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Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Existenz. Dem Reichen seinen Reichtum, dem Wohlhabenden seine Behäbigkeit zu
erhalten, darf nie ihre Aufgabe sein. Wo käme der Staat sonst hin? Wie könnte
er sonst solche Massenunterstützungen überhaupt verantworten gegenüber den Hun¬
derten und Tausenden seiner Angehörigen, die einzeln, im stillen, ohne weithin
sichtbare Katastrophe, aber ganz ebenso ohne jedes eigne Verschulden, ohne jede
eigne Fahrlässigkeit durch Schicksalsschläge um Hab und Gut kommen und. wenn
sie es können, von vorn anfangen, wenn sie es nicht können, darben müssen, ohne
auf Unterstützungen, wenn nicht durch die Armenpflege, rechnen zu können.

Es darf doch in den betroffnen Bevölkerungskreisen auf keinen Fall die
Auffassung genährt werden, als ob der Staat diese Entschädigungen etwa des¬
halb zu gewähren habe, weil ihn an dem Unglück eine Schuld träfe. Diese Auf¬
fassung liegt, so absurd sie ist, sehr vielen sehr nahe. Wir wollen gewiß nicht be-
streiten, daß der Staat die Pflicht habe, ernstlich auf Mittel und Wege zu sinnen,
und die als zweckmäßig erkannten anzuwenden, durch die der Hochwassergefahr vor¬
gebeugt werdeu kann. Aber es wäre eine Ungerechtigkeit, wenn man nicht zunächst
auch die zur Bezahlung gewisser Sicherungsarbeiten rechtlich Verpflichteten heran¬
ziehen wollte, möchten auch ihre Beiträge dem Gesamtaufwande gegenüber noch so
unbedeutend sein. Die Kosten für die unzweifelhaft nötigen größern Schutzanlageu
sind natürlich in den von der Negierung zum Zweck der "Unterstützung" geforderten
fünf Millionen nicht enthalte"; ihre Höhe ist heute noch gar nicht abzusehen, wie
überhaupt noch gar nicht klar ist, was in dieser Beziehung geschehen kann, auch
uicht in den erleuchtetsten Technikerkreisen. Und am Ende bleibt Gebirgsland ebeu
doch Gebirgsland und Flußufer Flußufer; ganz wird man auch im sozialistischen
Zukunftsstaate die Gefährlichkeit der Naturverhältnisse nicht auszugleichen vermögen.
Wer sein Haus an den Zacken oder in den Spreewnld baut und seinen Acker dort
kauft, wird immer auf Wassersnot gefaßt bleiben müssen.

Mit diesem grundsätzlichen Standpunkt der Regierung hat sich das Ab¬
geordnetenhaus in Widerspruch gesetzt. Warum? Jsts die lui>u, xopularis ge¬
wesen, die es der Mehrheit angethan hat? Es ist müßig, vielleicht unzweckmäßig,
das näher zu erörtern. Die Thatsache ist da, und sie muß weg. Von den
Gründen allgemeiner Art, die von konservativer Seite für den unhaltbaren Antrag
der Kommission vorgebracht worden sind -- sie waren durchweg kaum der Rede
wert und sind von Miquel schlagend widerlegt worden --, wollen wir nur einen
nennen: Es liege hier noch mehr ein uobils oiNeiuin für den Staat vor, als im
vorigen Jahre bei der Erhöhung der Beamtengchülter. Wir wüßten nichts, was
verkehrter wäre! Darin kommt die ganze Unklarheit und Voreiligkeit, in der man
sich zu dem Beschluß hat verleiten lassen, zum Ausdruck. Wie kaun ein konser¬
vativer Politiker im Ernst einen solchen Vergleich machen? Man könnte geradezu
den Spieß umkehre": es sei unbegreiflich, wie man dem Staat zumuten könne, den
durch das Hochwasser geschädigte" Leuten mit so übermäßig opulenten Geschenken
die Sorgen abzunehmen, wo er zusehen muß, daß große Gruppe" seiner eignen,
ihm treu dienenden Beamten noch mit der Not des Lebens zu kämpfen haben.

Mit vollem Recht hat der Finanzminister insbesondre abgelehnt, den durchaus
leistungsfähigen "Kreisen" (als Kommunalverbänden) die Pflicht der Herstellung an
Brücken, Wegen usw. ganz oder teilweise abzunehmen. Auch dabei muß die
Leistungsfähigkeit der einzelnen verpflichteten Gemeinschaft ausschlaggebend bleiben,
und nach den vom Minister genannten Zahlen sind die in Betracht kommenden
im Vergleich mit andern erfreulicherweise sehr leistungsfähig. Jedenfalls wäre das
Gegenteil erst nachzuweisen.

Die Verteilung solcher staatlichen Unterstützungsgelder ist, wie die konservativen


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Existenz. Dem Reichen seinen Reichtum, dem Wohlhabenden seine Behäbigkeit zu
erhalten, darf nie ihre Aufgabe sein. Wo käme der Staat sonst hin? Wie könnte
er sonst solche Massenunterstützungen überhaupt verantworten gegenüber den Hun¬
derten und Tausenden seiner Angehörigen, die einzeln, im stillen, ohne weithin
sichtbare Katastrophe, aber ganz ebenso ohne jedes eigne Verschulden, ohne jede
eigne Fahrlässigkeit durch Schicksalsschläge um Hab und Gut kommen und. wenn
sie es können, von vorn anfangen, wenn sie es nicht können, darben müssen, ohne
auf Unterstützungen, wenn nicht durch die Armenpflege, rechnen zu können.

Es darf doch in den betroffnen Bevölkerungskreisen auf keinen Fall die
Auffassung genährt werden, als ob der Staat diese Entschädigungen etwa des¬
halb zu gewähren habe, weil ihn an dem Unglück eine Schuld träfe. Diese Auf¬
fassung liegt, so absurd sie ist, sehr vielen sehr nahe. Wir wollen gewiß nicht be-
streiten, daß der Staat die Pflicht habe, ernstlich auf Mittel und Wege zu sinnen,
und die als zweckmäßig erkannten anzuwenden, durch die der Hochwassergefahr vor¬
gebeugt werdeu kann. Aber es wäre eine Ungerechtigkeit, wenn man nicht zunächst
auch die zur Bezahlung gewisser Sicherungsarbeiten rechtlich Verpflichteten heran¬
ziehen wollte, möchten auch ihre Beiträge dem Gesamtaufwande gegenüber noch so
unbedeutend sein. Die Kosten für die unzweifelhaft nötigen größern Schutzanlageu
sind natürlich in den von der Negierung zum Zweck der „Unterstützung" geforderten
fünf Millionen nicht enthalte»; ihre Höhe ist heute noch gar nicht abzusehen, wie
überhaupt noch gar nicht klar ist, was in dieser Beziehung geschehen kann, auch
uicht in den erleuchtetsten Technikerkreisen. Und am Ende bleibt Gebirgsland ebeu
doch Gebirgsland und Flußufer Flußufer; ganz wird man auch im sozialistischen
Zukunftsstaate die Gefährlichkeit der Naturverhältnisse nicht auszugleichen vermögen.
Wer sein Haus an den Zacken oder in den Spreewnld baut und seinen Acker dort
kauft, wird immer auf Wassersnot gefaßt bleiben müssen.

Mit diesem grundsätzlichen Standpunkt der Regierung hat sich das Ab¬
geordnetenhaus in Widerspruch gesetzt. Warum? Jsts die lui>u, xopularis ge¬
wesen, die es der Mehrheit angethan hat? Es ist müßig, vielleicht unzweckmäßig,
das näher zu erörtern. Die Thatsache ist da, und sie muß weg. Von den
Gründen allgemeiner Art, die von konservativer Seite für den unhaltbaren Antrag
der Kommission vorgebracht worden sind — sie waren durchweg kaum der Rede
wert und sind von Miquel schlagend widerlegt worden —, wollen wir nur einen
nennen: Es liege hier noch mehr ein uobils oiNeiuin für den Staat vor, als im
vorigen Jahre bei der Erhöhung der Beamtengchülter. Wir wüßten nichts, was
verkehrter wäre! Darin kommt die ganze Unklarheit und Voreiligkeit, in der man
sich zu dem Beschluß hat verleiten lassen, zum Ausdruck. Wie kaun ein konser¬
vativer Politiker im Ernst einen solchen Vergleich machen? Man könnte geradezu
den Spieß umkehre»: es sei unbegreiflich, wie man dem Staat zumuten könne, den
durch das Hochwasser geschädigte» Leuten mit so übermäßig opulenten Geschenken
die Sorgen abzunehmen, wo er zusehen muß, daß große Gruppe» seiner eignen,
ihm treu dienenden Beamten noch mit der Not des Lebens zu kämpfen haben.

Mit vollem Recht hat der Finanzminister insbesondre abgelehnt, den durchaus
leistungsfähigen „Kreisen" (als Kommunalverbänden) die Pflicht der Herstellung an
Brücken, Wegen usw. ganz oder teilweise abzunehmen. Auch dabei muß die
Leistungsfähigkeit der einzelnen verpflichteten Gemeinschaft ausschlaggebend bleiben,
und nach den vom Minister genannten Zahlen sind die in Betracht kommenden
im Vergleich mit andern erfreulicherweise sehr leistungsfähig. Jedenfalls wäre das
Gegenteil erst nachzuweisen.

Die Verteilung solcher staatlichen Unterstützungsgelder ist, wie die konservativen


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[0625] Maßgebliches und Unmaßgebliches Existenz. Dem Reichen seinen Reichtum, dem Wohlhabenden seine Behäbigkeit zu erhalten, darf nie ihre Aufgabe sein. Wo käme der Staat sonst hin? Wie könnte er sonst solche Massenunterstützungen überhaupt verantworten gegenüber den Hun¬ derten und Tausenden seiner Angehörigen, die einzeln, im stillen, ohne weithin sichtbare Katastrophe, aber ganz ebenso ohne jedes eigne Verschulden, ohne jede eigne Fahrlässigkeit durch Schicksalsschläge um Hab und Gut kommen und. wenn sie es können, von vorn anfangen, wenn sie es nicht können, darben müssen, ohne auf Unterstützungen, wenn nicht durch die Armenpflege, rechnen zu können. Es darf doch in den betroffnen Bevölkerungskreisen auf keinen Fall die Auffassung genährt werden, als ob der Staat diese Entschädigungen etwa des¬ halb zu gewähren habe, weil ihn an dem Unglück eine Schuld träfe. Diese Auf¬ fassung liegt, so absurd sie ist, sehr vielen sehr nahe. Wir wollen gewiß nicht be- streiten, daß der Staat die Pflicht habe, ernstlich auf Mittel und Wege zu sinnen, und die als zweckmäßig erkannten anzuwenden, durch die der Hochwassergefahr vor¬ gebeugt werdeu kann. Aber es wäre eine Ungerechtigkeit, wenn man nicht zunächst auch die zur Bezahlung gewisser Sicherungsarbeiten rechtlich Verpflichteten heran¬ ziehen wollte, möchten auch ihre Beiträge dem Gesamtaufwande gegenüber noch so unbedeutend sein. Die Kosten für die unzweifelhaft nötigen größern Schutzanlageu sind natürlich in den von der Negierung zum Zweck der „Unterstützung" geforderten fünf Millionen nicht enthalte»; ihre Höhe ist heute noch gar nicht abzusehen, wie überhaupt noch gar nicht klar ist, was in dieser Beziehung geschehen kann, auch uicht in den erleuchtetsten Technikerkreisen. Und am Ende bleibt Gebirgsland ebeu doch Gebirgsland und Flußufer Flußufer; ganz wird man auch im sozialistischen Zukunftsstaate die Gefährlichkeit der Naturverhältnisse nicht auszugleichen vermögen. Wer sein Haus an den Zacken oder in den Spreewnld baut und seinen Acker dort kauft, wird immer auf Wassersnot gefaßt bleiben müssen. Mit diesem grundsätzlichen Standpunkt der Regierung hat sich das Ab¬ geordnetenhaus in Widerspruch gesetzt. Warum? Jsts die lui>u, xopularis ge¬ wesen, die es der Mehrheit angethan hat? Es ist müßig, vielleicht unzweckmäßig, das näher zu erörtern. Die Thatsache ist da, und sie muß weg. Von den Gründen allgemeiner Art, die von konservativer Seite für den unhaltbaren Antrag der Kommission vorgebracht worden sind — sie waren durchweg kaum der Rede wert und sind von Miquel schlagend widerlegt worden —, wollen wir nur einen nennen: Es liege hier noch mehr ein uobils oiNeiuin für den Staat vor, als im vorigen Jahre bei der Erhöhung der Beamtengchülter. Wir wüßten nichts, was verkehrter wäre! Darin kommt die ganze Unklarheit und Voreiligkeit, in der man sich zu dem Beschluß hat verleiten lassen, zum Ausdruck. Wie kaun ein konser¬ vativer Politiker im Ernst einen solchen Vergleich machen? Man könnte geradezu den Spieß umkehre»: es sei unbegreiflich, wie man dem Staat zumuten könne, den durch das Hochwasser geschädigte» Leuten mit so übermäßig opulenten Geschenken die Sorgen abzunehmen, wo er zusehen muß, daß große Gruppe» seiner eignen, ihm treu dienenden Beamten noch mit der Not des Lebens zu kämpfen haben. Mit vollem Recht hat der Finanzminister insbesondre abgelehnt, den durchaus leistungsfähigen „Kreisen" (als Kommunalverbänden) die Pflicht der Herstellung an Brücken, Wegen usw. ganz oder teilweise abzunehmen. Auch dabei muß die Leistungsfähigkeit der einzelnen verpflichteten Gemeinschaft ausschlaggebend bleiben, und nach den vom Minister genannten Zahlen sind die in Betracht kommenden im Vergleich mit andern erfreulicherweise sehr leistungsfähig. Jedenfalls wäre das Gegenteil erst nachzuweisen. Die Verteilung solcher staatlichen Unterstützungsgelder ist, wie die konservativen

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341867_226901/625>, abgerufen am 07.01.2025.