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Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Drittes Vierteljahr.

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Fortgeschrittne Politiker wissen auch viel Ungünstiges von der alten Ordnung
zu erzählen, nach der Gesell und Lehrling unter dem Dach des Meisters wohnen
mußten; und sicherlich waren die Schlafstätten oft weder bequem noch den Gesuud-
heitsverhältnissen angemessen, wie denn überhaupt kein Vernünftiger die gewerb¬
lichen Zustände der Vergangenheit als musterhaft ansehen wird. Alten Häusern in
alten Städten, z. B. in Lüneburg, Rostock u. v. a., sieht man noch an, daß sie
für den ausschließlichen Zweck eines Handwerks ersonnen worden sind. Zu ebner
Erde Werkstatt oder Verkaufshalle, in den obern Stockwerken Familienwohnung,
Warenlager, Räume des Hilfspersonals usw. In meiner Vaterstadt waren von
solchen alten Giebelhäusern nur noch einige wenige übrig geblieben, da die Stadt
in der ersten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts ein Raub der Flammen ge¬
worden und unter Beihilfe des Königs Friedrich Wilhelm I. in damaliger Regel¬
mäßigkeit neu aufgebaut worden war. Alle Häuser einer Gasse standen unter
einem Dach und glichen einander zum Verwechseln. Nur gehörte das Erdgeschoß
ausschließlich der Familie und dem Handwerksbetriebe oder Handel des Eigentümers,
das Obergeschoß war für das Vermieter an "Herrschaften" berechnet; das Wort
Herrschaft hatte nicht mehr seinen ursprünglichen Sinn, vom ländlichen ins städtische
übersehe bedeutete es die Leute, die kein Gewerbe betreiben, Beamte, Rentner, so¬
genannte Höhergebildete überhaupt. Aber die Ansprüche der Herrschaften durften
noch nicht hochgespannt sein. Die Stiege führte von dem untern Hausflur zu
einem entsprechenden Raum im Obergeschoß, und in diesen zweiten Flur mündeten
Stuben, Küche und sonstige zur Wohnung gehörige Gelasse ohne Vorzimmer; wer
in seinen Zimmern Doppelfenster zu haben wünschte, hatte sie auf eigne Kosten
anzuschaffen, und die Erwärmung der Räume wurde durch große, vom Flur aus
zu heizende Kachelofen vermittelt. Und in noch andern Dingen, die man gewöhn¬
lich nicht bespricht, die aber gewiß zu den Kulturmessern gehören, hatte sich eine
Einfachheit der Sitten erhalten, die Erfahrungen in östlichen und südlichen Ländern
in Erinnerung rufen konnten, ja die man gelegentlich noch jetzt im ganzen Norden
Deutschlands antreffen kann. Vielleicht schreibt sich die Ungenirtheit von alten
bäuerlichen Zuständen her, in denen als "Goldgrube" Teile des Hofraums geschätzt
werden, denen der Nichtbesitzer des Unwesens vorsichtig aus dem Wege geht.
Mußte doch in der Cholerazeit des Jahres 1392 die Behörde in einer großen
Stadt nachdrücklich darüber wachen, daß gesundheitsschädliche Einrichtungen ans den
Höfen und sonst in der Nähe von Häusern einigermaßen maskirt wurden.

Wie bekannt, wurde die Baukunst an der ganzen Ostseeküste bis in die Ordens¬
länder in den Hansezeiten von Lübeck aus beeinflußt. Kirchen mit gedrungnen
Phramidentürmen, plumpe Befestigungstürme und Neimissancehäuser bestätigen das
noch vielfach, während sich das bürgerliche Haus im allgemeinen nach und nach
den nüchternen Formen der spätern Zeit unterordnete. Auch darunter hat die Er¬
haltung historischer Erinnerungen viel gelitten. Und vollends in so neuen Städten
wie Kostin u. a. war es den Freunden der vaterländische" Geschichte schwer,
Spuren einer fernern Vergangenheit in dem Gemäuer aufzufinden und zu be¬
zeichnen. Eher war dies möglich, wo die Lage unmittelbar am Meer für See¬
fahrt und Handel Gelegenheit bot und bietet. Doch ist die Thatsache, daß der
Anblick des Meeres die Gedanken der Bewohner auf den Seefahrtsverkehr hin¬
lenkt, dortzulande durch die andre Thatsache beschränkt, daß die Ostsee ein Binnen¬
meer ist und namentlich früher der Sundzoll das Gebiet förmlich abschloß. Die
Lust, in die Ferne zu schweifen, der Unternehmungsgeist, aber auch die Neigung
zum Auswandern konnten da nicht so gedeihen wie an der Nordsee, und auch


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Fortgeschrittne Politiker wissen auch viel Ungünstiges von der alten Ordnung
zu erzählen, nach der Gesell und Lehrling unter dem Dach des Meisters wohnen
mußten; und sicherlich waren die Schlafstätten oft weder bequem noch den Gesuud-
heitsverhältnissen angemessen, wie denn überhaupt kein Vernünftiger die gewerb¬
lichen Zustände der Vergangenheit als musterhaft ansehen wird. Alten Häusern in
alten Städten, z. B. in Lüneburg, Rostock u. v. a., sieht man noch an, daß sie
für den ausschließlichen Zweck eines Handwerks ersonnen worden sind. Zu ebner
Erde Werkstatt oder Verkaufshalle, in den obern Stockwerken Familienwohnung,
Warenlager, Räume des Hilfspersonals usw. In meiner Vaterstadt waren von
solchen alten Giebelhäusern nur noch einige wenige übrig geblieben, da die Stadt
in der ersten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts ein Raub der Flammen ge¬
worden und unter Beihilfe des Königs Friedrich Wilhelm I. in damaliger Regel¬
mäßigkeit neu aufgebaut worden war. Alle Häuser einer Gasse standen unter
einem Dach und glichen einander zum Verwechseln. Nur gehörte das Erdgeschoß
ausschließlich der Familie und dem Handwerksbetriebe oder Handel des Eigentümers,
das Obergeschoß war für das Vermieter an „Herrschaften" berechnet; das Wort
Herrschaft hatte nicht mehr seinen ursprünglichen Sinn, vom ländlichen ins städtische
übersehe bedeutete es die Leute, die kein Gewerbe betreiben, Beamte, Rentner, so¬
genannte Höhergebildete überhaupt. Aber die Ansprüche der Herrschaften durften
noch nicht hochgespannt sein. Die Stiege führte von dem untern Hausflur zu
einem entsprechenden Raum im Obergeschoß, und in diesen zweiten Flur mündeten
Stuben, Küche und sonstige zur Wohnung gehörige Gelasse ohne Vorzimmer; wer
in seinen Zimmern Doppelfenster zu haben wünschte, hatte sie auf eigne Kosten
anzuschaffen, und die Erwärmung der Räume wurde durch große, vom Flur aus
zu heizende Kachelofen vermittelt. Und in noch andern Dingen, die man gewöhn¬
lich nicht bespricht, die aber gewiß zu den Kulturmessern gehören, hatte sich eine
Einfachheit der Sitten erhalten, die Erfahrungen in östlichen und südlichen Ländern
in Erinnerung rufen konnten, ja die man gelegentlich noch jetzt im ganzen Norden
Deutschlands antreffen kann. Vielleicht schreibt sich die Ungenirtheit von alten
bäuerlichen Zuständen her, in denen als „Goldgrube" Teile des Hofraums geschätzt
werden, denen der Nichtbesitzer des Unwesens vorsichtig aus dem Wege geht.
Mußte doch in der Cholerazeit des Jahres 1392 die Behörde in einer großen
Stadt nachdrücklich darüber wachen, daß gesundheitsschädliche Einrichtungen ans den
Höfen und sonst in der Nähe von Häusern einigermaßen maskirt wurden.

Wie bekannt, wurde die Baukunst an der ganzen Ostseeküste bis in die Ordens¬
länder in den Hansezeiten von Lübeck aus beeinflußt. Kirchen mit gedrungnen
Phramidentürmen, plumpe Befestigungstürme und Neimissancehäuser bestätigen das
noch vielfach, während sich das bürgerliche Haus im allgemeinen nach und nach
den nüchternen Formen der spätern Zeit unterordnete. Auch darunter hat die Er¬
haltung historischer Erinnerungen viel gelitten. Und vollends in so neuen Städten
wie Kostin u. a. war es den Freunden der vaterländische« Geschichte schwer,
Spuren einer fernern Vergangenheit in dem Gemäuer aufzufinden und zu be¬
zeichnen. Eher war dies möglich, wo die Lage unmittelbar am Meer für See¬
fahrt und Handel Gelegenheit bot und bietet. Doch ist die Thatsache, daß der
Anblick des Meeres die Gedanken der Bewohner auf den Seefahrtsverkehr hin¬
lenkt, dortzulande durch die andre Thatsache beschränkt, daß die Ostsee ein Binnen¬
meer ist und namentlich früher der Sundzoll das Gebiet förmlich abschloß. Die
Lust, in die Ferne zu schweifen, der Unternehmungsgeist, aber auch die Neigung
zum Auswandern konnten da nicht so gedeihen wie an der Nordsee, und auch


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[0470] Lsnsokl« IvPlÄX Fortgeschrittne Politiker wissen auch viel Ungünstiges von der alten Ordnung zu erzählen, nach der Gesell und Lehrling unter dem Dach des Meisters wohnen mußten; und sicherlich waren die Schlafstätten oft weder bequem noch den Gesuud- heitsverhältnissen angemessen, wie denn überhaupt kein Vernünftiger die gewerb¬ lichen Zustände der Vergangenheit als musterhaft ansehen wird. Alten Häusern in alten Städten, z. B. in Lüneburg, Rostock u. v. a., sieht man noch an, daß sie für den ausschließlichen Zweck eines Handwerks ersonnen worden sind. Zu ebner Erde Werkstatt oder Verkaufshalle, in den obern Stockwerken Familienwohnung, Warenlager, Räume des Hilfspersonals usw. In meiner Vaterstadt waren von solchen alten Giebelhäusern nur noch einige wenige übrig geblieben, da die Stadt in der ersten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts ein Raub der Flammen ge¬ worden und unter Beihilfe des Königs Friedrich Wilhelm I. in damaliger Regel¬ mäßigkeit neu aufgebaut worden war. Alle Häuser einer Gasse standen unter einem Dach und glichen einander zum Verwechseln. Nur gehörte das Erdgeschoß ausschließlich der Familie und dem Handwerksbetriebe oder Handel des Eigentümers, das Obergeschoß war für das Vermieter an „Herrschaften" berechnet; das Wort Herrschaft hatte nicht mehr seinen ursprünglichen Sinn, vom ländlichen ins städtische übersehe bedeutete es die Leute, die kein Gewerbe betreiben, Beamte, Rentner, so¬ genannte Höhergebildete überhaupt. Aber die Ansprüche der Herrschaften durften noch nicht hochgespannt sein. Die Stiege führte von dem untern Hausflur zu einem entsprechenden Raum im Obergeschoß, und in diesen zweiten Flur mündeten Stuben, Küche und sonstige zur Wohnung gehörige Gelasse ohne Vorzimmer; wer in seinen Zimmern Doppelfenster zu haben wünschte, hatte sie auf eigne Kosten anzuschaffen, und die Erwärmung der Räume wurde durch große, vom Flur aus zu heizende Kachelofen vermittelt. Und in noch andern Dingen, die man gewöhn¬ lich nicht bespricht, die aber gewiß zu den Kulturmessern gehören, hatte sich eine Einfachheit der Sitten erhalten, die Erfahrungen in östlichen und südlichen Ländern in Erinnerung rufen konnten, ja die man gelegentlich noch jetzt im ganzen Norden Deutschlands antreffen kann. Vielleicht schreibt sich die Ungenirtheit von alten bäuerlichen Zuständen her, in denen als „Goldgrube" Teile des Hofraums geschätzt werden, denen der Nichtbesitzer des Unwesens vorsichtig aus dem Wege geht. Mußte doch in der Cholerazeit des Jahres 1392 die Behörde in einer großen Stadt nachdrücklich darüber wachen, daß gesundheitsschädliche Einrichtungen ans den Höfen und sonst in der Nähe von Häusern einigermaßen maskirt wurden. Wie bekannt, wurde die Baukunst an der ganzen Ostseeküste bis in die Ordens¬ länder in den Hansezeiten von Lübeck aus beeinflußt. Kirchen mit gedrungnen Phramidentürmen, plumpe Befestigungstürme und Neimissancehäuser bestätigen das noch vielfach, während sich das bürgerliche Haus im allgemeinen nach und nach den nüchternen Formen der spätern Zeit unterordnete. Auch darunter hat die Er¬ haltung historischer Erinnerungen viel gelitten. Und vollends in so neuen Städten wie Kostin u. a. war es den Freunden der vaterländische« Geschichte schwer, Spuren einer fernern Vergangenheit in dem Gemäuer aufzufinden und zu be¬ zeichnen. Eher war dies möglich, wo die Lage unmittelbar am Meer für See¬ fahrt und Handel Gelegenheit bot und bietet. Doch ist die Thatsache, daß der Anblick des Meeres die Gedanken der Bewohner auf den Seefahrtsverkehr hin¬ lenkt, dortzulande durch die andre Thatsache beschränkt, daß die Ostsee ein Binnen¬ meer ist und namentlich früher der Sundzoll das Gebiet förmlich abschloß. Die Lust, in die Ferne zu schweifen, der Unternehmungsgeist, aber auch die Neigung zum Auswandern konnten da nicht so gedeihen wie an der Nordsee, und auch

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341867_228301/470>, abgerufen am 27.07.2024.