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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Drittes Vierteljahr.

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Litteratur

giebt, so werden die noch übrigen kleinen Schneider vollends zu Grunde gehen,
und kein Staat wird sie retten, auch dadurch nicht, daß er nach dem Vorschlag
eines antisemitischen Bilderbogans alle Kleiderjuden auf Schiffe lädt und nach
Ägypten verschickt; wir kennen genug evangelische und katholische ins-rownüs t^llours,
die die Sache ebenso gut besorgen.

Sämtliche Bände der Untersuchungen enthalten viel treffliche Belehrungen über
die Technik der Verschieden Gewerbe, fo berichtet z. B. der 67. Band über die
Herstellung der Cremoneser Geigen. Derselbe Band deutet auf die drohende Um¬
wälzung eines Gewerbes hin. das wir selbst bis jetzt für völlig unerschüttert ge¬
halten hatten: der Schlächterei, freilich bloß in den Großstädten, aber welches
-- um mit Luther zu reden -- Dreckstädtleiu will heute uicht Großstadt werden /
In dem Bericht über den Leipziger Schlachthof wird S. 132 bemerkt: "Die an-
strengende Beschäftigung, das schnelle Arbeiten auf dem Schlachthose, die Abwesenheit
des Meisters während der Arbeit und das Handierer mit den Pferden bringen
es mit sich, daß die Zahl der Gehilfen gegenüber der der Lehrlinge bedeutend
überwiegt, und daß Betriebe, die nur mit Lehrlingen arbeiten, ganz selten vor¬
kommen. Die Großbetriebe haben durchweg das Umlernen von Lehrlingen auf¬
gegeben. Bei der hier vorherrschenden Arbeitsteilung würden sie fast nur zu
Arbeiten herangezogen werden, die sonst ungelernte Arbeiter verrichten, und
beim Schlachten, besonders von Rindern, wäre für eine Unterweisung keine Zeit."
Da hätten wir den Fabrikbetrieb in der Fleischerei! Den Befähigungsnachweis
verwerfen alle tüchtigen Handwerker, die von den Verfassern befragt worden siud.
Viktor Bodenart schreibt in seiner vortrefflichen, ausführlichen und gründlichen Arbeit
über die Handwerks- und Fabrikverhältnisse seiner Vaterstadt Noßwein (S. 493
des 67. Bandes): "Dem Maurer- und Zimmcrhcmdwerk, wie allen übrigen mit
dem Baufache verwandten Nebengewerben würde der schwere Existenzkampf mit
dem Großbetriebe nur erschwert werden, wenn man ihm neue Meisterprüfungen
oder andre Beschränkungen des Betriebs auferlegte; deun die Architekten. Gro߬
unternehmer und Fabrikanten, mit denen die Handwerker konkurriren müssen,
dürfen ihren Betrieb beliebig auf zehn und mehr Handwerke erweitern, ohne auch
nur in einem einzigen Handwerk iunuugsmäßig geprüft zu sein. Ein Handwerker
erlangt durch den Besähignngsnachwcis selbstverständlich nur das Recht zum Betriebe
desjenigen Gewerbes, für das er deu Nachweis erbracht hat. Durch die Ge¬
währung eines bestimmten Meisterrechts wird ausgesprochen, daß der Betreffende
nun auch kein andres Handwerk betreiben darf, für das er nicht geprüft ist, und
auf das andre Geprüfte ein Vorrecht haben. Er würde dann ja andre Handwerks-
genossen beeinträchtige". Daraus folgt die Notwendigkeit eiuer genauen Begrenzung
der Arbeitsbefugnisse, die jedem geprüften Gewerbe zustehe". Nun lassen sich aber
die modernen Gewerbe nicht mehr künstlich trenne", sie fließe" beständig in einander
über und müssen beliebig erweitert und ausgedehnt werden. Wer fehlt wohl:
können oder dürfen.) Das verlangt die moderne Technik. Nicht die Gewerbe¬
gesetze, sondern die gewerbliche Technik und die Umgestaltung des Handels be¬
stimmen den Fortschritt oder Niedergang des Handwerks. Der Handwerker unsrer
Tage muß ebenso viele verschiedne verwandte oder nicht verwandte Gewerbe zu¬
sammen ausüben und ebenso gut ungelernte erwachsene oder junge Arbeiter be¬
schäftige" und ebenso viel fremde Fabrikate verwenden und beliebig selbst ver¬
knusen diirsen, wie der heutige Fabrikant und der Händler mit Handwerkswaren.
Alle volkswirtschaftlichen und technischen Erfahrungen drängen gebieterisch dahin,
nicht etwa die Zwangsmittel und Ausschlußrechte, sondern die Bildungsmittel zu


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giebt, so werden die noch übrigen kleinen Schneider vollends zu Grunde gehen,
und kein Staat wird sie retten, auch dadurch nicht, daß er nach dem Vorschlag
eines antisemitischen Bilderbogans alle Kleiderjuden auf Schiffe lädt und nach
Ägypten verschickt; wir kennen genug evangelische und katholische ins-rownüs t^llours,
die die Sache ebenso gut besorgen.

Sämtliche Bände der Untersuchungen enthalten viel treffliche Belehrungen über
die Technik der Verschieden Gewerbe, fo berichtet z. B. der 67. Band über die
Herstellung der Cremoneser Geigen. Derselbe Band deutet auf die drohende Um¬
wälzung eines Gewerbes hin. das wir selbst bis jetzt für völlig unerschüttert ge¬
halten hatten: der Schlächterei, freilich bloß in den Großstädten, aber welches
— um mit Luther zu reden — Dreckstädtleiu will heute uicht Großstadt werden /
In dem Bericht über den Leipziger Schlachthof wird S. 132 bemerkt: „Die an-
strengende Beschäftigung, das schnelle Arbeiten auf dem Schlachthose, die Abwesenheit
des Meisters während der Arbeit und das Handierer mit den Pferden bringen
es mit sich, daß die Zahl der Gehilfen gegenüber der der Lehrlinge bedeutend
überwiegt, und daß Betriebe, die nur mit Lehrlingen arbeiten, ganz selten vor¬
kommen. Die Großbetriebe haben durchweg das Umlernen von Lehrlingen auf¬
gegeben. Bei der hier vorherrschenden Arbeitsteilung würden sie fast nur zu
Arbeiten herangezogen werden, die sonst ungelernte Arbeiter verrichten, und
beim Schlachten, besonders von Rindern, wäre für eine Unterweisung keine Zeit."
Da hätten wir den Fabrikbetrieb in der Fleischerei! Den Befähigungsnachweis
verwerfen alle tüchtigen Handwerker, die von den Verfassern befragt worden siud.
Viktor Bodenart schreibt in seiner vortrefflichen, ausführlichen und gründlichen Arbeit
über die Handwerks- und Fabrikverhältnisse seiner Vaterstadt Noßwein (S. 493
des 67. Bandes): „Dem Maurer- und Zimmcrhcmdwerk, wie allen übrigen mit
dem Baufache verwandten Nebengewerben würde der schwere Existenzkampf mit
dem Großbetriebe nur erschwert werden, wenn man ihm neue Meisterprüfungen
oder andre Beschränkungen des Betriebs auferlegte; deun die Architekten. Gro߬
unternehmer und Fabrikanten, mit denen die Handwerker konkurriren müssen,
dürfen ihren Betrieb beliebig auf zehn und mehr Handwerke erweitern, ohne auch
nur in einem einzigen Handwerk iunuugsmäßig geprüft zu sein. Ein Handwerker
erlangt durch den Besähignngsnachwcis selbstverständlich nur das Recht zum Betriebe
desjenigen Gewerbes, für das er deu Nachweis erbracht hat. Durch die Ge¬
währung eines bestimmten Meisterrechts wird ausgesprochen, daß der Betreffende
nun auch kein andres Handwerk betreiben darf, für das er nicht geprüft ist, und
auf das andre Geprüfte ein Vorrecht haben. Er würde dann ja andre Handwerks-
genossen beeinträchtige». Daraus folgt die Notwendigkeit eiuer genauen Begrenzung
der Arbeitsbefugnisse, die jedem geprüften Gewerbe zustehe». Nun lassen sich aber
die modernen Gewerbe nicht mehr künstlich trenne», sie fließe» beständig in einander
über und müssen beliebig erweitert und ausgedehnt werden. Wer fehlt wohl:
können oder dürfen.) Das verlangt die moderne Technik. Nicht die Gewerbe¬
gesetze, sondern die gewerbliche Technik und die Umgestaltung des Handels be¬
stimmen den Fortschritt oder Niedergang des Handwerks. Der Handwerker unsrer
Tage muß ebenso viele verschiedne verwandte oder nicht verwandte Gewerbe zu¬
sammen ausüben und ebenso gut ungelernte erwachsene oder junge Arbeiter be¬
schäftige» und ebenso viel fremde Fabrikate verwenden und beliebig selbst ver¬
knusen diirsen, wie der heutige Fabrikant und der Händler mit Handwerkswaren.
Alle volkswirtschaftlichen und technischen Erfahrungen drängen gebieterisch dahin,
nicht etwa die Zwangsmittel und Ausschlußrechte, sondern die Bildungsmittel zu


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[0055] Litteratur giebt, so werden die noch übrigen kleinen Schneider vollends zu Grunde gehen, und kein Staat wird sie retten, auch dadurch nicht, daß er nach dem Vorschlag eines antisemitischen Bilderbogans alle Kleiderjuden auf Schiffe lädt und nach Ägypten verschickt; wir kennen genug evangelische und katholische ins-rownüs t^llours, die die Sache ebenso gut besorgen. Sämtliche Bände der Untersuchungen enthalten viel treffliche Belehrungen über die Technik der Verschieden Gewerbe, fo berichtet z. B. der 67. Band über die Herstellung der Cremoneser Geigen. Derselbe Band deutet auf die drohende Um¬ wälzung eines Gewerbes hin. das wir selbst bis jetzt für völlig unerschüttert ge¬ halten hatten: der Schlächterei, freilich bloß in den Großstädten, aber welches — um mit Luther zu reden — Dreckstädtleiu will heute uicht Großstadt werden / In dem Bericht über den Leipziger Schlachthof wird S. 132 bemerkt: „Die an- strengende Beschäftigung, das schnelle Arbeiten auf dem Schlachthose, die Abwesenheit des Meisters während der Arbeit und das Handierer mit den Pferden bringen es mit sich, daß die Zahl der Gehilfen gegenüber der der Lehrlinge bedeutend überwiegt, und daß Betriebe, die nur mit Lehrlingen arbeiten, ganz selten vor¬ kommen. Die Großbetriebe haben durchweg das Umlernen von Lehrlingen auf¬ gegeben. Bei der hier vorherrschenden Arbeitsteilung würden sie fast nur zu Arbeiten herangezogen werden, die sonst ungelernte Arbeiter verrichten, und beim Schlachten, besonders von Rindern, wäre für eine Unterweisung keine Zeit." Da hätten wir den Fabrikbetrieb in der Fleischerei! Den Befähigungsnachweis verwerfen alle tüchtigen Handwerker, die von den Verfassern befragt worden siud. Viktor Bodenart schreibt in seiner vortrefflichen, ausführlichen und gründlichen Arbeit über die Handwerks- und Fabrikverhältnisse seiner Vaterstadt Noßwein (S. 493 des 67. Bandes): „Dem Maurer- und Zimmcrhcmdwerk, wie allen übrigen mit dem Baufache verwandten Nebengewerben würde der schwere Existenzkampf mit dem Großbetriebe nur erschwert werden, wenn man ihm neue Meisterprüfungen oder andre Beschränkungen des Betriebs auferlegte; deun die Architekten. Gro߬ unternehmer und Fabrikanten, mit denen die Handwerker konkurriren müssen, dürfen ihren Betrieb beliebig auf zehn und mehr Handwerke erweitern, ohne auch nur in einem einzigen Handwerk iunuugsmäßig geprüft zu sein. Ein Handwerker erlangt durch den Besähignngsnachwcis selbstverständlich nur das Recht zum Betriebe desjenigen Gewerbes, für das er deu Nachweis erbracht hat. Durch die Ge¬ währung eines bestimmten Meisterrechts wird ausgesprochen, daß der Betreffende nun auch kein andres Handwerk betreiben darf, für das er nicht geprüft ist, und auf das andre Geprüfte ein Vorrecht haben. Er würde dann ja andre Handwerks- genossen beeinträchtige». Daraus folgt die Notwendigkeit eiuer genauen Begrenzung der Arbeitsbefugnisse, die jedem geprüften Gewerbe zustehe». Nun lassen sich aber die modernen Gewerbe nicht mehr künstlich trenne», sie fließe» beständig in einander über und müssen beliebig erweitert und ausgedehnt werden. Wer fehlt wohl: können oder dürfen.) Das verlangt die moderne Technik. Nicht die Gewerbe¬ gesetze, sondern die gewerbliche Technik und die Umgestaltung des Handels be¬ stimmen den Fortschritt oder Niedergang des Handwerks. Der Handwerker unsrer Tage muß ebenso viele verschiedne verwandte oder nicht verwandte Gewerbe zu¬ sammen ausüben und ebenso gut ungelernte erwachsene oder junge Arbeiter be¬ schäftige» und ebenso viel fremde Fabrikate verwenden und beliebig selbst ver¬ knusen diirsen, wie der heutige Fabrikant und der Händler mit Handwerkswaren. Alle volkswirtschaftlichen und technischen Erfahrungen drängen gebieterisch dahin, nicht etwa die Zwangsmittel und Ausschlußrechte, sondern die Bildungsmittel zu

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_225585/55>, abgerufen am 24.07.2024.