Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Zweites Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Arbeiterversicheruug und Armenpflege

Genuß einer Rente bringe; aber es wurde ihm in der Vereinsversammlung von
Stndtrat Martins aus Breslau entgegengehalten, daß z. B. die große Masse der
sogenannten Heimarbeiterinnen in den Großstädten der Verhinderungspflicht nicht
unterliege. Es ist jetzt Aussicht vorhanden, daß nach dieser Seite hin die Ver¬
sicherung erweitert wird, aber wir glauben nicht, daß damit durchgreifend geholfen
werden kann. Hier klafft noch die oft genug beklagte Lücke in unsrer sozialen Ver-
sicherungsgesetzgebnng, der Mangel der Witwen- und Waiseuversicheruug. Die
Sorge für die Witwen und Waisen der Arbeiter ist, von den wenig ins Gewicht
fallenden Unfallrenten für Hinterbliebne abgesehen, noch ganz Sache der Armen¬
pflege, und sie bildet, zumal in den Großstädten mit ihrem starken Zuzug kinder¬
reicher Familien von außerhalb, eine große und steigende Belastung. Der Zuzug
von arbeitslosen hilfsbedürftigen Familien wird auch in der amtlichen Darstellung
als besondrer Grund für die Zunahme der Armenlnst in den größern Städten
hervorgehoben, und alles, was an Material vorliegt, macht es überhaupt wahr¬
scheinlich, daß die Großstädte, obwohl in ihnen die Entlastung der Armenpflege
dnrch die Versicherungsgesetze vielleicht im einzelnen am meisten erkennbar wird,
trotz der Versicherung am meisten nnter einer steigenden Armenlast zu leiden haben.
Ans die Bedeutung dieser Erscheinung, wenn sie als dauernd festgestellt wird, für
eine zukünftige Reform der Armengesetzgebung hat Dr. Freiherr von Reitzenstein
auf der Vereinsversammlung 1895 zu Leipzig mit Recht hingewiesen. Mit dem
Wegfall des Unterstützuugswohusitzes z. B. und mit dem Ersatz durch das Auf-
enthaltsprinzip, meinte er, würde die letzte das Zuströmen der Armen nach den
Großstädten eindämmende Schranke in Wegfall kommen. Eine derartige Reform
sei deshalb nur dann zulässig, wenn der Beweis einer wirklich namhaften Ent¬
lastung dnrch die Arbeiterversicheruug geführt werde. Eine solche Entlastung könne
zur Zeit niemand behaupten wollen, aber es sei auch kein Anhalt dafür gegeben,
daß in naher Zukunft darauf gerechnet werden könne.

Von besondern! Interesse ist nnter den amtlich genannten Gründen für das
Wachsen der Armenlast weiter die "Steigerung der Lebenshaltung der untern
Klassen." Dr. Freund bringt diese Steigerung sogar in einen ursächlichen Zu¬
sammenhang mit der Arbeiterversicheruug selbst, indem er die Annahme für be¬
rechtigt erklärt, "daß gerade das gesteigerte Maß von Fürsorge, das durch die
Arbeiterversichernngsgesetzgebnng den arbeitenden Klassen zu teil wird, nicht ohne
Einfluß auf die Lebenshaltung der breiten Massen der Bevölkerung bleiben könne,
und daß dieser Einfluß auch bei der Armenpflege sich fühlbar mache." Daß die
"Ansprüche" der nicht versicherten Armenpfleglinge durch die Leistungen, die den
versicherten Personen von den Versicherungsknssen zufließen, gesteigert worden sind,
wird auch durch die amtlichen Erhebungen bestätigt; auch das wird bezeugt, daß
die Armenverwaltnngen diesen gesteigerten Ansprüchen vielfach in Rücksicht auf die
allgemeine Hebung der Lebenshaltung der Arbeiter Folge geben. Die weitherzigere
Praxis der Armenverwaltungeu sowohl bei der Gewährung von Armenuuterstützungen
überhaupt wie bei der Abmessung der Unterstützungsbeträge in neuerer Zeit tritt
uns ans dem vorliegenden Material ganz allgemein entgegen. Zum Teil wird diese
größere "Liberalität" der Armenbehörden auch ausdrücklich mit der Entlastung durch
die Arbeiterversicherung in Verbindung gebracht, zum Teil wird sie auf den "humanen
Zug" der Zeit, auf das "lebhafter gewordne Pflichtgefühl gegenüber den unbe¬
mittelten Klassen" zurückgeführt. Jedenfalls darf als erwiesen angenommen werden,
daß -- ganz abgesehen von den vorübergehenden und zufälligen Verhältnissen, die
eine Erhöhung der Armenlast herbeigeführt haben -- im allgemeinen die den besitz-


Arbeiterversicheruug und Armenpflege

Genuß einer Rente bringe; aber es wurde ihm in der Vereinsversammlung von
Stndtrat Martins aus Breslau entgegengehalten, daß z. B. die große Masse der
sogenannten Heimarbeiterinnen in den Großstädten der Verhinderungspflicht nicht
unterliege. Es ist jetzt Aussicht vorhanden, daß nach dieser Seite hin die Ver¬
sicherung erweitert wird, aber wir glauben nicht, daß damit durchgreifend geholfen
werden kann. Hier klafft noch die oft genug beklagte Lücke in unsrer sozialen Ver-
sicherungsgesetzgebnng, der Mangel der Witwen- und Waiseuversicheruug. Die
Sorge für die Witwen und Waisen der Arbeiter ist, von den wenig ins Gewicht
fallenden Unfallrenten für Hinterbliebne abgesehen, noch ganz Sache der Armen¬
pflege, und sie bildet, zumal in den Großstädten mit ihrem starken Zuzug kinder¬
reicher Familien von außerhalb, eine große und steigende Belastung. Der Zuzug
von arbeitslosen hilfsbedürftigen Familien wird auch in der amtlichen Darstellung
als besondrer Grund für die Zunahme der Armenlnst in den größern Städten
hervorgehoben, und alles, was an Material vorliegt, macht es überhaupt wahr¬
scheinlich, daß die Großstädte, obwohl in ihnen die Entlastung der Armenpflege
dnrch die Versicherungsgesetze vielleicht im einzelnen am meisten erkennbar wird,
trotz der Versicherung am meisten nnter einer steigenden Armenlast zu leiden haben.
Ans die Bedeutung dieser Erscheinung, wenn sie als dauernd festgestellt wird, für
eine zukünftige Reform der Armengesetzgebung hat Dr. Freiherr von Reitzenstein
auf der Vereinsversammlung 1895 zu Leipzig mit Recht hingewiesen. Mit dem
Wegfall des Unterstützuugswohusitzes z. B. und mit dem Ersatz durch das Auf-
enthaltsprinzip, meinte er, würde die letzte das Zuströmen der Armen nach den
Großstädten eindämmende Schranke in Wegfall kommen. Eine derartige Reform
sei deshalb nur dann zulässig, wenn der Beweis einer wirklich namhaften Ent¬
lastung dnrch die Arbeiterversicheruug geführt werde. Eine solche Entlastung könne
zur Zeit niemand behaupten wollen, aber es sei auch kein Anhalt dafür gegeben,
daß in naher Zukunft darauf gerechnet werden könne.

Von besondern! Interesse ist nnter den amtlich genannten Gründen für das
Wachsen der Armenlast weiter die „Steigerung der Lebenshaltung der untern
Klassen." Dr. Freund bringt diese Steigerung sogar in einen ursächlichen Zu¬
sammenhang mit der Arbeiterversicheruug selbst, indem er die Annahme für be¬
rechtigt erklärt, „daß gerade das gesteigerte Maß von Fürsorge, das durch die
Arbeiterversichernngsgesetzgebnng den arbeitenden Klassen zu teil wird, nicht ohne
Einfluß auf die Lebenshaltung der breiten Massen der Bevölkerung bleiben könne,
und daß dieser Einfluß auch bei der Armenpflege sich fühlbar mache." Daß die
„Ansprüche" der nicht versicherten Armenpfleglinge durch die Leistungen, die den
versicherten Personen von den Versicherungsknssen zufließen, gesteigert worden sind,
wird auch durch die amtlichen Erhebungen bestätigt; auch das wird bezeugt, daß
die Armenverwaltnngen diesen gesteigerten Ansprüchen vielfach in Rücksicht auf die
allgemeine Hebung der Lebenshaltung der Arbeiter Folge geben. Die weitherzigere
Praxis der Armenverwaltungeu sowohl bei der Gewährung von Armenuuterstützungen
überhaupt wie bei der Abmessung der Unterstützungsbeträge in neuerer Zeit tritt
uns ans dem vorliegenden Material ganz allgemein entgegen. Zum Teil wird diese
größere „Liberalität" der Armenbehörden auch ausdrücklich mit der Entlastung durch
die Arbeiterversicherung in Verbindung gebracht, zum Teil wird sie auf den „humanen
Zug" der Zeit, auf das „lebhafter gewordne Pflichtgefühl gegenüber den unbe¬
mittelten Klassen" zurückgeführt. Jedenfalls darf als erwiesen angenommen werden,
daß — ganz abgesehen von den vorübergehenden und zufälligen Verhältnissen, die
eine Erhöhung der Armenlast herbeigeführt haben — im allgemeinen die den besitz-


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0636" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/225564"/>
          <fw type="header" place="top"> Arbeiterversicheruug und Armenpflege</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_1983" prev="#ID_1982"> Genuß einer Rente bringe; aber es wurde ihm in der Vereinsversammlung von<lb/>
Stndtrat Martins aus Breslau entgegengehalten, daß z. B. die große Masse der<lb/>
sogenannten Heimarbeiterinnen in den Großstädten der Verhinderungspflicht nicht<lb/>
unterliege. Es ist jetzt Aussicht vorhanden, daß nach dieser Seite hin die Ver¬<lb/>
sicherung erweitert wird, aber wir glauben nicht, daß damit durchgreifend geholfen<lb/>
werden kann. Hier klafft noch die oft genug beklagte Lücke in unsrer sozialen Ver-<lb/>
sicherungsgesetzgebnng, der Mangel der Witwen- und Waiseuversicheruug. Die<lb/>
Sorge für die Witwen und Waisen der Arbeiter ist, von den wenig ins Gewicht<lb/>
fallenden Unfallrenten für Hinterbliebne abgesehen, noch ganz Sache der Armen¬<lb/>
pflege, und sie bildet, zumal in den Großstädten mit ihrem starken Zuzug kinder¬<lb/>
reicher Familien von außerhalb, eine große und steigende Belastung. Der Zuzug<lb/>
von arbeitslosen hilfsbedürftigen Familien wird auch in der amtlichen Darstellung<lb/>
als besondrer Grund für die Zunahme der Armenlnst in den größern Städten<lb/>
hervorgehoben, und alles, was an Material vorliegt, macht es überhaupt wahr¬<lb/>
scheinlich, daß die Großstädte, obwohl in ihnen die Entlastung der Armenpflege<lb/>
dnrch die Versicherungsgesetze vielleicht im einzelnen am meisten erkennbar wird,<lb/>
trotz der Versicherung am meisten nnter einer steigenden Armenlast zu leiden haben.<lb/>
Ans die Bedeutung dieser Erscheinung, wenn sie als dauernd festgestellt wird, für<lb/>
eine zukünftige Reform der Armengesetzgebung hat Dr. Freiherr von Reitzenstein<lb/>
auf der Vereinsversammlung 1895 zu Leipzig mit Recht hingewiesen. Mit dem<lb/>
Wegfall des Unterstützuugswohusitzes z. B. und mit dem Ersatz durch das Auf-<lb/>
enthaltsprinzip, meinte er, würde die letzte das Zuströmen der Armen nach den<lb/>
Großstädten eindämmende Schranke in Wegfall kommen. Eine derartige Reform<lb/>
sei deshalb nur dann zulässig, wenn der Beweis einer wirklich namhaften Ent¬<lb/>
lastung dnrch die Arbeiterversicheruug geführt werde. Eine solche Entlastung könne<lb/>
zur Zeit niemand behaupten wollen, aber es sei auch kein Anhalt dafür gegeben,<lb/>
daß in naher Zukunft darauf gerechnet werden könne.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1984" next="#ID_1985"> Von besondern! Interesse ist nnter den amtlich genannten Gründen für das<lb/>
Wachsen der Armenlast weiter die &#x201E;Steigerung der Lebenshaltung der untern<lb/>
Klassen." Dr. Freund bringt diese Steigerung sogar in einen ursächlichen Zu¬<lb/>
sammenhang mit der Arbeiterversicheruug selbst, indem er die Annahme für be¬<lb/>
rechtigt erklärt, &#x201E;daß gerade das gesteigerte Maß von Fürsorge, das durch die<lb/>
Arbeiterversichernngsgesetzgebnng den arbeitenden Klassen zu teil wird, nicht ohne<lb/>
Einfluß auf die Lebenshaltung der breiten Massen der Bevölkerung bleiben könne,<lb/>
und daß dieser Einfluß auch bei der Armenpflege sich fühlbar mache." Daß die<lb/>
&#x201E;Ansprüche" der nicht versicherten Armenpfleglinge durch die Leistungen, die den<lb/>
versicherten Personen von den Versicherungsknssen zufließen, gesteigert worden sind,<lb/>
wird auch durch die amtlichen Erhebungen bestätigt; auch das wird bezeugt, daß<lb/>
die Armenverwaltnngen diesen gesteigerten Ansprüchen vielfach in Rücksicht auf die<lb/>
allgemeine Hebung der Lebenshaltung der Arbeiter Folge geben. Die weitherzigere<lb/>
Praxis der Armenverwaltungeu sowohl bei der Gewährung von Armenuuterstützungen<lb/>
überhaupt wie bei der Abmessung der Unterstützungsbeträge in neuerer Zeit tritt<lb/>
uns ans dem vorliegenden Material ganz allgemein entgegen. Zum Teil wird diese<lb/>
größere &#x201E;Liberalität" der Armenbehörden auch ausdrücklich mit der Entlastung durch<lb/>
die Arbeiterversicherung in Verbindung gebracht, zum Teil wird sie auf den &#x201E;humanen<lb/>
Zug" der Zeit, auf das &#x201E;lebhafter gewordne Pflichtgefühl gegenüber den unbe¬<lb/>
mittelten Klassen" zurückgeführt. Jedenfalls darf als erwiesen angenommen werden,<lb/>
daß &#x2014; ganz abgesehen von den vorübergehenden und zufälligen Verhältnissen, die<lb/>
eine Erhöhung der Armenlast herbeigeführt haben &#x2014; im allgemeinen die den besitz-</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0636] Arbeiterversicheruug und Armenpflege Genuß einer Rente bringe; aber es wurde ihm in der Vereinsversammlung von Stndtrat Martins aus Breslau entgegengehalten, daß z. B. die große Masse der sogenannten Heimarbeiterinnen in den Großstädten der Verhinderungspflicht nicht unterliege. Es ist jetzt Aussicht vorhanden, daß nach dieser Seite hin die Ver¬ sicherung erweitert wird, aber wir glauben nicht, daß damit durchgreifend geholfen werden kann. Hier klafft noch die oft genug beklagte Lücke in unsrer sozialen Ver- sicherungsgesetzgebnng, der Mangel der Witwen- und Waiseuversicheruug. Die Sorge für die Witwen und Waisen der Arbeiter ist, von den wenig ins Gewicht fallenden Unfallrenten für Hinterbliebne abgesehen, noch ganz Sache der Armen¬ pflege, und sie bildet, zumal in den Großstädten mit ihrem starken Zuzug kinder¬ reicher Familien von außerhalb, eine große und steigende Belastung. Der Zuzug von arbeitslosen hilfsbedürftigen Familien wird auch in der amtlichen Darstellung als besondrer Grund für die Zunahme der Armenlnst in den größern Städten hervorgehoben, und alles, was an Material vorliegt, macht es überhaupt wahr¬ scheinlich, daß die Großstädte, obwohl in ihnen die Entlastung der Armenpflege dnrch die Versicherungsgesetze vielleicht im einzelnen am meisten erkennbar wird, trotz der Versicherung am meisten nnter einer steigenden Armenlast zu leiden haben. Ans die Bedeutung dieser Erscheinung, wenn sie als dauernd festgestellt wird, für eine zukünftige Reform der Armengesetzgebung hat Dr. Freiherr von Reitzenstein auf der Vereinsversammlung 1895 zu Leipzig mit Recht hingewiesen. Mit dem Wegfall des Unterstützuugswohusitzes z. B. und mit dem Ersatz durch das Auf- enthaltsprinzip, meinte er, würde die letzte das Zuströmen der Armen nach den Großstädten eindämmende Schranke in Wegfall kommen. Eine derartige Reform sei deshalb nur dann zulässig, wenn der Beweis einer wirklich namhaften Ent¬ lastung dnrch die Arbeiterversicheruug geführt werde. Eine solche Entlastung könne zur Zeit niemand behaupten wollen, aber es sei auch kein Anhalt dafür gegeben, daß in naher Zukunft darauf gerechnet werden könne. Von besondern! Interesse ist nnter den amtlich genannten Gründen für das Wachsen der Armenlast weiter die „Steigerung der Lebenshaltung der untern Klassen." Dr. Freund bringt diese Steigerung sogar in einen ursächlichen Zu¬ sammenhang mit der Arbeiterversicheruug selbst, indem er die Annahme für be¬ rechtigt erklärt, „daß gerade das gesteigerte Maß von Fürsorge, das durch die Arbeiterversichernngsgesetzgebnng den arbeitenden Klassen zu teil wird, nicht ohne Einfluß auf die Lebenshaltung der breiten Massen der Bevölkerung bleiben könne, und daß dieser Einfluß auch bei der Armenpflege sich fühlbar mache." Daß die „Ansprüche" der nicht versicherten Armenpfleglinge durch die Leistungen, die den versicherten Personen von den Versicherungsknssen zufließen, gesteigert worden sind, wird auch durch die amtlichen Erhebungen bestätigt; auch das wird bezeugt, daß die Armenverwaltnngen diesen gesteigerten Ansprüchen vielfach in Rücksicht auf die allgemeine Hebung der Lebenshaltung der Arbeiter Folge geben. Die weitherzigere Praxis der Armenverwaltungeu sowohl bei der Gewährung von Armenuuterstützungen überhaupt wie bei der Abmessung der Unterstützungsbeträge in neuerer Zeit tritt uns ans dem vorliegenden Material ganz allgemein entgegen. Zum Teil wird diese größere „Liberalität" der Armenbehörden auch ausdrücklich mit der Entlastung durch die Arbeiterversicherung in Verbindung gebracht, zum Teil wird sie auf den „humanen Zug" der Zeit, auf das „lebhafter gewordne Pflichtgefühl gegenüber den unbe¬ mittelten Klassen" zurückgeführt. Jedenfalls darf als erwiesen angenommen werden, daß — ganz abgesehen von den vorübergehenden und zufälligen Verhältnissen, die eine Erhöhung der Armenlast herbeigeführt haben — im allgemeinen die den besitz-

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_224927
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_224927/636
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_224927/636>, abgerufen am 23.07.2024.