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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Drittes Vierteljahr.

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Reserve- und Landwehroffizicre

die im Ernstfalle sehr ins Gewicht fallen. Ein nächtlicher Nondengang, zu
dem Zweck, die Wachsamkeit der Posten zu prüfen, ein Stand- oder Kriegs¬
gericht kommt im Kriege sehr häufig vor, ein Einblick in die Bekleidungswirt-
fchaft giebt dem Offizier einen Anhalt, wenn er sich im Falle einer Mobil¬
machung, namentlich als Kompagnieführer, darum zu kümmern hat, und auch
die Verpflegung der Mannschaften spielt eine wichtige Rolle. Kurz, der
Offizier des Beurlaubtenstandes wird, wenn er bei seinen Übungen Interesse
und Blick auch für das anscheinend unbedeutende hat, vieles lernen, was ihm
später sehr dienlich sein kann. Der gefechtsmäßigen Ausbildung ist natürlich
unbedingt die erste Stelle einzuräumen, aber der Kompagniechef kann doch
nicht Tag für Tag mit seinen Leuten auf der Landstraße liegen, bloß um
einem einzelnen Offizier die Grundsätze für das Gefecht beizubringen; die Armee
hat noch andre Aufgaben, vor allem die Ausbildung von Unteroffizieren und
Mannschaften.

Einer Aufsicht und Kontrolle beim Dienst sind nicht bloß die Offiziere
des Beurlaubtenstandes, sondern auch die aktiven Offiziere unterworfen. Wenn
sie bei den erster" besonders fühlbar wird, so liegt das eben daran, daß die
Herren weniger Diensterfahrung haben und angeleitet werden müssen. Mir
waren sie immer dankbar dafür. Der Einwand, daß der Kompagniechef grund¬
sätzlich seinein Reserveoffizier kein Zutrauen in der Beaufsichtigung bei irgend
einem Dienst, z. B. beim Schießen schenke, erscheint nicht stichhaltig. Der
Vorgesetzte überläßt jedem seiner Untergebnen gern die ihm zukommende Selb¬
ständigkeit, sobald er die Gewißheit hat, daß dieser den Dienst in seinem Sinne
leiten kann. Damit übernimmt der Untergebne dann die volle Verantwortung.

Dem Oberstleutnant, oder besser dem etatmäßigen Stabsoffizier, sowie
dem sogenannten überzähligen Stabsoffizier scheint der Verfasser nicht viel
gutes zuzutrauen, weil er den theoretischen Unterricht in die Hand des Ba¬
taillonskommandeurs gelegt wissen will. Nun denke man sich beim Regiment
drei oder fünf Reserveoffiziere eingezogen, ans die drei Bataillone verteilt.
Da sollen drei Stabsoffiziere in Thätigkeit gesetzt werden, um diesen Unterricht
zu erteilen! Ist es denn da nicht einfacher, ihn in eine, nicht minder erfahrne
Hand zu legen? Sollte einer der beiden Herren dazu Mannschaften brauchen,
so schickt er zur Zeit der Befehlausgabe einen Zettel -- er braucht sich nicht
einmal persönlich zu bemühen -- auf das Negimentsgeschüftszimmer. Die
Leute werden dann im Einverständnis mit dem Regimentskommandeur kom-
mandirt, nud damit ist die Sache erledigt. Der Stabsoffizier besteigt am
andern Tage sein Roß und findet alles in dem von ihm gewünschten Sinne
an Ort und Stelle bereit. Ich glaube kaum, daß es einen Truppenteil in der
ganzen preußischen Armee giebt, wo einem Regimentsbefehl die von den: Ver¬
fasser geschilderten Schwierigkeiten gemacht werden, die den jüngsten Stabs¬
offizier zu dem Schmerzensruf veranlassen konnten: "Ich bin überzählig!"
Heutzutage ist niemand mehr überzählig in der Armee, jeder tüchtige Mensch
ist zu gebrauchen.

Endlich darf ich Wohl noch erwähnen, daß in der Militärhierarchie die
Begriffe "Vorgesetzter" und "Untergebner" streng geschieden sind. Außerdem
weiß jeder, der gedient hat, daß auch heute noch das Kriegshandwerk ein
rauhes Handwerk ist, und man nicht immer mit Glacehandschuhen zufassen
kann. Ein scharfes Wort darf man also nicht immer auf die Goldwage legen.
Trifft einen Untergebnen ein ungerechtfertigter Vorwurf oder ein in der Über-


Reserve- und Landwehroffizicre

die im Ernstfalle sehr ins Gewicht fallen. Ein nächtlicher Nondengang, zu
dem Zweck, die Wachsamkeit der Posten zu prüfen, ein Stand- oder Kriegs¬
gericht kommt im Kriege sehr häufig vor, ein Einblick in die Bekleidungswirt-
fchaft giebt dem Offizier einen Anhalt, wenn er sich im Falle einer Mobil¬
machung, namentlich als Kompagnieführer, darum zu kümmern hat, und auch
die Verpflegung der Mannschaften spielt eine wichtige Rolle. Kurz, der
Offizier des Beurlaubtenstandes wird, wenn er bei seinen Übungen Interesse
und Blick auch für das anscheinend unbedeutende hat, vieles lernen, was ihm
später sehr dienlich sein kann. Der gefechtsmäßigen Ausbildung ist natürlich
unbedingt die erste Stelle einzuräumen, aber der Kompagniechef kann doch
nicht Tag für Tag mit seinen Leuten auf der Landstraße liegen, bloß um
einem einzelnen Offizier die Grundsätze für das Gefecht beizubringen; die Armee
hat noch andre Aufgaben, vor allem die Ausbildung von Unteroffizieren und
Mannschaften.

Einer Aufsicht und Kontrolle beim Dienst sind nicht bloß die Offiziere
des Beurlaubtenstandes, sondern auch die aktiven Offiziere unterworfen. Wenn
sie bei den erster» besonders fühlbar wird, so liegt das eben daran, daß die
Herren weniger Diensterfahrung haben und angeleitet werden müssen. Mir
waren sie immer dankbar dafür. Der Einwand, daß der Kompagniechef grund¬
sätzlich seinein Reserveoffizier kein Zutrauen in der Beaufsichtigung bei irgend
einem Dienst, z. B. beim Schießen schenke, erscheint nicht stichhaltig. Der
Vorgesetzte überläßt jedem seiner Untergebnen gern die ihm zukommende Selb¬
ständigkeit, sobald er die Gewißheit hat, daß dieser den Dienst in seinem Sinne
leiten kann. Damit übernimmt der Untergebne dann die volle Verantwortung.

Dem Oberstleutnant, oder besser dem etatmäßigen Stabsoffizier, sowie
dem sogenannten überzähligen Stabsoffizier scheint der Verfasser nicht viel
gutes zuzutrauen, weil er den theoretischen Unterricht in die Hand des Ba¬
taillonskommandeurs gelegt wissen will. Nun denke man sich beim Regiment
drei oder fünf Reserveoffiziere eingezogen, ans die drei Bataillone verteilt.
Da sollen drei Stabsoffiziere in Thätigkeit gesetzt werden, um diesen Unterricht
zu erteilen! Ist es denn da nicht einfacher, ihn in eine, nicht minder erfahrne
Hand zu legen? Sollte einer der beiden Herren dazu Mannschaften brauchen,
so schickt er zur Zeit der Befehlausgabe einen Zettel — er braucht sich nicht
einmal persönlich zu bemühen — auf das Negimentsgeschüftszimmer. Die
Leute werden dann im Einverständnis mit dem Regimentskommandeur kom-
mandirt, nud damit ist die Sache erledigt. Der Stabsoffizier besteigt am
andern Tage sein Roß und findet alles in dem von ihm gewünschten Sinne
an Ort und Stelle bereit. Ich glaube kaum, daß es einen Truppenteil in der
ganzen preußischen Armee giebt, wo einem Regimentsbefehl die von den: Ver¬
fasser geschilderten Schwierigkeiten gemacht werden, die den jüngsten Stabs¬
offizier zu dem Schmerzensruf veranlassen konnten: „Ich bin überzählig!"
Heutzutage ist niemand mehr überzählig in der Armee, jeder tüchtige Mensch
ist zu gebrauchen.

Endlich darf ich Wohl noch erwähnen, daß in der Militärhierarchie die
Begriffe „Vorgesetzter" und „Untergebner" streng geschieden sind. Außerdem
weiß jeder, der gedient hat, daß auch heute noch das Kriegshandwerk ein
rauhes Handwerk ist, und man nicht immer mit Glacehandschuhen zufassen
kann. Ein scharfes Wort darf man also nicht immer auf die Goldwage legen.
Trifft einen Untergebnen ein ungerechtfertigter Vorwurf oder ein in der Über-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_225585/630>, abgerufen am 24.07.2024.