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Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

nimt außer den Engländern auch die Schotten und Iren, außer der Staatskirche
die Katholiken und die Dissenters vertreten seien, wo das Wahlrecht fast von allen
Engländern ausgeübt werde, Industrie und Handel neben und vor dem Grundbesitz
ihre Interessen geltend machten, daß da die alte englische Verfassung in die Brüche
gehe. In einem durch natürliche Grenzen abgeschlossenen Lande, dessen Einwohner¬
schaft sich ans nicht mehr als zwei Millionen beläuft und fast ganz aus großen
und kleinen Bauern besteht, in einem solchen Lande macht sich alles ganz leicht,
mit jeder Theorie, wie ohne alle Theorie. In einem Staate dagegen, wie unser
heutiges Deutsches Reich einer ist, können uns alle Theorien nichts helfen, auch
nicht die von dem Gegensatz zwischen der schlechten selbstsüchtigen Gesellschaft und
dem guten selbstlosen Staate.

Übrigens sind wir im Deutschen Reiche von dem reformirten Parlamentarismus,
den Offermann für die nächste Zukunft vorschlägt, gar nicht so sehr weit entfernt.
Er spricht unsern zweiten Kammern, eben weil sie Interessenvertretungen seien, die
Befähigung zur Gesetzgebung ab (ob die Herren von Ploetz und von Kardorff der¬
selben Meinung sein mögen?) und will besondre Gesetzgebungskammern eingerichtet
wissen. Eine solche Kammer soll "die im höchsten Verwaltungs-, Gerichts- und
Militärdienst und dazu noch die sonst in Theorie oder Praxis hervorragendsten
Männer" vereinigen. Das ist doch wohl eigentlich bei uns in Preußen-Deutsch¬
land der Fall. Alle wichtiger" Gesetze werden von der Regierung, im Reiche von
den Verbündeten Regierungen vorgeschlagen, die sie von Sachverständigen haben
ausarbeiten lassen. Manchmal wird die Ausarbeitung von deu Ministerien besorgt,
manchmal, wie beim bürgerlichen Gesetzbuch, von einer besondern Kommission,
manchmal wird zu den Vorberatuugeu der ganz nach den Wünschen Offermanns
zusammengesetzte Staatsrat, manchmal eine Anzahl von Sachverständigen und
Interessenten zu Rate gezogen. Die zweiten Kammern und der Reichstag ändern
die Regierungsvorlagen nur ab, und schneiden diese Abändern"gen der Vorlage zu
tief ins Fleisch, so verleugnet die Regierung ihr verstümmeltes Kind. Die Regie¬
rung im Verein mit den von ihr ausgewählten Sachverständigen bleibt also die
eigentliche Gesetzgeberin. Die Durchberatung der Vorlagen in den Parlamenten
hat, abgesehen von wirklichen Verbesserungen, die eine größere Anzahl von Kritikern
unter Umständen herbeiführen kann, hauptsächlich den Sinn und Zweck, die Regie¬
rung von einem Teil ihrer Verantwortung zu entlasten und die Gefahr von ihr
abzuwenden, die darin liegen würde, wenn man ihr nachsagen könnte, daß sie dem
Volte Gesetze aufgezwungen habe, deuen die Mehrheit des Volkes widerstrebt.
Die Unterhäuser sollen nach Offermcmn ein beschränktes Budgetrecht ausüben, bei
der Budgetberatung die Verwaltung kritisiren und dadurch die Regierung kontrolliren.
Nun, das thun ja unsre zweiten Kammern und der Reichstag. Es handelt sich
daher nur noch um eine formelle Differenz. Offermann tadelt es, daß man dem
vereinbarten Voranschläge, der doch nur ein Akt der Finnnzverwaltung sei, die
feierliche Form und den Namen eines Gesetzes gebe. Uns ist das auch immer
wunderlich vorgekommen, aber viel Unheil richtet wohl diese ungenaue Ausdrucks¬
weise, in der eine scheinbare Vermehrung der Rechte und Erhöhung der Würde
der Volksvertretung liegt, nicht an. Endlich verlangt der Kritiker des Parlamen¬
tarismus, daß die Staatsbürger dem Staate an der Stelle eingegliedert werden,
wo ihre lebendige Teilnahme am Gemeinwohl und ersprießliche Thätigkeit dafür
möglich ist: in der Gemeindeverwaltung. Auch das geschieht bei uns; unsre Selbst¬
verwaltung in Gemeinde, Kreis und Provinz ist nicht genau das, was früher
einmal die englische gewesen ist, sie leidet auch noch, wie alles Irdische, an viele"


Maßgebliches und Unmaßgebliches

nimt außer den Engländern auch die Schotten und Iren, außer der Staatskirche
die Katholiken und die Dissenters vertreten seien, wo das Wahlrecht fast von allen
Engländern ausgeübt werde, Industrie und Handel neben und vor dem Grundbesitz
ihre Interessen geltend machten, daß da die alte englische Verfassung in die Brüche
gehe. In einem durch natürliche Grenzen abgeschlossenen Lande, dessen Einwohner¬
schaft sich ans nicht mehr als zwei Millionen beläuft und fast ganz aus großen
und kleinen Bauern besteht, in einem solchen Lande macht sich alles ganz leicht,
mit jeder Theorie, wie ohne alle Theorie. In einem Staate dagegen, wie unser
heutiges Deutsches Reich einer ist, können uns alle Theorien nichts helfen, auch
nicht die von dem Gegensatz zwischen der schlechten selbstsüchtigen Gesellschaft und
dem guten selbstlosen Staate.

Übrigens sind wir im Deutschen Reiche von dem reformirten Parlamentarismus,
den Offermann für die nächste Zukunft vorschlägt, gar nicht so sehr weit entfernt.
Er spricht unsern zweiten Kammern, eben weil sie Interessenvertretungen seien, die
Befähigung zur Gesetzgebung ab (ob die Herren von Ploetz und von Kardorff der¬
selben Meinung sein mögen?) und will besondre Gesetzgebungskammern eingerichtet
wissen. Eine solche Kammer soll „die im höchsten Verwaltungs-, Gerichts- und
Militärdienst und dazu noch die sonst in Theorie oder Praxis hervorragendsten
Männer" vereinigen. Das ist doch wohl eigentlich bei uns in Preußen-Deutsch¬
land der Fall. Alle wichtiger» Gesetze werden von der Regierung, im Reiche von
den Verbündeten Regierungen vorgeschlagen, die sie von Sachverständigen haben
ausarbeiten lassen. Manchmal wird die Ausarbeitung von deu Ministerien besorgt,
manchmal, wie beim bürgerlichen Gesetzbuch, von einer besondern Kommission,
manchmal wird zu den Vorberatuugeu der ganz nach den Wünschen Offermanns
zusammengesetzte Staatsrat, manchmal eine Anzahl von Sachverständigen und
Interessenten zu Rate gezogen. Die zweiten Kammern und der Reichstag ändern
die Regierungsvorlagen nur ab, und schneiden diese Abändern»gen der Vorlage zu
tief ins Fleisch, so verleugnet die Regierung ihr verstümmeltes Kind. Die Regie¬
rung im Verein mit den von ihr ausgewählten Sachverständigen bleibt also die
eigentliche Gesetzgeberin. Die Durchberatung der Vorlagen in den Parlamenten
hat, abgesehen von wirklichen Verbesserungen, die eine größere Anzahl von Kritikern
unter Umständen herbeiführen kann, hauptsächlich den Sinn und Zweck, die Regie¬
rung von einem Teil ihrer Verantwortung zu entlasten und die Gefahr von ihr
abzuwenden, die darin liegen würde, wenn man ihr nachsagen könnte, daß sie dem
Volte Gesetze aufgezwungen habe, deuen die Mehrheit des Volkes widerstrebt.
Die Unterhäuser sollen nach Offermcmn ein beschränktes Budgetrecht ausüben, bei
der Budgetberatung die Verwaltung kritisiren und dadurch die Regierung kontrolliren.
Nun, das thun ja unsre zweiten Kammern und der Reichstag. Es handelt sich
daher nur noch um eine formelle Differenz. Offermann tadelt es, daß man dem
vereinbarten Voranschläge, der doch nur ein Akt der Finnnzverwaltung sei, die
feierliche Form und den Namen eines Gesetzes gebe. Uns ist das auch immer
wunderlich vorgekommen, aber viel Unheil richtet wohl diese ungenaue Ausdrucks¬
weise, in der eine scheinbare Vermehrung der Rechte und Erhöhung der Würde
der Volksvertretung liegt, nicht an. Endlich verlangt der Kritiker des Parlamen¬
tarismus, daß die Staatsbürger dem Staate an der Stelle eingegliedert werden,
wo ihre lebendige Teilnahme am Gemeinwohl und ersprießliche Thätigkeit dafür
möglich ist: in der Gemeindeverwaltung. Auch das geschieht bei uns; unsre Selbst¬
verwaltung in Gemeinde, Kreis und Provinz ist nicht genau das, was früher
einmal die englische gewesen ist, sie leidet auch noch, wie alles Irdische, an viele»


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[0399] Maßgebliches und Unmaßgebliches nimt außer den Engländern auch die Schotten und Iren, außer der Staatskirche die Katholiken und die Dissenters vertreten seien, wo das Wahlrecht fast von allen Engländern ausgeübt werde, Industrie und Handel neben und vor dem Grundbesitz ihre Interessen geltend machten, daß da die alte englische Verfassung in die Brüche gehe. In einem durch natürliche Grenzen abgeschlossenen Lande, dessen Einwohner¬ schaft sich ans nicht mehr als zwei Millionen beläuft und fast ganz aus großen und kleinen Bauern besteht, in einem solchen Lande macht sich alles ganz leicht, mit jeder Theorie, wie ohne alle Theorie. In einem Staate dagegen, wie unser heutiges Deutsches Reich einer ist, können uns alle Theorien nichts helfen, auch nicht die von dem Gegensatz zwischen der schlechten selbstsüchtigen Gesellschaft und dem guten selbstlosen Staate. Übrigens sind wir im Deutschen Reiche von dem reformirten Parlamentarismus, den Offermann für die nächste Zukunft vorschlägt, gar nicht so sehr weit entfernt. Er spricht unsern zweiten Kammern, eben weil sie Interessenvertretungen seien, die Befähigung zur Gesetzgebung ab (ob die Herren von Ploetz und von Kardorff der¬ selben Meinung sein mögen?) und will besondre Gesetzgebungskammern eingerichtet wissen. Eine solche Kammer soll „die im höchsten Verwaltungs-, Gerichts- und Militärdienst und dazu noch die sonst in Theorie oder Praxis hervorragendsten Männer" vereinigen. Das ist doch wohl eigentlich bei uns in Preußen-Deutsch¬ land der Fall. Alle wichtiger» Gesetze werden von der Regierung, im Reiche von den Verbündeten Regierungen vorgeschlagen, die sie von Sachverständigen haben ausarbeiten lassen. Manchmal wird die Ausarbeitung von deu Ministerien besorgt, manchmal, wie beim bürgerlichen Gesetzbuch, von einer besondern Kommission, manchmal wird zu den Vorberatuugeu der ganz nach den Wünschen Offermanns zusammengesetzte Staatsrat, manchmal eine Anzahl von Sachverständigen und Interessenten zu Rate gezogen. Die zweiten Kammern und der Reichstag ändern die Regierungsvorlagen nur ab, und schneiden diese Abändern»gen der Vorlage zu tief ins Fleisch, so verleugnet die Regierung ihr verstümmeltes Kind. Die Regie¬ rung im Verein mit den von ihr ausgewählten Sachverständigen bleibt also die eigentliche Gesetzgeberin. Die Durchberatung der Vorlagen in den Parlamenten hat, abgesehen von wirklichen Verbesserungen, die eine größere Anzahl von Kritikern unter Umständen herbeiführen kann, hauptsächlich den Sinn und Zweck, die Regie¬ rung von einem Teil ihrer Verantwortung zu entlasten und die Gefahr von ihr abzuwenden, die darin liegen würde, wenn man ihr nachsagen könnte, daß sie dem Volte Gesetze aufgezwungen habe, deuen die Mehrheit des Volkes widerstrebt. Die Unterhäuser sollen nach Offermcmn ein beschränktes Budgetrecht ausüben, bei der Budgetberatung die Verwaltung kritisiren und dadurch die Regierung kontrolliren. Nun, das thun ja unsre zweiten Kammern und der Reichstag. Es handelt sich daher nur noch um eine formelle Differenz. Offermann tadelt es, daß man dem vereinbarten Voranschläge, der doch nur ein Akt der Finnnzverwaltung sei, die feierliche Form und den Namen eines Gesetzes gebe. Uns ist das auch immer wunderlich vorgekommen, aber viel Unheil richtet wohl diese ungenaue Ausdrucks¬ weise, in der eine scheinbare Vermehrung der Rechte und Erhöhung der Würde der Volksvertretung liegt, nicht an. Endlich verlangt der Kritiker des Parlamen¬ tarismus, daß die Staatsbürger dem Staate an der Stelle eingegliedert werden, wo ihre lebendige Teilnahme am Gemeinwohl und ersprießliche Thätigkeit dafür möglich ist: in der Gemeindeverwaltung. Auch das geschieht bei uns; unsre Selbst¬ verwaltung in Gemeinde, Kreis und Provinz ist nicht genau das, was früher einmal die englische gewesen ist, sie leidet auch noch, wie alles Irdische, an viele»

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341867_226901/399>, abgerufen am 07.01.2025.