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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Zweites Vierteljahr.

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Landwirtschaftliche Reinertrage

besucht noch die Schule. Als Gesinde werden ständig 3 Knechte und 2 Mägde
gehalten, außerdem ziemlich viel nichtständige Arbeiter, namentlich Frauen.

Für diese beiden Wirtschaften hat der Sachverständige sehr genaue Rech¬
nungen aufgestellt, in denen die Hauptposten folgende sind:

Einnahme
Halbkötnerstelle Halbbauernhof
Bar durch Verkauf.............8028,80 Mark 29462,41 Mark
Für Gesinde und Arbeiter verbrauchte Wirtschastserzeugnisse nichts 762,04 "
Für den Haushalt des Besitzers verbrauchte Wirtschasts¬
erzeugnisse ............... 668,16 " 461,60 "^
Zusammen Einnahme 3686,96 Mark 30 "76,06 Mark
Ausgabe
Zur Fortführung der Wirtschaft.........621,87 Mark 26200,91 Mark
Für den Haushalt der Familie, einschließlich der oben ver¬
rechneten Wirtschastserzeugnisse.......4> 68,60 " 2736,26 "
Zusammen Ausgabe ^80^37 Mark 27 937,16 Mark

Sonach ergiebt sich für die Halbkötnerstelle ein barer Überschuß von 1836 Mark
58 Pfennigen, für den Halbbauernhof ein Überschuß von 2738 Mark 79 Pfennigen.

Nach dieser Berechnung wirft nun der Sachverständige nicht etwa die
Frage nach dem Grundkapital und Verkaufswert, wie Hoppenstedt beim Gro߬
betrieb "N" auf, sondern die Frage nach der Verzinsung eines unabhängig
von dem Reinertrage von vornherein feststehenden Kapitals, das, wie er sagt,
den "heutigen wirklichen Verkaufswerten" entspricht. Diesen Verkaufswert
nimmt er bei der Halbkötnerstelle mit 33 651 Mark 60 Pfennigen an und findet
so eine Verzinsung von 5,45 Prozent, während er den Verkaufswert des
Halbbauerhofes mit 149559 Mark annimmt, seine Verzinsung also nur mit
1,82 Prozent berechnen kann. Dieser Berechnung fügt er folgendes hinzu:
"In dieser Weise werden gewöhnlich und wohl auch ganz zweckmäßig Rein-
ertragsberechnuugen angestellt. Denkt man sich hierbei, beide Besitzer ließen
ihren Hof von einem Fremden verwalten, und die Verwalter bezögen die in
Rechnung gestellten Haushaltungsausgaben als Lohn, so würden die Besitzer
jene baren Überschüsse als Verzinsung ihres Eigentums zu betrachten haben.
Der Besitzer des Halbbauerhofes würde sich also zweifellos dabei besser stehen,
wenn er seine Wirtschaft zu jenem Verkaufswerte verkaufte; er würde dann
mindestens mit gleicher Sicherheit 3 Prozent von 149559 Mark ----- 4486 Mark
77 Pfennige oder 1765 Mark 98 Pfennige mehr beziehen. Für den Besitzer
der Halbkötnerstelle ist es aber ungleich vorteilhafter, wenn er seine Wirtschaft
behält, denn bei ihm rentirt der Landwirtschaftsbetrieb gut, bei dem Besitzer
der größern Wirtschaft dagegen nicht. Für diesen ist sie ein Luxus, und
zwar im wahren Sinne des Wortes. Denn der Besitzer des Halbbauerhofes
hätte bei Übernahme des Gutes kurz nach seiner Militärzeit die Zahlmeister-


Landwirtschaftliche Reinertrage

besucht noch die Schule. Als Gesinde werden ständig 3 Knechte und 2 Mägde
gehalten, außerdem ziemlich viel nichtständige Arbeiter, namentlich Frauen.

Für diese beiden Wirtschaften hat der Sachverständige sehr genaue Rech¬
nungen aufgestellt, in denen die Hauptposten folgende sind:

Einnahme
Halbkötnerstelle Halbbauernhof
Bar durch Verkauf.............8028,80 Mark 29462,41 Mark
Für Gesinde und Arbeiter verbrauchte Wirtschastserzeugnisse nichts 762,04 „
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Zur Fortführung der Wirtschaft.........621,87 Mark 26200,91 Mark
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Sonach ergiebt sich für die Halbkötnerstelle ein barer Überschuß von 1836 Mark
58 Pfennigen, für den Halbbauernhof ein Überschuß von 2738 Mark 79 Pfennigen.

Nach dieser Berechnung wirft nun der Sachverständige nicht etwa die
Frage nach dem Grundkapital und Verkaufswert, wie Hoppenstedt beim Gro߬
betrieb „N" auf, sondern die Frage nach der Verzinsung eines unabhängig
von dem Reinertrage von vornherein feststehenden Kapitals, das, wie er sagt,
den „heutigen wirklichen Verkaufswerten" entspricht. Diesen Verkaufswert
nimmt er bei der Halbkötnerstelle mit 33 651 Mark 60 Pfennigen an und findet
so eine Verzinsung von 5,45 Prozent, während er den Verkaufswert des
Halbbauerhofes mit 149559 Mark annimmt, seine Verzinsung also nur mit
1,82 Prozent berechnen kann. Dieser Berechnung fügt er folgendes hinzu:
„In dieser Weise werden gewöhnlich und wohl auch ganz zweckmäßig Rein-
ertragsberechnuugen angestellt. Denkt man sich hierbei, beide Besitzer ließen
ihren Hof von einem Fremden verwalten, und die Verwalter bezögen die in
Rechnung gestellten Haushaltungsausgaben als Lohn, so würden die Besitzer
jene baren Überschüsse als Verzinsung ihres Eigentums zu betrachten haben.
Der Besitzer des Halbbauerhofes würde sich also zweifellos dabei besser stehen,
wenn er seine Wirtschaft zu jenem Verkaufswerte verkaufte; er würde dann
mindestens mit gleicher Sicherheit 3 Prozent von 149559 Mark ----- 4486 Mark
77 Pfennige oder 1765 Mark 98 Pfennige mehr beziehen. Für den Besitzer
der Halbkötnerstelle ist es aber ungleich vorteilhafter, wenn er seine Wirtschaft
behält, denn bei ihm rentirt der Landwirtschaftsbetrieb gut, bei dem Besitzer
der größern Wirtschaft dagegen nicht. Für diesen ist sie ein Luxus, und
zwar im wahren Sinne des Wortes. Denn der Besitzer des Halbbauerhofes
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[0174] Landwirtschaftliche Reinertrage besucht noch die Schule. Als Gesinde werden ständig 3 Knechte und 2 Mägde gehalten, außerdem ziemlich viel nichtständige Arbeiter, namentlich Frauen. Für diese beiden Wirtschaften hat der Sachverständige sehr genaue Rech¬ nungen aufgestellt, in denen die Hauptposten folgende sind: Einnahme Halbkötnerstelle Halbbauernhof Bar durch Verkauf.............8028,80 Mark 29462,41 Mark Für Gesinde und Arbeiter verbrauchte Wirtschastserzeugnisse nichts 762,04 „ Für den Haushalt des Besitzers verbrauchte Wirtschasts¬ erzeugnisse ............... 668,16 „ 461,60 „^ Zusammen Einnahme 3686,96 Mark 30 «76,06 Mark Ausgabe Zur Fortführung der Wirtschaft.........621,87 Mark 26200,91 Mark Für den Haushalt der Familie, einschließlich der oben ver¬ rechneten Wirtschastserzeugnisse.......4> 68,60 „ 2736,26 „ Zusammen Ausgabe ^80^37 Mark 27 937,16 Mark Sonach ergiebt sich für die Halbkötnerstelle ein barer Überschuß von 1836 Mark 58 Pfennigen, für den Halbbauernhof ein Überschuß von 2738 Mark 79 Pfennigen. Nach dieser Berechnung wirft nun der Sachverständige nicht etwa die Frage nach dem Grundkapital und Verkaufswert, wie Hoppenstedt beim Gro߬ betrieb „N" auf, sondern die Frage nach der Verzinsung eines unabhängig von dem Reinertrage von vornherein feststehenden Kapitals, das, wie er sagt, den „heutigen wirklichen Verkaufswerten" entspricht. Diesen Verkaufswert nimmt er bei der Halbkötnerstelle mit 33 651 Mark 60 Pfennigen an und findet so eine Verzinsung von 5,45 Prozent, während er den Verkaufswert des Halbbauerhofes mit 149559 Mark annimmt, seine Verzinsung also nur mit 1,82 Prozent berechnen kann. Dieser Berechnung fügt er folgendes hinzu: „In dieser Weise werden gewöhnlich und wohl auch ganz zweckmäßig Rein- ertragsberechnuugen angestellt. Denkt man sich hierbei, beide Besitzer ließen ihren Hof von einem Fremden verwalten, und die Verwalter bezögen die in Rechnung gestellten Haushaltungsausgaben als Lohn, so würden die Besitzer jene baren Überschüsse als Verzinsung ihres Eigentums zu betrachten haben. Der Besitzer des Halbbauerhofes würde sich also zweifellos dabei besser stehen, wenn er seine Wirtschaft zu jenem Verkaufswerte verkaufte; er würde dann mindestens mit gleicher Sicherheit 3 Prozent von 149559 Mark ----- 4486 Mark 77 Pfennige oder 1765 Mark 98 Pfennige mehr beziehen. Für den Besitzer der Halbkötnerstelle ist es aber ungleich vorteilhafter, wenn er seine Wirtschaft behält, denn bei ihm rentirt der Landwirtschaftsbetrieb gut, bei dem Besitzer der größern Wirtschaft dagegen nicht. Für diesen ist sie ein Luxus, und zwar im wahren Sinne des Wortes. Denn der Besitzer des Halbbauerhofes hätte bei Übernahme des Gutes kurz nach seiner Militärzeit die Zahlmeister-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_222303/174>, abgerufen am 24.08.2024.