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Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Erstes Vierteljahr.

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Zur Reform des Postpaketportos

Dieser mustergiltig unklare Wortlaut des Gesetzes wird in Bezug auf die
Preise im einzelnen in den Portotabellen der Post folgendermaßen ausgelegt:



Wir nannten den Wortlaut des Gesetzes oben unklar, weil un Absatz II
der Passus unter d ganz allein schon genügt hätte, um die eben mitgeteilte
Tariftabelle herzustellen, die ja gemeint ist. Den Passus Ha. so wie er ist.
kann ein unbefangner Leser des Paragraphen eigentlich nur dahin uiterpretiren.
daß darin ..die ersten 5 Kilogramme" "beim Gewichte über 5 Kilogramm
also das 6. bis 10. Kilogramm, gemeint seien, und diese bloß das doppelte
Porto von In und d in den 2 Zonen dieser ersten Gewichtsstnfe bezahlen
Müssen, während der 6-Zonentarif erst beim 11. Kilogramm anfinge. Doch
das nur beiläufig! Wer nur von Zeit zu Zeit einmal ein Paket abschickt.


Zur Reform des Postpaketportos

Dieser mustergiltig unklare Wortlaut des Gesetzes wird in Bezug auf die
Preise im einzelnen in den Portotabellen der Post folgendermaßen ausgelegt:



Wir nannten den Wortlaut des Gesetzes oben unklar, weil un Absatz II
der Passus unter d ganz allein schon genügt hätte, um die eben mitgeteilte
Tariftabelle herzustellen, die ja gemeint ist. Den Passus Ha. so wie er ist.
kann ein unbefangner Leser des Paragraphen eigentlich nur dahin uiterpretiren.
daß darin ..die ersten 5 Kilogramme" „beim Gewichte über 5 Kilogramm
also das 6. bis 10. Kilogramm, gemeint seien, und diese bloß das doppelte
Porto von In und d in den 2 Zonen dieser ersten Gewichtsstnfe bezahlen
Müssen, während der 6-Zonentarif erst beim 11. Kilogramm anfinge. Doch
das nur beiläufig! Wer nur von Zeit zu Zeit einmal ein Paket abschickt.


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[0195] Zur Reform des Postpaketportos Dieser mustergiltig unklare Wortlaut des Gesetzes wird in Bezug auf die Preise im einzelnen in den Portotabellen der Post folgendermaßen ausgelegt: Zone 123456 Z?x GewichtZ? ^0 K! Q ? Z^-Ä ^ K Z' » ^Z? ^ Q ^? '?! ^- K ZZ? A ^ S i» 8 ? 7^ Z «ZZ N in ^ 7 8L? Z ^ ^ ^ Z!lZ !I « ^Z ^Z ^Z!! PfennigePfennigePfennigePfennigePfennigePfennige —bi5 5 Kilocramm- einschließlich2550505«50--— 50 sür jedes weitere Kilo¬ gramm kommen hinzu:5I«so!!04050 demnach: über 2— 6 KZ30ki()708090100 „ 6- 7 „357090110130150 - 7- 8 „4080110140170200 8- 9 „4590130170210250 „ 9-1« „50I««150200250 „ 10—11 „55110170230290350 60120190260330400 „ 12-13 ^65130210290370450 „ 13—14 „7014023032»410500 __^- ^4-1S „7515025«:i50450550 „ 19-20 „10«200350500650800 „ 24-25 „12525«4506503501050 „ 29—:!0 „150:i0055080010501800 „ 34—Z5 „175:!5065»95012501550 39-4« „2V«400750110014501800 „ 44-41» „225450850125016502050 49—50 „25050<»950140018502!i00 Wir nannten den Wortlaut des Gesetzes oben unklar, weil un Absatz II der Passus unter d ganz allein schon genügt hätte, um die eben mitgeteilte Tariftabelle herzustellen, die ja gemeint ist. Den Passus Ha. so wie er ist. kann ein unbefangner Leser des Paragraphen eigentlich nur dahin uiterpretiren. daß darin ..die ersten 5 Kilogramme" „beim Gewichte über 5 Kilogramm also das 6. bis 10. Kilogramm, gemeint seien, und diese bloß das doppelte Porto von In und d in den 2 Zonen dieser ersten Gewichtsstnfe bezahlen Müssen, während der 6-Zonentarif erst beim 11. Kilogramm anfinge. Doch das nur beiläufig! Wer nur von Zeit zu Zeit einmal ein Paket abschickt.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341867_226901/195>, abgerufen am 07.01.2025.