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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Staaten sind, bleibt die Demokratie ein leerer Schein, wenn gefordert wird, daß
jedes Glied der Gemeinschaft unmittelbar aufs Ganze einwirken soll. Sollte die
Einwirkung etwa in Form einer Volksabstimmung über die Verwaltungsmaßregeln
vor sich gehen, so müßte, selbst Wenn mir über die wichtigsten abgestimmt würde,
"der glückliche Bürger der Zukunft alle Sonntage einen Fragezettel vorgelegt be¬
kommen, bei dem ihm Hören und Sehen vergehen würden." Selbstverständlich
könnte auch nicht ein einziger über die zur Entscheidung aller dieser Fragen er¬
forderliche Sachkenntnis verfügen. Außerdem würde das Bewußtsein der Ver¬
antwortlichkeit fehlen, denn dieses Bewußtsein nimmt mit der Zahl derer ab, mit
denen man die Verantwortung teilt; eine Zchnmilliontelverantwortlichkeit ist gar
keine mehr. Die Staaten in lauter kleine von einander unabhängige Gemeinwesen
aufzulösen, ist bei den heutigen industriellen und Verkehrsverhältnissen unmöglich
und würde, wenn es möglich wäre, einen unaufhörlichen und nichts weniger als
schönen Jnteressenkleinkrieg zwischen diesen Gemeinwesen erzeugen. Müssen demnach
die kleinen Gemeinwesen zu großen Verbänden zusammengefaßt werden, so ist kein
Grund einzusehen, warum mau von den schon bestehenden, den Nationalstaaten,
abgehen sollte, zumal da Vernichtung der Volkseigentümlichkeiten durch Zusammen-
kueten aller Völker in einen Brei als etwas kulturwidriges nicht wünschenswert
wäre. So haben wir einerseits die Notwendigkeit, die allgemeinen Angelegenheiten
von fest angestellten Sachverständigen, also von Beamten, besorgen zu lassen, und
diese Notwendigkeit steigert sich von Jahr zu Jahr, da jede Volksvermehrung und
jeder Fortschritt der Technik neue Verwicklungen schafft und neue Organe erfordert;
Mollusken und Würmer können aus gleichartigem Gewebe bestehen, die höhern
Tiere kommen nicht ohne reiche Differenzirung aus und bedürfen namentlich eines
Knochengerüstes und eines Nervensystems. Andrerseits werden diese großen Ver¬
waltungskörper ungefähr mit unsern heutigen Staaten zusammenfallen müssen, d. h.
mit andern Worten: der Zukunftsstaat ist seinem Wesen nach nichts andres als
unser gegenwärtiger Staat, nur daß darin besser als in diesem dem Mißbrauch
der Staatsgewalt für Sonderzwecke vorgebeugt wäre. Auch die Strafrechtspflege
wird der Zukunftsstaat nicht entbehren können. "Selbst wenn er den Verbrecher
als Kranken behandelt, ist das nur der Form, nicht dem Wesen nach eine Änderung.
Ob jemand wegen Rotznase zu Zuchthaus verurteilt oder als "geschlechtskrank" in
ein Hans für moralisch Kranke gesperrt wird, kommt in der Hauptsache auf dasselbe
hinaus." Auch die Sorge um das eigne Fortkommen und die Verantwortlichkeit
für sein eignes Schicksal kaun dem Bürger des Zukuuftsstaats uicht abgenommen
werden. Das Gemeinwesen kann niemals eine Versorgungsnnstalt für Menschen
werden, die selbst aller Sorge überhoben wären, denn es kann nicht mehr leisten,
als es von seinen Mitgliedern empfängt. Die Regel, daß, wer nicht arbeiten will,
auch uicht essen soll, bleibt demnach bestehen. Der Sozialismus kaun also die
Pflicht der wirtschaftlichen Selbstverantwortlichkeit nicht aus der Welt schaffen, er
kann nur ihre Erfüllung erleichtern. Zum Bewußtsein dieser Pflicht müssen die
Arbeiter mehr als bisher durch die Thätigkeit in Genossenschaften und Gewerk¬
schaften erzogen, und ihre Aufmerksamkeit muß mehr als bisher ans die Zwischen¬
glieder zwischen dem Einzelnen und dem Staate, auf Gemeinde, Kreis und Provinz
gerichtet werden. Denn die Reform des Staates, die das einzige denkbare Ziel
eines vernünftigen Sozialismus ist, wird vorzugsweise in der Dezentralisiruug der
Verwaltung zu bestehen haben, darin, daß alle Aufgaben, die nicht ihrer Natur
nach an die Zentralbehörde gebunden sind, den kleinern Verbänden übertragen
werden, in denen allein eine wirkliche, lebendige Teilnahme jedes Einzelnen an der


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Staaten sind, bleibt die Demokratie ein leerer Schein, wenn gefordert wird, daß
jedes Glied der Gemeinschaft unmittelbar aufs Ganze einwirken soll. Sollte die
Einwirkung etwa in Form einer Volksabstimmung über die Verwaltungsmaßregeln
vor sich gehen, so müßte, selbst Wenn mir über die wichtigsten abgestimmt würde,
„der glückliche Bürger der Zukunft alle Sonntage einen Fragezettel vorgelegt be¬
kommen, bei dem ihm Hören und Sehen vergehen würden." Selbstverständlich
könnte auch nicht ein einziger über die zur Entscheidung aller dieser Fragen er¬
forderliche Sachkenntnis verfügen. Außerdem würde das Bewußtsein der Ver¬
antwortlichkeit fehlen, denn dieses Bewußtsein nimmt mit der Zahl derer ab, mit
denen man die Verantwortung teilt; eine Zchnmilliontelverantwortlichkeit ist gar
keine mehr. Die Staaten in lauter kleine von einander unabhängige Gemeinwesen
aufzulösen, ist bei den heutigen industriellen und Verkehrsverhältnissen unmöglich
und würde, wenn es möglich wäre, einen unaufhörlichen und nichts weniger als
schönen Jnteressenkleinkrieg zwischen diesen Gemeinwesen erzeugen. Müssen demnach
die kleinen Gemeinwesen zu großen Verbänden zusammengefaßt werden, so ist kein
Grund einzusehen, warum mau von den schon bestehenden, den Nationalstaaten,
abgehen sollte, zumal da Vernichtung der Volkseigentümlichkeiten durch Zusammen-
kueten aller Völker in einen Brei als etwas kulturwidriges nicht wünschenswert
wäre. So haben wir einerseits die Notwendigkeit, die allgemeinen Angelegenheiten
von fest angestellten Sachverständigen, also von Beamten, besorgen zu lassen, und
diese Notwendigkeit steigert sich von Jahr zu Jahr, da jede Volksvermehrung und
jeder Fortschritt der Technik neue Verwicklungen schafft und neue Organe erfordert;
Mollusken und Würmer können aus gleichartigem Gewebe bestehen, die höhern
Tiere kommen nicht ohne reiche Differenzirung aus und bedürfen namentlich eines
Knochengerüstes und eines Nervensystems. Andrerseits werden diese großen Ver¬
waltungskörper ungefähr mit unsern heutigen Staaten zusammenfallen müssen, d. h.
mit andern Worten: der Zukunftsstaat ist seinem Wesen nach nichts andres als
unser gegenwärtiger Staat, nur daß darin besser als in diesem dem Mißbrauch
der Staatsgewalt für Sonderzwecke vorgebeugt wäre. Auch die Strafrechtspflege
wird der Zukunftsstaat nicht entbehren können. „Selbst wenn er den Verbrecher
als Kranken behandelt, ist das nur der Form, nicht dem Wesen nach eine Änderung.
Ob jemand wegen Rotznase zu Zuchthaus verurteilt oder als »geschlechtskrank« in
ein Hans für moralisch Kranke gesperrt wird, kommt in der Hauptsache auf dasselbe
hinaus." Auch die Sorge um das eigne Fortkommen und die Verantwortlichkeit
für sein eignes Schicksal kaun dem Bürger des Zukuuftsstaats uicht abgenommen
werden. Das Gemeinwesen kann niemals eine Versorgungsnnstalt für Menschen
werden, die selbst aller Sorge überhoben wären, denn es kann nicht mehr leisten,
als es von seinen Mitgliedern empfängt. Die Regel, daß, wer nicht arbeiten will,
auch uicht essen soll, bleibt demnach bestehen. Der Sozialismus kaun also die
Pflicht der wirtschaftlichen Selbstverantwortlichkeit nicht aus der Welt schaffen, er
kann nur ihre Erfüllung erleichtern. Zum Bewußtsein dieser Pflicht müssen die
Arbeiter mehr als bisher durch die Thätigkeit in Genossenschaften und Gewerk¬
schaften erzogen, und ihre Aufmerksamkeit muß mehr als bisher ans die Zwischen¬
glieder zwischen dem Einzelnen und dem Staate, auf Gemeinde, Kreis und Provinz
gerichtet werden. Denn die Reform des Staates, die das einzige denkbare Ziel
eines vernünftigen Sozialismus ist, wird vorzugsweise in der Dezentralisiruug der
Verwaltung zu bestehen haben, darin, daß alle Aufgaben, die nicht ihrer Natur
nach an die Zentralbehörde gebunden sind, den kleinern Verbänden übertragen
werden, in denen allein eine wirkliche, lebendige Teilnahme jedes Einzelnen an der


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[0307] Maßgebliches und Unmaßgebliches Staaten sind, bleibt die Demokratie ein leerer Schein, wenn gefordert wird, daß jedes Glied der Gemeinschaft unmittelbar aufs Ganze einwirken soll. Sollte die Einwirkung etwa in Form einer Volksabstimmung über die Verwaltungsmaßregeln vor sich gehen, so müßte, selbst Wenn mir über die wichtigsten abgestimmt würde, „der glückliche Bürger der Zukunft alle Sonntage einen Fragezettel vorgelegt be¬ kommen, bei dem ihm Hören und Sehen vergehen würden." Selbstverständlich könnte auch nicht ein einziger über die zur Entscheidung aller dieser Fragen er¬ forderliche Sachkenntnis verfügen. Außerdem würde das Bewußtsein der Ver¬ antwortlichkeit fehlen, denn dieses Bewußtsein nimmt mit der Zahl derer ab, mit denen man die Verantwortung teilt; eine Zchnmilliontelverantwortlichkeit ist gar keine mehr. Die Staaten in lauter kleine von einander unabhängige Gemeinwesen aufzulösen, ist bei den heutigen industriellen und Verkehrsverhältnissen unmöglich und würde, wenn es möglich wäre, einen unaufhörlichen und nichts weniger als schönen Jnteressenkleinkrieg zwischen diesen Gemeinwesen erzeugen. Müssen demnach die kleinen Gemeinwesen zu großen Verbänden zusammengefaßt werden, so ist kein Grund einzusehen, warum mau von den schon bestehenden, den Nationalstaaten, abgehen sollte, zumal da Vernichtung der Volkseigentümlichkeiten durch Zusammen- kueten aller Völker in einen Brei als etwas kulturwidriges nicht wünschenswert wäre. So haben wir einerseits die Notwendigkeit, die allgemeinen Angelegenheiten von fest angestellten Sachverständigen, also von Beamten, besorgen zu lassen, und diese Notwendigkeit steigert sich von Jahr zu Jahr, da jede Volksvermehrung und jeder Fortschritt der Technik neue Verwicklungen schafft und neue Organe erfordert; Mollusken und Würmer können aus gleichartigem Gewebe bestehen, die höhern Tiere kommen nicht ohne reiche Differenzirung aus und bedürfen namentlich eines Knochengerüstes und eines Nervensystems. Andrerseits werden diese großen Ver¬ waltungskörper ungefähr mit unsern heutigen Staaten zusammenfallen müssen, d. h. mit andern Worten: der Zukunftsstaat ist seinem Wesen nach nichts andres als unser gegenwärtiger Staat, nur daß darin besser als in diesem dem Mißbrauch der Staatsgewalt für Sonderzwecke vorgebeugt wäre. Auch die Strafrechtspflege wird der Zukunftsstaat nicht entbehren können. „Selbst wenn er den Verbrecher als Kranken behandelt, ist das nur der Form, nicht dem Wesen nach eine Änderung. Ob jemand wegen Rotznase zu Zuchthaus verurteilt oder als »geschlechtskrank« in ein Hans für moralisch Kranke gesperrt wird, kommt in der Hauptsache auf dasselbe hinaus." Auch die Sorge um das eigne Fortkommen und die Verantwortlichkeit für sein eignes Schicksal kaun dem Bürger des Zukuuftsstaats uicht abgenommen werden. Das Gemeinwesen kann niemals eine Versorgungsnnstalt für Menschen werden, die selbst aller Sorge überhoben wären, denn es kann nicht mehr leisten, als es von seinen Mitgliedern empfängt. Die Regel, daß, wer nicht arbeiten will, auch uicht essen soll, bleibt demnach bestehen. Der Sozialismus kaun also die Pflicht der wirtschaftlichen Selbstverantwortlichkeit nicht aus der Welt schaffen, er kann nur ihre Erfüllung erleichtern. Zum Bewußtsein dieser Pflicht müssen die Arbeiter mehr als bisher durch die Thätigkeit in Genossenschaften und Gewerk¬ schaften erzogen, und ihre Aufmerksamkeit muß mehr als bisher ans die Zwischen¬ glieder zwischen dem Einzelnen und dem Staate, auf Gemeinde, Kreis und Provinz gerichtet werden. Denn die Reform des Staates, die das einzige denkbare Ziel eines vernünftigen Sozialismus ist, wird vorzugsweise in der Dezentralisiruug der Verwaltung zu bestehen haben, darin, daß alle Aufgaben, die nicht ihrer Natur nach an die Zentralbehörde gebunden sind, den kleinern Verbänden übertragen werden, in denen allein eine wirkliche, lebendige Teilnahme jedes Einzelnen an der

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_224927/307>, abgerufen am 23.07.2024.