Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Erstes Vierteljahr.Zur Reform des Postpaketportos Dieser mustergiltig unklare Wortlaut des Gesetzes wird in Bezug auf die Wir nannten den Wortlaut des Gesetzes oben unklar, weil un Absatz II Zur Reform des Postpaketportos Dieser mustergiltig unklare Wortlaut des Gesetzes wird in Bezug auf die Wir nannten den Wortlaut des Gesetzes oben unklar, weil un Absatz II <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0195" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/227097"/> <fw type="header" place="top"> Zur Reform des Postpaketportos</fw><lb/> <p xml:id="ID_614"> Dieser mustergiltig unklare Wortlaut des Gesetzes wird in Bezug auf die<lb/> Preise im einzelnen in den Portotabellen der Post folgendermaßen ausgelegt:</p><lb/> <table facs="http://media.dwds.de/dta/images/grenzboten_341867_226901/figures/grenzboten_341867_226901_227097_003.jpg"> <row> <cell> Zone<lb/> 123456<lb/> Z?x<lb/> GewichtZ?<lb/> ^0<lb/> K!<lb/> Q ?<lb/> Z^-Ä ^<lb/> K Z'<lb/> » ^Z?<lb/> ^<lb/> Q ^?<lb/> '?! ^-<lb/> K ZZ?<lb/> A ^<lb/> S i»<lb/> 8 ?<lb/> 7^<lb/> Z «ZZ<lb/> N in<lb/> ^ 7<lb/> 8L?<lb/> Z ^<lb/> ^ ^<lb/> Z!lZ !I<lb/> « ^Z ^Z ^Z!!<lb/> PfennigePfennigePfennigePfennigePfennigePfennige<lb/> —bi5 5 Kilocramm-<lb/> einschließlich2550505«50--—<lb/> 50<lb/> sür jedes weitere Kilo¬<lb/> gramm kommen hinzu:5I«so!!04050<lb/> demnach:<lb/> über 2— 6 KZ30ki()708090100<lb/> „ 6- 7 „357090110130150<lb/> - 7- 8 „4080110140170200<lb/> 8- 9 „4590130170210250<lb/> „ 9-1« „50I««150200250<lb/> „ 10—11 „55110170230290350<lb/> 60120190260330400<lb/> „ 12-13 ^65130210290370450<lb/> „ 13—14 „7014023032»410500<lb/> __^- ^4-1S „7515025«:i50450550<lb/> „ 19-20 „10«200350500650800<lb/> „ 24-25 „12525«4506503501050<lb/> „ 29—:!0 „150:i0055080010501800<lb/> „ 34—Z5 „175:!5065»95012501550<lb/> 39-4« „2V«400750110014501800<lb/> „ 44-41» „225450850125016502050<lb/> 49—50 „25050<»950140018502!i00</cell> </row> </table><lb/> <p xml:id="ID_615" next="#ID_616"> Wir nannten den Wortlaut des Gesetzes oben unklar, weil un Absatz II<lb/> der Passus unter d ganz allein schon genügt hätte, um die eben mitgeteilte<lb/> Tariftabelle herzustellen, die ja gemeint ist. Den Passus Ha. so wie er ist.<lb/> kann ein unbefangner Leser des Paragraphen eigentlich nur dahin uiterpretiren.<lb/> daß darin ..die ersten 5 Kilogramme" „beim Gewichte über 5 Kilogramm<lb/> also das 6. bis 10. Kilogramm, gemeint seien, und diese bloß das doppelte<lb/> Porto von In und d in den 2 Zonen dieser ersten Gewichtsstnfe bezahlen<lb/> Müssen, während der 6-Zonentarif erst beim 11. Kilogramm anfinge. Doch<lb/> das nur beiläufig! Wer nur von Zeit zu Zeit einmal ein Paket abschickt.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0195]
Zur Reform des Postpaketportos
Dieser mustergiltig unklare Wortlaut des Gesetzes wird in Bezug auf die
Preise im einzelnen in den Portotabellen der Post folgendermaßen ausgelegt:
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über 2— 6 KZ30ki()708090100
„ 6- 7 „357090110130150
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„ 19-20 „10«200350500650800
„ 24-25 „12525«4506503501050
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49—50 „25050<»950140018502!i00
Wir nannten den Wortlaut des Gesetzes oben unklar, weil un Absatz II
der Passus unter d ganz allein schon genügt hätte, um die eben mitgeteilte
Tariftabelle herzustellen, die ja gemeint ist. Den Passus Ha. so wie er ist.
kann ein unbefangner Leser des Paragraphen eigentlich nur dahin uiterpretiren.
daß darin ..die ersten 5 Kilogramme" „beim Gewichte über 5 Kilogramm
also das 6. bis 10. Kilogramm, gemeint seien, und diese bloß das doppelte
Porto von In und d in den 2 Zonen dieser ersten Gewichtsstnfe bezahlen
Müssen, während der 6-Zonentarif erst beim 11. Kilogramm anfinge. Doch
das nur beiläufig! Wer nur von Zeit zu Zeit einmal ein Paket abschickt.
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