden war. Richtig! vom Ober¬
amtmann war auch nichts zu habe". Königliche Domänen dürfen zu Steuern
nicht herangezogen werden. Als der alte Michaels einmal im Tomsholze beim
Scheibenschießen mit dem Herrn Oberamtmann zusammenkam, interpellirte er ihn
über die Stencrfrage: Was ich Sie fragen wollte, Herr Obernmtmann, aber Sie
dürfen mirs nicht übel nehmen -- unsereins ist ja nur ein dummer Bauer und
versteht das uicht so . . .


Skizzen aus unserm heutigen Volksleben

Der Schulze wanderte mit seinem Papier zu befreundeten Schulzen, Amts¬
vorstehern nud Gerichtssekretären, und alle waren der Ansicht, daß der Bnron so
gut wie jeder andre zahlen müsse. Darauf verklagte die Gemeinde den Baron,
daß er als Patron der Schulstellen und Mitglied des Schnlväterverbands seinen
Beitrag zur Schulkasse zahle» solle — und verlor den Prozeß mit Glanz. Der
Baron habe nach den Bestimmungen des Allgemeinen Lnndrechts II, 12 Z 36 und
dem Ministerialerlnsse vom 9. Juni 1883, vgl. die Entscheidung des Oberverwal¬
tungsgerichts vom 11. Dezember 1896, als Gutsherr des Dorfes das Bauholz zum
Schulbau zu liefern, sei aber von andern Schullasten frei. Da es sich uun bei
vorliegendem Streite nicht um Lieferung vou Baumaterialien handle, sondern um
Beiträge zur Schulknsse, so habe der Baron nichts zu zahlen. Die Bauern machten
verdutzte Mienen und meinten, das ginge nicht mit rechten Dingen zu, der Baron
müsse wohl Freunde auf dem Gerichte haben, und eine Krähe hacke der andern
die Augen nicht ans. lind der Schulze lief mit seinem Papiere bei allen benach¬
barten Schulzen und rechtsverständigen Leuten herum. Aber da war nichts zu
machen. Halt! Als Gutsherr war der Patron von Schulbeiträgen frei, aber uicht
als Besitzer eiuer Steingutfabrik. Na warte, Baron, sagte der Schulze, wir werden
dich jetzt schon fassen.

Es war wieder nichts. Es stellte sich heraus, daß die Fabrik zwar unmittel¬
bar an der Flnrgrenze, aber doch jenseits, auf dem Gebiete von Neu-Nodersdorf
liege. Von Um-Rodersdorf aus wurde die Fabrik zu deu Kommnnalstenern heran¬
gezogen, und die Neu-Nvdersdorfer machten damit ein ausgezeichnetes Geschäft, und
dies umso mehr, als dort keine Fabrikarbeiter wohnten. Das ist aber doch un-
gerecht! sagten die Alt-Nodersdorfer. Wiederum erfolgte allgemeines Zucken der
Achseln. Es war nichts zu machen. Höchstens, hieß es, konnten die Alt-Roders-
dorfer die Um-Rodersdorfer auf Grund von § 53 des Kommunalstenergesetzes vom
14. Juli 1893 auf Schadenersatz verklagen.

Die Bauern griffen schleunigst zu, verklagten die Um-Rodersdorfer und —
verloren ihren Prozeß. Nach § 53 des gedachten Gesetzes sei Um-Rodersdorf ver¬
pflichtet, die Kommunnlnusgabeu zu ersetzen, wenn durch eine auf Neu-Rodersdvrfer
Flur gelegne Fabrik der Alt-Rvdersdvrfer Gemeinde „erhebliche" Lasten entstünden.
Es könne jedoch nicht anerkannt werden, daß die von letzterer Gemeinde nach¬
gewiesene» Lasten erheblich seien, und daß eine „Überbürdung" der Gemeinde statt¬
finde, wen» auch einzelne Mitglieder der Gemeinde belastet seien. Wieder sahen
sich die Bauern mit verdutzten Gesichtern an und meinten, das gehe nicht mit
rechten Dingen zu und habe uur darum einen solchen Ausgang genommen, weil
des Amtsrichters Schivager eine Um-Rodcrsdorferin zur Frau habe. Der Schulze
aber schleuderte in der Schulvorstaudssitzuug die Entscheidung des Gerichts entrüstet
auf den Tisch und rief: Das ist ja aber zum demokratisch werden.

Nun war uoch der Herr Oberamtmann da. Auch dieser hatte viele Arbeiter
ius Dorf gebracht und hatte seinen Nutzen von ihnen. Von den Arbeitern war
nichts zu haben, also mußte doch wohl die Domäne für den Schaden auskommen,
den ihre Arbeiter der Gemeinde verursachte, meinten die Bnnern. Wenns nur
wahr ist, sagte einer, der schon mißtrauisch geworden war. Richtig! vom Ober¬
amtmann war auch nichts zu habe«. Königliche Domänen dürfen zu Steuern
nicht herangezogen werden. Als der alte Michaels einmal im Tomsholze beim
Scheibenschießen mit dem Herrn Oberamtmann zusammenkam, interpellirte er ihn
über die Stencrfrage: Was ich Sie fragen wollte, Herr Obernmtmann, aber Sie
dürfen mirs nicht übel nehmen — unsereins ist ja nur ein dummer Bauer und
versteht das uicht so . . .


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[0631] Skizzen aus unserm heutigen Volksleben Der Schulze wanderte mit seinem Papier zu befreundeten Schulzen, Amts¬ vorstehern nud Gerichtssekretären, und alle waren der Ansicht, daß der Bnron so gut wie jeder andre zahlen müsse. Darauf verklagte die Gemeinde den Baron, daß er als Patron der Schulstellen und Mitglied des Schnlväterverbands seinen Beitrag zur Schulkasse zahle» solle — und verlor den Prozeß mit Glanz. Der Baron habe nach den Bestimmungen des Allgemeinen Lnndrechts II, 12 Z 36 und dem Ministerialerlnsse vom 9. Juni 1883, vgl. die Entscheidung des Oberverwal¬ tungsgerichts vom 11. Dezember 1896, als Gutsherr des Dorfes das Bauholz zum Schulbau zu liefern, sei aber von andern Schullasten frei. Da es sich uun bei vorliegendem Streite nicht um Lieferung vou Baumaterialien handle, sondern um Beiträge zur Schulknsse, so habe der Baron nichts zu zahlen. Die Bauern machten verdutzte Mienen und meinten, das ginge nicht mit rechten Dingen zu, der Baron müsse wohl Freunde auf dem Gerichte haben, und eine Krähe hacke der andern die Augen nicht ans. lind der Schulze lief mit seinem Papiere bei allen benach¬ barten Schulzen und rechtsverständigen Leuten herum. Aber da war nichts zu machen. Halt! Als Gutsherr war der Patron von Schulbeiträgen frei, aber uicht als Besitzer eiuer Steingutfabrik. Na warte, Baron, sagte der Schulze, wir werden dich jetzt schon fassen. Es war wieder nichts. Es stellte sich heraus, daß die Fabrik zwar unmittel¬ bar an der Flnrgrenze, aber doch jenseits, auf dem Gebiete von Neu-Nodersdorf liege. Von Um-Rodersdorf aus wurde die Fabrik zu deu Kommnnalstenern heran¬ gezogen, und die Neu-Nvdersdorfer machten damit ein ausgezeichnetes Geschäft, und dies umso mehr, als dort keine Fabrikarbeiter wohnten. Das ist aber doch un- gerecht! sagten die Alt-Nodersdorfer. Wiederum erfolgte allgemeines Zucken der Achseln. Es war nichts zu machen. Höchstens, hieß es, konnten die Alt-Roders- dorfer die Um-Rodersdorfer auf Grund von § 53 des Kommunalstenergesetzes vom 14. Juli 1893 auf Schadenersatz verklagen. Die Bauern griffen schleunigst zu, verklagten die Um-Rodersdorfer und — verloren ihren Prozeß. Nach § 53 des gedachten Gesetzes sei Um-Rodersdorf ver¬ pflichtet, die Kommunnlnusgabeu zu ersetzen, wenn durch eine auf Neu-Rodersdvrfer Flur gelegne Fabrik der Alt-Rvdersdvrfer Gemeinde „erhebliche" Lasten entstünden. Es könne jedoch nicht anerkannt werden, daß die von letzterer Gemeinde nach¬ gewiesene» Lasten erheblich seien, und daß eine „Überbürdung" der Gemeinde statt¬ finde, wen» auch einzelne Mitglieder der Gemeinde belastet seien. Wieder sahen sich die Bauern mit verdutzten Gesichtern an und meinten, das gehe nicht mit rechten Dingen zu und habe uur darum einen solchen Ausgang genommen, weil des Amtsrichters Schivager eine Um-Rodcrsdorferin zur Frau habe. Der Schulze aber schleuderte in der Schulvorstaudssitzuug die Entscheidung des Gerichts entrüstet auf den Tisch und rief: Das ist ja aber zum demokratisch werden. Nun war uoch der Herr Oberamtmann da. Auch dieser hatte viele Arbeiter ius Dorf gebracht und hatte seinen Nutzen von ihnen. Von den Arbeitern war nichts zu haben, also mußte doch wohl die Domäne für den Schaden auskommen, den ihre Arbeiter der Gemeinde verursachte, meinten die Bnnern. Wenns nur wahr ist, sagte einer, der schon mißtrauisch geworden war. Richtig! vom Ober¬ amtmann war auch nichts zu habe«. Königliche Domänen dürfen zu Steuern nicht herangezogen werden. Als der alte Michaels einmal im Tomsholze beim Scheibenschießen mit dem Herrn Oberamtmann zusammenkam, interpellirte er ihn über die Stencrfrage: Was ich Sie fragen wollte, Herr Obernmtmann, aber Sie dürfen mirs nicht übel nehmen — unsereins ist ja nur ein dummer Bauer und versteht das uicht so . . .

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341867_228301/631>, abgerufen am 28.07.2024.