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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Zweites Vierteljahr.

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Leipziger Pasquillanteil des achtzehnten Jahrhunderts

der sich Hoffmann genannt habe. Dieser sei mit ihm ins Gespräch gekommen
und habe ihn nach seiner Beschäftigung gefragt, worauf er ihm erwidert habe,
er fertige Übersetzungen aus dem Englischen und Italienischen an, suche auch
andrer Gelehrten Manuskripte bei Buchhändlern unterzubringen. Nach der
Messe sei dieser Mann in seine Wohnung gekommen, habe das Manuskript
des "Goldfitz Suseka" mitgebracht und ihn gefragt, ob er ihm den Druck dieser
Schrift in Halle besorgen wolle, in Leipzig wären jetzt alle Pressen besetzt.
Darauf habe er die Sache übernommen, habe für acht Bogen 32 Thaler
Druckerlohn und ein Douceur von einem Dukaten bekommen, sei dann nach
Halle gegangen und habe die Schrift bei Franke in Halle drucken lassen. Die
Auflage sei 1000 Exemplare gewesen, die habe er sich dann nach Leipzig schicken
lassen. Davon habe er 50 Freiexemplare, die ihm versprochen gewesen seien,
für sich behalten und verkauft. Die übrigen 950 Exemplare habe er eines
Tages auf ein Billet hin, das ihm Hoffmann durch einen unbekannten Mann
-- wieder der "unbekannte Mann!" -- zugeschickt habe, um diesen ausgeliefert.
Von Hoffmanns Person wollte er nichts weiter wissen, als daß er wahr¬
scheinlich aus Berlin sei. Auf die Frage, wie er denn aus dem übersandten
Billet Hoffmanns Hand erkannt habe, erwiderte er, er kenne sie daher, daß
ihm Hoffmann bei der Übergebung des Manuskripts einen von seiner Hand
geschriebnen Zettel mit einer Anweisung über das zu der Schrift anzufertigende
Titelkupfer zurückgelassen habe. Ein paar Tage daraus wurde Royer noch¬
mals vorgefordert, um den Kupferstecher zu nennen, der das Titelkupfer an¬
gefertigt habe; darauf nannte er den Kupferstecher Weise.

Die Bücherkommission wußte sich nicht zu helfen und gab die Sache an
den Leipziger Schöppenstuhl zum Verspruch ab. Die Schoppen entschieden,
Royer solle seine Aussagen beschwören. Dieses Urteil wurde ihm eröffnet
und der 27. September als Schwöruugstag angesetzt. Royer erschien auch
und erklärte sich bereit, den Eid zu leisten, "aller an ihn gethanen beweglichen
Vorstellungen ungeachtet, daß er bei manchen UnWahrscheinlichkeiten, die sich
in seinen Aussagen befänden, sein Gewissen bedenken und nicht leichtsinnig
schwören möchte." "Weil er aber selbst sich dabei erkläret -- heißt es in dem
Protokoll --, daß er hypochondrisch sei, sich auch bei allen Antworten sehr
hastig bezeiget," so trug die Kommission Bedenken, ihn schwören zu lassen und
schickte ihn fort, um ihn später wieder vorzuladen. Inzwischen begann die
Michaelismesse, wo man sich nach Kaste aus Stettin erkundigte, der aber nicht
zur Messe gekommen war, am 6. Oktober wurde Royer wieder vorgeladen und
leistete nun wirklich den Eid "nach vorgängiger beweglichen Vorstellung von
der Wichtigkeit des Eides und scharfen Verwarnung für der Strafe des Mein¬
eides." Hinterher vernahm man noch den Kupferstecher Weise, dessen Aussage
mit der Röpers übereinstimmte. Darauf wurden nochmals die schöpften um
ein Urtel angegangen, und sie entschieden, da Royer den Eid geleistet habe,


Leipziger Pasquillanteil des achtzehnten Jahrhunderts

der sich Hoffmann genannt habe. Dieser sei mit ihm ins Gespräch gekommen
und habe ihn nach seiner Beschäftigung gefragt, worauf er ihm erwidert habe,
er fertige Übersetzungen aus dem Englischen und Italienischen an, suche auch
andrer Gelehrten Manuskripte bei Buchhändlern unterzubringen. Nach der
Messe sei dieser Mann in seine Wohnung gekommen, habe das Manuskript
des „Goldfitz Suseka" mitgebracht und ihn gefragt, ob er ihm den Druck dieser
Schrift in Halle besorgen wolle, in Leipzig wären jetzt alle Pressen besetzt.
Darauf habe er die Sache übernommen, habe für acht Bogen 32 Thaler
Druckerlohn und ein Douceur von einem Dukaten bekommen, sei dann nach
Halle gegangen und habe die Schrift bei Franke in Halle drucken lassen. Die
Auflage sei 1000 Exemplare gewesen, die habe er sich dann nach Leipzig schicken
lassen. Davon habe er 50 Freiexemplare, die ihm versprochen gewesen seien,
für sich behalten und verkauft. Die übrigen 950 Exemplare habe er eines
Tages auf ein Billet hin, das ihm Hoffmann durch einen unbekannten Mann
— wieder der „unbekannte Mann!" — zugeschickt habe, um diesen ausgeliefert.
Von Hoffmanns Person wollte er nichts weiter wissen, als daß er wahr¬
scheinlich aus Berlin sei. Auf die Frage, wie er denn aus dem übersandten
Billet Hoffmanns Hand erkannt habe, erwiderte er, er kenne sie daher, daß
ihm Hoffmann bei der Übergebung des Manuskripts einen von seiner Hand
geschriebnen Zettel mit einer Anweisung über das zu der Schrift anzufertigende
Titelkupfer zurückgelassen habe. Ein paar Tage daraus wurde Royer noch¬
mals vorgefordert, um den Kupferstecher zu nennen, der das Titelkupfer an¬
gefertigt habe; darauf nannte er den Kupferstecher Weise.

Die Bücherkommission wußte sich nicht zu helfen und gab die Sache an
den Leipziger Schöppenstuhl zum Verspruch ab. Die Schoppen entschieden,
Royer solle seine Aussagen beschwören. Dieses Urteil wurde ihm eröffnet
und der 27. September als Schwöruugstag angesetzt. Royer erschien auch
und erklärte sich bereit, den Eid zu leisten, „aller an ihn gethanen beweglichen
Vorstellungen ungeachtet, daß er bei manchen UnWahrscheinlichkeiten, die sich
in seinen Aussagen befänden, sein Gewissen bedenken und nicht leichtsinnig
schwören möchte." „Weil er aber selbst sich dabei erkläret — heißt es in dem
Protokoll —, daß er hypochondrisch sei, sich auch bei allen Antworten sehr
hastig bezeiget," so trug die Kommission Bedenken, ihn schwören zu lassen und
schickte ihn fort, um ihn später wieder vorzuladen. Inzwischen begann die
Michaelismesse, wo man sich nach Kaste aus Stettin erkundigte, der aber nicht
zur Messe gekommen war, am 6. Oktober wurde Royer wieder vorgeladen und
leistete nun wirklich den Eid „nach vorgängiger beweglichen Vorstellung von
der Wichtigkeit des Eides und scharfen Verwarnung für der Strafe des Mein¬
eides." Hinterher vernahm man noch den Kupferstecher Weise, dessen Aussage
mit der Röpers übereinstimmte. Darauf wurden nochmals die schöpften um
ein Urtel angegangen, und sie entschieden, da Royer den Eid geleistet habe,


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_222303/568>, abgerufen am 22.07.2024.