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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Drittes Vierteljahr.

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Zur Frage der Vorbildung der höhern verwaltungsbeaniten

regierungen noch heute ihrer Aufgabe zu genügen vermögen, daß sie entgegen
den Ausführungen in der Post vom 11. April dieses Jahres weit entfernt
sind, eine überlebte Institution zu sein, daß sie nicht durch Ausgestaltung der
Landratsämtcr zu Vezirkshauptmannschaften nach österreichischem Vorbilde ersetzt
zu werden brauchen -- übrigens eine Maßregel, die abgesehen von andern
Schwierigkeiten und Nachteilen die Übersichtlichkeit und Einheitlichkeit der
Verwaltung sehr erschweren, ja unmöglich machen und eine vollständige Um¬
änderung aller Zuständigkeiten mit sich bringen würde.

Das freilich erscheint wünschenswert, die Regierungsbezirke auf etwa zwölf
Landkreise und die in ihrem Bereiche liegenden Stadtkreise zu beschränken, um
den Kollegien und namentlich den Präsidenten und Oberregierungsräten die
Übersichtlichkeit, Freudigkeit und Fruchtbarkeit ihrer Thätigkeit zu gewährleisten.
Das sollte sich, wenn die Mittel zu der allerdings wünschenswerten, langc-
verheißnen und laugeverschvbnen Beamtcngchaltsaufbesserung vorhanden sind,
zugleich mit dieser erreichen lassen; sonst würde es, als sachlich für die Allgemein¬
heit wichtiger, vorgehen müssen.

Nimmt man die Zahl von zwölf Kreisen als Normalzahl an, so würden
im ganzen zehn neue Regierungen, je eine in Ostpreußen (etwa Altenstein),
Brandenburg (Neuruppiu?), Posen (Lissa?), Sachsen (Stendal oder Halle?),
Schleswig (Kiel), Westfalen (Dortmund?), Rheinland (Cleve) und Hessen-
Nassau (Hanau?) und zwei in Schlesien (Reichenbach und Reiße?) zu errichten
sein. Die Kosten würden sich im ganzen bei Zugrundelegung der bisherigen
Gehaltssätze ohne die Kosten der Gebäude und der Dienstwohnungen der
Präsidenten auf etwa l^g Millionen Mark belaufen.^)

Fassen wir die hiernach erwünschten Neuerungen zusammen, so bedarf es
erstens der Vertiefung des akademischen Studiums, der Vermehrung der
Staats- und verwaltuugsrechtlichen theoretischen und praktischen Vorlesungen,



An neuen Beamten wären erforderlich 1t) Präsidenten mit t1400 Mark Gehalt ------
114000 Mark, 20 Oberregierungsräte mit 10, Verwnltungsgerichtsdirektoren mit 0000 Mark
Gehalt und !)00 Mark Dirigcntenzulnge und fernern 10 Zulagen zu gOO Mark für die Ver¬
tretung des Präsidenten - 210000 Mark -- für die zehn Finnnzabteilungcn würden die im
Jahre 1895, errichteten 10 Stellen von Oberregicrungsrätcn als Mitdirigentcn der bestehenden
Finanzabteilungen in Angelegenheiten der direkten Steuern zu verwenden sein -- etwa 5 Ober-
forstmeister mit je 0000 Mark Gedult ----- 34500 Mark, 10 Hauvtkassenrendanten mit 4800 Mark -----
48000 Mark, 10 Kassirer mit 3600 Mark ----- 30000 Mark, 30 Sekretäre mit 3600 Mark -----
108000 Mark, 30 Kanzlisten mit 2700 Mark ------ 81000 Mark, 30 Knssendiener und Voden
mit 1500 Mark ----- 45000 Mark. Im übrigen würde der Personalbedarf der neuen Regierungen
durch Verminderung des Personals der alten verkleinerten Regierungen gedeckt werden. Es
würde hinzukommen der Bedarf für die Wohnungsgcldzuschüsse mit etwa 02000 Mark und die
sächlichen Kosten mit je 35000 Mark ----- 350000 Mark. Dieser Bedarf ist keinenfnllS zu niedrig
gegriffen, da die höchsten Gehalte und bei den Wohnungsgeldzuschüssen die der ersten Servis-
tlasse der Berechnung zu Grunde gelegt sind.
Zur Frage der Vorbildung der höhern verwaltungsbeaniten

regierungen noch heute ihrer Aufgabe zu genügen vermögen, daß sie entgegen
den Ausführungen in der Post vom 11. April dieses Jahres weit entfernt
sind, eine überlebte Institution zu sein, daß sie nicht durch Ausgestaltung der
Landratsämtcr zu Vezirkshauptmannschaften nach österreichischem Vorbilde ersetzt
zu werden brauchen — übrigens eine Maßregel, die abgesehen von andern
Schwierigkeiten und Nachteilen die Übersichtlichkeit und Einheitlichkeit der
Verwaltung sehr erschweren, ja unmöglich machen und eine vollständige Um¬
änderung aller Zuständigkeiten mit sich bringen würde.

Das freilich erscheint wünschenswert, die Regierungsbezirke auf etwa zwölf
Landkreise und die in ihrem Bereiche liegenden Stadtkreise zu beschränken, um
den Kollegien und namentlich den Präsidenten und Oberregierungsräten die
Übersichtlichkeit, Freudigkeit und Fruchtbarkeit ihrer Thätigkeit zu gewährleisten.
Das sollte sich, wenn die Mittel zu der allerdings wünschenswerten, langc-
verheißnen und laugeverschvbnen Beamtcngchaltsaufbesserung vorhanden sind,
zugleich mit dieser erreichen lassen; sonst würde es, als sachlich für die Allgemein¬
heit wichtiger, vorgehen müssen.

Nimmt man die Zahl von zwölf Kreisen als Normalzahl an, so würden
im ganzen zehn neue Regierungen, je eine in Ostpreußen (etwa Altenstein),
Brandenburg (Neuruppiu?), Posen (Lissa?), Sachsen (Stendal oder Halle?),
Schleswig (Kiel), Westfalen (Dortmund?), Rheinland (Cleve) und Hessen-
Nassau (Hanau?) und zwei in Schlesien (Reichenbach und Reiße?) zu errichten
sein. Die Kosten würden sich im ganzen bei Zugrundelegung der bisherigen
Gehaltssätze ohne die Kosten der Gebäude und der Dienstwohnungen der
Präsidenten auf etwa l^g Millionen Mark belaufen.^)

Fassen wir die hiernach erwünschten Neuerungen zusammen, so bedarf es
erstens der Vertiefung des akademischen Studiums, der Vermehrung der
Staats- und verwaltuugsrechtlichen theoretischen und praktischen Vorlesungen,



An neuen Beamten wären erforderlich 1t) Präsidenten mit t1400 Mark Gehalt ------
114000 Mark, 20 Oberregierungsräte mit 10, Verwnltungsgerichtsdirektoren mit 0000 Mark
Gehalt und !)00 Mark Dirigcntenzulnge und fernern 10 Zulagen zu gOO Mark für die Ver¬
tretung des Präsidenten - 210000 Mark — für die zehn Finnnzabteilungcn würden die im
Jahre 1895, errichteten 10 Stellen von Oberregicrungsrätcn als Mitdirigentcn der bestehenden
Finanzabteilungen in Angelegenheiten der direkten Steuern zu verwenden sein — etwa 5 Ober-
forstmeister mit je 0000 Mark Gedult ----- 34500 Mark, 10 Hauvtkassenrendanten mit 4800 Mark -----
48000 Mark, 10 Kassirer mit 3600 Mark ----- 30000 Mark, 30 Sekretäre mit 3600 Mark -----
108000 Mark, 30 Kanzlisten mit 2700 Mark ------ 81000 Mark, 30 Knssendiener und Voden
mit 1500 Mark ----- 45000 Mark. Im übrigen würde der Personalbedarf der neuen Regierungen
durch Verminderung des Personals der alten verkleinerten Regierungen gedeckt werden. Es
würde hinzukommen der Bedarf für die Wohnungsgcldzuschüsse mit etwa 02000 Mark und die
sächlichen Kosten mit je 35000 Mark ----- 350000 Mark. Dieser Bedarf ist keinenfnllS zu niedrig
gegriffen, da die höchsten Gehalte und bei den Wohnungsgeldzuschüssen die der ersten Servis-
tlasse der Berechnung zu Grunde gelegt sind.
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[0606] Zur Frage der Vorbildung der höhern verwaltungsbeaniten regierungen noch heute ihrer Aufgabe zu genügen vermögen, daß sie entgegen den Ausführungen in der Post vom 11. April dieses Jahres weit entfernt sind, eine überlebte Institution zu sein, daß sie nicht durch Ausgestaltung der Landratsämtcr zu Vezirkshauptmannschaften nach österreichischem Vorbilde ersetzt zu werden brauchen — übrigens eine Maßregel, die abgesehen von andern Schwierigkeiten und Nachteilen die Übersichtlichkeit und Einheitlichkeit der Verwaltung sehr erschweren, ja unmöglich machen und eine vollständige Um¬ änderung aller Zuständigkeiten mit sich bringen würde. Das freilich erscheint wünschenswert, die Regierungsbezirke auf etwa zwölf Landkreise und die in ihrem Bereiche liegenden Stadtkreise zu beschränken, um den Kollegien und namentlich den Präsidenten und Oberregierungsräten die Übersichtlichkeit, Freudigkeit und Fruchtbarkeit ihrer Thätigkeit zu gewährleisten. Das sollte sich, wenn die Mittel zu der allerdings wünschenswerten, langc- verheißnen und laugeverschvbnen Beamtcngchaltsaufbesserung vorhanden sind, zugleich mit dieser erreichen lassen; sonst würde es, als sachlich für die Allgemein¬ heit wichtiger, vorgehen müssen. Nimmt man die Zahl von zwölf Kreisen als Normalzahl an, so würden im ganzen zehn neue Regierungen, je eine in Ostpreußen (etwa Altenstein), Brandenburg (Neuruppiu?), Posen (Lissa?), Sachsen (Stendal oder Halle?), Schleswig (Kiel), Westfalen (Dortmund?), Rheinland (Cleve) und Hessen- Nassau (Hanau?) und zwei in Schlesien (Reichenbach und Reiße?) zu errichten sein. Die Kosten würden sich im ganzen bei Zugrundelegung der bisherigen Gehaltssätze ohne die Kosten der Gebäude und der Dienstwohnungen der Präsidenten auf etwa l^g Millionen Mark belaufen.^) Fassen wir die hiernach erwünschten Neuerungen zusammen, so bedarf es erstens der Vertiefung des akademischen Studiums, der Vermehrung der Staats- und verwaltuugsrechtlichen theoretischen und praktischen Vorlesungen, An neuen Beamten wären erforderlich 1t) Präsidenten mit t1400 Mark Gehalt ------ 114000 Mark, 20 Oberregierungsräte mit 10, Verwnltungsgerichtsdirektoren mit 0000 Mark Gehalt und !)00 Mark Dirigcntenzulnge und fernern 10 Zulagen zu gOO Mark für die Ver¬ tretung des Präsidenten - 210000 Mark — für die zehn Finnnzabteilungcn würden die im Jahre 1895, errichteten 10 Stellen von Oberregicrungsrätcn als Mitdirigentcn der bestehenden Finanzabteilungen in Angelegenheiten der direkten Steuern zu verwenden sein — etwa 5 Ober- forstmeister mit je 0000 Mark Gedult ----- 34500 Mark, 10 Hauvtkassenrendanten mit 4800 Mark ----- 48000 Mark, 10 Kassirer mit 3600 Mark ----- 30000 Mark, 30 Sekretäre mit 3600 Mark ----- 108000 Mark, 30 Kanzlisten mit 2700 Mark ------ 81000 Mark, 30 Knssendiener und Voden mit 1500 Mark ----- 45000 Mark. Im übrigen würde der Personalbedarf der neuen Regierungen durch Verminderung des Personals der alten verkleinerten Regierungen gedeckt werden. Es würde hinzukommen der Bedarf für die Wohnungsgcldzuschüsse mit etwa 02000 Mark und die sächlichen Kosten mit je 35000 Mark ----- 350000 Mark. Dieser Bedarf ist keinenfnllS zu niedrig gegriffen, da die höchsten Gehalte und bei den Wohnungsgeldzuschüssen die der ersten Servis- tlasse der Berechnung zu Grunde gelegt sind.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_222941/606>, abgerufen am 28.07.2024.