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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Zweites Vierteljahr.

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Die Pflicht zur Arbeit

freiwillig um einen geringern Lohn arbeitet, unter allen Umständen als einen
Unglücklichen betrachtet, dessen trauriges Los abzustellen die Pflicht der Gesell¬
schaft sei? Ist doch nach seinem eignen Urteil die Lage, in die er sich durch
das Arbeiten zu niedrigen Lohnsätzen bringt, ein geringeres Übel, als die Be¬
schwerden und Unannehmlichkeiten, die die Thätigkeit in einem andern, besser
lohnenden Arbeitszweig für ihn mit sich bringen würde, oder die Stellung,
die er dann übernehmen müßte. Die Zahl derer, die durch körperliche Schwäche
genötigt sind, eine leichte Arbeit, wie Schneidern, zu ergreifen, wird verhältnis¬
mäßig sehr gering sein. In den allermeisten Fällen sind andre Gründe ent¬
scheidend, nämlich ein gewisser Standesstolz oder der Wunsch, ein unabhängigeres
Leben zu führen als etwa in einem Dienstverhältnis.

Auch sollte die Benutzung der so angebotnen Arbeitskraft nicht schon des¬
halb mit einem Makel behaftet werden, weil die Lohnsätze im Verhältnis zur
Bezahlung andrer Arbeit so niedrig sind. In vielen Fällen ist es ja der
niedrigere Lohnsatz, der überhaupt erst die Beschäftigung dieser Arbeitskräfte
ermöglicht. In der Großstadt giebt es viele Arbeitsuchende, männliche und
weibliche, für die der Arbeitsverdienst nur eine Nebeneinnahme ist, denen er
nicht den ganzen Lebensunterhalt zu gewähren braucht. Diese sind offenbar
nicht hilfsbedürftig; niemand wird für sie Mitleid beanspruchen. Wo aber ein
Angebot von Arbeitskräften ist, werden auch Unternehmungen daraufhin ge¬
gründet, und hierbei wird der Preis der Arbeit mit in Rechnung gestellt.
Verdient nun jeder Arbeitgeber ein Ausbeuter genannt zu werden, der einen
Lohn zahlt, von dem er weiß, daß dieser Lohn nicht zur Deckung des vollen
Lebensunterhalts ausreicht? Wenn es sich um die oben erwähnte Klasse von
Arbeitsuchenden handelt, wird das selbst der eifrigste Sozialpolitiker kaum be¬
haupten wollen. Denn ihnen geschieht offenbar ein Gefallen damit, daß ihnen
Arbeitsgelegenheit, wenn auch nur für einen so geringen Preis, geboten wird;
sie können ihrer ganzen Lage nach mit dieser kleinen Einnahme zufrieden sein.
Wenn bedürftige Arbeitsuchende zu demselben Preis beschäftigt werden, so
könnte ja der Vorwurf der Ausbeutung berechtigter erscheinen. Der Arbeit¬
geber kann jedoch über die Verhältnisse seiner Arbeiter oder Arbeiterinnen nicht
immer so genau unterrichtet sein, daß er wüßte, für wen der Lohn auskömm¬
lich ist, und für wen nicht. Überdies wäre es wohl ein eigentümliches Mit¬
leid, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitenden wegen seiner Bedürftigkeit die
Zuertcilung von Arbeit verweigern wollte. Was soll denn um eigentlich
der Arbeitgeber thun, um dem Vorwurf, daß er ein Ausbeuter sei, zu ent¬
gehen? Niemand wird ein Geschäft treiben wollen, das keinen Gewinn ab¬
wirft. Wenn aber ein Gcschüftsgewinn nur bei niedrigen Löhnen zu erzielen
ist, so bleibt dem Arbeitgeber, der sich ein Gewissen daraus macht, Arbeits¬
kräfte zu "Hungerlöhnen" zu beschäftigen, nichts andres übrig als sein Geschäft
einzustellen, womit den Arbeitsuchenden schwerlich gedient sein wird. Man


Die Pflicht zur Arbeit

freiwillig um einen geringern Lohn arbeitet, unter allen Umständen als einen
Unglücklichen betrachtet, dessen trauriges Los abzustellen die Pflicht der Gesell¬
schaft sei? Ist doch nach seinem eignen Urteil die Lage, in die er sich durch
das Arbeiten zu niedrigen Lohnsätzen bringt, ein geringeres Übel, als die Be¬
schwerden und Unannehmlichkeiten, die die Thätigkeit in einem andern, besser
lohnenden Arbeitszweig für ihn mit sich bringen würde, oder die Stellung,
die er dann übernehmen müßte. Die Zahl derer, die durch körperliche Schwäche
genötigt sind, eine leichte Arbeit, wie Schneidern, zu ergreifen, wird verhältnis¬
mäßig sehr gering sein. In den allermeisten Fällen sind andre Gründe ent¬
scheidend, nämlich ein gewisser Standesstolz oder der Wunsch, ein unabhängigeres
Leben zu führen als etwa in einem Dienstverhältnis.

Auch sollte die Benutzung der so angebotnen Arbeitskraft nicht schon des¬
halb mit einem Makel behaftet werden, weil die Lohnsätze im Verhältnis zur
Bezahlung andrer Arbeit so niedrig sind. In vielen Fällen ist es ja der
niedrigere Lohnsatz, der überhaupt erst die Beschäftigung dieser Arbeitskräfte
ermöglicht. In der Großstadt giebt es viele Arbeitsuchende, männliche und
weibliche, für die der Arbeitsverdienst nur eine Nebeneinnahme ist, denen er
nicht den ganzen Lebensunterhalt zu gewähren braucht. Diese sind offenbar
nicht hilfsbedürftig; niemand wird für sie Mitleid beanspruchen. Wo aber ein
Angebot von Arbeitskräften ist, werden auch Unternehmungen daraufhin ge¬
gründet, und hierbei wird der Preis der Arbeit mit in Rechnung gestellt.
Verdient nun jeder Arbeitgeber ein Ausbeuter genannt zu werden, der einen
Lohn zahlt, von dem er weiß, daß dieser Lohn nicht zur Deckung des vollen
Lebensunterhalts ausreicht? Wenn es sich um die oben erwähnte Klasse von
Arbeitsuchenden handelt, wird das selbst der eifrigste Sozialpolitiker kaum be¬
haupten wollen. Denn ihnen geschieht offenbar ein Gefallen damit, daß ihnen
Arbeitsgelegenheit, wenn auch nur für einen so geringen Preis, geboten wird;
sie können ihrer ganzen Lage nach mit dieser kleinen Einnahme zufrieden sein.
Wenn bedürftige Arbeitsuchende zu demselben Preis beschäftigt werden, so
könnte ja der Vorwurf der Ausbeutung berechtigter erscheinen. Der Arbeit¬
geber kann jedoch über die Verhältnisse seiner Arbeiter oder Arbeiterinnen nicht
immer so genau unterrichtet sein, daß er wüßte, für wen der Lohn auskömm¬
lich ist, und für wen nicht. Überdies wäre es wohl ein eigentümliches Mit¬
leid, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitenden wegen seiner Bedürftigkeit die
Zuertcilung von Arbeit verweigern wollte. Was soll denn um eigentlich
der Arbeitgeber thun, um dem Vorwurf, daß er ein Ausbeuter sei, zu ent¬
gehen? Niemand wird ein Geschäft treiben wollen, das keinen Gewinn ab¬
wirft. Wenn aber ein Gcschüftsgewinn nur bei niedrigen Löhnen zu erzielen
ist, so bleibt dem Arbeitgeber, der sich ein Gewissen daraus macht, Arbeits¬
kräfte zu „Hungerlöhnen" zu beschäftigen, nichts andres übrig als sein Geschäft
einzustellen, womit den Arbeitsuchenden schwerlich gedient sein wird. Man


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[0450] Die Pflicht zur Arbeit freiwillig um einen geringern Lohn arbeitet, unter allen Umständen als einen Unglücklichen betrachtet, dessen trauriges Los abzustellen die Pflicht der Gesell¬ schaft sei? Ist doch nach seinem eignen Urteil die Lage, in die er sich durch das Arbeiten zu niedrigen Lohnsätzen bringt, ein geringeres Übel, als die Be¬ schwerden und Unannehmlichkeiten, die die Thätigkeit in einem andern, besser lohnenden Arbeitszweig für ihn mit sich bringen würde, oder die Stellung, die er dann übernehmen müßte. Die Zahl derer, die durch körperliche Schwäche genötigt sind, eine leichte Arbeit, wie Schneidern, zu ergreifen, wird verhältnis¬ mäßig sehr gering sein. In den allermeisten Fällen sind andre Gründe ent¬ scheidend, nämlich ein gewisser Standesstolz oder der Wunsch, ein unabhängigeres Leben zu führen als etwa in einem Dienstverhältnis. Auch sollte die Benutzung der so angebotnen Arbeitskraft nicht schon des¬ halb mit einem Makel behaftet werden, weil die Lohnsätze im Verhältnis zur Bezahlung andrer Arbeit so niedrig sind. In vielen Fällen ist es ja der niedrigere Lohnsatz, der überhaupt erst die Beschäftigung dieser Arbeitskräfte ermöglicht. In der Großstadt giebt es viele Arbeitsuchende, männliche und weibliche, für die der Arbeitsverdienst nur eine Nebeneinnahme ist, denen er nicht den ganzen Lebensunterhalt zu gewähren braucht. Diese sind offenbar nicht hilfsbedürftig; niemand wird für sie Mitleid beanspruchen. Wo aber ein Angebot von Arbeitskräften ist, werden auch Unternehmungen daraufhin ge¬ gründet, und hierbei wird der Preis der Arbeit mit in Rechnung gestellt. Verdient nun jeder Arbeitgeber ein Ausbeuter genannt zu werden, der einen Lohn zahlt, von dem er weiß, daß dieser Lohn nicht zur Deckung des vollen Lebensunterhalts ausreicht? Wenn es sich um die oben erwähnte Klasse von Arbeitsuchenden handelt, wird das selbst der eifrigste Sozialpolitiker kaum be¬ haupten wollen. Denn ihnen geschieht offenbar ein Gefallen damit, daß ihnen Arbeitsgelegenheit, wenn auch nur für einen so geringen Preis, geboten wird; sie können ihrer ganzen Lage nach mit dieser kleinen Einnahme zufrieden sein. Wenn bedürftige Arbeitsuchende zu demselben Preis beschäftigt werden, so könnte ja der Vorwurf der Ausbeutung berechtigter erscheinen. Der Arbeit¬ geber kann jedoch über die Verhältnisse seiner Arbeiter oder Arbeiterinnen nicht immer so genau unterrichtet sein, daß er wüßte, für wen der Lohn auskömm¬ lich ist, und für wen nicht. Überdies wäre es wohl ein eigentümliches Mit¬ leid, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitenden wegen seiner Bedürftigkeit die Zuertcilung von Arbeit verweigern wollte. Was soll denn um eigentlich der Arbeitgeber thun, um dem Vorwurf, daß er ein Ausbeuter sei, zu ent¬ gehen? Niemand wird ein Geschäft treiben wollen, das keinen Gewinn ab¬ wirft. Wenn aber ein Gcschüftsgewinn nur bei niedrigen Löhnen zu erzielen ist, so bleibt dem Arbeitgeber, der sich ein Gewissen daraus macht, Arbeits¬ kräfte zu „Hungerlöhnen" zu beschäftigen, nichts andres übrig als sein Geschäft einzustellen, womit den Arbeitsuchenden schwerlich gedient sein wird. Man

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_222303/450>, abgerufen am 24.08.2024.