Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Erstes Vierteljahr.Maßgebliches und Unmaßgebliches bestimmten Falle wünschen werden. So z. B., da sie doch allesamt sehr fromm Also auf dem Standpunkte dieses Geschmacks ist an unserm Reichstage wirk¬ Maßgebliches und Unmaßgebliches bestimmten Falle wünschen werden. So z. B., da sie doch allesamt sehr fromm Also auf dem Standpunkte dieses Geschmacks ist an unserm Reichstage wirk¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0592" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/222238"/> <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/> <p xml:id="ID_2134" prev="#ID_2133"> bestimmten Falle wünschen werden. So z. B., da sie doch allesamt sehr fromm<lb/> sind, den Frommen aber die Kneipen als Kapellen des Teufels gelten, könnte man<lb/> sich, in Norddeutschland wenigstens, recht wohl denken, daß eines schönen Tages<lb/> einmal die Schließung aller Schankwirtschaften beschlossen, die Branntweinbrennerei<lb/> verboten und der Genuß der unschädlichern nnter den alkoholischen Getränken, des<lb/> Weines und des Bieres, nnr daheim gestattet würde, was den Flaschenbierhandel<lb/> zur Notwendigkeit machen würde. In der That hat ja dieser Handel bis jetzt<lb/> schon recht wohlthätig gewirkt; sehr viele Männer gehen seltener ins Wirtshaus,<lb/> seitdem sie den Trunk für zehn Pfennige daheim haben können, für den sie im<lb/> Wirtshause fünfzehn Pfennige und ein Trinkgeld geben müssen, Statt dessen er¬<lb/> leben wir es, daß der fromme Herr Sabatier dem Flaschenbierverkauf am liebsten<lb/> den Garaus gemacht hätte, was doch nur den Sinn haben kann, daß er den<lb/> Wirtshausbesuch zu fördern sucht. Gilt vielleicht in den bairischen Zentrnmskreisen<lb/> das Kneipensitzen für eine Art Andacht? Oder gehören die Gastwirte zu den be¬<lb/> sonders schutzbedürftiger Mitgliedern des Mittelstandes? Handelt es sich vielleicht<lb/> gar uni den Schutz irgend eines großen Münchner Brauers, der sich beim Aus-<lb/> schank auf seinem Keller besser steht als beim Verkauf ins Haus? Die neuen Be¬<lb/> schränkungen werden viele Existenzen vernichten; armselige Existenzen, wenig achtungs-<lb/> werte Existenzen, Schmarotzerexistenzen — mag sein! Aber sie sind einmal da;<lb/> wo werden sie für die Verlorne unproduktive Arbeit Ersatz finden durch produktive<lb/> Arbeit? Wahrscheinlich doch nirgends anderswo, als in Armenarbeitshäusern und<lb/> Zuchthäusern; freilich, die Vermehrung der Strafanstalten, der Polizeibecnntcn, der<lb/> Denunziationen, der Strafprozesse, die eine Wirkung der zahlreichen neuen Be¬<lb/> schränkungen sein muß, entspricht ja wohl ebenfalls dem herrschenden antiliberalen<lb/> Geschmack.</p><lb/> <p xml:id="ID_2135" next="#ID_2136"> Also auf dem Standpunkte dieses Geschmacks ist an unserm Reichstage wirk¬<lb/> lich nichts auszusetzen, nußer etwa, daß er noch zu bescheiden und zu schüchtern ist.<lb/> Man hat diese Dinge in frühern Zeiten weit kräftiger betrieben. Das sieht man<lb/> z. B. an einem byzantinischen Gesetzbüchlein, von dem vor zwei Jahren eine fran¬<lb/> zösische Übersetzung erschienen ist: Iio Invro ein l^rokot, on 1'sein as I'Dmpvrour<lb/> I^non to Lag'o sur los Lorporations av LIvnstantiuopIo. 'Ir^äuetiou t'ra,uya,iso ein tsxto<lb/> L'i'co alö (xenvvo xar -luIöL Rieols, prokessvur ü, la, 1«'aoult>ü clvs Isttros. ^.von uns<lb/> introcluction se äos notss vxpliLÄtivss, Keuizvo ot IZ^Jo, Oeoi'A ot> Oomp., 1394. Vorher<lb/> schon hatte Nicole den griechischen Text herausgegeben unter dem Titel: ^«1^0^<lb/> ^«</>«5 5<) Die Korporationen standen nämlich unter<lb/> dem Eparchcu oder Stadtpräfekten. In der Einleitung schreibt der Herausgeber:<lb/> „In welchem Lichte erscheint uus hier das gewerbliche Konstantinopel des neunten<lb/> Jahrhunderts? Es ist das Paradies der Monopole, der Privilegien und des Pro¬<lb/> tektionismus. Nicht allein sind die Gewerbe hermetisch gegen einander abgesperrt,<lb/> sondern ihr Betrieb ist auch tausend Beschränkungen unterworfen. Der Staat mischt<lb/> sich in alles, beaufsichtigt alles; so oft es ihm beliebt, dringt er in die Werlstättten<lb/> ein, durchwühlt er die Vorräte, prüft er die Bücher. Alles reglemeutirt er. Er<lb/> bestimmt, an welchem Tage, auf welchem Platze, zu welchem Preise eine jede Ware<lb/> verkauft werden soll. Er setzt den Unternehmergewinn wie den Arbeitslohn fest.<lb/> Der Fabrikant darf seine Rohstoffe nicht nach eignem Ermessen auswählen und ein¬<lb/> kaufen; die Korporativ» kauft ein, und jedem einzelnen wird nach dem Maße seiner<lb/> Einzahlung zugeteilt. Die Korporation darf sich auch nicht nach Belieben durch<lb/> neue Mitglieder ergänzen, ebenso wenig dürfen Unternehmer und Arbeiter nnter<lb/> sich und unabhängig von der Obrigkeit den Arbeitsvertrag schließen. Um der Haupt-</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0592]
Maßgebliches und Unmaßgebliches
bestimmten Falle wünschen werden. So z. B., da sie doch allesamt sehr fromm
sind, den Frommen aber die Kneipen als Kapellen des Teufels gelten, könnte man
sich, in Norddeutschland wenigstens, recht wohl denken, daß eines schönen Tages
einmal die Schließung aller Schankwirtschaften beschlossen, die Branntweinbrennerei
verboten und der Genuß der unschädlichern nnter den alkoholischen Getränken, des
Weines und des Bieres, nnr daheim gestattet würde, was den Flaschenbierhandel
zur Notwendigkeit machen würde. In der That hat ja dieser Handel bis jetzt
schon recht wohlthätig gewirkt; sehr viele Männer gehen seltener ins Wirtshaus,
seitdem sie den Trunk für zehn Pfennige daheim haben können, für den sie im
Wirtshause fünfzehn Pfennige und ein Trinkgeld geben müssen, Statt dessen er¬
leben wir es, daß der fromme Herr Sabatier dem Flaschenbierverkauf am liebsten
den Garaus gemacht hätte, was doch nur den Sinn haben kann, daß er den
Wirtshausbesuch zu fördern sucht. Gilt vielleicht in den bairischen Zentrnmskreisen
das Kneipensitzen für eine Art Andacht? Oder gehören die Gastwirte zu den be¬
sonders schutzbedürftiger Mitgliedern des Mittelstandes? Handelt es sich vielleicht
gar uni den Schutz irgend eines großen Münchner Brauers, der sich beim Aus-
schank auf seinem Keller besser steht als beim Verkauf ins Haus? Die neuen Be¬
schränkungen werden viele Existenzen vernichten; armselige Existenzen, wenig achtungs-
werte Existenzen, Schmarotzerexistenzen — mag sein! Aber sie sind einmal da;
wo werden sie für die Verlorne unproduktive Arbeit Ersatz finden durch produktive
Arbeit? Wahrscheinlich doch nirgends anderswo, als in Armenarbeitshäusern und
Zuchthäusern; freilich, die Vermehrung der Strafanstalten, der Polizeibecnntcn, der
Denunziationen, der Strafprozesse, die eine Wirkung der zahlreichen neuen Be¬
schränkungen sein muß, entspricht ja wohl ebenfalls dem herrschenden antiliberalen
Geschmack.
Also auf dem Standpunkte dieses Geschmacks ist an unserm Reichstage wirk¬
lich nichts auszusetzen, nußer etwa, daß er noch zu bescheiden und zu schüchtern ist.
Man hat diese Dinge in frühern Zeiten weit kräftiger betrieben. Das sieht man
z. B. an einem byzantinischen Gesetzbüchlein, von dem vor zwei Jahren eine fran¬
zösische Übersetzung erschienen ist: Iio Invro ein l^rokot, on 1'sein as I'Dmpvrour
I^non to Lag'o sur los Lorporations av LIvnstantiuopIo. 'Ir^äuetiou t'ra,uya,iso ein tsxto
L'i'co alö (xenvvo xar -luIöL Rieols, prokessvur ü, la, 1«'aoult>ü clvs Isttros. ^.von uns
introcluction se äos notss vxpliLÄtivss, Keuizvo ot IZ^Jo, Oeoi'A ot> Oomp., 1394. Vorher
schon hatte Nicole den griechischen Text herausgegeben unter dem Titel: ^«1^0^
^«</>«5 5<) Die Korporationen standen nämlich unter
dem Eparchcu oder Stadtpräfekten. In der Einleitung schreibt der Herausgeber:
„In welchem Lichte erscheint uus hier das gewerbliche Konstantinopel des neunten
Jahrhunderts? Es ist das Paradies der Monopole, der Privilegien und des Pro¬
tektionismus. Nicht allein sind die Gewerbe hermetisch gegen einander abgesperrt,
sondern ihr Betrieb ist auch tausend Beschränkungen unterworfen. Der Staat mischt
sich in alles, beaufsichtigt alles; so oft es ihm beliebt, dringt er in die Werlstättten
ein, durchwühlt er die Vorräte, prüft er die Bücher. Alles reglemeutirt er. Er
bestimmt, an welchem Tage, auf welchem Platze, zu welchem Preise eine jede Ware
verkauft werden soll. Er setzt den Unternehmergewinn wie den Arbeitslohn fest.
Der Fabrikant darf seine Rohstoffe nicht nach eignem Ermessen auswählen und ein¬
kaufen; die Korporativ» kauft ein, und jedem einzelnen wird nach dem Maße seiner
Einzahlung zugeteilt. Die Korporation darf sich auch nicht nach Belieben durch
neue Mitglieder ergänzen, ebenso wenig dürfen Unternehmer und Arbeiter nnter
sich und unabhängig von der Obrigkeit den Arbeitsvertrag schließen. Um der Haupt-
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