Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Viertes Vierteljahr.Die Begründung von Rentengütern in Preußen Gut als Ganzes -- also im Großbetriebe -- hat, sondern den weit höhern, Solange daher die Generalkommission nicht in der Lage ist, die Verkaufs¬ Der Zweck dieser Ausführungen sollte nur sein, darauf hinzuweisen, Die Begründung von Rentengütern in Preußen Gut als Ganzes — also im Großbetriebe — hat, sondern den weit höhern, Solange daher die Generalkommission nicht in der Lage ist, die Verkaufs¬ Der Zweck dieser Ausführungen sollte nur sein, darauf hinzuweisen, <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0133" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/223717"/> <fw type="header" place="top"> Die Begründung von Rentengütern in Preußen</fw><lb/> <p xml:id="ID_397" prev="#ID_396"> Gut als Ganzes — also im Großbetriebe — hat, sondern den weit höhern,<lb/> den es haben würde, wenn es sich ganz aus vielen kleinen, selbständigen Wirt¬<lb/> schaften zusammensetzte, obwohl doch dieser höhere Wert hauptsächlich in der<lb/> angestrengtem Arbeit des kleinen Eigentümers — im Gegensatz zu der des<lb/> bezahlten Arbeiters — beruht. Aber auch das ist ihm kaum zu verdenken;<lb/> denn welches Interesse hat er daran, auf Preise zu verzichten, die er bei frei¬<lb/> händigem Verkauf erhalten würde? Daß er bei der Begründung von Nenten-<lb/> gütern den Kaufpreis zum großen Teil in sichern Nentenbriefen erhält, ist<lb/> freilich eine große Annehmlichkeit; aber diese halten sich doch immerhin inner¬<lb/> halb von drei Vierteln des Wertes der einzelnen Stelle, also innerhalb einer<lb/> Grenze, die auch bei Hypotheken noch als sicher angesehen wird. Und sichere<lb/> Hypotheken stehen hinter Rentenbriefen kaum zurück.</p><lb/> <p xml:id="ID_398"> Solange daher die Generalkommission nicht in der Lage ist, die Verkaufs¬<lb/> werte sachgemäß vorzuschreiben, wird ein Ansetzen der Rentengutserwerber zu<lb/> den wünschenswert niedrigen, trotzdem aber angemessenen Preisen nur in seltnen<lb/> Fällen zu ermöglichen sein. Es wäre daher dringend zu wünschen, daß eine<lb/> Form gefunden würde, die es der Behörde ermöglichte, ganze Güter oder<lb/> auch nur Gutsteile zu mäßige» Preisen an die Hand zu bekommen — man<lb/> denke an die niedrigen Preise, die bei Zwangsverküufen herauszukommen<lb/> Pflegen —, um sie in mittlere und kleinere Stellen zu zerlegen und diese zu<lb/> eben dem Preise, nebst den etwa darauf gemachten Aufwendungen, als Renten¬<lb/> güter zu begeben. Einen solchen Weg zu finden, ohne die Grundstücke zu<lb/> kaufen, wird freilich sehr schwer fallen, denn wenn auch ein Rentenguts¬<lb/> ausgeber bereit wäre, zu solchem niedrigen Preise sein Gut der General¬<lb/> kommission zur Verfügung zu stellen, so würden sich dabei — von besonders<lb/> günstigen Fällen abgesehen — fast unüberwindliche Schwierigkeiten daraus<lb/> ergeben, daß ihm nicht die Gewißheit gegeben werden könnte, ob überhaupt<lb/> und namentlich wann und zu welchen Preisen er die einzelnen Stellen ver¬<lb/> kaufen wird. Es würden daher immer ungewisse Verhältnisse entstehen,<lb/> worunter sowohl Nentengutsvertaufer und -Käufer als auch die Behörden zu<lb/> leiden haben würden. Ein solches Verfahren wird daher immer nur ein Not¬<lb/> behelf fein. Ob diese Schwierigkeiten etwa dadurch beseitigt werden könnten,<lb/> daß der Staat eine gewisse Bürgschaft für den Verkauf übernähme, oder ob<lb/> sie nur dann vermieden werden könnten, wenn der Staat oder die Provinz — die<lb/> beide an der planmäßigen innern Kolonisation das größte Interesse haben —,<lb/> die zu besiedelnden Grundstücke als Eigentum erwürben und der General¬<lb/> kommission zur Verfügung stellten, soll hier nicht weiter erörtert werden.</p><lb/> <p xml:id="ID_399" next="#ID_400"> Der Zweck dieser Ausführungen sollte nur sein, darauf hinzuweisen,<lb/> daß die jetzige Vermengung privater Entschließungen und behördlicher Thätig¬<lb/> keit eine halbe Maßregel ist, mit der eine innere Kolonisation, die den oben<lb/> angegebnen sozialpolitischen Gedanken entspricht, in nennenswertem Umfange</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0133]
Die Begründung von Rentengütern in Preußen
Gut als Ganzes — also im Großbetriebe — hat, sondern den weit höhern,
den es haben würde, wenn es sich ganz aus vielen kleinen, selbständigen Wirt¬
schaften zusammensetzte, obwohl doch dieser höhere Wert hauptsächlich in der
angestrengtem Arbeit des kleinen Eigentümers — im Gegensatz zu der des
bezahlten Arbeiters — beruht. Aber auch das ist ihm kaum zu verdenken;
denn welches Interesse hat er daran, auf Preise zu verzichten, die er bei frei¬
händigem Verkauf erhalten würde? Daß er bei der Begründung von Nenten-
gütern den Kaufpreis zum großen Teil in sichern Nentenbriefen erhält, ist
freilich eine große Annehmlichkeit; aber diese halten sich doch immerhin inner¬
halb von drei Vierteln des Wertes der einzelnen Stelle, also innerhalb einer
Grenze, die auch bei Hypotheken noch als sicher angesehen wird. Und sichere
Hypotheken stehen hinter Rentenbriefen kaum zurück.
Solange daher die Generalkommission nicht in der Lage ist, die Verkaufs¬
werte sachgemäß vorzuschreiben, wird ein Ansetzen der Rentengutserwerber zu
den wünschenswert niedrigen, trotzdem aber angemessenen Preisen nur in seltnen
Fällen zu ermöglichen sein. Es wäre daher dringend zu wünschen, daß eine
Form gefunden würde, die es der Behörde ermöglichte, ganze Güter oder
auch nur Gutsteile zu mäßige» Preisen an die Hand zu bekommen — man
denke an die niedrigen Preise, die bei Zwangsverküufen herauszukommen
Pflegen —, um sie in mittlere und kleinere Stellen zu zerlegen und diese zu
eben dem Preise, nebst den etwa darauf gemachten Aufwendungen, als Renten¬
güter zu begeben. Einen solchen Weg zu finden, ohne die Grundstücke zu
kaufen, wird freilich sehr schwer fallen, denn wenn auch ein Rentenguts¬
ausgeber bereit wäre, zu solchem niedrigen Preise sein Gut der General¬
kommission zur Verfügung zu stellen, so würden sich dabei — von besonders
günstigen Fällen abgesehen — fast unüberwindliche Schwierigkeiten daraus
ergeben, daß ihm nicht die Gewißheit gegeben werden könnte, ob überhaupt
und namentlich wann und zu welchen Preisen er die einzelnen Stellen ver¬
kaufen wird. Es würden daher immer ungewisse Verhältnisse entstehen,
worunter sowohl Nentengutsvertaufer und -Käufer als auch die Behörden zu
leiden haben würden. Ein solches Verfahren wird daher immer nur ein Not¬
behelf fein. Ob diese Schwierigkeiten etwa dadurch beseitigt werden könnten,
daß der Staat eine gewisse Bürgschaft für den Verkauf übernähme, oder ob
sie nur dann vermieden werden könnten, wenn der Staat oder die Provinz — die
beide an der planmäßigen innern Kolonisation das größte Interesse haben —,
die zu besiedelnden Grundstücke als Eigentum erwürben und der General¬
kommission zur Verfügung stellten, soll hier nicht weiter erörtert werden.
Der Zweck dieser Ausführungen sollte nur sein, darauf hinzuweisen,
daß die jetzige Vermengung privater Entschließungen und behördlicher Thätig¬
keit eine halbe Maßregel ist, mit der eine innere Kolonisation, die den oben
angegebnen sozialpolitischen Gedanken entspricht, in nennenswertem Umfange
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |