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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Viertes Vierteljahr.

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Die lNißstände in der Kleider- und Mäscheindustrie

Werden. Diese Anzeigepflicht ist zu erstrecken uns den Inhaber solcher Arbeits-
rciume, sowie mich auf den Unternehmer, der in demselben Arbeiter der bezeichneten
Art beschäftigt, ep bestimmt wird, daß Kinder neben ihrer zulässigen Arbeitszeit
im Betriebe einer Fabrik oder Werkstätte, außerhalb derselben an einem Tage, an
dem sie in der Fabrik oder Werkstätte thätig sind, nicht beschäftigt werden dürfen,
v) ferner bestimmt wird, daß junge Leute oder Frauen neben ihrer zulässigen
Arbeitszeit im Betriebe eiuer Fabrik oder Werkstätte, außerhalb derselbe", an
einem Tage, an dem sie sowohl vor als nach der Mittagpcmse in der Fabrik oder
Werkstätte thätig sind, nicht beschäftigt werden dürfen, y endlich bestimmt wird,
daß, wenn jugendliche Arbeiter oder Frauen von demselben Unternehmer an dem¬
selben Tage sowohl in einer Fabrik oder Werkstatt wie auch in einem Laden oder
in einem andern Arbeitsraum beschäftigt werden, die gesamte Beschäftigungszeit
dieser jungen Leute oder Frnueu die von dem Gesetz für ihre Beschäftigung in
der Fabrik oder Werkstätte gestatteten Stunden nicht überschreiten darf; 3. einen
Gesetzentwurf vorzulegen, durch deu eine Spezialiuspektion für die in Werkstätten
und andern Arbeitsräumen beschäftigten Personen der Konfektionsbranche und der
Wäschefabrikation eingerichtet wird. Dieser Spezialinsvektion sind weibliche Ge¬
hilfen als Fabrikinspektoren, denen insbesondre die bessere Überwachung der be¬
stehenden gesetzlichen Bestimmungen über das Trucksystem obliegt, einzugliedern.

Seit dieser parlamentarischen "Aktion" der nationalliberalen Partei hat
nun, wie gesagt, die Konnnission für Arbeiterstatistik zahlreiche Aus-
kunftspersoncn vernommen und die stenographisch aufgenommenen Protokolle
darüber veröffentlicht. Es sind im ganzen vernommen worden 122 Austnusts-
persouen, nud zwar 22 Konfektionäre (Fabrikanten, Großkaufleute), 30 Meister
und Meisterinnen (Zwischeumcister) und 16 Arbeiter und 54 Arbeiterinnen.
Als Hauptsitze der verschiednen Gewerbszweige waren bei der Auswahl dieser
Auskunftspersonen berücksichtigt worden für die Münuerkleiderkoufektion (ein¬
schließlich der Knabenkleider): Berlin, Stettin, Aschaffenburg, Nürnberg und
Stuttgart; für die sogenannte Arbeiterkonfektion: Herford und Umgegend; für
die Damenkonfektion (Mäntel aller Art und sogenannte Kostüme): Berlin,
Brecllan und Erfurt; für die Wäschekoufektion im engern Sinne, das ist die
Herstellung ungestärkter Wäsche: Berlin, Breslau, Köln und München, und
für die Wäschefabrikation, das ist die Herstellung gestärkter Wäsche (Kragen,
Manschetten und Oberhemden): Berlin. Bielefeld und Ane in Sachsen. Man
hat sich bei den Vernehmungen augenscheinlich auf die Herstellung der Waren
für den Großhandel beschränken wollen, ohne übrigens darin konseanent Ver¬
fahren zu sein. Die Koufektiousarbeit für Detailgeschäfte ist sonach mir aus¬
nahmsweise berücksichtigt worden, die handwerksmäßige Maßarbeit natürlich
gar nicht.

Leider bereiten die veröffentlichten Protokolle dem eingehende" Studium
ihres thatsächlichen Inhalts insofern große Schwierigkeiten, als sowohl die an
die Auskunftspersonell gestellten Fragen, wie namentlich auch die daraus er¬
teilten Antworten und die sonstigen Auskünfte die verschiednen, für die Be¬
urteilung der Sachlage wesentlichen Punkte in argem Durcheinander und in der


Die lNißstände in der Kleider- und Mäscheindustrie

Werden. Diese Anzeigepflicht ist zu erstrecken uns den Inhaber solcher Arbeits-
rciume, sowie mich auf den Unternehmer, der in demselben Arbeiter der bezeichneten
Art beschäftigt, ep bestimmt wird, daß Kinder neben ihrer zulässigen Arbeitszeit
im Betriebe einer Fabrik oder Werkstätte, außerhalb derselben an einem Tage, an
dem sie in der Fabrik oder Werkstätte thätig sind, nicht beschäftigt werden dürfen,
v) ferner bestimmt wird, daß junge Leute oder Frauen neben ihrer zulässigen
Arbeitszeit im Betriebe eiuer Fabrik oder Werkstätte, außerhalb derselbe», an
einem Tage, an dem sie sowohl vor als nach der Mittagpcmse in der Fabrik oder
Werkstätte thätig sind, nicht beschäftigt werden dürfen, y endlich bestimmt wird,
daß, wenn jugendliche Arbeiter oder Frauen von demselben Unternehmer an dem¬
selben Tage sowohl in einer Fabrik oder Werkstatt wie auch in einem Laden oder
in einem andern Arbeitsraum beschäftigt werden, die gesamte Beschäftigungszeit
dieser jungen Leute oder Frnueu die von dem Gesetz für ihre Beschäftigung in
der Fabrik oder Werkstätte gestatteten Stunden nicht überschreiten darf; 3. einen
Gesetzentwurf vorzulegen, durch deu eine Spezialiuspektion für die in Werkstätten
und andern Arbeitsräumen beschäftigten Personen der Konfektionsbranche und der
Wäschefabrikation eingerichtet wird. Dieser Spezialinsvektion sind weibliche Ge¬
hilfen als Fabrikinspektoren, denen insbesondre die bessere Überwachung der be¬
stehenden gesetzlichen Bestimmungen über das Trucksystem obliegt, einzugliedern.

Seit dieser parlamentarischen „Aktion" der nationalliberalen Partei hat
nun, wie gesagt, die Konnnission für Arbeiterstatistik zahlreiche Aus-
kunftspersoncn vernommen und die stenographisch aufgenommenen Protokolle
darüber veröffentlicht. Es sind im ganzen vernommen worden 122 Austnusts-
persouen, nud zwar 22 Konfektionäre (Fabrikanten, Großkaufleute), 30 Meister
und Meisterinnen (Zwischeumcister) und 16 Arbeiter und 54 Arbeiterinnen.
Als Hauptsitze der verschiednen Gewerbszweige waren bei der Auswahl dieser
Auskunftspersonen berücksichtigt worden für die Münuerkleiderkoufektion (ein¬
schließlich der Knabenkleider): Berlin, Stettin, Aschaffenburg, Nürnberg und
Stuttgart; für die sogenannte Arbeiterkonfektion: Herford und Umgegend; für
die Damenkonfektion (Mäntel aller Art und sogenannte Kostüme): Berlin,
Brecllan und Erfurt; für die Wäschekoufektion im engern Sinne, das ist die
Herstellung ungestärkter Wäsche: Berlin, Breslau, Köln und München, und
für die Wäschefabrikation, das ist die Herstellung gestärkter Wäsche (Kragen,
Manschetten und Oberhemden): Berlin. Bielefeld und Ane in Sachsen. Man
hat sich bei den Vernehmungen augenscheinlich auf die Herstellung der Waren
für den Großhandel beschränken wollen, ohne übrigens darin konseanent Ver¬
fahren zu sein. Die Koufektiousarbeit für Detailgeschäfte ist sonach mir aus¬
nahmsweise berücksichtigt worden, die handwerksmäßige Maßarbeit natürlich
gar nicht.

Leider bereiten die veröffentlichten Protokolle dem eingehende» Studium
ihres thatsächlichen Inhalts insofern große Schwierigkeiten, als sowohl die an
die Auskunftspersonell gestellten Fragen, wie namentlich auch die daraus er¬
teilten Antworten und die sonstigen Auskünfte die verschiednen, für die Be¬
urteilung der Sachlage wesentlichen Punkte in argem Durcheinander und in der


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[0357] Die lNißstände in der Kleider- und Mäscheindustrie Werden. Diese Anzeigepflicht ist zu erstrecken uns den Inhaber solcher Arbeits- rciume, sowie mich auf den Unternehmer, der in demselben Arbeiter der bezeichneten Art beschäftigt, ep bestimmt wird, daß Kinder neben ihrer zulässigen Arbeitszeit im Betriebe einer Fabrik oder Werkstätte, außerhalb derselben an einem Tage, an dem sie in der Fabrik oder Werkstätte thätig sind, nicht beschäftigt werden dürfen, v) ferner bestimmt wird, daß junge Leute oder Frauen neben ihrer zulässigen Arbeitszeit im Betriebe eiuer Fabrik oder Werkstätte, außerhalb derselbe», an einem Tage, an dem sie sowohl vor als nach der Mittagpcmse in der Fabrik oder Werkstätte thätig sind, nicht beschäftigt werden dürfen, y endlich bestimmt wird, daß, wenn jugendliche Arbeiter oder Frauen von demselben Unternehmer an dem¬ selben Tage sowohl in einer Fabrik oder Werkstatt wie auch in einem Laden oder in einem andern Arbeitsraum beschäftigt werden, die gesamte Beschäftigungszeit dieser jungen Leute oder Frnueu die von dem Gesetz für ihre Beschäftigung in der Fabrik oder Werkstätte gestatteten Stunden nicht überschreiten darf; 3. einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch deu eine Spezialiuspektion für die in Werkstätten und andern Arbeitsräumen beschäftigten Personen der Konfektionsbranche und der Wäschefabrikation eingerichtet wird. Dieser Spezialinsvektion sind weibliche Ge¬ hilfen als Fabrikinspektoren, denen insbesondre die bessere Überwachung der be¬ stehenden gesetzlichen Bestimmungen über das Trucksystem obliegt, einzugliedern. Seit dieser parlamentarischen „Aktion" der nationalliberalen Partei hat nun, wie gesagt, die Konnnission für Arbeiterstatistik zahlreiche Aus- kunftspersoncn vernommen und die stenographisch aufgenommenen Protokolle darüber veröffentlicht. Es sind im ganzen vernommen worden 122 Austnusts- persouen, nud zwar 22 Konfektionäre (Fabrikanten, Großkaufleute), 30 Meister und Meisterinnen (Zwischeumcister) und 16 Arbeiter und 54 Arbeiterinnen. Als Hauptsitze der verschiednen Gewerbszweige waren bei der Auswahl dieser Auskunftspersonen berücksichtigt worden für die Münuerkleiderkoufektion (ein¬ schließlich der Knabenkleider): Berlin, Stettin, Aschaffenburg, Nürnberg und Stuttgart; für die sogenannte Arbeiterkonfektion: Herford und Umgegend; für die Damenkonfektion (Mäntel aller Art und sogenannte Kostüme): Berlin, Brecllan und Erfurt; für die Wäschekoufektion im engern Sinne, das ist die Herstellung ungestärkter Wäsche: Berlin, Breslau, Köln und München, und für die Wäschefabrikation, das ist die Herstellung gestärkter Wäsche (Kragen, Manschetten und Oberhemden): Berlin. Bielefeld und Ane in Sachsen. Man hat sich bei den Vernehmungen augenscheinlich auf die Herstellung der Waren für den Großhandel beschränken wollen, ohne übrigens darin konseanent Ver¬ fahren zu sein. Die Koufektiousarbeit für Detailgeschäfte ist sonach mir aus¬ nahmsweise berücksichtigt worden, die handwerksmäßige Maßarbeit natürlich gar nicht. Leider bereiten die veröffentlichten Protokolle dem eingehende» Studium ihres thatsächlichen Inhalts insofern große Schwierigkeiten, als sowohl die an die Auskunftspersonell gestellten Fragen, wie namentlich auch die daraus er¬ teilten Antworten und die sonstigen Auskünfte die verschiednen, für die Be¬ urteilung der Sachlage wesentlichen Punkte in argem Durcheinander und in der

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_223583/357>, abgerufen am 06.01.2025.