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Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Zweites Vierteljahr.

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sodaß sich also der sogenannte erste Kurs, zu dem die aufgelegten Wertpapiere nach
der Zeichnung an der Börse gehandelt werden, höher stellt als der Emissionskurs.
Diese Kurssteigerung wird sich bei vorsichtiger Bemessung des Emissionskurses ins¬
besondre bei Wertpapieren spekulativen Charakters einstellen, also namentlich bei
ausländischen Anleihen und bei Aktien von industriellen Unternehmungen, in ge¬
ringerm Maße aber auch bei andern Wertpapieren. Wenn keine ungünstig ein¬
wirkenden Veränderungen eintreten, wird sich demgemäß in der Regel an die
Zeichnung eine Kurssteigerung der aufgelegten Wertpapiere anschließen.

Dieser Erfcchrungssntz führt eine zweite Kategorie von Zeichnern ins Feld,
die sogenannten Konzertzeichner. Sie wollen die zugeteilten Wertpapiere nicht in
dauernden Besitz nehmen, sondern unter Ausnutzung der Kurssteigerung möglichst
bald wieder veräußern, um demnächst die investirten Mittel von neuem nutzbar zu
machen. Sie können sich, um ihren Zweck zu erreichen, bei der Zeichnung nicht
mit kleinen Summen begnügen, sondern müssen, wie es die Agiotage erfordert, die
geringen Bruchteile des zu erwartenden Gewinnes durch die Größe des Umsatzes
steigern. Diese Tendenz, große Summen zu zeichnen, wird noch vermehrt durch
die Konkurrenz sowohl der andern Konzertzeichner, als auch der seriösen Zeichner.
Dazu kommt, daß das Beispiel der Kouzertzeichner die guten Sitten der seriösen
Zeichner verdirbt. Diese müssen sehen, daß bei der Zeichnung ihrem eignen soliden
Vorgehen nur ein bescheidner Erfolg blüht, während die Konzertzeichner den Haupt¬
anteil davon tragen, und lassen sich nun auch von den soliden ans die spekulativen
Bahnen locken. So entsteht ein Wettstreit, worin jeder den Ansturm des andern
dadurch abzuwehren sucht, daß er den Betrag seiner Zeichnung vervielfacht. Die
Überzeichuung wirkt wiederum belebend auf die Kurssteigerung ein, erhöht den
Anreiz zur Agiotage und erzeugt so neuen Grund zur Überzeichnung. So geht
jeder vernünftige Maßstab verloren. Die Zeichnungen vermehren sich ins Ungeheure.
Den Emissionsbanken wächst der Andrang über den Kopf. Sie geraten in Ver¬
legenheit, wie sie die Zuteilung vornehmen sollen, und sie fürchten die Gefahren,
womit der Kampf um die aufgelegten Wertpapiere deren gesunde Kurseutwickiung
bedroht. Es kann daher nicht überraschen, daß die Überzeichnuugen als ein Übel-
stnnd empfunden werden, der möglichst zu bekämpfen sei. Die bisher angewandten
Mittel (Kautionsleistung, Sperrfrist) haben sich, wie der Erfolg zeigt, wenig bewährt.
Der Versuch, ein besser wirkendes Gegenmittel ausfindig zu machen, dürfte demnach
berechtigt erscheinen. Dieses Mittel kann nichts andres als eine Fessel sein. Wenn
sie ihrem Zwecke entsprechen soll, muß sie so augelegt werden, daß sie dem nor¬
malen Verkehr Bewegungsfreiheit läßt, daß sie aber aus Ausschreitungen hemmend
einwirkt.

Dieses Mittel ist eine neue Steuer. Die Erklärung des Zeichners, daß er
einen bestimmten Betrag zeichne, wird nach allgemeinem Gebrauch in der Weise
abgegeben, daß der Zeichner ein gedrucktes Formular ausfüllt, mit seiner Unter¬
schrift versieht und bei der Zeichnnngsstelle einreicht. Die neue Steuer soll darin
bestehen, daß jeder einzelne Zeichnungsscheiu mit einer Stempelabgabe belegt wird,
die nach der Höhe des gezeichneten Betrages bemessen wird. Sie soll für jede
1000 Mark diefes Betrags 10 Pfennige betragen und wird somit auf ^" Pro Mille
des gezeichneten Betrages festgesetzt. Die Art der Erhebung wird ähnlich geregelt
wie bei andern reichsgesetzlichen Urkuudeustempelu. Der Zeichnungsscheiu ist mit
Stempelmarken in dem erforderlichen Betrage zu versehen, die alsbald zu kassiren
sind. Zur Entrichtung der Stempelabgabe ist an erster Stelle das Bankhaus zu
verpflichten, das die Zeichnung entgegennimmt, an zweiter der Zeichner. Dies wird
dazu führen, daß das Bankhaus die Verstempelung des Zeichnuugsscheins besorgt,


sodaß sich also der sogenannte erste Kurs, zu dem die aufgelegten Wertpapiere nach
der Zeichnung an der Börse gehandelt werden, höher stellt als der Emissionskurs.
Diese Kurssteigerung wird sich bei vorsichtiger Bemessung des Emissionskurses ins¬
besondre bei Wertpapieren spekulativen Charakters einstellen, also namentlich bei
ausländischen Anleihen und bei Aktien von industriellen Unternehmungen, in ge¬
ringerm Maße aber auch bei andern Wertpapieren. Wenn keine ungünstig ein¬
wirkenden Veränderungen eintreten, wird sich demgemäß in der Regel an die
Zeichnung eine Kurssteigerung der aufgelegten Wertpapiere anschließen.

Dieser Erfcchrungssntz führt eine zweite Kategorie von Zeichnern ins Feld,
die sogenannten Konzertzeichner. Sie wollen die zugeteilten Wertpapiere nicht in
dauernden Besitz nehmen, sondern unter Ausnutzung der Kurssteigerung möglichst
bald wieder veräußern, um demnächst die investirten Mittel von neuem nutzbar zu
machen. Sie können sich, um ihren Zweck zu erreichen, bei der Zeichnung nicht
mit kleinen Summen begnügen, sondern müssen, wie es die Agiotage erfordert, die
geringen Bruchteile des zu erwartenden Gewinnes durch die Größe des Umsatzes
steigern. Diese Tendenz, große Summen zu zeichnen, wird noch vermehrt durch
die Konkurrenz sowohl der andern Konzertzeichner, als auch der seriösen Zeichner.
Dazu kommt, daß das Beispiel der Kouzertzeichner die guten Sitten der seriösen
Zeichner verdirbt. Diese müssen sehen, daß bei der Zeichnung ihrem eignen soliden
Vorgehen nur ein bescheidner Erfolg blüht, während die Konzertzeichner den Haupt¬
anteil davon tragen, und lassen sich nun auch von den soliden ans die spekulativen
Bahnen locken. So entsteht ein Wettstreit, worin jeder den Ansturm des andern
dadurch abzuwehren sucht, daß er den Betrag seiner Zeichnung vervielfacht. Die
Überzeichuung wirkt wiederum belebend auf die Kurssteigerung ein, erhöht den
Anreiz zur Agiotage und erzeugt so neuen Grund zur Überzeichnung. So geht
jeder vernünftige Maßstab verloren. Die Zeichnungen vermehren sich ins Ungeheure.
Den Emissionsbanken wächst der Andrang über den Kopf. Sie geraten in Ver¬
legenheit, wie sie die Zuteilung vornehmen sollen, und sie fürchten die Gefahren,
womit der Kampf um die aufgelegten Wertpapiere deren gesunde Kurseutwickiung
bedroht. Es kann daher nicht überraschen, daß die Überzeichnuugen als ein Übel-
stnnd empfunden werden, der möglichst zu bekämpfen sei. Die bisher angewandten
Mittel (Kautionsleistung, Sperrfrist) haben sich, wie der Erfolg zeigt, wenig bewährt.
Der Versuch, ein besser wirkendes Gegenmittel ausfindig zu machen, dürfte demnach
berechtigt erscheinen. Dieses Mittel kann nichts andres als eine Fessel sein. Wenn
sie ihrem Zwecke entsprechen soll, muß sie so augelegt werden, daß sie dem nor¬
malen Verkehr Bewegungsfreiheit läßt, daß sie aber aus Ausschreitungen hemmend
einwirkt.

Dieses Mittel ist eine neue Steuer. Die Erklärung des Zeichners, daß er
einen bestimmten Betrag zeichne, wird nach allgemeinem Gebrauch in der Weise
abgegeben, daß der Zeichner ein gedrucktes Formular ausfüllt, mit seiner Unter¬
schrift versieht und bei der Zeichnnngsstelle einreicht. Die neue Steuer soll darin
bestehen, daß jeder einzelne Zeichnungsscheiu mit einer Stempelabgabe belegt wird,
die nach der Höhe des gezeichneten Betrages bemessen wird. Sie soll für jede
1000 Mark diefes Betrags 10 Pfennige betragen und wird somit auf ^„ Pro Mille
des gezeichneten Betrages festgesetzt. Die Art der Erhebung wird ähnlich geregelt
wie bei andern reichsgesetzlichen Urkuudeustempelu. Der Zeichnungsscheiu ist mit
Stempelmarken in dem erforderlichen Betrage zu versehen, die alsbald zu kassiren
sind. Zur Entrichtung der Stempelabgabe ist an erster Stelle das Bankhaus zu
verpflichten, das die Zeichnung entgegennimmt, an zweiter der Zeichner. Dies wird
dazu führen, daß das Bankhaus die Verstempelung des Zeichnuugsscheins besorgt,


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[0357] sodaß sich also der sogenannte erste Kurs, zu dem die aufgelegten Wertpapiere nach der Zeichnung an der Börse gehandelt werden, höher stellt als der Emissionskurs. Diese Kurssteigerung wird sich bei vorsichtiger Bemessung des Emissionskurses ins¬ besondre bei Wertpapieren spekulativen Charakters einstellen, also namentlich bei ausländischen Anleihen und bei Aktien von industriellen Unternehmungen, in ge¬ ringerm Maße aber auch bei andern Wertpapieren. Wenn keine ungünstig ein¬ wirkenden Veränderungen eintreten, wird sich demgemäß in der Regel an die Zeichnung eine Kurssteigerung der aufgelegten Wertpapiere anschließen. Dieser Erfcchrungssntz führt eine zweite Kategorie von Zeichnern ins Feld, die sogenannten Konzertzeichner. Sie wollen die zugeteilten Wertpapiere nicht in dauernden Besitz nehmen, sondern unter Ausnutzung der Kurssteigerung möglichst bald wieder veräußern, um demnächst die investirten Mittel von neuem nutzbar zu machen. Sie können sich, um ihren Zweck zu erreichen, bei der Zeichnung nicht mit kleinen Summen begnügen, sondern müssen, wie es die Agiotage erfordert, die geringen Bruchteile des zu erwartenden Gewinnes durch die Größe des Umsatzes steigern. Diese Tendenz, große Summen zu zeichnen, wird noch vermehrt durch die Konkurrenz sowohl der andern Konzertzeichner, als auch der seriösen Zeichner. Dazu kommt, daß das Beispiel der Kouzertzeichner die guten Sitten der seriösen Zeichner verdirbt. Diese müssen sehen, daß bei der Zeichnung ihrem eignen soliden Vorgehen nur ein bescheidner Erfolg blüht, während die Konzertzeichner den Haupt¬ anteil davon tragen, und lassen sich nun auch von den soliden ans die spekulativen Bahnen locken. So entsteht ein Wettstreit, worin jeder den Ansturm des andern dadurch abzuwehren sucht, daß er den Betrag seiner Zeichnung vervielfacht. Die Überzeichuung wirkt wiederum belebend auf die Kurssteigerung ein, erhöht den Anreiz zur Agiotage und erzeugt so neuen Grund zur Überzeichnung. So geht jeder vernünftige Maßstab verloren. Die Zeichnungen vermehren sich ins Ungeheure. Den Emissionsbanken wächst der Andrang über den Kopf. Sie geraten in Ver¬ legenheit, wie sie die Zuteilung vornehmen sollen, und sie fürchten die Gefahren, womit der Kampf um die aufgelegten Wertpapiere deren gesunde Kurseutwickiung bedroht. Es kann daher nicht überraschen, daß die Überzeichnuugen als ein Übel- stnnd empfunden werden, der möglichst zu bekämpfen sei. Die bisher angewandten Mittel (Kautionsleistung, Sperrfrist) haben sich, wie der Erfolg zeigt, wenig bewährt. Der Versuch, ein besser wirkendes Gegenmittel ausfindig zu machen, dürfte demnach berechtigt erscheinen. Dieses Mittel kann nichts andres als eine Fessel sein. Wenn sie ihrem Zwecke entsprechen soll, muß sie so augelegt werden, daß sie dem nor¬ malen Verkehr Bewegungsfreiheit läßt, daß sie aber aus Ausschreitungen hemmend einwirkt. Dieses Mittel ist eine neue Steuer. Die Erklärung des Zeichners, daß er einen bestimmten Betrag zeichne, wird nach allgemeinem Gebrauch in der Weise abgegeben, daß der Zeichner ein gedrucktes Formular ausfüllt, mit seiner Unter¬ schrift versieht und bei der Zeichnnngsstelle einreicht. Die neue Steuer soll darin bestehen, daß jeder einzelne Zeichnungsscheiu mit einer Stempelabgabe belegt wird, die nach der Höhe des gezeichneten Betrages bemessen wird. Sie soll für jede 1000 Mark diefes Betrags 10 Pfennige betragen und wird somit auf ^„ Pro Mille des gezeichneten Betrages festgesetzt. Die Art der Erhebung wird ähnlich geregelt wie bei andern reichsgesetzlichen Urkuudeustempelu. Der Zeichnungsscheiu ist mit Stempelmarken in dem erforderlichen Betrage zu versehen, die alsbald zu kassiren sind. Zur Entrichtung der Stempelabgabe ist an erster Stelle das Bankhaus zu verpflichten, das die Zeichnung entgegennimmt, an zweiter der Zeichner. Dies wird dazu führen, daß das Bankhaus die Verstempelung des Zeichnuugsscheins besorgt,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341867_227635/357>, abgerufen am 23.07.2024.