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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Während in Preußen die Lage des höhern Lehrerstandes durch die Einführung
des Normaletats und des Wohuungsgeldzuschusses in der letzten Zeit wesentlich
gebessert worden ist, beiden sich in Sachsen die Zustände verschlechtert. Die Statistik,
die Erdenberger giebt, ist so niederschlagend, daß noch immer jedem jungen
Manne dringend abgeraten werden muß, sich dem höhern Lehrfache zu widmen.
Erdenberger weist folgende Thatsachen nach: 1. Der Philolog in Sachsen erreicht
nach zehnjähriger ständiger Dienstzeit noch nicht den Anfangsgehalt des Richters
(3600 Mary. Das Durchschnittsalter der Philologen, die 3600 Mark beziehen,
ist Vierzig Jahre! Im vierzigsten Lebensjahre hat der sächsische Oberlehrer also
erst zehn pensionsberechtigte Dienstjahre auszuweisen.'") Klingt es da uicht wie Hohn,
daß er gesetzmäßig die höchste Pension erst nach vierzig ständigen Dienstjahren,
also im Alter von siebzig Jahren erreichen soll? 2. Ein Richter erreicht früher den
höchsten Gehalt von 6000 Mark (schon nach vierzehn Jahren) als der Oberlehrer
den Gehalt von 3600 Mark. (In Baden erhält jeder akademisch gebildete Lehrer
schon uach siebzehn Dienstjahren den höchsten Gehalt, in Sachsen erst nach dreißig
bis vierunddreißig(!) Jahren.) 3. Der Richter hatte im Jahre 1886 1500 Mark,
im Jahre 1896 1200 Mark mehr Anfcmgsgehalt als der Oberlehrer. 4. Der
Richter hat achtmal soviel Aussicht, einen Gehalt von 6000 Mark und mehr zu
erreichen als der Oberlehrer. Auf achtzehn Lehrerstellen kommt eine Rektorstelle,
auf zwei bis drei Nichterstellen kommt eine höhere Justizstelle. Von 299 Richtern
wurden 106 in höhere Stellen berufen, von 251 Oberlehrern nur 11.

Um die Ungerechtigkeit in der Besoldung der akademisch gebildeten Lehrer
aufzudecken, brauchte aber Erdenberger gar nicht den Richterstand zur Vergleichung
heranzuziehen, denn die Philologen werden nun einmal von den obern Behörden
als ein Subalterner Stand angesehen, eben weil sie keine "Karriere" vor sich haben.
Er hätte die Oberlehrer nur mit den höhern Postbeamten oder den Subaltern-
beamten der Justiz z. B. am Reichsgericht zu vergleichen brauchen, und er würde
gesehen haben, daß selbst die Postbeamten und die subalternen Justizbeamteu wirt¬
schaftlich besser gestellt sind als die Oberlehrer.

Es ist an dem akademisch gebildeten Lehrcrstcmde Jahrzehnte hindurch schwer
gesündigt worden, aber es ist nicht notwendig, daß die kläglichen Zustände, die
früher manchem tüchtigen Manne das Lehramt zu einer Qual gemacht haben,
weiter dauern. Die Behauptung, daß für eine bessere Stellung der Lehrer an unsern
höhern Schulen keine Mittel vorhanden seien, ist ganz hinfällig. Seit vielen
Jahren ist die Hohe des Schulgeldes unverändert geblieben, man brauchte es nur
um einige Prozent zu steigern, und die erforderlichen Mittel wären reichlich vor¬
handen. Es kann uicht Aufgabe des Staates oder einer Gemeinde sein, die höhern
Schulen auf Kosten der geistigen Arbeiter, d. h. der wirtschaftlich schwachen Lehrer¬
schaft, zu unterhalten. Eine Frivolität aber ist es, immer wieder das Ansinnen
zu stellen, die Lehrer der höhern Schulen möchten ihre unzulängliche Besoldung
durch die Jagd auf Nebeneinnahmen ergänzen.

In Preußen haben die Oberlehrer durch das geschlossene Vorgehen aller
höhern Schulen einen großen Teil ihrer Forderungen erreicht. In Sachsen spalten
sie sich leider noch immer in einzelne Heerlager, machen getrennt verzweifelte Vor¬
stöße und erreichen auf diese Weise gar nichts. Aus der Macht, die der einheitlich
organisirte Volksschullehrerstand überall ausübt, sollten die Lehrer an den höhern



') Der Offizier but im vierzigsten Lebensjahr durchschnittlich zwanzig Dicnstjnhre aus¬
zuweisen und in diesem Alter außer den Kommnndozulnqen, Reisegeldern usw. ein pensionS-
flchlges Einkommen von 5830 Atari.
Maßgebliches und Unmaßgebliches

Während in Preußen die Lage des höhern Lehrerstandes durch die Einführung
des Normaletats und des Wohuungsgeldzuschusses in der letzten Zeit wesentlich
gebessert worden ist, beiden sich in Sachsen die Zustände verschlechtert. Die Statistik,
die Erdenberger giebt, ist so niederschlagend, daß noch immer jedem jungen
Manne dringend abgeraten werden muß, sich dem höhern Lehrfache zu widmen.
Erdenberger weist folgende Thatsachen nach: 1. Der Philolog in Sachsen erreicht
nach zehnjähriger ständiger Dienstzeit noch nicht den Anfangsgehalt des Richters
(3600 Mary. Das Durchschnittsalter der Philologen, die 3600 Mark beziehen,
ist Vierzig Jahre! Im vierzigsten Lebensjahre hat der sächsische Oberlehrer also
erst zehn pensionsberechtigte Dienstjahre auszuweisen.'") Klingt es da uicht wie Hohn,
daß er gesetzmäßig die höchste Pension erst nach vierzig ständigen Dienstjahren,
also im Alter von siebzig Jahren erreichen soll? 2. Ein Richter erreicht früher den
höchsten Gehalt von 6000 Mark (schon nach vierzehn Jahren) als der Oberlehrer
den Gehalt von 3600 Mark. (In Baden erhält jeder akademisch gebildete Lehrer
schon uach siebzehn Dienstjahren den höchsten Gehalt, in Sachsen erst nach dreißig
bis vierunddreißig(!) Jahren.) 3. Der Richter hatte im Jahre 1886 1500 Mark,
im Jahre 1896 1200 Mark mehr Anfcmgsgehalt als der Oberlehrer. 4. Der
Richter hat achtmal soviel Aussicht, einen Gehalt von 6000 Mark und mehr zu
erreichen als der Oberlehrer. Auf achtzehn Lehrerstellen kommt eine Rektorstelle,
auf zwei bis drei Nichterstellen kommt eine höhere Justizstelle. Von 299 Richtern
wurden 106 in höhere Stellen berufen, von 251 Oberlehrern nur 11.

Um die Ungerechtigkeit in der Besoldung der akademisch gebildeten Lehrer
aufzudecken, brauchte aber Erdenberger gar nicht den Richterstand zur Vergleichung
heranzuziehen, denn die Philologen werden nun einmal von den obern Behörden
als ein Subalterner Stand angesehen, eben weil sie keine „Karriere" vor sich haben.
Er hätte die Oberlehrer nur mit den höhern Postbeamten oder den Subaltern-
beamten der Justiz z. B. am Reichsgericht zu vergleichen brauchen, und er würde
gesehen haben, daß selbst die Postbeamten und die subalternen Justizbeamteu wirt¬
schaftlich besser gestellt sind als die Oberlehrer.

Es ist an dem akademisch gebildeten Lehrcrstcmde Jahrzehnte hindurch schwer
gesündigt worden, aber es ist nicht notwendig, daß die kläglichen Zustände, die
früher manchem tüchtigen Manne das Lehramt zu einer Qual gemacht haben,
weiter dauern. Die Behauptung, daß für eine bessere Stellung der Lehrer an unsern
höhern Schulen keine Mittel vorhanden seien, ist ganz hinfällig. Seit vielen
Jahren ist die Hohe des Schulgeldes unverändert geblieben, man brauchte es nur
um einige Prozent zu steigern, und die erforderlichen Mittel wären reichlich vor¬
handen. Es kann uicht Aufgabe des Staates oder einer Gemeinde sein, die höhern
Schulen auf Kosten der geistigen Arbeiter, d. h. der wirtschaftlich schwachen Lehrer¬
schaft, zu unterhalten. Eine Frivolität aber ist es, immer wieder das Ansinnen
zu stellen, die Lehrer der höhern Schulen möchten ihre unzulängliche Besoldung
durch die Jagd auf Nebeneinnahmen ergänzen.

In Preußen haben die Oberlehrer durch das geschlossene Vorgehen aller
höhern Schulen einen großen Teil ihrer Forderungen erreicht. In Sachsen spalten
sie sich leider noch immer in einzelne Heerlager, machen getrennt verzweifelte Vor¬
stöße und erreichen auf diese Weise gar nichts. Aus der Macht, die der einheitlich
organisirte Volksschullehrerstand überall ausübt, sollten die Lehrer an den höhern



') Der Offizier but im vierzigsten Lebensjahr durchschnittlich zwanzig Dicnstjnhre aus¬
zuweisen und in diesem Alter außer den Kommnndozulnqen, Reisegeldern usw. ein pensionS-
flchlges Einkommen von 5830 Atari.
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[0291] Maßgebliches und Unmaßgebliches Während in Preußen die Lage des höhern Lehrerstandes durch die Einführung des Normaletats und des Wohuungsgeldzuschusses in der letzten Zeit wesentlich gebessert worden ist, beiden sich in Sachsen die Zustände verschlechtert. Die Statistik, die Erdenberger giebt, ist so niederschlagend, daß noch immer jedem jungen Manne dringend abgeraten werden muß, sich dem höhern Lehrfache zu widmen. Erdenberger weist folgende Thatsachen nach: 1. Der Philolog in Sachsen erreicht nach zehnjähriger ständiger Dienstzeit noch nicht den Anfangsgehalt des Richters (3600 Mary. Das Durchschnittsalter der Philologen, die 3600 Mark beziehen, ist Vierzig Jahre! Im vierzigsten Lebensjahre hat der sächsische Oberlehrer also erst zehn pensionsberechtigte Dienstjahre auszuweisen.'") Klingt es da uicht wie Hohn, daß er gesetzmäßig die höchste Pension erst nach vierzig ständigen Dienstjahren, also im Alter von siebzig Jahren erreichen soll? 2. Ein Richter erreicht früher den höchsten Gehalt von 6000 Mark (schon nach vierzehn Jahren) als der Oberlehrer den Gehalt von 3600 Mark. (In Baden erhält jeder akademisch gebildete Lehrer schon uach siebzehn Dienstjahren den höchsten Gehalt, in Sachsen erst nach dreißig bis vierunddreißig(!) Jahren.) 3. Der Richter hatte im Jahre 1886 1500 Mark, im Jahre 1896 1200 Mark mehr Anfcmgsgehalt als der Oberlehrer. 4. Der Richter hat achtmal soviel Aussicht, einen Gehalt von 6000 Mark und mehr zu erreichen als der Oberlehrer. Auf achtzehn Lehrerstellen kommt eine Rektorstelle, auf zwei bis drei Nichterstellen kommt eine höhere Justizstelle. Von 299 Richtern wurden 106 in höhere Stellen berufen, von 251 Oberlehrern nur 11. Um die Ungerechtigkeit in der Besoldung der akademisch gebildeten Lehrer aufzudecken, brauchte aber Erdenberger gar nicht den Richterstand zur Vergleichung heranzuziehen, denn die Philologen werden nun einmal von den obern Behörden als ein Subalterner Stand angesehen, eben weil sie keine „Karriere" vor sich haben. Er hätte die Oberlehrer nur mit den höhern Postbeamten oder den Subaltern- beamten der Justiz z. B. am Reichsgericht zu vergleichen brauchen, und er würde gesehen haben, daß selbst die Postbeamten und die subalternen Justizbeamteu wirt¬ schaftlich besser gestellt sind als die Oberlehrer. Es ist an dem akademisch gebildeten Lehrcrstcmde Jahrzehnte hindurch schwer gesündigt worden, aber es ist nicht notwendig, daß die kläglichen Zustände, die früher manchem tüchtigen Manne das Lehramt zu einer Qual gemacht haben, weiter dauern. Die Behauptung, daß für eine bessere Stellung der Lehrer an unsern höhern Schulen keine Mittel vorhanden seien, ist ganz hinfällig. Seit vielen Jahren ist die Hohe des Schulgeldes unverändert geblieben, man brauchte es nur um einige Prozent zu steigern, und die erforderlichen Mittel wären reichlich vor¬ handen. Es kann uicht Aufgabe des Staates oder einer Gemeinde sein, die höhern Schulen auf Kosten der geistigen Arbeiter, d. h. der wirtschaftlich schwachen Lehrer¬ schaft, zu unterhalten. Eine Frivolität aber ist es, immer wieder das Ansinnen zu stellen, die Lehrer der höhern Schulen möchten ihre unzulängliche Besoldung durch die Jagd auf Nebeneinnahmen ergänzen. In Preußen haben die Oberlehrer durch das geschlossene Vorgehen aller höhern Schulen einen großen Teil ihrer Forderungen erreicht. In Sachsen spalten sie sich leider noch immer in einzelne Heerlager, machen getrennt verzweifelte Vor¬ stöße und erreichen auf diese Weise gar nichts. Aus der Macht, die der einheitlich organisirte Volksschullehrerstand überall ausübt, sollten die Lehrer an den höhern ') Der Offizier but im vierzigsten Lebensjahr durchschnittlich zwanzig Dicnstjnhre aus¬ zuweisen und in diesem Alter außer den Kommnndozulnqen, Reisegeldern usw. ein pensionS- flchlges Einkommen von 5830 Atari.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_225585/291>, abgerufen am 29.06.2024.