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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Zweites Vierteljahr.

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Deutschlands Stellung und Rechte am Niger

sonders in Gurna. Grüner hatte mit dem "Oberkönig" von Gurru" ab¬
geschlossen, Deeoeur mit einem "Unterkönig." Es ist jetzt klar, daß sich
Grüner an die richtige Adresse gewandt hat. Zusammen mit ältern Verträgen
eröffnen uns diese im letzten Augenblick gewonnenen die Aussicht der Aus¬
dehnung zum Niger, aber nicht bloß des beschränkten Fortwachsens in seinen
schmalen Streifen, sondern der Ausbreitung in nordwestlicher und nordöstlicher
Richtung. Grüner hat auch einen Vertrag mit dem großen König von Gando
abgeschlossen, der Ansprüche bis nach Nupe hin im Hinterland von Lagos er¬
öffnet. Man wird sich wohl begnügen, nähere Forderungen darauf zu be¬
gründen, die über das Hinterland von Dahomey nach Borgn hinübergreifen.
Es kommt dafür selbst noch ein andrer Vertrag von 1889 in Frage, den man
in den zurückgelassenen Papieren des auf dem Weg zum Niger gestorbnen
Dr. Ludwig Wolf gefunden hat.

Deutschland tritt also, dank der Energie seiner Pioniere, wohlgerüstet in
die Pariser Verhandlungen ein. Die Verträge, auf die es seine Ansprüche
stützt, sind besser, als die der Franzosen. Darum haben es diese auch auf¬
gegeben, sie weiter zu bemängeln und machen sich nun einen andern Grundsatz
zurecht, den sie als "oeLuMicm sMotivs" den Schntzverträgen entgegenstellen.
Das ist sehr begreiflich. Sie verfügen über Offiziere und Truppen, mit denen
sie ein ganzes Netz von Stationen über den Sudan ausspannen können, und
machen von diesem Vorteil Gebrauch. So haben sie seit 1894 eine Reihe von
Stationen in Gebieten, wie Tschantscho, begründet, wo unzweifelhafte Vorrechte
Deutschlands vorhanden sind, und der Gouverneur von Dahomey, Ballot, soll
sogar einen Leutnant zum Residenten von Gurna ernannt haben. Ja sogar
Sansanne-Mangu sollte als französischer Posten eingerichtet werden; nur waren
die Deutschen hier nun einmal schon vorher in "voeux^lion sllsvtivs." Was
bedeutet es, daß der französische Hauptmann Destenave Mossi besetzt haben
will, nachdem die Deutschen 1895 dort ihre Vertrüge geschlossen haben? Man
erkennt an dieser erstaunlichen Regsamkeit, die die Franzosen gerade in unserm
Hinterland entfalten, deutlich den Wunsch, möglichst viel besetzte Punkte auf¬
zuzeigen. Dadurch wird man sich in Deutschland nicht imponiren lassen, noch
weniger durch die etwas arroganten Artikel, die auch in außerfranzösische
Blätter, wie die InävvvnäMLS dölgcz, ihren Weg gefunden haben. Wir find
zum Glück nicht mehr in den kolonialen Anfängen, und was wir aus Togo
gemacht haben, das spricht auch ein Wort dafür, daß unsre Ansprüche nicht
ein leichtes Begehren, sondern eine Notwendigkeit sind.




Deutschlands Stellung und Rechte am Niger

sonders in Gurna. Grüner hatte mit dem „Oberkönig" von Gurru« ab¬
geschlossen, Deeoeur mit einem „Unterkönig." Es ist jetzt klar, daß sich
Grüner an die richtige Adresse gewandt hat. Zusammen mit ältern Verträgen
eröffnen uns diese im letzten Augenblick gewonnenen die Aussicht der Aus¬
dehnung zum Niger, aber nicht bloß des beschränkten Fortwachsens in seinen
schmalen Streifen, sondern der Ausbreitung in nordwestlicher und nordöstlicher
Richtung. Grüner hat auch einen Vertrag mit dem großen König von Gando
abgeschlossen, der Ansprüche bis nach Nupe hin im Hinterland von Lagos er¬
öffnet. Man wird sich wohl begnügen, nähere Forderungen darauf zu be¬
gründen, die über das Hinterland von Dahomey nach Borgn hinübergreifen.
Es kommt dafür selbst noch ein andrer Vertrag von 1889 in Frage, den man
in den zurückgelassenen Papieren des auf dem Weg zum Niger gestorbnen
Dr. Ludwig Wolf gefunden hat.

Deutschland tritt also, dank der Energie seiner Pioniere, wohlgerüstet in
die Pariser Verhandlungen ein. Die Verträge, auf die es seine Ansprüche
stützt, sind besser, als die der Franzosen. Darum haben es diese auch auf¬
gegeben, sie weiter zu bemängeln und machen sich nun einen andern Grundsatz
zurecht, den sie als „oeLuMicm sMotivs" den Schntzverträgen entgegenstellen.
Das ist sehr begreiflich. Sie verfügen über Offiziere und Truppen, mit denen
sie ein ganzes Netz von Stationen über den Sudan ausspannen können, und
machen von diesem Vorteil Gebrauch. So haben sie seit 1894 eine Reihe von
Stationen in Gebieten, wie Tschantscho, begründet, wo unzweifelhafte Vorrechte
Deutschlands vorhanden sind, und der Gouverneur von Dahomey, Ballot, soll
sogar einen Leutnant zum Residenten von Gurna ernannt haben. Ja sogar
Sansanne-Mangu sollte als französischer Posten eingerichtet werden; nur waren
die Deutschen hier nun einmal schon vorher in „voeux^lion sllsvtivs." Was
bedeutet es, daß der französische Hauptmann Destenave Mossi besetzt haben
will, nachdem die Deutschen 1895 dort ihre Vertrüge geschlossen haben? Man
erkennt an dieser erstaunlichen Regsamkeit, die die Franzosen gerade in unserm
Hinterland entfalten, deutlich den Wunsch, möglichst viel besetzte Punkte auf¬
zuzeigen. Dadurch wird man sich in Deutschland nicht imponiren lassen, noch
weniger durch die etwas arroganten Artikel, die auch in außerfranzösische
Blätter, wie die InävvvnäMLS dölgcz, ihren Weg gefunden haben. Wir find
zum Glück nicht mehr in den kolonialen Anfängen, und was wir aus Togo
gemacht haben, das spricht auch ein Wort dafür, daß unsre Ansprüche nicht
ein leichtes Begehren, sondern eine Notwendigkeit sind.




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[0559] Deutschlands Stellung und Rechte am Niger sonders in Gurna. Grüner hatte mit dem „Oberkönig" von Gurru« ab¬ geschlossen, Deeoeur mit einem „Unterkönig." Es ist jetzt klar, daß sich Grüner an die richtige Adresse gewandt hat. Zusammen mit ältern Verträgen eröffnen uns diese im letzten Augenblick gewonnenen die Aussicht der Aus¬ dehnung zum Niger, aber nicht bloß des beschränkten Fortwachsens in seinen schmalen Streifen, sondern der Ausbreitung in nordwestlicher und nordöstlicher Richtung. Grüner hat auch einen Vertrag mit dem großen König von Gando abgeschlossen, der Ansprüche bis nach Nupe hin im Hinterland von Lagos er¬ öffnet. Man wird sich wohl begnügen, nähere Forderungen darauf zu be¬ gründen, die über das Hinterland von Dahomey nach Borgn hinübergreifen. Es kommt dafür selbst noch ein andrer Vertrag von 1889 in Frage, den man in den zurückgelassenen Papieren des auf dem Weg zum Niger gestorbnen Dr. Ludwig Wolf gefunden hat. Deutschland tritt also, dank der Energie seiner Pioniere, wohlgerüstet in die Pariser Verhandlungen ein. Die Verträge, auf die es seine Ansprüche stützt, sind besser, als die der Franzosen. Darum haben es diese auch auf¬ gegeben, sie weiter zu bemängeln und machen sich nun einen andern Grundsatz zurecht, den sie als „oeLuMicm sMotivs" den Schntzverträgen entgegenstellen. Das ist sehr begreiflich. Sie verfügen über Offiziere und Truppen, mit denen sie ein ganzes Netz von Stationen über den Sudan ausspannen können, und machen von diesem Vorteil Gebrauch. So haben sie seit 1894 eine Reihe von Stationen in Gebieten, wie Tschantscho, begründet, wo unzweifelhafte Vorrechte Deutschlands vorhanden sind, und der Gouverneur von Dahomey, Ballot, soll sogar einen Leutnant zum Residenten von Gurna ernannt haben. Ja sogar Sansanne-Mangu sollte als französischer Posten eingerichtet werden; nur waren die Deutschen hier nun einmal schon vorher in „voeux^lion sllsvtivs." Was bedeutet es, daß der französische Hauptmann Destenave Mossi besetzt haben will, nachdem die Deutschen 1895 dort ihre Vertrüge geschlossen haben? Man erkennt an dieser erstaunlichen Regsamkeit, die die Franzosen gerade in unserm Hinterland entfalten, deutlich den Wunsch, möglichst viel besetzte Punkte auf¬ zuzeigen. Dadurch wird man sich in Deutschland nicht imponiren lassen, noch weniger durch die etwas arroganten Artikel, die auch in außerfranzösische Blätter, wie die InävvvnäMLS dölgcz, ihren Weg gefunden haben. Wir find zum Glück nicht mehr in den kolonialen Anfängen, und was wir aus Togo gemacht haben, das spricht auch ein Wort dafür, daß unsre Ansprüche nicht ein leichtes Begehren, sondern eine Notwendigkeit sind.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_224927/559>, abgerufen am 23.07.2024.