Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Erstes Vierteljahr.Maßgebliches und Unmaßgebliches heiratete" Arbeiter, die für die gleiche Maßregel eintraten, überstimmt worden Wie will mau es aber rechtfertige", den Industriearbeiter!! eine gesetzliche Mit der staatlichen Zusammenfassung der Krankenversicherung erklärt sich der Maßgebliches und Unmaßgebliches heiratete» Arbeiter, die für die gleiche Maßregel eintraten, überstimmt worden Wie will mau es aber rechtfertige», den Industriearbeiter!! eine gesetzliche Mit der staatlichen Zusammenfassung der Krankenversicherung erklärt sich der <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0651" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/222297"/> <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/> <p xml:id="ID_2379" prev="#ID_2378"> heiratete» Arbeiter, die für die gleiche Maßregel eintraten, überstimmt worden<lb/> durch die Kurzsichtigkeit der Unverheirateten und die Engherzigkeit der Arbeitgeber.<lb/> Darum soll mau auch hier den wohlthätigen Gesetzeszwang anwenden, der bei<lb/> Schulpflicht, Wehrpflicht, Separation so heilsam gewirkt und auch in der sozialen<lb/> Gesetzgebung, trotz ihrem Stückwerk, gut gethan hat. Aber das Stückwerk genügt<lb/> nicht, es muß ganze Arbeit gemacht werden. Die Charakterentwicklung des Ein¬<lb/> zelnen schwächen, das will niemand. Davon kann auch hier gar uicht die Rede<lb/> sein? Selbstsucht und Unverstand werden durch deu Zwang gelähmt. Charakter<lb/> und Einsicht erhalten durch ihn nur freie Bahn. Zu Anfang dieses Jahrhunderts<lb/> hat mein Großvater in Svldin mit bewundernswürdiger Zähigkeit für die Sepa¬<lb/> ration gekämpft. Als endlich 1822 das Separationsgesetz erschien, hat er mit<lb/> seinen sieben Kampfgenossen darin keine Hemmung seiner Charakterentwicklung ge¬<lb/> sehen, sondern hat es mit Freuden als Mittel gebraucht, sein Ziel zu erreiche».<lb/> So werden auch die verheirateten Arbeiter ein Gesetz, das die Ihrigen in die<lb/> Krankenkassen einschließt, nicht als eine Schwächung empfinden, sondern als eine<lb/> Stärkung für den Kampf ums Dasein, der immer noch hart genug bleiben wird.<lb/> Die Unverheirateten aber werden sich leicht fügen und sagen, wie so oft: „Ach<lb/> wegen dem Pfeng!" Murren werden nur gewisse Arbeitgeber.</p><lb/> <p xml:id="ID_2380"> Wie will mau es aber rechtfertige», den Industriearbeiter!! eine gesetzliche<lb/> Wohlthat vorzuenthalten, die für die Bahnbeamten längst besteht? Man vergleiche<lb/> den Aufsatz von Dr. Hcrzfcld, Bnhuarzt in Berlin, über die Neuregelung der bahn¬<lb/> ärztlichen Verhältnisse in Ur. 10 der Deutschen medizinischen Wochenschrift vom<lb/> 5. März d. I., Seite 158 und 159,. Da wird n. a. mitgeteilt- Die Augehörigen<lb/> der Kasseninitglieder haben gemäß den Satzungen Anspruch auf ärztliche Behand-<lb/> lung. Ist das dort etwa auch Kommunismus? Ja oder nein, gleichviel! Ein<lb/> solcher Kommunismus soll uns auch bei deu Industriearbeitern keinen Schrecken<lb/> einjagen.</p><lb/> <p xml:id="ID_2381" next="#ID_2382"> Mit der staatlichen Zusammenfassung der Krankenversicherung erklärt sich der<lb/> Berichterstatter einverstanden. Nur von der Anstellung der Ärzte mit festem Gehalt<lb/> nach Drillings Vorschlag will er nichts wissen. Dabei scheint er Drilling teilweise<lb/> mißverstanden zu haben. Denn dieser will den Ärzten gar nicht einen festen Gehalt<lb/> zu gleichen Teilen zahlen, sondern er spricht von einer durchschnittlichen Besoldung<lb/> von 3000 Mark. Darin liegt schon, daß es auch höhere und geringere Besoldung<lb/> geben soll, und wie in andern Beamteuklassen, wird ja wohl auch beim ärztlichen<lb/> Stande der Wunsch, in eine bessere Stelle auszurücken, ein Sporn zu pflichttreuer<lb/> Thätigkeit sein. Wenn dabei der Herr Verfasser von manchem tragen und nach¬<lb/> lässigen Arzte spricht, dem Trillings Vorschlag wie Engelsmusik in den Ohren<lb/> klingen werde, so muß mau doch billig fragen: Ist wirklich der ärztliche Stand<lb/> vor andern gelehrten Berufen so ganz besonders mit Trägheit gesegnet? Werden<lb/> nicht auch andre Beamte mit festem Gehalt angestellt, ohne daß ihnen für jede<lb/> einzelne Leistung eine Art Stücklohn angerechnet wird? Und ist endlich vom Staate<lb/> zu erwarten, daß er sein Aufsichtsrecht gegen den ärztlichen Beamten weniger streng<lb/> üben werde als gegen andre Beamtenklassen? Davon, daß jeder Arzt mit festem<lb/> Gehalt angestellt werden müsse, wann und wo er will, soll ja gnr nicht die Rede<lb/> sein, sondern der Staat schreibt die Stellen mit bestimmtem Wohnsitz aus, in<lb/> der Weise, daß immer ans 1600 Versicherte ein Kassenarzt kommt. Natürlich hat<lb/> er die Auswahl unter den Bewerbern. Und gerade dann, wenn, wie der Bericht¬<lb/> erstatter meint, außer einigen Koryphäen der Wissenschaft alle deutscheu Ärzte die<lb/> Anstellung als Kassenärzte wünschen sollten, wird es ihm much für die entlegensten<lb/> Orte nicht nu einigen Bewerbern für die Auswahl fehlen. Freilich kaun er bei</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0651]
Maßgebliches und Unmaßgebliches
heiratete» Arbeiter, die für die gleiche Maßregel eintraten, überstimmt worden
durch die Kurzsichtigkeit der Unverheirateten und die Engherzigkeit der Arbeitgeber.
Darum soll mau auch hier den wohlthätigen Gesetzeszwang anwenden, der bei
Schulpflicht, Wehrpflicht, Separation so heilsam gewirkt und auch in der sozialen
Gesetzgebung, trotz ihrem Stückwerk, gut gethan hat. Aber das Stückwerk genügt
nicht, es muß ganze Arbeit gemacht werden. Die Charakterentwicklung des Ein¬
zelnen schwächen, das will niemand. Davon kann auch hier gar uicht die Rede
sein? Selbstsucht und Unverstand werden durch deu Zwang gelähmt. Charakter
und Einsicht erhalten durch ihn nur freie Bahn. Zu Anfang dieses Jahrhunderts
hat mein Großvater in Svldin mit bewundernswürdiger Zähigkeit für die Sepa¬
ration gekämpft. Als endlich 1822 das Separationsgesetz erschien, hat er mit
seinen sieben Kampfgenossen darin keine Hemmung seiner Charakterentwicklung ge¬
sehen, sondern hat es mit Freuden als Mittel gebraucht, sein Ziel zu erreiche».
So werden auch die verheirateten Arbeiter ein Gesetz, das die Ihrigen in die
Krankenkassen einschließt, nicht als eine Schwächung empfinden, sondern als eine
Stärkung für den Kampf ums Dasein, der immer noch hart genug bleiben wird.
Die Unverheirateten aber werden sich leicht fügen und sagen, wie so oft: „Ach
wegen dem Pfeng!" Murren werden nur gewisse Arbeitgeber.
Wie will mau es aber rechtfertige», den Industriearbeiter!! eine gesetzliche
Wohlthat vorzuenthalten, die für die Bahnbeamten längst besteht? Man vergleiche
den Aufsatz von Dr. Hcrzfcld, Bnhuarzt in Berlin, über die Neuregelung der bahn¬
ärztlichen Verhältnisse in Ur. 10 der Deutschen medizinischen Wochenschrift vom
5. März d. I., Seite 158 und 159,. Da wird n. a. mitgeteilt- Die Augehörigen
der Kasseninitglieder haben gemäß den Satzungen Anspruch auf ärztliche Behand-
lung. Ist das dort etwa auch Kommunismus? Ja oder nein, gleichviel! Ein
solcher Kommunismus soll uns auch bei deu Industriearbeitern keinen Schrecken
einjagen.
Mit der staatlichen Zusammenfassung der Krankenversicherung erklärt sich der
Berichterstatter einverstanden. Nur von der Anstellung der Ärzte mit festem Gehalt
nach Drillings Vorschlag will er nichts wissen. Dabei scheint er Drilling teilweise
mißverstanden zu haben. Denn dieser will den Ärzten gar nicht einen festen Gehalt
zu gleichen Teilen zahlen, sondern er spricht von einer durchschnittlichen Besoldung
von 3000 Mark. Darin liegt schon, daß es auch höhere und geringere Besoldung
geben soll, und wie in andern Beamteuklassen, wird ja wohl auch beim ärztlichen
Stande der Wunsch, in eine bessere Stelle auszurücken, ein Sporn zu pflichttreuer
Thätigkeit sein. Wenn dabei der Herr Verfasser von manchem tragen und nach¬
lässigen Arzte spricht, dem Trillings Vorschlag wie Engelsmusik in den Ohren
klingen werde, so muß mau doch billig fragen: Ist wirklich der ärztliche Stand
vor andern gelehrten Berufen so ganz besonders mit Trägheit gesegnet? Werden
nicht auch andre Beamte mit festem Gehalt angestellt, ohne daß ihnen für jede
einzelne Leistung eine Art Stücklohn angerechnet wird? Und ist endlich vom Staate
zu erwarten, daß er sein Aufsichtsrecht gegen den ärztlichen Beamten weniger streng
üben werde als gegen andre Beamtenklassen? Davon, daß jeder Arzt mit festem
Gehalt angestellt werden müsse, wann und wo er will, soll ja gnr nicht die Rede
sein, sondern der Staat schreibt die Stellen mit bestimmtem Wohnsitz aus, in
der Weise, daß immer ans 1600 Versicherte ein Kassenarzt kommt. Natürlich hat
er die Auswahl unter den Bewerbern. Und gerade dann, wenn, wie der Bericht¬
erstatter meint, außer einigen Koryphäen der Wissenschaft alle deutscheu Ärzte die
Anstellung als Kassenärzte wünschen sollten, wird es ihm much für die entlegensten
Orte nicht nu einigen Bewerbern für die Auswahl fehlen. Freilich kaun er bei
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |