Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Erstes Vierteljahr.Die GffizierspostÄmter in Preußen Offiziere zu sorgen, so ist es im Interesse des Postdienstes und damit zugleich Zu diesem Zwecke könnte die Ausbildung der Militärpostdirektoren viel¬ Nach bestandner Prüfung würde der Offizier dann bei einem Postamt Eine solche Ausbildung der Offiziere zu Postdirektoren würde nicht nur Die GffizierspostÄmter in Preußen Offiziere zu sorgen, so ist es im Interesse des Postdienstes und damit zugleich Zu diesem Zwecke könnte die Ausbildung der Militärpostdirektoren viel¬ Nach bestandner Prüfung würde der Offizier dann bei einem Postamt Eine solche Ausbildung der Offiziere zu Postdirektoren würde nicht nur <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0135" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/227037"/> <fw type="header" place="top"> Die GffizierspostÄmter in Preußen</fw><lb/> <p xml:id="ID_414" prev="#ID_413"> Offiziere zu sorgen, so ist es im Interesse des Postdienstes und damit zugleich<lb/> im öffentlichen Interesse ebenso notwendig, daß die in Postdirektorstellen über¬<lb/> tretenden Offiziere für ihre neue Dienststellung angemessen vorbereitet werden<lb/> und erst dann in selbständigen Stellungen Verwendung finden, wenn sie sich<lb/> dazu durch längere Dienstzeit als untergeordnete oder „Nachgeordnete" Beamte,<lb/> wie man jetzt sagt, geeignet erwiesen haben.</p><lb/> <p xml:id="ID_415"> Zu diesem Zwecke könnte die Ausbildung der Militärpostdirektoren viel¬<lb/> leicht in folgender Weise geregelt werden. Das erste Jahr müßte ausschließlich<lb/> der Erlernung des Betriebsdienstes gewidmet, werden. Die Amtsvorsteher¬<lb/> geschäfte dürften zunächst nicht zum Gegenstände der Ausbildung gemacht<lb/> werden. Ein volles Jahr auf die Aneignung des Betriebsdienstes zu ver¬<lb/> wenden, ist keineswegs zu viel. Der technische Post- und Telegraphendienst<lb/> ist heute so verwickelt, daß ein Jahr kaum ausreicht, um ihn in allen Zweigen<lb/> völlig beherrschen zu lernen. Die Postdienstinstrnktion, deren genaue Kenntnis<lb/> dazu unerläßlich ist, ist ein mehrbändiges Werk, dessen Studium außerordent¬<lb/> lich zeitraubend und langwierig ist. Von einem Amtsvorsteher muß aber doch<lb/> mindestens dieselbe Kenntnis des Dienstes verlangt werden, die seine Be¬<lb/> amten, z. V. die beim Amte beschäftigten Postassistenten haben müssen. Soll<lb/> er doch gerade in zweifelhaften Fällen die Entscheidung geben und den jüngern<lb/> Beamten die notwendige Anleitung und Belehrung erteilen. Um dieses Ziel<lb/> zu erreichen, ist aber ein Jahr angestrengter praktischer Thätigkeit gewiß nicht<lb/> zu wenig. Die Prüfung, die sich an diese erste Ausbildung anzuschließen<lb/> Hütte, dürfte demzufolge auch nur Gegenstände des praktischen Dienstes um¬<lb/> fassen und müßte im allgemeinen der Sekretärprüfung ähnlich sein.</p><lb/> <p xml:id="ID_416"> Nach bestandner Prüfung würde der Offizier dann bei einem Postamt<lb/> erster Klasse zunächst in „Nachgeordneter" Stellung als Aufsichtsbeamter im<lb/> Betriebsdienste verwendet oder als Beistand des Postdirektvrs mit den eigent¬<lb/> lichen Amtsvorstehcrgeschüften vertraut gemacht werden. Wenn irgend möglich,<lb/> müßte sich an diese Thätigkeit auch eine etwa halbjährige Beschäftigung<lb/> bei der Oberpostdirektion anschließen, da dem Beamten hierdurch am besten<lb/> der notwendige Überblick über deu Verwaltungsvrganismns gegeben werden<lb/> kann. In dieser Stellung als „Nachgeordneter" Beamter würde dem Offizier<lb/> auch in irgend einer Form Gehalt gezahlt werden können, der in seiner Höhe<lb/> etwa dem Anfangsgehalt der Sekretäre zu entsprechen hätte. Nach zwei Jahren<lb/> vielleicht könnte dann der Offizier zur Postdirektorprüfung zugelassen werden,<lb/> in der die hauptsächlichsten Prüfungsgegenstände der höhern Verwaltnngs-<lb/> Prüfung für Post und Telegraphie verlangt werden müßten. Erst nach dem<lb/> Bestehen dieser Prüfung dürfte der Offizier mit der selbständigen Verwaltung<lb/> eines Postamts betraut werden.</p><lb/> <p xml:id="ID_417" next="#ID_418"> Eine solche Ausbildung der Offiziere zu Postdirektoren würde nicht nur<lb/> gerechten Ansprüchen der Postverwaltung bezüglich der Brauchbarkeit ihrer</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0135]
Die GffizierspostÄmter in Preußen
Offiziere zu sorgen, so ist es im Interesse des Postdienstes und damit zugleich
im öffentlichen Interesse ebenso notwendig, daß die in Postdirektorstellen über¬
tretenden Offiziere für ihre neue Dienststellung angemessen vorbereitet werden
und erst dann in selbständigen Stellungen Verwendung finden, wenn sie sich
dazu durch längere Dienstzeit als untergeordnete oder „Nachgeordnete" Beamte,
wie man jetzt sagt, geeignet erwiesen haben.
Zu diesem Zwecke könnte die Ausbildung der Militärpostdirektoren viel¬
leicht in folgender Weise geregelt werden. Das erste Jahr müßte ausschließlich
der Erlernung des Betriebsdienstes gewidmet, werden. Die Amtsvorsteher¬
geschäfte dürften zunächst nicht zum Gegenstände der Ausbildung gemacht
werden. Ein volles Jahr auf die Aneignung des Betriebsdienstes zu ver¬
wenden, ist keineswegs zu viel. Der technische Post- und Telegraphendienst
ist heute so verwickelt, daß ein Jahr kaum ausreicht, um ihn in allen Zweigen
völlig beherrschen zu lernen. Die Postdienstinstrnktion, deren genaue Kenntnis
dazu unerläßlich ist, ist ein mehrbändiges Werk, dessen Studium außerordent¬
lich zeitraubend und langwierig ist. Von einem Amtsvorsteher muß aber doch
mindestens dieselbe Kenntnis des Dienstes verlangt werden, die seine Be¬
amten, z. V. die beim Amte beschäftigten Postassistenten haben müssen. Soll
er doch gerade in zweifelhaften Fällen die Entscheidung geben und den jüngern
Beamten die notwendige Anleitung und Belehrung erteilen. Um dieses Ziel
zu erreichen, ist aber ein Jahr angestrengter praktischer Thätigkeit gewiß nicht
zu wenig. Die Prüfung, die sich an diese erste Ausbildung anzuschließen
Hütte, dürfte demzufolge auch nur Gegenstände des praktischen Dienstes um¬
fassen und müßte im allgemeinen der Sekretärprüfung ähnlich sein.
Nach bestandner Prüfung würde der Offizier dann bei einem Postamt
erster Klasse zunächst in „Nachgeordneter" Stellung als Aufsichtsbeamter im
Betriebsdienste verwendet oder als Beistand des Postdirektvrs mit den eigent¬
lichen Amtsvorstehcrgeschüften vertraut gemacht werden. Wenn irgend möglich,
müßte sich an diese Thätigkeit auch eine etwa halbjährige Beschäftigung
bei der Oberpostdirektion anschließen, da dem Beamten hierdurch am besten
der notwendige Überblick über deu Verwaltungsvrganismns gegeben werden
kann. In dieser Stellung als „Nachgeordneter" Beamter würde dem Offizier
auch in irgend einer Form Gehalt gezahlt werden können, der in seiner Höhe
etwa dem Anfangsgehalt der Sekretäre zu entsprechen hätte. Nach zwei Jahren
vielleicht könnte dann der Offizier zur Postdirektorprüfung zugelassen werden,
in der die hauptsächlichsten Prüfungsgegenstände der höhern Verwaltnngs-
Prüfung für Post und Telegraphie verlangt werden müßten. Erst nach dem
Bestehen dieser Prüfung dürfte der Offizier mit der selbständigen Verwaltung
eines Postamts betraut werden.
Eine solche Ausbildung der Offiziere zu Postdirektoren würde nicht nur
gerechten Ansprüchen der Postverwaltung bezüglich der Brauchbarkeit ihrer
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