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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Anschauungen hervorgehenden Forderung fügen zu wollen. Soweit wir aber die
Lage beurteilen können, wird es nicht gelingen, einen niedrigsten Lohn oder, wie
der beliebte häßliche Ausdruck jetzt lautet, einen "Mindestlohn" in der geforderten
Hohe dauernd festzuhalten. Das sehen auch wohl die voraus, die die Interessen
der Arbeiter zu vertreten behaupten. Es wird für diesen Fall in Aussicht ge¬
nommen, eine starke Entrüstung der öffentlichen Meinung hervorzubringen.

Ehe aber der Entrüstuugsapvarnt allzu stark in Bewegung gesetzt wird, mochten
wir die, die sich daran beteiligen oder zu beteiligen gedenken, fragen, ob sie
im geschäftlichen Verkehr durchweg "ach den Grundsätzen Verfahren, deren Befolgung
sie den Arbeitgebern des Konfektionsgeschäfts zur Pflicht zu machen suchen, ob sie
sich gewissermaßen verantwortlich fühlen für das Wohlergehen aller, mit denen sie
in geschäftlichen Beziehungen stehen, von denen sie Arbeitsleistungen empfangen oder
Waren kaufen, ob sie sich bei der Anknüpfung von Geschäftsbeziehuugeu von solchen
Rücksichten leiten lassen, indem sie zugleich Wohlthatspflichten zu erfüllen suchen,
ob sie also etwa deu ungeschickten Handwerker oder Gewerbtreibenden, der es wohl
meistens "am höchsten nötig" haben wird, vor dem geschickten bevorzugen, oder ob
sie freiwillig einen höhern Preis bewilligen, als die angebotne Leistung wert ist.
So viel muß doch zugegeben werden: wenn man solche Forderungen stellt, so er¬
kennt man damit dem Arbeitenden ein Recht zu, durch Wohlthaten unterhalten zu
werden, anstatt ihn auf den von dem Wert seiner Arbeitskraft abhängigen Ertrag
seiner Arbeit anzuweisen. Daß es wohlgethan sei, solche Vorstellungen in dem
Arbeitenden zu erwecken, bezweifeln wir sehr. Und selbst wenn hier ein Bedürfnis
nach Wohlthaten in großem Umfang vorläge, so wissen wir nicht, mit welchem
Rechte man das Einflechten von Wohlthaten in den Arbeitspreis verlangen könnte.
Dann müßte doch wenigstens gestattet sein, Unterschiede zu machen. Die Ursachen
der niedrigen Löhne in manchen großstädtischen Arbeitszwcigen haben wir schon
erörtert. Es ist eine ganz unzutreffende Vorstellung, daß jeder, der oder jede, die
zu "Hungerlöhnen" im Sinne der Unauskömmlichkeit des Lohnes arbeitet, not¬
leidend sei. Ist es denn gerecht oder liegt es anch nur im Interesse der Ar-
bettenden selbst, eine ganze Klasse von Arbeitgebern, die doch, wenigstens zum Teil,
um ihrer eignen Existenz willen darauf angewiesen sind, niedrige Löhne zu zahlen
und nur uuter dieser Bedingung Arbeitsgelegenheit gewähren können, als Erpresser
der Armen an den Pranger zu stellen? Und ferner, wie hat man es sich zu denken,
wie ist es vereinbar mit Grundsätzen, die überall im Geschäftsverkehr gelten und
unentbehrlich sind, daß ein schablonenhaft festgesetzter "Mindestlohn" unbeeinflußt
bleiben könnte von der Beschaffenheit der Arbeit, wie auch von den Schwankungen
der Geschäftslage?

Wir geben zu, daß manche Klagen über das Verhalten der großstädtischen
Arbeitgeber berechtigt sind. Der Verkehr zwischen Arbeitgeber und Arbeiter voll¬
zieht sich vielfach in harten, unfreundlichen Formen, und gewiß wäre mehr Shm-
pathie und gegenseitiges Verständnis wünschenswert. Nur unterschätze man auch
nicht die in den großstädtischen Verhältnissen liegende" Schwierigkeiten der Her¬
stellung wärmerer Beziehungen. Das lose Arbeitsverhältnis, das hier vielfach be¬
steht, wird man nicht messen können mit dem Maßstab eines Verhältnisses, das
von selbst die Menschen einander näher bringt. Und was die so oft gehörte Be¬
schuldigung der Hartherzigkeit und des Eigennutzes betrifft, so mag es wohl in
psychologischen Gesetzen begründet sein, daß ein stark ausgeprägter Geschäftssinn
und die Fähigkeit, in dem so harten Kampf ums Dasein sich oben zu halten, nicht
leicht mit einer freundlichen, wohlwollenden Gesinnung in einer Brust zusammen-


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Anschauungen hervorgehenden Forderung fügen zu wollen. Soweit wir aber die
Lage beurteilen können, wird es nicht gelingen, einen niedrigsten Lohn oder, wie
der beliebte häßliche Ausdruck jetzt lautet, einen „Mindestlohn" in der geforderten
Hohe dauernd festzuhalten. Das sehen auch wohl die voraus, die die Interessen
der Arbeiter zu vertreten behaupten. Es wird für diesen Fall in Aussicht ge¬
nommen, eine starke Entrüstung der öffentlichen Meinung hervorzubringen.

Ehe aber der Entrüstuugsapvarnt allzu stark in Bewegung gesetzt wird, mochten
wir die, die sich daran beteiligen oder zu beteiligen gedenken, fragen, ob sie
im geschäftlichen Verkehr durchweg »ach den Grundsätzen Verfahren, deren Befolgung
sie den Arbeitgebern des Konfektionsgeschäfts zur Pflicht zu machen suchen, ob sie
sich gewissermaßen verantwortlich fühlen für das Wohlergehen aller, mit denen sie
in geschäftlichen Beziehungen stehen, von denen sie Arbeitsleistungen empfangen oder
Waren kaufen, ob sie sich bei der Anknüpfung von Geschäftsbeziehuugeu von solchen
Rücksichten leiten lassen, indem sie zugleich Wohlthatspflichten zu erfüllen suchen,
ob sie also etwa deu ungeschickten Handwerker oder Gewerbtreibenden, der es wohl
meistens „am höchsten nötig" haben wird, vor dem geschickten bevorzugen, oder ob
sie freiwillig einen höhern Preis bewilligen, als die angebotne Leistung wert ist.
So viel muß doch zugegeben werden: wenn man solche Forderungen stellt, so er¬
kennt man damit dem Arbeitenden ein Recht zu, durch Wohlthaten unterhalten zu
werden, anstatt ihn auf den von dem Wert seiner Arbeitskraft abhängigen Ertrag
seiner Arbeit anzuweisen. Daß es wohlgethan sei, solche Vorstellungen in dem
Arbeitenden zu erwecken, bezweifeln wir sehr. Und selbst wenn hier ein Bedürfnis
nach Wohlthaten in großem Umfang vorläge, so wissen wir nicht, mit welchem
Rechte man das Einflechten von Wohlthaten in den Arbeitspreis verlangen könnte.
Dann müßte doch wenigstens gestattet sein, Unterschiede zu machen. Die Ursachen
der niedrigen Löhne in manchen großstädtischen Arbeitszwcigen haben wir schon
erörtert. Es ist eine ganz unzutreffende Vorstellung, daß jeder, der oder jede, die
zu „Hungerlöhnen" im Sinne der Unauskömmlichkeit des Lohnes arbeitet, not¬
leidend sei. Ist es denn gerecht oder liegt es anch nur im Interesse der Ar-
bettenden selbst, eine ganze Klasse von Arbeitgebern, die doch, wenigstens zum Teil,
um ihrer eignen Existenz willen darauf angewiesen sind, niedrige Löhne zu zahlen
und nur uuter dieser Bedingung Arbeitsgelegenheit gewähren können, als Erpresser
der Armen an den Pranger zu stellen? Und ferner, wie hat man es sich zu denken,
wie ist es vereinbar mit Grundsätzen, die überall im Geschäftsverkehr gelten und
unentbehrlich sind, daß ein schablonenhaft festgesetzter „Mindestlohn" unbeeinflußt
bleiben könnte von der Beschaffenheit der Arbeit, wie auch von den Schwankungen
der Geschäftslage?

Wir geben zu, daß manche Klagen über das Verhalten der großstädtischen
Arbeitgeber berechtigt sind. Der Verkehr zwischen Arbeitgeber und Arbeiter voll¬
zieht sich vielfach in harten, unfreundlichen Formen, und gewiß wäre mehr Shm-
pathie und gegenseitiges Verständnis wünschenswert. Nur unterschätze man auch
nicht die in den großstädtischen Verhältnissen liegende» Schwierigkeiten der Her¬
stellung wärmerer Beziehungen. Das lose Arbeitsverhältnis, das hier vielfach be¬
steht, wird man nicht messen können mit dem Maßstab eines Verhältnisses, das
von selbst die Menschen einander näher bringt. Und was die so oft gehörte Be¬
schuldigung der Hartherzigkeit und des Eigennutzes betrifft, so mag es wohl in
psychologischen Gesetzen begründet sein, daß ein stark ausgeprägter Geschäftssinn
und die Fähigkeit, in dem so harten Kampf ums Dasein sich oben zu halten, nicht
leicht mit einer freundlichen, wohlwollenden Gesinnung in einer Brust zusammen-


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[0484] Maßgebliches und Unmaßgebliches Anschauungen hervorgehenden Forderung fügen zu wollen. Soweit wir aber die Lage beurteilen können, wird es nicht gelingen, einen niedrigsten Lohn oder, wie der beliebte häßliche Ausdruck jetzt lautet, einen „Mindestlohn" in der geforderten Hohe dauernd festzuhalten. Das sehen auch wohl die voraus, die die Interessen der Arbeiter zu vertreten behaupten. Es wird für diesen Fall in Aussicht ge¬ nommen, eine starke Entrüstung der öffentlichen Meinung hervorzubringen. Ehe aber der Entrüstuugsapvarnt allzu stark in Bewegung gesetzt wird, mochten wir die, die sich daran beteiligen oder zu beteiligen gedenken, fragen, ob sie im geschäftlichen Verkehr durchweg »ach den Grundsätzen Verfahren, deren Befolgung sie den Arbeitgebern des Konfektionsgeschäfts zur Pflicht zu machen suchen, ob sie sich gewissermaßen verantwortlich fühlen für das Wohlergehen aller, mit denen sie in geschäftlichen Beziehungen stehen, von denen sie Arbeitsleistungen empfangen oder Waren kaufen, ob sie sich bei der Anknüpfung von Geschäftsbeziehuugeu von solchen Rücksichten leiten lassen, indem sie zugleich Wohlthatspflichten zu erfüllen suchen, ob sie also etwa deu ungeschickten Handwerker oder Gewerbtreibenden, der es wohl meistens „am höchsten nötig" haben wird, vor dem geschickten bevorzugen, oder ob sie freiwillig einen höhern Preis bewilligen, als die angebotne Leistung wert ist. So viel muß doch zugegeben werden: wenn man solche Forderungen stellt, so er¬ kennt man damit dem Arbeitenden ein Recht zu, durch Wohlthaten unterhalten zu werden, anstatt ihn auf den von dem Wert seiner Arbeitskraft abhängigen Ertrag seiner Arbeit anzuweisen. Daß es wohlgethan sei, solche Vorstellungen in dem Arbeitenden zu erwecken, bezweifeln wir sehr. Und selbst wenn hier ein Bedürfnis nach Wohlthaten in großem Umfang vorläge, so wissen wir nicht, mit welchem Rechte man das Einflechten von Wohlthaten in den Arbeitspreis verlangen könnte. Dann müßte doch wenigstens gestattet sein, Unterschiede zu machen. Die Ursachen der niedrigen Löhne in manchen großstädtischen Arbeitszwcigen haben wir schon erörtert. Es ist eine ganz unzutreffende Vorstellung, daß jeder, der oder jede, die zu „Hungerlöhnen" im Sinne der Unauskömmlichkeit des Lohnes arbeitet, not¬ leidend sei. Ist es denn gerecht oder liegt es anch nur im Interesse der Ar- bettenden selbst, eine ganze Klasse von Arbeitgebern, die doch, wenigstens zum Teil, um ihrer eignen Existenz willen darauf angewiesen sind, niedrige Löhne zu zahlen und nur uuter dieser Bedingung Arbeitsgelegenheit gewähren können, als Erpresser der Armen an den Pranger zu stellen? Und ferner, wie hat man es sich zu denken, wie ist es vereinbar mit Grundsätzen, die überall im Geschäftsverkehr gelten und unentbehrlich sind, daß ein schablonenhaft festgesetzter „Mindestlohn" unbeeinflußt bleiben könnte von der Beschaffenheit der Arbeit, wie auch von den Schwankungen der Geschäftslage? Wir geben zu, daß manche Klagen über das Verhalten der großstädtischen Arbeitgeber berechtigt sind. Der Verkehr zwischen Arbeitgeber und Arbeiter voll¬ zieht sich vielfach in harten, unfreundlichen Formen, und gewiß wäre mehr Shm- pathie und gegenseitiges Verständnis wünschenswert. Nur unterschätze man auch nicht die in den großstädtischen Verhältnissen liegende» Schwierigkeiten der Her¬ stellung wärmerer Beziehungen. Das lose Arbeitsverhältnis, das hier vielfach be¬ steht, wird man nicht messen können mit dem Maßstab eines Verhältnisses, das von selbst die Menschen einander näher bringt. Und was die so oft gehörte Be¬ schuldigung der Hartherzigkeit und des Eigennutzes betrifft, so mag es wohl in psychologischen Gesetzen begründet sein, daß ein stark ausgeprägter Geschäftssinn und die Fähigkeit, in dem so harten Kampf ums Dasein sich oben zu halten, nicht leicht mit einer freundlichen, wohlwollenden Gesinnung in einer Brust zusammen-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_222303/484>, abgerufen am 24.08.2024.