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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Viertes Vierteljahr.

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Die Juristen in der Verwaltung der Staatseiseubahnen

Unter den verwickelten Verhältnissen unsers heutigen öffentlichen Lebens
ist es eben eine unabweisbare Notwendigkeit, bei der Entscheidung über die
beste künftige Ausbildung die Reformvorschlüge auch auf ihre Wirkung, auf
das Verhältnis der leitenden Beamten zu ihren Untergebnen und zum Publikum
zu prüfen. Dann wird man dem Vorschlag den Vorzug geben, wonach sich
die theoretische Ausbildung der praktischen anschließt. Bei der Fülle des zu
bewältigenden Stoffes wird die vorhergehende Einführung des jungen Eiseu-
bahnbeflisfcnen in das äußere Getriebe seines künftigen Berufes das theoretische
Studium befruchten. Das im Gedächtnis haftende Bild der thatsächlichen
Zustände wird den toten Buchstaben beleben und das Auffassungsvermögen
bei der Schilderung verwickelter Verhältnisse steigern. Von diesem Grund¬
gedanken ausgehend, ist im nachstehenden entwickelt, wie wir uns den Gang
des künftigen Eisenbahnfachstudiums denken.

Natur und Umfang der einzelnen Zweige der Eiseubahnverwaltung O All¬
gemeine, d. Verkehrs-, o. Betriebs- und ä. Bauverwaltung) schließen von vorn¬
herein ein sie alle umfassendes Studium aus. Man wird sich zur Erzielung
einer zweckmäßigen Vorbildung dazu entschließen müssen, diese Zweige in zwei
Gruppen und b, c, und 6) zusammenzufassen und die Angehörigen jeder Gruppe
die einzelnen Stufen der Vorbildung durchlaufen zu lassen. Als Bedingung
zum Eintritt in das Eisenbahnfachstudium wird im allgemeinen an dem Reife¬
zeugnis eines Gymnasiums oder einer Oberrealschule festzuhalten sein. Nach
der beim Ministerium einzureichenden Anmeldung werden die Bewerber nach
dem Bedürfnisse einberufen und genießen zunächst eine dreijährige praktische
Vorbildung. Für den künftigen Verkehrs- und Verwaltungsbeamten besteht
diese in einer mehrmonatigen Beschäftigung auf einer Station mittlerer Größe
mit zusammengelegten Stations- und Abfertigungsdienst. Die weitere Aus¬
bildung geschieht in den Verkehrs- und Betriebsinspektionen, in dem Verkehrs-,
dem Betriebs- und dem Technischen Bureau, in der Hauptkasse und in dem
Rechnungsbüreau.

Für den Maschinen- und Bautechniker fällt die Zeit im Abfertigungsdienst
weg, wofür der Schwerpunkt auf den Werkstätten-, Stations- und Bahnunter-
haltnngsdienst gelegt wird. Dementsprechend kann die Beschäftigung in der
Verkehrsinspektion gänzlich unterbleiben und die Fortsetzung der Ausbildung
in den Betriebs-, Maschinen- und Werkstätteninspektionen geschehen. Der Rest
der Ausbildungszeit wird dann in dem Technischen und dem Vetriebsbüreau
der Direktion mit einem kurzen Aufenthalt im Rechnungsbüreau zugebracht.

Die in jedem dieser Ansbildungsstufeu erworbnen Kenntnisse sind in
Klausurarbeiten nachzuweisen. Den Abschluß bildet die Abnahme einer Fach-
Prüfung ähnlich der heutigen Eisenbahnsekretürprüfung, und zwar bei einer
Zentralstelle, um Ungleichheiten in den Anforderungen zu vermeiden.

Nach dieser Prüfung sind die jungen Beamten in den betreffenden Dienst-


Die Juristen in der Verwaltung der Staatseiseubahnen

Unter den verwickelten Verhältnissen unsers heutigen öffentlichen Lebens
ist es eben eine unabweisbare Notwendigkeit, bei der Entscheidung über die
beste künftige Ausbildung die Reformvorschlüge auch auf ihre Wirkung, auf
das Verhältnis der leitenden Beamten zu ihren Untergebnen und zum Publikum
zu prüfen. Dann wird man dem Vorschlag den Vorzug geben, wonach sich
die theoretische Ausbildung der praktischen anschließt. Bei der Fülle des zu
bewältigenden Stoffes wird die vorhergehende Einführung des jungen Eiseu-
bahnbeflisfcnen in das äußere Getriebe seines künftigen Berufes das theoretische
Studium befruchten. Das im Gedächtnis haftende Bild der thatsächlichen
Zustände wird den toten Buchstaben beleben und das Auffassungsvermögen
bei der Schilderung verwickelter Verhältnisse steigern. Von diesem Grund¬
gedanken ausgehend, ist im nachstehenden entwickelt, wie wir uns den Gang
des künftigen Eisenbahnfachstudiums denken.

Natur und Umfang der einzelnen Zweige der Eiseubahnverwaltung O All¬
gemeine, d. Verkehrs-, o. Betriebs- und ä. Bauverwaltung) schließen von vorn¬
herein ein sie alle umfassendes Studium aus. Man wird sich zur Erzielung
einer zweckmäßigen Vorbildung dazu entschließen müssen, diese Zweige in zwei
Gruppen und b, c, und 6) zusammenzufassen und die Angehörigen jeder Gruppe
die einzelnen Stufen der Vorbildung durchlaufen zu lassen. Als Bedingung
zum Eintritt in das Eisenbahnfachstudium wird im allgemeinen an dem Reife¬
zeugnis eines Gymnasiums oder einer Oberrealschule festzuhalten sein. Nach
der beim Ministerium einzureichenden Anmeldung werden die Bewerber nach
dem Bedürfnisse einberufen und genießen zunächst eine dreijährige praktische
Vorbildung. Für den künftigen Verkehrs- und Verwaltungsbeamten besteht
diese in einer mehrmonatigen Beschäftigung auf einer Station mittlerer Größe
mit zusammengelegten Stations- und Abfertigungsdienst. Die weitere Aus¬
bildung geschieht in den Verkehrs- und Betriebsinspektionen, in dem Verkehrs-,
dem Betriebs- und dem Technischen Bureau, in der Hauptkasse und in dem
Rechnungsbüreau.

Für den Maschinen- und Bautechniker fällt die Zeit im Abfertigungsdienst
weg, wofür der Schwerpunkt auf den Werkstätten-, Stations- und Bahnunter-
haltnngsdienst gelegt wird. Dementsprechend kann die Beschäftigung in der
Verkehrsinspektion gänzlich unterbleiben und die Fortsetzung der Ausbildung
in den Betriebs-, Maschinen- und Werkstätteninspektionen geschehen. Der Rest
der Ausbildungszeit wird dann in dem Technischen und dem Vetriebsbüreau
der Direktion mit einem kurzen Aufenthalt im Rechnungsbüreau zugebracht.

Die in jedem dieser Ansbildungsstufeu erworbnen Kenntnisse sind in
Klausurarbeiten nachzuweisen. Den Abschluß bildet die Abnahme einer Fach-
Prüfung ähnlich der heutigen Eisenbahnsekretürprüfung, und zwar bei einer
Zentralstelle, um Ungleichheiten in den Anforderungen zu vermeiden.

Nach dieser Prüfung sind die jungen Beamten in den betreffenden Dienst-


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[0270] Die Juristen in der Verwaltung der Staatseiseubahnen Unter den verwickelten Verhältnissen unsers heutigen öffentlichen Lebens ist es eben eine unabweisbare Notwendigkeit, bei der Entscheidung über die beste künftige Ausbildung die Reformvorschlüge auch auf ihre Wirkung, auf das Verhältnis der leitenden Beamten zu ihren Untergebnen und zum Publikum zu prüfen. Dann wird man dem Vorschlag den Vorzug geben, wonach sich die theoretische Ausbildung der praktischen anschließt. Bei der Fülle des zu bewältigenden Stoffes wird die vorhergehende Einführung des jungen Eiseu- bahnbeflisfcnen in das äußere Getriebe seines künftigen Berufes das theoretische Studium befruchten. Das im Gedächtnis haftende Bild der thatsächlichen Zustände wird den toten Buchstaben beleben und das Auffassungsvermögen bei der Schilderung verwickelter Verhältnisse steigern. Von diesem Grund¬ gedanken ausgehend, ist im nachstehenden entwickelt, wie wir uns den Gang des künftigen Eisenbahnfachstudiums denken. Natur und Umfang der einzelnen Zweige der Eiseubahnverwaltung O All¬ gemeine, d. Verkehrs-, o. Betriebs- und ä. Bauverwaltung) schließen von vorn¬ herein ein sie alle umfassendes Studium aus. Man wird sich zur Erzielung einer zweckmäßigen Vorbildung dazu entschließen müssen, diese Zweige in zwei Gruppen und b, c, und 6) zusammenzufassen und die Angehörigen jeder Gruppe die einzelnen Stufen der Vorbildung durchlaufen zu lassen. Als Bedingung zum Eintritt in das Eisenbahnfachstudium wird im allgemeinen an dem Reife¬ zeugnis eines Gymnasiums oder einer Oberrealschule festzuhalten sein. Nach der beim Ministerium einzureichenden Anmeldung werden die Bewerber nach dem Bedürfnisse einberufen und genießen zunächst eine dreijährige praktische Vorbildung. Für den künftigen Verkehrs- und Verwaltungsbeamten besteht diese in einer mehrmonatigen Beschäftigung auf einer Station mittlerer Größe mit zusammengelegten Stations- und Abfertigungsdienst. Die weitere Aus¬ bildung geschieht in den Verkehrs- und Betriebsinspektionen, in dem Verkehrs-, dem Betriebs- und dem Technischen Bureau, in der Hauptkasse und in dem Rechnungsbüreau. Für den Maschinen- und Bautechniker fällt die Zeit im Abfertigungsdienst weg, wofür der Schwerpunkt auf den Werkstätten-, Stations- und Bahnunter- haltnngsdienst gelegt wird. Dementsprechend kann die Beschäftigung in der Verkehrsinspektion gänzlich unterbleiben und die Fortsetzung der Ausbildung in den Betriebs-, Maschinen- und Werkstätteninspektionen geschehen. Der Rest der Ausbildungszeit wird dann in dem Technischen und dem Vetriebsbüreau der Direktion mit einem kurzen Aufenthalt im Rechnungsbüreau zugebracht. Die in jedem dieser Ansbildungsstufeu erworbnen Kenntnisse sind in Klausurarbeiten nachzuweisen. Den Abschluß bildet die Abnahme einer Fach- Prüfung ähnlich der heutigen Eisenbahnsekretürprüfung, und zwar bei einer Zentralstelle, um Ungleichheiten in den Anforderungen zu vermeiden. Nach dieser Prüfung sind die jungen Beamten in den betreffenden Dienst-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_223583/270>, abgerufen am 08.01.2025.