Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Erstes Vierteljahr.Marineerfcihrungen aus dem Sezessionskriege bis ^865 Hatte die Blockade die Südstaaten während des Krieges äußerst geschädigt Nach dem Kriege erinnerten sich die Nordstaaten indes der eigentümlichen England hat in neuerer Zeit wenig Lust, in einen Krieg mit Nordamerika Einige amerikanische Geschichtschreiber geben ihrem Unmut über Eng- Marineerfcihrungen aus dem Sezessionskriege bis ^865 Hatte die Blockade die Südstaaten während des Krieges äußerst geschädigt Nach dem Kriege erinnerten sich die Nordstaaten indes der eigentümlichen England hat in neuerer Zeit wenig Lust, in einen Krieg mit Nordamerika Einige amerikanische Geschichtschreiber geben ihrem Unmut über Eng- <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0415" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/227317"/> <fw type="header" place="top"> Marineerfcihrungen aus dem Sezessionskriege bis ^865</fw><lb/> <p xml:id="ID_1464"> Hatte die Blockade die Südstaaten während des Krieges äußerst geschädigt<lb/> und schließlich zur Unterwerfung gezwungen, so hat die Thätigkeit der kapernden<lb/> südstaatlichen Kreuzer den Handel der Nordstaaten und später den der Union<lb/> auf Jahrzehnte niedergeworfen. Die Nordstaaten konnten aus Mangel an<lb/> geeigneten Kreuzern und infolge der seltsamen Auffassung der Neutralität durch<lb/> England den feindlichen Kreuzern das Handwerk nicht schnell genug legen. Die<lb/> südstaatlichen Kreuzer haben damals die Handelsflagge der Nordstaaten vom<lb/> Ozean weggefegt, der Kaufmann wagte nicht mehr seine Waren mit amerikanischen<lb/> Schiffen zu versenden, der Gütertransport ging auf die Schiffe andrer Nationen<lb/> über. Durch den versöhnenden Friedensschluß und die Wiederaufnahme der<lb/> Südstaaten in die Union wurden die siegreichen Nordstaaten um die Ent¬<lb/> schädigung für die großen Handelsverluste gebracht, die ihnen dnrch die Kaperei<lb/> schon zugefügt worden waren, und die noch nachwirkten. Sie waren trotz<lb/> ihrer Siege in derselben Lage, in die ein Staat kommt, dessen Seehandel<lb/> durch eine größere Seemacht vernichtet ist, und der nach dem Frieden, ent¬<lb/> weder weil er selbst besiegt worden ist, oder weil er dem Gegner nicht genügend<lb/> beikommen konnte, keine volle Entschädigung für alle Verluste erzwingen kann.</p><lb/> <p xml:id="ID_1465"> Nach dem Kriege erinnerten sich die Nordstaaten indes der eigentümlichen<lb/> Handlungsweise Englands, sowohl bei der Herstellung der Vlockadebrecher, als<lb/> auch beim Bau und bei der Unterstützung der südstaatlichen Kreuzer. England<lb/> hätte gern die Trennung der Union in zwei selbständige Teile gesehen, hatte<lb/> so aber durch den Krieg wenigstens großen Vorteil von der Vernichtung des<lb/> Handels seines darin gefährlichsten Rivalen und zieht noch heute Gewinn von<lb/> den damals auf seine Reeber und Kaufleute übergegangnen Handelsbeziehungen<lb/> Amerikas. Die Vereinigten Staaten beriefen sich in ihrer Entschädigungsklage<lb/> gegen England auf die unbeachteten Proteste ihres Gesandten gegen den Bau<lb/> und die Ausrüstung der südstaatlichen Kreuzer in England und auf die Proteste<lb/> ihrer Konsul» gegen die Unterstützung der feindlichen Schiffe in den englischen<lb/> Kolonien.</p><lb/> <p xml:id="ID_1466"> England hat in neuerer Zeit wenig Lust, in einen Krieg mit Nordamerika<lb/> verwickelt zu werden, da es außer den bösen Erfahrungen, die es im Anfange<lb/> dieses Jahrhunderts beim Kampfe amerikanischer Fregatten gegen englische ge¬<lb/> macht hat, stets die Lebensmittelfrage bedenken muß. denn Nordamerika ist<lb/> der Hauptlieferant für das Brodgetreide Englands. Trotz mehrfacher starker<lb/> Meinungsverschiedenheiten mit den Vertretern der Vereinigten Staaten bei<lb/> der Behandlung der Alabamafrage ließ sich die englische Regierung herbei,<lb/> den Streit einem Schiedsgericht zu unterbreiten. Dieses Schiedsgericht trat<lb/> in Genf zusammen und urteilte am 15. September 1872, daß England für<lb/> die direkten Schädigungen der Union durch die Florida, Alabama und den<lb/> Shencmdoah fünfzehn Millionen Dollars zu zahlen habe.</p><lb/> <p xml:id="ID_1467" next="#ID_1468"> Einige amerikanische Geschichtschreiber geben ihrem Unmut über Eng-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0415]
Marineerfcihrungen aus dem Sezessionskriege bis ^865
Hatte die Blockade die Südstaaten während des Krieges äußerst geschädigt
und schließlich zur Unterwerfung gezwungen, so hat die Thätigkeit der kapernden
südstaatlichen Kreuzer den Handel der Nordstaaten und später den der Union
auf Jahrzehnte niedergeworfen. Die Nordstaaten konnten aus Mangel an
geeigneten Kreuzern und infolge der seltsamen Auffassung der Neutralität durch
England den feindlichen Kreuzern das Handwerk nicht schnell genug legen. Die
südstaatlichen Kreuzer haben damals die Handelsflagge der Nordstaaten vom
Ozean weggefegt, der Kaufmann wagte nicht mehr seine Waren mit amerikanischen
Schiffen zu versenden, der Gütertransport ging auf die Schiffe andrer Nationen
über. Durch den versöhnenden Friedensschluß und die Wiederaufnahme der
Südstaaten in die Union wurden die siegreichen Nordstaaten um die Ent¬
schädigung für die großen Handelsverluste gebracht, die ihnen dnrch die Kaperei
schon zugefügt worden waren, und die noch nachwirkten. Sie waren trotz
ihrer Siege in derselben Lage, in die ein Staat kommt, dessen Seehandel
durch eine größere Seemacht vernichtet ist, und der nach dem Frieden, ent¬
weder weil er selbst besiegt worden ist, oder weil er dem Gegner nicht genügend
beikommen konnte, keine volle Entschädigung für alle Verluste erzwingen kann.
Nach dem Kriege erinnerten sich die Nordstaaten indes der eigentümlichen
Handlungsweise Englands, sowohl bei der Herstellung der Vlockadebrecher, als
auch beim Bau und bei der Unterstützung der südstaatlichen Kreuzer. England
hätte gern die Trennung der Union in zwei selbständige Teile gesehen, hatte
so aber durch den Krieg wenigstens großen Vorteil von der Vernichtung des
Handels seines darin gefährlichsten Rivalen und zieht noch heute Gewinn von
den damals auf seine Reeber und Kaufleute übergegangnen Handelsbeziehungen
Amerikas. Die Vereinigten Staaten beriefen sich in ihrer Entschädigungsklage
gegen England auf die unbeachteten Proteste ihres Gesandten gegen den Bau
und die Ausrüstung der südstaatlichen Kreuzer in England und auf die Proteste
ihrer Konsul» gegen die Unterstützung der feindlichen Schiffe in den englischen
Kolonien.
England hat in neuerer Zeit wenig Lust, in einen Krieg mit Nordamerika
verwickelt zu werden, da es außer den bösen Erfahrungen, die es im Anfange
dieses Jahrhunderts beim Kampfe amerikanischer Fregatten gegen englische ge¬
macht hat, stets die Lebensmittelfrage bedenken muß. denn Nordamerika ist
der Hauptlieferant für das Brodgetreide Englands. Trotz mehrfacher starker
Meinungsverschiedenheiten mit den Vertretern der Vereinigten Staaten bei
der Behandlung der Alabamafrage ließ sich die englische Regierung herbei,
den Streit einem Schiedsgericht zu unterbreiten. Dieses Schiedsgericht trat
in Genf zusammen und urteilte am 15. September 1872, daß England für
die direkten Schädigungen der Union durch die Florida, Alabama und den
Shencmdoah fünfzehn Millionen Dollars zu zahlen habe.
Einige amerikanische Geschichtschreiber geben ihrem Unmut über Eng-
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |