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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

reicht, dünn befindet sich dieser in einer Lage, die wir unserm ärgsten Feinde nicht
glimmen. Denn dann muß dieser unglückselige Staatsanwalt die so lange behutsam
im Winkel verwahrte Bombe zum Platzen bringen. Den Parteien erlauben, daß
sie alljährlich so und so oft gegen jedesmalige Erlegung einer Strafe das Vereins¬
gesetz übertreten -- den bürgerlichen Parteien würde es ja wohl billiger gemacht
werden als um 75 Mark, die Bebel als Sozialdemokrat und vielfach "vorbestraftes"
Subjekt zahlen muß --, das geht nicht, wenn die Rechtspflege nicht zum Kinderspott
werden soll. Mit deu bestehenden Vereinsgesetzen aber Ernst machen und jede
Übertretung energisch unterdrücken, das geht erst recht nicht. Denn Wahlen sind
ohne Parteiorganisation nicht möglich, aus Wahlen aber geht der Reichstag hervor,
und auf dem Reichstage beruht das Reich; der Reichstag ist die einzige Institution,
die jeden einzelnen Bürger des deutschen Reichs in unmittelbare Verbindung mit
Kaiser und Reich bringt, während es in der Heeres- und in der Postverwaltung
für die süddeutschen Staaten oder vielmehr für deren Regierungen uoch Reservat¬
rechte giebt. Man hat sonderbarerweise die baldige Annahme des bürgerlichen
Gesetzbuchs als eine nationale Ehrenpflicht hingestellt, obwohl bis dahin ein bürger¬
liches Gesetzbuch noch niemals zu den Dingen gerechnet worden war, die zu be¬
sitzen Ehrensache eiuer Nation sei, obwohl außer engen juristischen Kreisen niemand
dieses neue Gesetzbuch begehrt, und obwohl die Verschiedenheit des Zivilrechts nicht
die geringste partikularistische Gefahr in sich schließt, weil die Geltungsgebiete der
verschiednen Rechte nicht mit den verschiednen Bundesstaaten zusammenfallen. Da¬
gegen erfordert gerade diese Materie, die der Z 81 des Einführuugsgesetzes zum
Entwurf des bürgerlichen Gesetzbuchs der Hauptsache nach den Einzelstaaten über¬
weist, das Vereinsrecht, die Regelung auf reichsgesetzlichem Wege, nicht weil das
Ehrensache wäre, sondern aus dem oben angegebnen Grunde; die Notwendigkeit
dieser Regelung aus einer bloß logischen zur praktisch-politischen gemacht zu haben,
ist eben das Verdienst oder Mißverdienst der polizeilichen und staatsauwältlichen
Praxis der letzten Jahre. Wer diese Regelung im gegenwärtigen Augenblicke für
äußerst gefährlich hält -- und für ganz unbedenklich wird sie wohl außer den
Sozialdemokraten niemand erklären wollen--, der weiß nun, bei wem er sich für
die unangenehme Situation zu bedanken hat. Wie unangenehm sie ist, und in
welcher Verlegenheit sich die Kartellparteien befinden, das beweist ihr beredtes
Schweigen und das beharrliche Wegbleiben des konservativen ersten Vorsitzenden
von der Kommissionsberatung.

Was die Konservativen sagen müßten, wenn sie ihre Gedanken und Wünsche
offen aussprechen wollten, das weiß ja die Welt. Es auszusprechen dürften sie
nur dann wagen, wenn sie gewiß wären, für ihre Wünsche und Anträge die Mehr¬
heit zu gewinnen, aber vorläufig sind sie des Gegenteils gewiß. Sie können nicht
einmal auf eine imposante Minderheit rechnen, weil nicht alle Nationalliberalen so
denken wie der uationalliberale Landtagsabgcorduete Dr. Beumer, der an demselben
3. Juni in einer Delegirtenversammlung des Zentralverbandes deutscher Industriellen
eiuen Vortrag über die Rechtsfähigkeit der Vereine nach dem Entwurf eines bürger¬
lichen Gesetzbuchs und nach den Beschlüssen der Reichstagskommission gehalten hat,
worin er unter dem Hinweis auf die angeblich gefährliche Entwicklung der eng¬
lischen Gewerkvereine gegen die Kommission den Motiven des Entwurfs beistimme,
"die aus Rücksicht auf das Gemeinwohl und den öffentlichen Frieden den politischen,
sozialpolitischen und religiösen Vereinen die Rechtsfähigkeit nicht unter den gleichen
Bedingungen zugänglich machen wollen wie den übrigen Vereinen für soziale Zwecke."
So also denken bei weitem nicht alle Nationalliberalen, und darum ist auf eine


Maßgebliches und Unmaßgebliches

reicht, dünn befindet sich dieser in einer Lage, die wir unserm ärgsten Feinde nicht
glimmen. Denn dann muß dieser unglückselige Staatsanwalt die so lange behutsam
im Winkel verwahrte Bombe zum Platzen bringen. Den Parteien erlauben, daß
sie alljährlich so und so oft gegen jedesmalige Erlegung einer Strafe das Vereins¬
gesetz übertreten — den bürgerlichen Parteien würde es ja wohl billiger gemacht
werden als um 75 Mark, die Bebel als Sozialdemokrat und vielfach „vorbestraftes"
Subjekt zahlen muß —, das geht nicht, wenn die Rechtspflege nicht zum Kinderspott
werden soll. Mit deu bestehenden Vereinsgesetzen aber Ernst machen und jede
Übertretung energisch unterdrücken, das geht erst recht nicht. Denn Wahlen sind
ohne Parteiorganisation nicht möglich, aus Wahlen aber geht der Reichstag hervor,
und auf dem Reichstage beruht das Reich; der Reichstag ist die einzige Institution,
die jeden einzelnen Bürger des deutschen Reichs in unmittelbare Verbindung mit
Kaiser und Reich bringt, während es in der Heeres- und in der Postverwaltung
für die süddeutschen Staaten oder vielmehr für deren Regierungen uoch Reservat¬
rechte giebt. Man hat sonderbarerweise die baldige Annahme des bürgerlichen
Gesetzbuchs als eine nationale Ehrenpflicht hingestellt, obwohl bis dahin ein bürger¬
liches Gesetzbuch noch niemals zu den Dingen gerechnet worden war, die zu be¬
sitzen Ehrensache eiuer Nation sei, obwohl außer engen juristischen Kreisen niemand
dieses neue Gesetzbuch begehrt, und obwohl die Verschiedenheit des Zivilrechts nicht
die geringste partikularistische Gefahr in sich schließt, weil die Geltungsgebiete der
verschiednen Rechte nicht mit den verschiednen Bundesstaaten zusammenfallen. Da¬
gegen erfordert gerade diese Materie, die der Z 81 des Einführuugsgesetzes zum
Entwurf des bürgerlichen Gesetzbuchs der Hauptsache nach den Einzelstaaten über¬
weist, das Vereinsrecht, die Regelung auf reichsgesetzlichem Wege, nicht weil das
Ehrensache wäre, sondern aus dem oben angegebnen Grunde; die Notwendigkeit
dieser Regelung aus einer bloß logischen zur praktisch-politischen gemacht zu haben,
ist eben das Verdienst oder Mißverdienst der polizeilichen und staatsauwältlichen
Praxis der letzten Jahre. Wer diese Regelung im gegenwärtigen Augenblicke für
äußerst gefährlich hält — und für ganz unbedenklich wird sie wohl außer den
Sozialdemokraten niemand erklären wollen—, der weiß nun, bei wem er sich für
die unangenehme Situation zu bedanken hat. Wie unangenehm sie ist, und in
welcher Verlegenheit sich die Kartellparteien befinden, das beweist ihr beredtes
Schweigen und das beharrliche Wegbleiben des konservativen ersten Vorsitzenden
von der Kommissionsberatung.

Was die Konservativen sagen müßten, wenn sie ihre Gedanken und Wünsche
offen aussprechen wollten, das weiß ja die Welt. Es auszusprechen dürften sie
nur dann wagen, wenn sie gewiß wären, für ihre Wünsche und Anträge die Mehr¬
heit zu gewinnen, aber vorläufig sind sie des Gegenteils gewiß. Sie können nicht
einmal auf eine imposante Minderheit rechnen, weil nicht alle Nationalliberalen so
denken wie der uationalliberale Landtagsabgcorduete Dr. Beumer, der an demselben
3. Juni in einer Delegirtenversammlung des Zentralverbandes deutscher Industriellen
eiuen Vortrag über die Rechtsfähigkeit der Vereine nach dem Entwurf eines bürger¬
lichen Gesetzbuchs und nach den Beschlüssen der Reichstagskommission gehalten hat,
worin er unter dem Hinweis auf die angeblich gefährliche Entwicklung der eng¬
lischen Gewerkvereine gegen die Kommission den Motiven des Entwurfs beistimme,
„die aus Rücksicht auf das Gemeinwohl und den öffentlichen Frieden den politischen,
sozialpolitischen und religiösen Vereinen die Rechtsfähigkeit nicht unter den gleichen
Bedingungen zugänglich machen wollen wie den übrigen Vereinen für soziale Zwecke."
So also denken bei weitem nicht alle Nationalliberalen, und darum ist auf eine


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_222303/530>, abgerufen am 02.10.2024.