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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Viertes Vierteljahr.

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Sie Mißstände in der Kleider- und tvcischeiiidustrie

handwerksmäßigen Maßschneiderei "fertige" Kleider hergestellt. Richtiger ist
es schon, zu sagen: die Herstellung von Kleidern und Wäsche für den Handel,
also nicht auf Bestellung und nach den Körpermaßen eines bestimmten Ver¬
brauchers. Die Kommission sür Arbeiterstatistik hat den Begriff noch enger
fassen wollen, indem sie grundsätzlich nur die Herstellung von Kleidern und
Wäsche für den Großhandel in Betracht zog, also die Anfertigung von Kleidern
und Wäsche unmittelbar für Detailgeschäfte, selbst die größten, ausschloß. Aber
in den thatsächlichen Verhältnissen, namentlich in den Arbeiterverhültnissen, oder
im Sprachgebrauch liegt dazu kein Grund vor. Am besten wäre es wohl, in
Zukunft den Ausdruck Konfektion ganz zu vermeiden.

Als Unternehmer in der Konfektionsindustrie pflegen die Volkswirte in
der Regel -- und wir wollen ihnen hier darin folgen -- nur die Inhaber
der Konfektionsgeschäfte selbst, die "Konfektionäre" anzusehen, die die Produktion
auf ihre Rechnung und Gefahr veranlassen, sie nach Umfang und Art be¬
stimmen und für den Absatz sorgen. Angefertigt wird die Ware, abgesehen von
der gestärkten Wäsche, die meist fabrikmäßig durch den Unternehmer selbst
hergestellt wird, in der Regel in der Hauptsache außerhalb des Unter¬
nehmerbetriebes in hausindustriellen Betrieben. In der Kleiderkonfektion und
auch in der Wäschekonfektion im engern Sinne (ungestärkte Wäsche) haben
nur sehr wenige Konfektionäre eigne Fabriken, d. h. Betriebe, die von der zu¬
ständigen Behörde bezüglich der Arbeiterschutzbestimmungen als Fabriken be¬
handelt werden und diese Bestimmungen deshalb zu berücksichtigen haben. Sehr
viele Konfektionäre haben dagegen eigne, oft sehr kleine Werkstätten, in denen
gewisse Teilarbeiten an den Waren ausgeführt werden, besonders häufig das
Zuschneiden, zuweilen auch das Bügeln, Knopflöchermachen u. tgi. in. Unter
den hausindustriellen Betrieben, die für die Konfektionsgeschäfte arbeiten, werden
gewöhnlich unterschieden die -- zum Teil fälschlich so genannten -- Zwischen¬
meisterbetriebe und die Heimbetriebe. Die Heimbetriebe, d. h. die Betriebe der
Arbeiter und Arbeiterinnen, die in ihren Wohnungen arbeiten und keinerlei
Werkstätten haben, erhalten die Arbeit teils unmittelbar von den Konfektions¬
geschäften, teils von den Zwischenmeistern zugewiesen. Die Zwischenmeisterbetriebe
sind zum größten Teil reine Werkstattbetriebe, in denen der Meister oder die
Meisterin mit einigen HilfsPersonen, Gesellen, Arbeiterinnen und Lehrlingen, auch
eignen Angehörigen darunter, die vom Konfektionsgeschäft übernommnen Arbeiten
ausschließlich in der Werkstatt (Arbeitsstube) selbst ausführt. Diese Werkstatt¬
inhaber Zwischenmeister zu nennen, ist unrichtig und verwirrend. Vielfach geben
aber die Werkstattinhaber gewisse Stücke oder gewisse Teilarbeiten an Stücken weiter
an Heimarbeiter, ja zuweilen sind die Zwischenmeister nichts weiter als Ver¬
teiler der Arbeit, ähnlich den Faktoren auf andern hausindustriellen Gebieten.
Einzelne Werkstätten und Arbeitsstuben von Zwischenmeistern werden von der
Polizei bezüglich der Arbeiterschutzbestimmungen als Fabriken angesehen, wobei


Sie Mißstände in der Kleider- und tvcischeiiidustrie

handwerksmäßigen Maßschneiderei „fertige" Kleider hergestellt. Richtiger ist
es schon, zu sagen: die Herstellung von Kleidern und Wäsche für den Handel,
also nicht auf Bestellung und nach den Körpermaßen eines bestimmten Ver¬
brauchers. Die Kommission sür Arbeiterstatistik hat den Begriff noch enger
fassen wollen, indem sie grundsätzlich nur die Herstellung von Kleidern und
Wäsche für den Großhandel in Betracht zog, also die Anfertigung von Kleidern
und Wäsche unmittelbar für Detailgeschäfte, selbst die größten, ausschloß. Aber
in den thatsächlichen Verhältnissen, namentlich in den Arbeiterverhültnissen, oder
im Sprachgebrauch liegt dazu kein Grund vor. Am besten wäre es wohl, in
Zukunft den Ausdruck Konfektion ganz zu vermeiden.

Als Unternehmer in der Konfektionsindustrie pflegen die Volkswirte in
der Regel — und wir wollen ihnen hier darin folgen — nur die Inhaber
der Konfektionsgeschäfte selbst, die „Konfektionäre" anzusehen, die die Produktion
auf ihre Rechnung und Gefahr veranlassen, sie nach Umfang und Art be¬
stimmen und für den Absatz sorgen. Angefertigt wird die Ware, abgesehen von
der gestärkten Wäsche, die meist fabrikmäßig durch den Unternehmer selbst
hergestellt wird, in der Regel in der Hauptsache außerhalb des Unter¬
nehmerbetriebes in hausindustriellen Betrieben. In der Kleiderkonfektion und
auch in der Wäschekonfektion im engern Sinne (ungestärkte Wäsche) haben
nur sehr wenige Konfektionäre eigne Fabriken, d. h. Betriebe, die von der zu¬
ständigen Behörde bezüglich der Arbeiterschutzbestimmungen als Fabriken be¬
handelt werden und diese Bestimmungen deshalb zu berücksichtigen haben. Sehr
viele Konfektionäre haben dagegen eigne, oft sehr kleine Werkstätten, in denen
gewisse Teilarbeiten an den Waren ausgeführt werden, besonders häufig das
Zuschneiden, zuweilen auch das Bügeln, Knopflöchermachen u. tgi. in. Unter
den hausindustriellen Betrieben, die für die Konfektionsgeschäfte arbeiten, werden
gewöhnlich unterschieden die — zum Teil fälschlich so genannten — Zwischen¬
meisterbetriebe und die Heimbetriebe. Die Heimbetriebe, d. h. die Betriebe der
Arbeiter und Arbeiterinnen, die in ihren Wohnungen arbeiten und keinerlei
Werkstätten haben, erhalten die Arbeit teils unmittelbar von den Konfektions¬
geschäften, teils von den Zwischenmeistern zugewiesen. Die Zwischenmeisterbetriebe
sind zum größten Teil reine Werkstattbetriebe, in denen der Meister oder die
Meisterin mit einigen HilfsPersonen, Gesellen, Arbeiterinnen und Lehrlingen, auch
eignen Angehörigen darunter, die vom Konfektionsgeschäft übernommnen Arbeiten
ausschließlich in der Werkstatt (Arbeitsstube) selbst ausführt. Diese Werkstatt¬
inhaber Zwischenmeister zu nennen, ist unrichtig und verwirrend. Vielfach geben
aber die Werkstattinhaber gewisse Stücke oder gewisse Teilarbeiten an Stücken weiter
an Heimarbeiter, ja zuweilen sind die Zwischenmeister nichts weiter als Ver¬
teiler der Arbeit, ähnlich den Faktoren auf andern hausindustriellen Gebieten.
Einzelne Werkstätten und Arbeitsstuben von Zwischenmeistern werden von der
Polizei bezüglich der Arbeiterschutzbestimmungen als Fabriken angesehen, wobei


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[0404] Sie Mißstände in der Kleider- und tvcischeiiidustrie handwerksmäßigen Maßschneiderei „fertige" Kleider hergestellt. Richtiger ist es schon, zu sagen: die Herstellung von Kleidern und Wäsche für den Handel, also nicht auf Bestellung und nach den Körpermaßen eines bestimmten Ver¬ brauchers. Die Kommission sür Arbeiterstatistik hat den Begriff noch enger fassen wollen, indem sie grundsätzlich nur die Herstellung von Kleidern und Wäsche für den Großhandel in Betracht zog, also die Anfertigung von Kleidern und Wäsche unmittelbar für Detailgeschäfte, selbst die größten, ausschloß. Aber in den thatsächlichen Verhältnissen, namentlich in den Arbeiterverhültnissen, oder im Sprachgebrauch liegt dazu kein Grund vor. Am besten wäre es wohl, in Zukunft den Ausdruck Konfektion ganz zu vermeiden. Als Unternehmer in der Konfektionsindustrie pflegen die Volkswirte in der Regel — und wir wollen ihnen hier darin folgen — nur die Inhaber der Konfektionsgeschäfte selbst, die „Konfektionäre" anzusehen, die die Produktion auf ihre Rechnung und Gefahr veranlassen, sie nach Umfang und Art be¬ stimmen und für den Absatz sorgen. Angefertigt wird die Ware, abgesehen von der gestärkten Wäsche, die meist fabrikmäßig durch den Unternehmer selbst hergestellt wird, in der Regel in der Hauptsache außerhalb des Unter¬ nehmerbetriebes in hausindustriellen Betrieben. In der Kleiderkonfektion und auch in der Wäschekonfektion im engern Sinne (ungestärkte Wäsche) haben nur sehr wenige Konfektionäre eigne Fabriken, d. h. Betriebe, die von der zu¬ ständigen Behörde bezüglich der Arbeiterschutzbestimmungen als Fabriken be¬ handelt werden und diese Bestimmungen deshalb zu berücksichtigen haben. Sehr viele Konfektionäre haben dagegen eigne, oft sehr kleine Werkstätten, in denen gewisse Teilarbeiten an den Waren ausgeführt werden, besonders häufig das Zuschneiden, zuweilen auch das Bügeln, Knopflöchermachen u. tgi. in. Unter den hausindustriellen Betrieben, die für die Konfektionsgeschäfte arbeiten, werden gewöhnlich unterschieden die — zum Teil fälschlich so genannten — Zwischen¬ meisterbetriebe und die Heimbetriebe. Die Heimbetriebe, d. h. die Betriebe der Arbeiter und Arbeiterinnen, die in ihren Wohnungen arbeiten und keinerlei Werkstätten haben, erhalten die Arbeit teils unmittelbar von den Konfektions¬ geschäften, teils von den Zwischenmeistern zugewiesen. Die Zwischenmeisterbetriebe sind zum größten Teil reine Werkstattbetriebe, in denen der Meister oder die Meisterin mit einigen HilfsPersonen, Gesellen, Arbeiterinnen und Lehrlingen, auch eignen Angehörigen darunter, die vom Konfektionsgeschäft übernommnen Arbeiten ausschließlich in der Werkstatt (Arbeitsstube) selbst ausführt. Diese Werkstatt¬ inhaber Zwischenmeister zu nennen, ist unrichtig und verwirrend. Vielfach geben aber die Werkstattinhaber gewisse Stücke oder gewisse Teilarbeiten an Stücken weiter an Heimarbeiter, ja zuweilen sind die Zwischenmeister nichts weiter als Ver¬ teiler der Arbeit, ähnlich den Faktoren auf andern hausindustriellen Gebieten. Einzelne Werkstätten und Arbeitsstuben von Zwischenmeistern werden von der Polizei bezüglich der Arbeiterschutzbestimmungen als Fabriken angesehen, wobei

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_223583/404>, abgerufen am 06.01.2025.