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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches
Zur Duellfragc.

Vor kurzem haben sich wieder zwei junge Artillerie¬
offiziere auf dem Schießplätze bei Jüterbogk geschossen. Einer ist geblieben. Die
Ursache soll, wie die Zeitungsnachrichten sagen, ein Wortwechsel bei Tische gewesen
sein. Ich bin kein Gegner des Zweikampfs. Leider sind unsre gesellschaftlichen
Verhältnisse noch derart, daß der Zweikampf nicht zu entbehren ist. Jedenfalls
läßt er sich nicht durch einen Reichstagsbeschluß, auch schwerlich durch einen ein¬
fachen Befehl aus der Welt schaffen. Wäre das der Fall, so hätten wir schon
längst keine Zweikämpfe mehr. Schon Gustav Adolf bedrohte den Zweiknmpf in
seinem Heere mit dem Tode und hat, so viel ich weiß, diese Drohung auch wahr
gemacht. Die preußischen Könige haben stets dem Zweikampf entgegengewirkt,
aber unterdrücken haben sie ihn nicht können. Der bekannte Feldmarschall v. Natzmer,
der Stiefvater des Grasen Zinzendorf, des Begründers der Herrnhntergcmeinde,
ein durchaus frommer Mann, erwiderte einst dem König Friedrich Wilhelm I. ans
dessen Frage, ob er sich zu einem Zweikampfe herbeilassen würde: "Wenn der
Gegner bei mir den Christen zu Hanse findet, schlage ich mich nicht; findet er aber
den Natzmer zu Hause, so soll ihn der Teufel holen." Damit ist nach meiner Mei¬
nung der richtige Standpunkt gegenüber dem Duell auch heute noch bezeichnet.
Alle Gewaltmittel gegen den Zweikampf helfen so lange nichts, als unsre Erziehung
in der Schule und im Heere nicht zu einem Verkehr der Menschen unter einander
führt, der persönliche Beleidigungen ausschließt, oder ihre Sühne auf einem andern,
allgemein als völlig ausreichend erkannten Wege ermöglicht. Wir haben ja aller¬
dings schon jetzt den gerichtlichen Weg. Der ist nur leider deshalb vielfach un¬
brauchbar, weil meistens der Beleidigte nachzuweisen hat, daß er zu der ihm zu¬
gefügten Beleidigung keinerlei Anlaß gegeben habe, während vielmehr der Beleidiger
nachweisen sollte, wie er dazu gekommen ist, beleidigende Worte oder Handlungen
zu gebrauchen. Außerdem trägt das öffentliche Gerichtsverfahren dazu bei, daß
man den gerichtlichen Weg vermeidet, weil dabei Verhältnisse vor aller Welt ver¬
handelt werden, die nicht in die Öffentlichkeit gehören. Im Heere und auch in
einzelnen Berusskreisen des bürgerlichen Lebens bestehen Ehrengerichte, die, wenigstens
im Heere, den Zweck Verfolger, Ehrenhändel durch genaue Untersuchung zu schlichten
und unnötige Duelle zu verhindern. Solche Verhandlungen bleiben in dem be¬
stimmten Kreise, für den der Ehrenrat oder das Ehrengericht bestimmt ist, und die
Entscheidungen sind derart, daß sie auch von allen Beteiligten als vollständige Er¬
ledigung angesehen werden. Diese vollständige Erledigung wird auf dem gewöhn¬
lichen gerichtlichen Wege leider nicht immer erzielt. Die Gegensätze verschärfen sich
öfter sogar noch, weil die öffentliche Verhandlung die beiden Gegner in durchaus
nicht wünschenswerter Weise der Beurteilung der Welt preisgiebt.

Außerdem liegt es -- Gott sei Dank! sage ich -- noch in unsrer Natur, daß
wir das persönliche Eintreten des Mannes für seine Ehre in unserm innersten Ge¬
fühle doch um höchsten schätzen. Dieses mannhafte Wesen haben wir nötig, solange
die Lehre Christi noch nicht völlig durchgedrungen ist. Ich bin, im Gegensatz zu
dem bekannten Duellartikel im Militärwochenblatte, durchaus der Ansicht, daß sich
das Duell nicht mit Christi Lehren verträgt. Aber wir stehen eben immer noch
auf dem Standpunkte des alten Natzmer: der Gegner findet, wenn er mit seiner
Forderung kommt, den Christen meistenteils nicht zu Hause. Wäre es anders,
dann müßten wir die Lehren der Mennoniten annehmen und uns auch dem Kriegs-


Maßgebliches und Unmaßgebliches
Zur Duellfragc.

Vor kurzem haben sich wieder zwei junge Artillerie¬
offiziere auf dem Schießplätze bei Jüterbogk geschossen. Einer ist geblieben. Die
Ursache soll, wie die Zeitungsnachrichten sagen, ein Wortwechsel bei Tische gewesen
sein. Ich bin kein Gegner des Zweikampfs. Leider sind unsre gesellschaftlichen
Verhältnisse noch derart, daß der Zweikampf nicht zu entbehren ist. Jedenfalls
läßt er sich nicht durch einen Reichstagsbeschluß, auch schwerlich durch einen ein¬
fachen Befehl aus der Welt schaffen. Wäre das der Fall, so hätten wir schon
längst keine Zweikämpfe mehr. Schon Gustav Adolf bedrohte den Zweiknmpf in
seinem Heere mit dem Tode und hat, so viel ich weiß, diese Drohung auch wahr
gemacht. Die preußischen Könige haben stets dem Zweikampf entgegengewirkt,
aber unterdrücken haben sie ihn nicht können. Der bekannte Feldmarschall v. Natzmer,
der Stiefvater des Grasen Zinzendorf, des Begründers der Herrnhntergcmeinde,
ein durchaus frommer Mann, erwiderte einst dem König Friedrich Wilhelm I. ans
dessen Frage, ob er sich zu einem Zweikampfe herbeilassen würde: „Wenn der
Gegner bei mir den Christen zu Hanse findet, schlage ich mich nicht; findet er aber
den Natzmer zu Hause, so soll ihn der Teufel holen." Damit ist nach meiner Mei¬
nung der richtige Standpunkt gegenüber dem Duell auch heute noch bezeichnet.
Alle Gewaltmittel gegen den Zweikampf helfen so lange nichts, als unsre Erziehung
in der Schule und im Heere nicht zu einem Verkehr der Menschen unter einander
führt, der persönliche Beleidigungen ausschließt, oder ihre Sühne auf einem andern,
allgemein als völlig ausreichend erkannten Wege ermöglicht. Wir haben ja aller¬
dings schon jetzt den gerichtlichen Weg. Der ist nur leider deshalb vielfach un¬
brauchbar, weil meistens der Beleidigte nachzuweisen hat, daß er zu der ihm zu¬
gefügten Beleidigung keinerlei Anlaß gegeben habe, während vielmehr der Beleidiger
nachweisen sollte, wie er dazu gekommen ist, beleidigende Worte oder Handlungen
zu gebrauchen. Außerdem trägt das öffentliche Gerichtsverfahren dazu bei, daß
man den gerichtlichen Weg vermeidet, weil dabei Verhältnisse vor aller Welt ver¬
handelt werden, die nicht in die Öffentlichkeit gehören. Im Heere und auch in
einzelnen Berusskreisen des bürgerlichen Lebens bestehen Ehrengerichte, die, wenigstens
im Heere, den Zweck Verfolger, Ehrenhändel durch genaue Untersuchung zu schlichten
und unnötige Duelle zu verhindern. Solche Verhandlungen bleiben in dem be¬
stimmten Kreise, für den der Ehrenrat oder das Ehrengericht bestimmt ist, und die
Entscheidungen sind derart, daß sie auch von allen Beteiligten als vollständige Er¬
ledigung angesehen werden. Diese vollständige Erledigung wird auf dem gewöhn¬
lichen gerichtlichen Wege leider nicht immer erzielt. Die Gegensätze verschärfen sich
öfter sogar noch, weil die öffentliche Verhandlung die beiden Gegner in durchaus
nicht wünschenswerter Weise der Beurteilung der Welt preisgiebt.

Außerdem liegt es — Gott sei Dank! sage ich — noch in unsrer Natur, daß
wir das persönliche Eintreten des Mannes für seine Ehre in unserm innersten Ge¬
fühle doch um höchsten schätzen. Dieses mannhafte Wesen haben wir nötig, solange
die Lehre Christi noch nicht völlig durchgedrungen ist. Ich bin, im Gegensatz zu
dem bekannten Duellartikel im Militärwochenblatte, durchaus der Ansicht, daß sich
das Duell nicht mit Christi Lehren verträgt. Aber wir stehen eben immer noch
auf dem Standpunkte des alten Natzmer: der Gegner findet, wenn er mit seiner
Forderung kommt, den Christen meistenteils nicht zu Hause. Wäre es anders,
dann müßten wir die Lehren der Mennoniten annehmen und uns auch dem Kriegs-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_222941/194>, abgerufen am 23.11.2024.