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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Drittes Vierteljahr.

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Zur Beförderung und Verabschiedung der (Offiziere

tigem Neubildungen schon in Friedenszeiten die Cadres aufstellte, wie das im
Auslande zum Teil geschieht oder beabsichtigt wird. Was ein solches System
kosten und wie darnach der Pensivnsfonds anschwellen würde, da hierbei
zahlreiche höhere Offiziere in Frage kommen, das wollen wir nicht weiter
ausmalen.

Nein, unser System ist das billigste und gewissenhafteste, das die Finanzen
des Reiches mit der größten Sorgfalt schont und höchstens etwas rücksichtslos
gegen die Offiziere verfährt. Doch das ist ein allgemeines Kennzeichen unsers
öffentlichen Dienstes. Auch unsre Verwaltungsbeamten, Richter, wissenschaft¬
lichen Lehrer usw. müssen während des Studiums und Vorbereitungsdienstes
ein Vermögen aufwenden, ehe sie zu einer auskömmlichen Stellung kommen in
einem Alter, wo andre schon ein Vermögen erworben haben können, wenn sie
es überhaupt verstehen. Die Offiziere erheben nicht den Anspruch, in dieser
Beziehung eine Ausnahme zu macheu. Dagegen haben sie ein unverkennbares
Anrecht an den Staat auf eine ausreichende Pension, sobald sie, oft schon in
jungen Jahren, durch den Dienst verbraucht sind. Das bestehende Pensions-
gcsetz entspricht dieser Forderung nicht, obgleich es mit seinem durchgebildeten
Bruchrechunngssystcm den Schein vollkommner Gerechtigkeit erweckt, denn es
fußt auf Grundlagen und Anschauungen, die dem Zivildienst entnommen sind.
Noch weniger genügt das Offizierwitwenpensionsgesetz. Das sind Gegenstände,
die auch mit dem Pensivnsfonds in Verbindung stehen, die aber nur durch
zweckentsprechende Agitation einer gedeihlichen Förderung zugeführt werden
können, aber nicht durch Äußerung des berechtigten Mißvergnügens nach einer
Seile, die nur gegenteiligen Strömungen zu gute kommt.

Wünschenswert wäre es, daß die schwere Aufgabe des Offizierkorps, ins¬
besondre der jüngern Offiziere, erleichtert würde. Daß darunter nicht eine
Verminderung der Anforderungen verstanden sein kann, ist schon ausgesprochen.
Aber eine, wenn auch geringe Verminderung des Dienstes ist zu ermöglichen,
und zwar auf einem Wege, der schon vor Monaten von berufnerer Seite in
diesen Blättern vorgeschlagen wurde, nämlich durch Einstellung von Reserve¬
offizieren. Die Vorteile für deu Geist des Offizierkorps und der Gewinn an
dienstkundigcrn Offizieren für den Fall einer Mobilmachung liegen auf der
Hand, die Mehrkosten sind gering und werden vielleicht durch Ersparnisse am
Pensionsfonds vollkommen ausgeglichen werden. So wie die Sachen jetzt
liegen, wird eine große Zahl jüngerer Offiziere vor der Zeit durch übermäßigen
Dienst felddienstnnfähig gemacht, und andre verlieren Lust und Zeit zur Weiter¬
bildung. Unter den Reserveoffizieren, namentlich unter Juristen und Lehrern,
würden sich sicher viele finden, die sich einige Jahre bis zu ihrer Anstellung
mit dem geringen Leutnantsgehalt begnügen und in der Kompagnie Dienst
thun würden, wenn sie die Sicherheit hüllen, daß ihnen die Zeit für ihren
Staatsdienst nicht verloren geht. Wenn auf diesem Wege die Besetzung aller


Zur Beförderung und Verabschiedung der (Offiziere

tigem Neubildungen schon in Friedenszeiten die Cadres aufstellte, wie das im
Auslande zum Teil geschieht oder beabsichtigt wird. Was ein solches System
kosten und wie darnach der Pensivnsfonds anschwellen würde, da hierbei
zahlreiche höhere Offiziere in Frage kommen, das wollen wir nicht weiter
ausmalen.

Nein, unser System ist das billigste und gewissenhafteste, das die Finanzen
des Reiches mit der größten Sorgfalt schont und höchstens etwas rücksichtslos
gegen die Offiziere verfährt. Doch das ist ein allgemeines Kennzeichen unsers
öffentlichen Dienstes. Auch unsre Verwaltungsbeamten, Richter, wissenschaft¬
lichen Lehrer usw. müssen während des Studiums und Vorbereitungsdienstes
ein Vermögen aufwenden, ehe sie zu einer auskömmlichen Stellung kommen in
einem Alter, wo andre schon ein Vermögen erworben haben können, wenn sie
es überhaupt verstehen. Die Offiziere erheben nicht den Anspruch, in dieser
Beziehung eine Ausnahme zu macheu. Dagegen haben sie ein unverkennbares
Anrecht an den Staat auf eine ausreichende Pension, sobald sie, oft schon in
jungen Jahren, durch den Dienst verbraucht sind. Das bestehende Pensions-
gcsetz entspricht dieser Forderung nicht, obgleich es mit seinem durchgebildeten
Bruchrechunngssystcm den Schein vollkommner Gerechtigkeit erweckt, denn es
fußt auf Grundlagen und Anschauungen, die dem Zivildienst entnommen sind.
Noch weniger genügt das Offizierwitwenpensionsgesetz. Das sind Gegenstände,
die auch mit dem Pensivnsfonds in Verbindung stehen, die aber nur durch
zweckentsprechende Agitation einer gedeihlichen Förderung zugeführt werden
können, aber nicht durch Äußerung des berechtigten Mißvergnügens nach einer
Seile, die nur gegenteiligen Strömungen zu gute kommt.

Wünschenswert wäre es, daß die schwere Aufgabe des Offizierkorps, ins¬
besondre der jüngern Offiziere, erleichtert würde. Daß darunter nicht eine
Verminderung der Anforderungen verstanden sein kann, ist schon ausgesprochen.
Aber eine, wenn auch geringe Verminderung des Dienstes ist zu ermöglichen,
und zwar auf einem Wege, der schon vor Monaten von berufnerer Seite in
diesen Blättern vorgeschlagen wurde, nämlich durch Einstellung von Reserve¬
offizieren. Die Vorteile für deu Geist des Offizierkorps und der Gewinn an
dienstkundigcrn Offizieren für den Fall einer Mobilmachung liegen auf der
Hand, die Mehrkosten sind gering und werden vielleicht durch Ersparnisse am
Pensionsfonds vollkommen ausgeglichen werden. So wie die Sachen jetzt
liegen, wird eine große Zahl jüngerer Offiziere vor der Zeit durch übermäßigen
Dienst felddienstnnfähig gemacht, und andre verlieren Lust und Zeit zur Weiter¬
bildung. Unter den Reserveoffizieren, namentlich unter Juristen und Lehrern,
würden sich sicher viele finden, die sich einige Jahre bis zu ihrer Anstellung
mit dem geringen Leutnantsgehalt begnügen und in der Kompagnie Dienst
thun würden, wenn sie die Sicherheit hüllen, daß ihnen die Zeit für ihren
Staatsdienst nicht verloren geht. Wenn auf diesem Wege die Besetzung aller


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[0310] Zur Beförderung und Verabschiedung der (Offiziere tigem Neubildungen schon in Friedenszeiten die Cadres aufstellte, wie das im Auslande zum Teil geschieht oder beabsichtigt wird. Was ein solches System kosten und wie darnach der Pensivnsfonds anschwellen würde, da hierbei zahlreiche höhere Offiziere in Frage kommen, das wollen wir nicht weiter ausmalen. Nein, unser System ist das billigste und gewissenhafteste, das die Finanzen des Reiches mit der größten Sorgfalt schont und höchstens etwas rücksichtslos gegen die Offiziere verfährt. Doch das ist ein allgemeines Kennzeichen unsers öffentlichen Dienstes. Auch unsre Verwaltungsbeamten, Richter, wissenschaft¬ lichen Lehrer usw. müssen während des Studiums und Vorbereitungsdienstes ein Vermögen aufwenden, ehe sie zu einer auskömmlichen Stellung kommen in einem Alter, wo andre schon ein Vermögen erworben haben können, wenn sie es überhaupt verstehen. Die Offiziere erheben nicht den Anspruch, in dieser Beziehung eine Ausnahme zu macheu. Dagegen haben sie ein unverkennbares Anrecht an den Staat auf eine ausreichende Pension, sobald sie, oft schon in jungen Jahren, durch den Dienst verbraucht sind. Das bestehende Pensions- gcsetz entspricht dieser Forderung nicht, obgleich es mit seinem durchgebildeten Bruchrechunngssystcm den Schein vollkommner Gerechtigkeit erweckt, denn es fußt auf Grundlagen und Anschauungen, die dem Zivildienst entnommen sind. Noch weniger genügt das Offizierwitwenpensionsgesetz. Das sind Gegenstände, die auch mit dem Pensivnsfonds in Verbindung stehen, die aber nur durch zweckentsprechende Agitation einer gedeihlichen Förderung zugeführt werden können, aber nicht durch Äußerung des berechtigten Mißvergnügens nach einer Seile, die nur gegenteiligen Strömungen zu gute kommt. Wünschenswert wäre es, daß die schwere Aufgabe des Offizierkorps, ins¬ besondre der jüngern Offiziere, erleichtert würde. Daß darunter nicht eine Verminderung der Anforderungen verstanden sein kann, ist schon ausgesprochen. Aber eine, wenn auch geringe Verminderung des Dienstes ist zu ermöglichen, und zwar auf einem Wege, der schon vor Monaten von berufnerer Seite in diesen Blättern vorgeschlagen wurde, nämlich durch Einstellung von Reserve¬ offizieren. Die Vorteile für deu Geist des Offizierkorps und der Gewinn an dienstkundigcrn Offizieren für den Fall einer Mobilmachung liegen auf der Hand, die Mehrkosten sind gering und werden vielleicht durch Ersparnisse am Pensionsfonds vollkommen ausgeglichen werden. So wie die Sachen jetzt liegen, wird eine große Zahl jüngerer Offiziere vor der Zeit durch übermäßigen Dienst felddienstnnfähig gemacht, und andre verlieren Lust und Zeit zur Weiter¬ bildung. Unter den Reserveoffizieren, namentlich unter Juristen und Lehrern, würden sich sicher viele finden, die sich einige Jahre bis zu ihrer Anstellung mit dem geringen Leutnantsgehalt begnügen und in der Kompagnie Dienst thun würden, wenn sie die Sicherheit hüllen, daß ihnen die Zeit für ihren Staatsdienst nicht verloren geht. Wenn auf diesem Wege die Besetzung aller

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_225585/310>, abgerufen am 28.12.2024.