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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Wann, unter welchen Umständen, in welcher Stimmung, wem gegenüber der
Schreibende ein Wort zu Papier gebracht hat, darnach wird nicht gefragt: er hat
es gesagt, es ist schwarz ans weiß vorhanden, also war er doch auch nur ein gewöhn¬
licher Mensch, wonicht ein bedenklicher Charakter, und verdient seinen Ruhm nicht!
Möchten doch die gierigen Herausgeber beherzigen, was der Herausgeber der Ge¬
dichte von Johanna Ambrosius, Schrattenbach, in der Vorrede sagt: "Leider muß
ich mich des schönsten Mittels, ein richtiges Bild von dem Wesen der Dichterin zu
zeichnen, begeben, nämlich der Veröffentlichung ihrer an mich gerichteten Briefe. Mit
schwerem Herzen thue ichs, weil diese Briefe fast noch unmittelbarer wirken als die
Gedichte, und weil sie ein Schatzkästlein an reizenden Schilderungen und eigenartigen
Gedanken sind. Aber ich will meiner neugewonnenen Freundin die Naivität des
brieflichen Verkehrs nicht rauben, und das geschähe unzweifelhaft, wenn sie jeden
Brief mit dem störenden Gedanken schriebe, er könnte veröffentlicht werden."

Wir trauen keineswegs jedem Biographen eines neuern Dichters oder Künstlers
die Absicht zu, einem solchen Publikum Futter zu liefern. Das Lebensbild, das
Emil Kuh von Friedrich Hebbel gegeben hat, ist ein Werk ernstester, gewissenhaftester
Überzeugung, die Abfassung war ihm, wenn wir nicht irren, vom Dichter selbst
testamentarisch übertragen worden, und er hielt unbedingte Aufrichtigkeit für seine
Pflicht; und ähnlich mögen andre gedacht haben. Aber welchen Dienst die An¬
hänger Heines ihrem Helden damit geleistet haben, daß sie jeden Brief, jede Notiz
drucken ließen, darüber werden sie sich schon klar geworden sein. Doch das Beispiel
Gottfried Kellers liegt näher und ist wichtiger. Keller hatte vor länger als einem
Jahrzehnt den Umgang mit Bttchtold abgebrochen, weil er nicht wünschte, der Welt
einmal mit eben solcher Rücksichtslosigkeit abgemalt zu werdeu wie der arme
Heinrich Leutholo. Später muß eine Aussöhnung zustande gebracht worden sein,
und nnn ist Kellers Befürchtung insofern zur Wahrheit geworden, als sein Biograph
aufgenommen hat, was er irgend auftreiben konnte, wertlose Briefe, Äußerungen
voll schweizerischer Derbheit, wie sie nahen Freunden gegenüber und im Scherze
zulässig waren, aber von Fernstehenden falsch gedeutet werdeu müssen, Aufrichtig¬
keiten aus Augenblicke" übler Laune, und auf dergleichen fußen jetzt Urteile über
den Dichter und Meuscheu, der doch in der That das, was die Welt wirklich
interessiren kann, in seinen Büchern zur Genüge selbst hergegeben hatte. Ähnlich ist
es Hehn ergangen. Daß sich jemand beim Briefschreiben schon das weite Lese¬
publikum vor Augen hält, gehört doch, wenn der Fall Auerbachs ausgenommen wird,
gewiß zu den größten Seltenheiten, und was vertrauensvoll den Angehörigen über¬
lassen wird, gehört deshalb noch nicht vor alle Welt. Darüber kann wohl eine
Meinungsverschiedenheit nicht bestehen, daß der Empfang eines Briefes oder dessen
Erwerbung vou einem Autographenhäudler keinem ein unbedingtes Verfügungsrecht
zuerteilt; wobei die Frage der Honorirung für die Herausgabe nur flüchtig gestreift
werden möge.

Wenn man die Ansicht aufstellt, daß der Schutz des litterarischen Eigentums,
der den Rechtsnachfolgern eines Autors für eine dreißigjährige Frist nach dessen
Tode gewährt wird, auf Ungedrucktes ausgedehnt werden sollte, so wird zuverlässig
ein Jammergeschrei erhoben werdeu: Dreißig Jahre! Wer fragt dann noch nach
dem Verfasser, seinen Tagebüchern und Briefen? Aber ist mit solchen Worten
nicht schon diese ganze Art von Spekulation gerichtet? Einem Schriftsteller, dessen
Werken man keine solche Lebensdauer zutraut, braucht kein Denkmal errichtet zu
werdeu, und dessen persönliche Angelegenheiten dürfen nicht der Neugier und der
Skandalsucht zuliebe öffentlich breit getreten werden, sobald er die Augen ge¬
schlossen hat.


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Wann, unter welchen Umständen, in welcher Stimmung, wem gegenüber der
Schreibende ein Wort zu Papier gebracht hat, darnach wird nicht gefragt: er hat
es gesagt, es ist schwarz ans weiß vorhanden, also war er doch auch nur ein gewöhn¬
licher Mensch, wonicht ein bedenklicher Charakter, und verdient seinen Ruhm nicht!
Möchten doch die gierigen Herausgeber beherzigen, was der Herausgeber der Ge¬
dichte von Johanna Ambrosius, Schrattenbach, in der Vorrede sagt: „Leider muß
ich mich des schönsten Mittels, ein richtiges Bild von dem Wesen der Dichterin zu
zeichnen, begeben, nämlich der Veröffentlichung ihrer an mich gerichteten Briefe. Mit
schwerem Herzen thue ichs, weil diese Briefe fast noch unmittelbarer wirken als die
Gedichte, und weil sie ein Schatzkästlein an reizenden Schilderungen und eigenartigen
Gedanken sind. Aber ich will meiner neugewonnenen Freundin die Naivität des
brieflichen Verkehrs nicht rauben, und das geschähe unzweifelhaft, wenn sie jeden
Brief mit dem störenden Gedanken schriebe, er könnte veröffentlicht werden."

Wir trauen keineswegs jedem Biographen eines neuern Dichters oder Künstlers
die Absicht zu, einem solchen Publikum Futter zu liefern. Das Lebensbild, das
Emil Kuh von Friedrich Hebbel gegeben hat, ist ein Werk ernstester, gewissenhaftester
Überzeugung, die Abfassung war ihm, wenn wir nicht irren, vom Dichter selbst
testamentarisch übertragen worden, und er hielt unbedingte Aufrichtigkeit für seine
Pflicht; und ähnlich mögen andre gedacht haben. Aber welchen Dienst die An¬
hänger Heines ihrem Helden damit geleistet haben, daß sie jeden Brief, jede Notiz
drucken ließen, darüber werden sie sich schon klar geworden sein. Doch das Beispiel
Gottfried Kellers liegt näher und ist wichtiger. Keller hatte vor länger als einem
Jahrzehnt den Umgang mit Bttchtold abgebrochen, weil er nicht wünschte, der Welt
einmal mit eben solcher Rücksichtslosigkeit abgemalt zu werdeu wie der arme
Heinrich Leutholo. Später muß eine Aussöhnung zustande gebracht worden sein,
und nnn ist Kellers Befürchtung insofern zur Wahrheit geworden, als sein Biograph
aufgenommen hat, was er irgend auftreiben konnte, wertlose Briefe, Äußerungen
voll schweizerischer Derbheit, wie sie nahen Freunden gegenüber und im Scherze
zulässig waren, aber von Fernstehenden falsch gedeutet werdeu müssen, Aufrichtig¬
keiten aus Augenblicke» übler Laune, und auf dergleichen fußen jetzt Urteile über
den Dichter und Meuscheu, der doch in der That das, was die Welt wirklich
interessiren kann, in seinen Büchern zur Genüge selbst hergegeben hatte. Ähnlich ist
es Hehn ergangen. Daß sich jemand beim Briefschreiben schon das weite Lese¬
publikum vor Augen hält, gehört doch, wenn der Fall Auerbachs ausgenommen wird,
gewiß zu den größten Seltenheiten, und was vertrauensvoll den Angehörigen über¬
lassen wird, gehört deshalb noch nicht vor alle Welt. Darüber kann wohl eine
Meinungsverschiedenheit nicht bestehen, daß der Empfang eines Briefes oder dessen
Erwerbung vou einem Autographenhäudler keinem ein unbedingtes Verfügungsrecht
zuerteilt; wobei die Frage der Honorirung für die Herausgabe nur flüchtig gestreift
werden möge.

Wenn man die Ansicht aufstellt, daß der Schutz des litterarischen Eigentums,
der den Rechtsnachfolgern eines Autors für eine dreißigjährige Frist nach dessen
Tode gewährt wird, auf Ungedrucktes ausgedehnt werden sollte, so wird zuverlässig
ein Jammergeschrei erhoben werdeu: Dreißig Jahre! Wer fragt dann noch nach
dem Verfasser, seinen Tagebüchern und Briefen? Aber ist mit solchen Worten
nicht schon diese ganze Art von Spekulation gerichtet? Einem Schriftsteller, dessen
Werken man keine solche Lebensdauer zutraut, braucht kein Denkmal errichtet zu
werdeu, und dessen persönliche Angelegenheiten dürfen nicht der Neugier und der
Skandalsucht zuliebe öffentlich breit getreten werden, sobald er die Augen ge¬
schlossen hat.


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[0582] Maßgebliches und Unmaßgebliches Wann, unter welchen Umständen, in welcher Stimmung, wem gegenüber der Schreibende ein Wort zu Papier gebracht hat, darnach wird nicht gefragt: er hat es gesagt, es ist schwarz ans weiß vorhanden, also war er doch auch nur ein gewöhn¬ licher Mensch, wonicht ein bedenklicher Charakter, und verdient seinen Ruhm nicht! Möchten doch die gierigen Herausgeber beherzigen, was der Herausgeber der Ge¬ dichte von Johanna Ambrosius, Schrattenbach, in der Vorrede sagt: „Leider muß ich mich des schönsten Mittels, ein richtiges Bild von dem Wesen der Dichterin zu zeichnen, begeben, nämlich der Veröffentlichung ihrer an mich gerichteten Briefe. Mit schwerem Herzen thue ichs, weil diese Briefe fast noch unmittelbarer wirken als die Gedichte, und weil sie ein Schatzkästlein an reizenden Schilderungen und eigenartigen Gedanken sind. Aber ich will meiner neugewonnenen Freundin die Naivität des brieflichen Verkehrs nicht rauben, und das geschähe unzweifelhaft, wenn sie jeden Brief mit dem störenden Gedanken schriebe, er könnte veröffentlicht werden." Wir trauen keineswegs jedem Biographen eines neuern Dichters oder Künstlers die Absicht zu, einem solchen Publikum Futter zu liefern. Das Lebensbild, das Emil Kuh von Friedrich Hebbel gegeben hat, ist ein Werk ernstester, gewissenhaftester Überzeugung, die Abfassung war ihm, wenn wir nicht irren, vom Dichter selbst testamentarisch übertragen worden, und er hielt unbedingte Aufrichtigkeit für seine Pflicht; und ähnlich mögen andre gedacht haben. Aber welchen Dienst die An¬ hänger Heines ihrem Helden damit geleistet haben, daß sie jeden Brief, jede Notiz drucken ließen, darüber werden sie sich schon klar geworden sein. Doch das Beispiel Gottfried Kellers liegt näher und ist wichtiger. Keller hatte vor länger als einem Jahrzehnt den Umgang mit Bttchtold abgebrochen, weil er nicht wünschte, der Welt einmal mit eben solcher Rücksichtslosigkeit abgemalt zu werdeu wie der arme Heinrich Leutholo. Später muß eine Aussöhnung zustande gebracht worden sein, und nnn ist Kellers Befürchtung insofern zur Wahrheit geworden, als sein Biograph aufgenommen hat, was er irgend auftreiben konnte, wertlose Briefe, Äußerungen voll schweizerischer Derbheit, wie sie nahen Freunden gegenüber und im Scherze zulässig waren, aber von Fernstehenden falsch gedeutet werdeu müssen, Aufrichtig¬ keiten aus Augenblicke» übler Laune, und auf dergleichen fußen jetzt Urteile über den Dichter und Meuscheu, der doch in der That das, was die Welt wirklich interessiren kann, in seinen Büchern zur Genüge selbst hergegeben hatte. Ähnlich ist es Hehn ergangen. Daß sich jemand beim Briefschreiben schon das weite Lese¬ publikum vor Augen hält, gehört doch, wenn der Fall Auerbachs ausgenommen wird, gewiß zu den größten Seltenheiten, und was vertrauensvoll den Angehörigen über¬ lassen wird, gehört deshalb noch nicht vor alle Welt. Darüber kann wohl eine Meinungsverschiedenheit nicht bestehen, daß der Empfang eines Briefes oder dessen Erwerbung vou einem Autographenhäudler keinem ein unbedingtes Verfügungsrecht zuerteilt; wobei die Frage der Honorirung für die Herausgabe nur flüchtig gestreift werden möge. Wenn man die Ansicht aufstellt, daß der Schutz des litterarischen Eigentums, der den Rechtsnachfolgern eines Autors für eine dreißigjährige Frist nach dessen Tode gewährt wird, auf Ungedrucktes ausgedehnt werden sollte, so wird zuverlässig ein Jammergeschrei erhoben werdeu: Dreißig Jahre! Wer fragt dann noch nach dem Verfasser, seinen Tagebüchern und Briefen? Aber ist mit solchen Worten nicht schon diese ganze Art von Spekulation gerichtet? Einem Schriftsteller, dessen Werken man keine solche Lebensdauer zutraut, braucht kein Denkmal errichtet zu werdeu, und dessen persönliche Angelegenheiten dürfen nicht der Neugier und der Skandalsucht zuliebe öffentlich breit getreten werden, sobald er die Augen ge¬ schlossen hat.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_225585/582>, abgerufen am 24.07.2024.